29.12.2020, 19:06
(29.12.2020, 18:02)Gast schrieb: Also mir gegenüber hat einer der drei Partner der FWW Kanzlei in der ich arbeite erst kürzlich fallen lassen, dass die 250k als Partner für ihn kein Problem wären.
Das trifft jetzt natürlich nur auf diese konkrete Kanzlei zu, wobei wir davon ausgehen, dass er mich nicht angelogen hat. Wenn ich mir meine Umsätze anschaue und dann sehe, welche Sachen er bearbeitet und welche Autos und Uhren er hat, wundert mich das nicht. Und er arbeitet wirklich sehr flexibel. Mal bis in die Nacht, aber auch mal gar nicht bzw. verlängertes WE etc. Das wird jetzt nicht verallgemeinerungsfähig sein, aber für einen Partner einer Kanzlei mit 11 Anwälten in einer 70.000 Einwohner Stadt im Westen ist es wohl möglich.
Aber Geld ändert auch nichts daran, dass der TE Jura hasst. Wenn man das nicht mag, dann hilft das Geld auch nur wenig. Weil man sich diese 250k im Jahr auch irgendwie erarbeiten muss. Und das macht ein Anwalt meistens, indem er sich irgendwie mit Jura auseinandersetzt. Da sollte man wohl besser möglichst frühzeitig die Bremse ziehen und wechseln zu etwas was einem Spaß macht.
Dass das nicht die Regel ist, dürfte ja wohl jedem klar sein. Im Durchschnitt macht man als FWW ca. 100k Umsatz (nicht Gewinn!). Da es der Durchschnitt ist, verdienen logischerweise viele deutlich weniger.
29.12.2020, 19:12
aus beck-stellenmarkt.de
"[...]so liegt das Bruttojahresgehalt für Juristen mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung in kleinen Kanzleien (1 bis 20 Mitarbeitern) laut Gehalt.de im Schnitt bei 50.450 Euro."
"[...]so liegt das Bruttojahresgehalt für Juristen mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung in kleinen Kanzleien (1 bis 20 Mitarbeitern) laut Gehalt.de im Schnitt bei 50.450 Euro."
29.12.2020, 19:14
(29.12.2020, 19:12)Gast schrieb: aus beck-stellenmarkt.de
"[...]so liegt das Bruttojahresgehalt für Juristen mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung in kleinen Kanzleien (1 bis 20 Mitarbeitern) laut Gehalt.de im Schnitt bei 50.450 Euro."
Hier im Forum geistert aber der Irrglaube, dass 45000€ EINSTIEGSgehalt eine Frechheit wären, jeder Einzelanwalt locker 250.000 brutto verdient.
29.12.2020, 19:20
laut beck-stellenmarkt.de liegt das durchschnittliche Jahreseinkommen von EINZELANWÄLTEN im Jahre 2018:
im Westen: 46.000
im Osten: 36.000
im Westen: 46.000
im Osten: 36.000
29.12.2020, 20:42
29.12.2020, 21:08
29.12.2020, 22:17
(29.12.2020, 19:14)Gast schrieb:(29.12.2020, 19:12)Gast schrieb: aus beck-stellenmarkt.de
"[...]so liegt das Bruttojahresgehalt für Juristen mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung in kleinen Kanzleien (1 bis 20 Mitarbeitern) laut Gehalt.de im Schnitt bei 50.450 Euro."
Hier im Forum geistert aber der Irrglaube, dass 45000€ EINSTIEGSgehalt eine Frechheit wären, jeder Einzelanwalt locker 250.000 brutto verdient.
würde ich sofort nehmen.
ab 3500 brutto ist absolut fair und angemessen zum einstieg, denn man hat noch einiges zu lernen in den ersten 1 bis 2 jahren.
29.12.2020, 22:41
(29.12.2020, 17:27)Gast schrieb:(29.12.2020, 15:54)Gast schrieb:(29.12.2020, 14:59)Gast schrieb:(29.12.2020, 14:48)Gast schrieb:Man sollte aber nicht nur aufs Einstiegsgehalt sehen. In einer kleinen Kanzlei hat man öfters mal eine realistische Partner Perspektive, dann kann man auch als 2x a Kandidat langfristig ein Gehalt einstreichen, welches für einen Lehrer nicht erreichbar ist.(29.12.2020, 14:40)Gast schrieb: Jeder mit 2x 4 Punkten den ich kenne ist für mindestens 45.000 in einer großdeutschen Stadt untergekommen....
Über das Gehalt lacht sich halt jeder Lehrer schlapp. :s
Das sind meist FWW Kanzleien. Dass dort die Partner netto weit über A13/A14 liegen, ist wohl auch eher Wunschdenken.
Naja, geht ne. Wieviel Fälle a Streitwert von 4-5k braucht man denn um nach RVG auf 8k Brutto (ca. 4k netto) zu kommen? Ich sags dir: ca. 8. Wenn man noch ne Sekretärin etc hat und kostendeckend arbeiten will vllt das Doppelte. 16 Fälle pro Monat in ner FWW Kanzlei sollte machbar sein. Wenn man Stundensätze abrechnet (auch das ist in vielen FFW Standard) lacht die Brieftasche noch mehr...
Die Rechnung funktioniert nicht.
Wenn du deine Kanzleikosten nebst KV und Altersvorsorge abziehst, was du musst, dann bleibt rund 1/3 bis 1/4 vom RVG als dein Einkommen über, bei Streitwerten im Bereich 3000 bis 5000 €.
Das sind 150-200€ pro abgeschlossenem Fall.
Bedeutet du musst pro Monat 25 bis 30 schaffen um als angestellter Anwalt dein Gehalt + einen Gewinn für die Kanzlei zu rechtfertigen. Dazu kommt noch die gesamte administrative Arbeit, die Gerichtstermine und sie Mandatsgespräche, die dir keinen Cent einbringen.
Grad in kleinen Einheiten liegt jedoch der Streitwert oft geringer. Mein Ausbilder meinte daher, dass sich unter 3000€ nicht für ihn lohnt und er das nur "nebenbei" abfertigt. Er ist Einzelanwalt in Bürogemeinschaft.
3500 brutto sind als Einstieg daher absolut gerechtfertigt.
29.12.2020, 22:45
Wer zur Hölle macht denn nur Streitwerte bis 5000 Euro? :D
30.12.2020, 01:35
Puh... wieder mal Stammtisch-Talk vom Feinsten.
Fakt ist, als Anwalt kann man reich werden, aber nicht jeder Anwalt wird auch reich.
Und jetzt bitte wieder zurück zum Thema :shy:
Fakt ist, als Anwalt kann man reich werden, aber nicht jeder Anwalt wird auch reich.
Und jetzt bitte wieder zurück zum Thema :shy: