• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren August 2017
« 1 ... 5 6 7 8 9 ... 24 »
 
Antworten

 
Klausuren August 2017
NRWler
Unregistered
 
#61
07.08.2017, 16:54
Ja wie gesagt, ich hatte es verglichen. Natürlich ohne Gewähr ;)
Kann mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die da noch so eine fiese Falle eingebaut haben. Das wäre schon ziemlich absurd.
Zitieren
NRWexamen
Unregistered
 
#62
07.08.2017, 17:04
Schreibt man im Rubrum eigentlich "In dem Rechtsstreit" oder " In dem prozesskostenhilfeverfahren"?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#63
07.08.2017, 17:07
(07.08.2017, 17:04)NRWexamen schrieb:  Schreibt man im Rubrum eigentlich "In dem Rechtsstreit" oder " In dem prozesskostenhilfeverfahren"?

Habe mich für "In dem Verfahren" entschieden.
In dem Rechtsstreit dürfte nicht richtig sein, weil Beschluss. Meine, dass es da nie "In dem Rechtsstreit " heißen darf. Ob im PKH Verfahren etwas anderes gilt?
Zitieren
NRWler
Unregistered
 
#64
07.08.2017, 17:08
(07.08.2017, 17:04)NRWexamen schrieb:  Schreibt man im Rubrum eigentlich "In dem Rechtsstreit" oder " In dem prozesskostenhilfeverfahren"?

Richtig ist "In dem Prozesskostenhilfeverfahren".
Zitieren
NRW123
Unregistered
 
#65
07.08.2017, 17:24
Ich traue mich kaum zu fragen aber:

Hat noch jemand die Zuständigkeit des Amtsgerichts und Rechtspflegers angenommen wegen 117 Abs. 1 S. 3 ZPO, 20 Abs. 1 Nr. 5 HS. 1 RPflG?

Da kam es dann auf die Zuständigkeit der beabsichtigten Vollstreckung in das sonstige Vermögen an : 857, 828, 764 Abs. 2 ZPO

Habe angenommen, dass 117 Abs. 1 S. 3 ZPO auch die Klage nach 767 erfasst.

Kann mir jemand sagen, ob und was ich übersehen/ falsch verstanden habe ?
Zitieren
NRWler
Unregistered
 
#66
07.08.2017, 17:35
(07.08.2017, 17:24)NRW123 schrieb:  Ich traue mich kaum zu fragen aber:

Hat noch jemand die Zuständigkeit des Amtsgerichts und Rechtspflegers angenommen wegen 117 Abs. 1 S. 3 ZPO, 20 Abs. 1 Nr. 5 HS. 1 RPflG?

Da kam es dann auf die Zuständigkeit der beabsichtigten Vollstreckung in das sonstige Vermögen an : 857, 828, 764 Abs. 2 ZPO

Habe angenommen, dass 117 Abs. 1 S. 3 ZPO auch die Klage nach 767 erfasst.

Kann mir jemand sagen, ob und was ich übersehen/ falsch verstanden habe ?

Hatte § 117 I 3 auch gesehen, aber abgelehnt. Meiner Meinung erfasst der nur den Fall, dass jemand zum Zwecke der Zwangsvollstreckung PKH beantragt (also etwa für einen Antrag beim Prozessgericht gem. § 887 I ZPO). Das war hier aber nicht der Fall.
Wäre ja auch komisch, wenn hier auf einmal das Vollstreckungsgericht zuständig gewesen wäre und der Antrag daher schon unzulässig.
Zitieren
NRW123
Unregistered
 
#67
07.08.2017, 17:42
Danke NRWler !

Darüber habe ich auch nachgedacht. Mich hatte die gemeinsame Briefannahmestelle der Gerichte irritiert und dass keine Richternamen angegeben wurden.

Vor allem aber auch Thomas/Putzo § 117 Rn. 1 : Danach ist außer in den Fällen der §§ 887, 888, 890 das VollstrGericht für den PKH Antrag zuständig.
Zitieren
NRWler
Unregistered
 
#68
07.08.2017, 17:44
(07.08.2017, 17:42)NRW123 schrieb:  Danke NRWler !

Darüber habe ich auch nachgedacht. Mich hatte die gemeinsame Briefannahmestelle der Gerichte irritiert und dass keine Richternamen angegeben wurden.

Vor allem aber auch Thomas/Putzo § 117 Rn. 1 : Danach ist außer in den Fällen der §§ 887, 888, 890 das VollstrGericht für den PKH Antrag zuständig.

Was denn für eine gemeinsame Briefannahmestelle?

Aber vor allen Dingen: Hast du den Antrag dann schon für unzulässig gehalten?
Zitieren
NRW123
Unregistered
 
#69
07.08.2017, 17:49
Nein. Und das war total unlogisch.
Ich habe die Adressierung an das Landgericht ignoriert.

Auf dem Eingangsstempel stand gemeinsame Briefannahmestelle des Amts- Und Landgerichts Düsseldorf.
Zitieren
NRWexamen
Unregistered
 
#70
07.08.2017, 19:38
(07.08.2017, 15:57)Grinch schrieb:  Die standen bei uns im Bearbeitervermerk.


und auch "nach Lage der Akten" und nicht "durch mündliche Verhandlung", nicht wahr?

Ich habe auch nach Lage der alten geschrieben. Das macht man aber wohl nur iRv 521a. Hab im Nachhinein gesehen, dass es heißen soll " haben am beschlossen" also ohne Zusatz.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 5 6 7 8 9 ... 24 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus