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Einstiegsgehalt
Gast23
Unregistered
 
#631
05.05.2019, 09:56
Ohne konkretere Angaben wird dir da niemand etwas Zuverlässiges sagen können.

Wo ist die Boutique?
Welches Gebiet? Hast du in dem Gebiet einen FA?
Wielange warst du davor bei der GK?
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Gast
Unregistered
 
#632
05.05.2019, 19:53
Die Boutique ist in FFM im Bereich Steuerrecht; ich habe etwas über 1 Jahr berufserfahrung, davon jedoch nur tw. einschlägig
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Gast
Unregistered
 
#633
05.05.2019, 21:17
Gibt viele Boutiquen, die 100.000 € oder etwas mehr als Einstiegsgehalt zahlen. Allerdings haben die dann auch die gleichen Arbeitszeiten wie auch Notenanforderungen wie eine GK
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pate
Unregistered
 
#634
06.05.2019, 08:47
Die Notenanforderungen sind tendentiell sogar eher deutlich höher, und Dr. ist meist ein Muss (oder die Bereitschaft, diesen nachzuholen). Das kann auch nicht bei einem späteren Wechsel mit Berufserfahrung ausgeglichen werden, sondern allenfalls durch eigenes mitzubringendes Geschäft. Was meist wiederum einen Doktor voraussetzt. 

Es ist paradoxerweise leichter, in eine sehr große Einheit zu gehen. Da man aber kein Partner wird, sieht es mit einer Anschlussverwendung ohne Doppel-VB schlecht aus. Würde daher auch eher abraten, überhaupt ohne diese Noten und Dr. in den Anwaltsberuf zu gehen. Wenn es keine andere Alternative gibt, rate ich eher zur Umschulung. Leider kenne ich viele mit Doppel-Acht o.ä. die in eine GK kamen, aber nach dem "Out" tatsächlich Hartz IV bekommen und gar nicht mehr juristisch gearbeitet haben. Die GKen sind eine Falle für mittelmäßige Kandidaten. 

Wie immer: Ausnahmen bestätigen die Regel.
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Hamburch
Junior Member
**
Beiträge: 9
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2018
#635
06.05.2019, 09:07
(06.05.2019, 08:47)pate schrieb:   Da man aber kein Partner wird, sieht es mit einer Anschlussverwendung ohne Doppel-VB schlecht aus. 


Lol!
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pate
Unregistered
 
#636
06.05.2019, 09:12
(05.05.2019, 09:43)Gast schrieb:  Hallo,

ich arbeite gerade als Anwalt in einer der umsatzstärksten GKen Deutschland und werde wohl ein Jahresgehalt von ca. 100.000 (inklusive Bonus) machen. Nun möchte ich aus persönlichen Gründen (u.a. zu viel Arbeit -jede Woche min. 50 h/Woche- manchmal auch einiges mehr) wechseln und habe mich in einer Boutique beworben. Mir ist klar, dass ich da wohl keine 100.000 mehr verdienen werde, aber mir fehlt so recht der Ansatzpunkt, was ich gehaltstechnisch fordern kann. Habt ihr Anhaltspunkte? Im Inet findet man Angaben zwischen 60.000 und 75.000

Bei einer 50+x-Woche für 100k im Jahr würde ich mir den Wechsel aber überlegen. Viel weniger als 50 Stunden (und auch das nie garantiert) wirst du auch woanders nicht arbeiten, und am Schluss verdienst du weniger bei gleichen oder sogar höheren Arbeitszeiten. 

Hast du den Wechsel in den öD überlegt? Der Anwaltsberuf ist auf 9 to 5 einfach nicht ausgelegt.
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Gast
Unregistered
 
#637
06.05.2019, 09:50
ja, das stimmt. leider gehört zu einem erfüllenden Arbeitsplatz mehr als nur ein passendes Gehalt.
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associate
Unregistered
 
#638
12.05.2019, 18:29
(06.05.2019, 09:50)Gast schrieb:  ja, das stimmt. leider gehört zu einem erfüllenden Arbeitsplatz mehr als nur ein passendes Gehalt.


Das bestreitet ja niemand. Aber du hattest nur geschrieben dass du aus familiären Gründen kürzer treten willst, aber nicht, dass du generell unabhängig davon unzufrieden mit dem Job bist. Eine Vollzeitstelle  als Rechtsanwalt läuft nun einmal in der Regel auf 45-50 Wochenstunden hinaus, jedenfalls wenn man mehr verdienen möchte als ein Sachbearbeiter. Das gilt im übrigen auch für Syndikusanwälte. 

Wer deutlich weniger als 50 Stunden arbeiten möchte, ist daher im öffentlichen Dienst besser aufgehoben.
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associate
Unregistered
 
#639
12.05.2019, 18:33
(06.05.2019, 09:07)Hamburch schrieb:  
(06.05.2019, 08:47)pate schrieb:   Da man aber kein Partner wird, sieht es mit einer Anschlussverwendung ohne Doppel-VB schlecht aus. 


Lol!

Also im Kern hat der Pate recht. Kleinere Boutiquen haben wesentlich weniger Neueinstellungen und können daher stärker selektieren. Daher kann es deutlich schwieriger sein, eine Anschlussbeschäftigung zu finden, wenn man noch gerade so in eine Großkanzlei gerutscht ist. Es kann in solchen Fällen durchaus sinnvoller sein, in einer deutlich kleinere Einheit zu starten (also eine kleine bis mittelgroße Sozietät). Mit einem niedrigeren Startgehalt kann man sich dann wenigstens ein sinnvolles Netzwerk aufbauen.
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Hamburch
Junior Member
**
Beiträge: 9
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2018
#640
13.05.2019, 09:40
(12.05.2019, 18:33)associate schrieb:  
(06.05.2019, 09:07)Hamburch schrieb:  
(06.05.2019, 08:47)pate schrieb:   Da man aber kein Partner wird, sieht es mit einer Anschlussverwendung ohne Doppel-VB schlecht aus. 


Lol!

Also im Kern hat der Pate recht. Kleinere Boutiquen haben wesentlich weniger Neueinstellungen und können daher stärker selektieren. Daher kann es deutlich schwieriger sein, eine Anschlussbeschäftigung zu finden, wenn man noch gerade so in eine Großkanzlei gerutscht ist. Es kann in solchen Fällen durchaus sinnvoller sein, in einer deutlich kleinere Einheit zu starten (also eine kleine bis mittelgroße Sozietät). Mit einem niedrigeren Startgehalt kann man sich dann wenigstens ein sinnvolles Netzwerk aufbauen.


"Würde daher auch eher abraten, überhaupt ohne diese Noten und Dr. in den Anwaltsberuf zu gehen. Wenn es keine andere Alternative gibt, rate ich eher zur Umschulung." <-- hat der Pate damit auch recht? Es ist immer gut, so weit oben wie möglich anzufangen. Die Empfehlung, lieber gleich unten zu starten ist Unfug.
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