14.02.2024, 15:49
Die Seiten schreibt ihr am PC??
15.02.2024, 15:42
Heute hatte ich genau 20 Seiten. Hab aber schon echt viele Absätze
Heute kam Brandstiftung rauf und runter. War jetzt nicht so meins. Beweisverwertungsprobleme gab es auch: Brief in U-Haft an Mutter geschrieben und wurde dann beschlagnahmt. Außerdem mitgehörtes Gespräch von KKHin beim Arzt, nachdem er sich aufs Schweigerecht berufen hatte. Fand es super viel ingesamt

Heute kam Brandstiftung rauf und runter. War jetzt nicht so meins. Beweisverwertungsprobleme gab es auch: Brief in U-Haft an Mutter geschrieben und wurde dann beschlagnahmt. Außerdem mitgehörtes Gespräch von KKHin beim Arzt, nachdem er sich aufs Schweigerecht berufen hatte. Fand es super viel ingesamt
15.02.2024, 15:53
(15.02.2024, 15:42)NRWFE schrieb: Heute hatte ich genau 20 Seiten. Hab aber schon echt viele Absätze![]()
Heute kam Brandstiftung rauf und runter. War jetzt nicht so meins. Beweisverwertungsprobleme gab es auch: Brief in U-Haft an Mutter geschrieben und wurde dann beschlagnahmt. Außerdem mitgehörtes Gespräch von KKHin beim Arzt, nachdem er sich aufs Schweigerecht berufen hatte. Fand es super viel ingesamt
War das eine Anklage?
15.02.2024, 15:54
(15.02.2024, 15:42)NRWFE schrieb: Heute hatte ich genau 20 Seiten. Hab aber schon echt viele Absätze![]()
Heute kam Brandstiftung rauf und runter. War jetzt nicht so meins. Beweisverwertungsprobleme gab es auch: Brief in U-Haft an Mutter geschrieben und wurde dann beschlagnahmt. Außerdem mitgehörtes Gespräch von KKHin beim Arzt, nachdem er sich aufs Schweigerecht berufen hatte. Fand es super viel ingesamt
Im Saarland lief wohl der gleiche Fall:
Also Brandstiftung. 1. Tk: als die Mutter vom Beschuldigten heimkommt brennt es in ihrer Wohnung. Sie klingelt bei der einzigen Nachbarin die zuhause ist. Die guckt aus dem Fenster. Mutter ruft ihr zu, es brenne und sie solle schnell rauskommen. Daraufhin springt die Olle aus dem 5. Stock raus und stirbt. ?
2. Tk: gleiches Haus. Wohnung im Erdgeschoss brennt. In der Wohnung befindet sich der B, der von den Beamten als Beschuldigter belehrt wird und ins Krankenhaus gebracht wird (keine schweren Verletzungen). Gegenüber den Polizisten will er nix aussagen. Beim Arzt gesteht er gegenüber dem Arzt alles. Das hört der Polizist mit, der die ganze Zeit mit Wissen des B im Behandlungsraum geblieben ist. Daraufhin kommt B in U-Haft. Dort wird ein Brief an seine Mutter beschlagnahmt und kopiert vorm weiterleiten in dem er erzählt dass er Zigaretten in der Wohnung geraucht hat und diese wohl noch halb brennend auf einen Teller gelegt hat und den Teller auf die Couch gestellt hat bevor er gegangen ist. Er berichtet, dass ihm bewusst war dass das gefährlich ist, aber dass ihm alles egal war bla bla. Und dass er den Brand in der anderen Wohnung gelegt hat um von sich abzulenken und den Verdacht auf den Nachbarn zu schieben. Er schildert dass er das Sofa des Nachbarn mit Benzin übergossen hat. Einen Kanister findet man übrigens noch am Tag des Brandes im Gebüsch. Auf diesem sind Fingerabdrücke des B.
Der Rechtsanwalt des B sagt dann, dass man den Brief nicht verwenden durfte und das Gespräch beim Arzt auch nicht.
15.02.2024, 16:16
Welche Delikte habt ihr geprüft und bejaht?

15.02.2024, 17:01
Angeklagt habe ich 306c, 13 in Tatmehrheit zu 306a II in Fahrlässigkeit, 306b II Nr. 2 und 229
15.02.2024, 17:36
(15.02.2024, 17:01)ZEITNOT schrieb: Angeklagt habe ich 306c, 13 in Tatmehrheit zu 306a II in Fahrlässigkeit, 306b II Nr. 2 und 229
So hab ich's auch
Bin auch ziemlich in Zeitnot gekommen, je mehr ich drüber nachdenke, desto mehr fällt mir auf, was ich alles nicht mehr reingeschrieben hab (Haft im Gutachten aus Zeitmangel, Strafantrag bei 229 (wobei ich 228 geschrieben habe))
Vielleicht reicht's ja trotzdem zum Bestehen
15.02.2024, 17:55
Wie habt ihr die Objektive Zurechenbarkeit begründet? Ich habe gesagt, dass der Tod der Frau dem Täter nicht objektiv zurechenbar war, sondern es eine eigenverantwortliche selbstgefährdung war, für die der Täter nichts kann. Wie seht ihr das?
Wie habt ihr das mit dem Brief und mit dem Arzt gelöst? Zu dem Brief konnte ich zeitlich gar nichts mehr schreiben…
Wie habt ihr das mit dem Brief und mit dem Arzt gelöst? Zu dem Brief konnte ich zeitlich gar nichts mehr schreiben…
15.02.2024, 18:11
(15.02.2024, 17:55)Ref0211 schrieb: Wie habt ihr die Objektive Zurechenbarkeit begründet? Ich habe gesagt, dass der Tod der Frau dem Täter nicht objektiv zurechenbar war, sondern es eine eigenverantwortliche selbstgefährdung war, für die der Täter nichts kann. Wie seht ihr das?
Wie habt ihr das mit dem Brief und mit dem Arzt gelöst? Zu dem Brief konnte ich zeitlich gar nichts mehr schreiben…
Man könnte den Arzt als Zeugen vernehmen, wobei keine Erkenntnisse über seine Aussagebereitschaft vorliegen. Was die Polizistin gehört hat, war nicht verwertbar (Selbstbelastungsfreiheit)
Der Brief war verwertbar weil er sich nicht im Gewahrsam der Mutter befand und die Postkontrolle rechtmäßig war
Ich bin noch drauf gestoßen, dass die Fotokopien ein Sicherstellungsersatz sein soll. Dazu hab ich aber nichts geschrieben
Ich hab die Zurechnung damit begründet, dass auch mit irrationalen Selbstrettungsversuchen gerechnet werden muss. Aber vielleicht war ich da auch zu festgefahren in meiner Ansicht
15.02.2024, 18:37
(15.02.2024, 18:11)Gast994 schrieb:(15.02.2024, 17:55)Ref0211 schrieb: Wie habt ihr die Objektive Zurechenbarkeit begründet? Ich habe gesagt, dass der Tod der Frau dem Täter nicht objektiv zurechenbar war, sondern es eine eigenverantwortliche selbstgefährdung war, für die der Täter nichts kann. Wie seht ihr das?
Wie habt ihr das mit dem Brief und mit dem Arzt gelöst? Zu dem Brief konnte ich zeitlich gar nichts mehr schreiben…
Man könnte den Arzt als Zeugen vernehmen, wobei keine Erkenntnisse über seine Aussagebereitschaft vorliegen. Was die Polizistin gehört hat, war nicht verwertbar (Selbstbelastungsfreiheit)
Der Brief war verwertbar weil er sich nicht im Gewahrsam der Mutter befand und die Postkontrolle rechtmäßig war
Ich bin noch drauf gestoßen, dass die Fotokopien ein Sicherstellungsersatz sein soll. Dazu hab ich aber nichts geschrieben
Ich hab die Zurechnung damit begründet, dass auch mit irrationalen Selbstrettungsversuchen gerechnet werden muss. Aber vielleicht war ich da auch zu festgefahren in meiner Ansicht
Ich hab’s als atypischen kausalverlauf bewertet und nicht zugerechnet. Habe dafür die Aussagen der Feuerwehrleute herangezogen, die gesagt hatten, dass sie sowas in 20 Jahren noch nie erlebt haben.
Habe den Arzt grds bejaht. Er hat zwar ein Zeugnisverweigerungsrecht aber kann trotzdem aussagen. Hab aber gesagt, dass er das nicht muss (Schweigepflicht und so) wenn man die Polizisten anhören könnte. Habe das tatsächlich auch zugelassen. Hab mir dafür irgendwas aus der Nase gezogen von wegen der Beschuldigte wusste dass die zuhört, war belehrt.. es gehörte auch nicht unbedingt zu medizinischen Dingen bla bla. Aber eher aus Verzweiflung als aus Überzeugung
