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  5. Unter 8 Punkten - trotzdem zum Staat
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Unter 8 Punkten - trotzdem zum Staat
InDubioProSecco
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Themen: 0
Registriert seit: Jul 2018
#51
10.10.2018, 19:16
(10.10.2018, 18:46)NRW schrieb:  Immer unter neuen Namen schreiben ist auch nicht besonders klug. Außer dir macht sich hier niemand lächerlich.

Lass es doch jetzt bitte. Es nervt einfach nur.... BtT
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Gast
Unregistered
 
#52
10.10.2018, 19:29
Wer entscheidet denn hier wer nervt und wer nicht?

Er hat doch ganz genau den Nagel auf den Kopf getroffen. Die charakterlosen Möchtegernjuristen hier im Thread haben keine Argumente, dann werden sie beleidigend und wälzen sich in Widersprüchen. Wenn dann jemand was dagegen sagt, passt euch das nicht und nervt. Alles klar. Echt arm.
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Gast
Unregistered
 
#53
10.10.2018, 19:38
(10.10.2018, 19:29)Gast schrieb:  Wer entscheidet denn hier wer nervt und wer nicht?

Er hat doch ganz genau den Nagel auf den Kopf getroffen. Die charakterlosen Möchtegernjuristen hier im Thread haben keine Argumente, dann werden sie beleidigend und wälzen sich in Widersprüchen. Wenn dann jemand was dagegen sagt, passt euch das nicht und nervt. Alles klar. Echt arm.

Meinst du damit dich selbst? Richtig ätzend hier zu lesen.
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Fadenersteller
Unregistered
 
#54
10.10.2018, 19:52
Hi,

vielen Dank für Eure Antworten. Ich bitte euch, euch nicht weiter gegenseitig anzugehen... ist doch wirklich verlorene Lebenszeit.

Ich habe das erste Examen aus persönlichen Gründen nur einmal geschrieben und dabei nicht ganz die 7 geschafft, bin aber sehr nah dran.  Im zweiten Examen bin ich wie gesagt recht nah an den 8 dran, habe diese aber eben nicht ganz erreicht.

Ich habe mich etwas falsch ausgedrückt. Dass man mit meinen Noten beim Staat unterkommt, ist mir bewusst. Ich möchte aber am liebsten in die Justiz. Ich  habe mich auch schon in ein paar Bundesländern beworben, allerdings bisher überall eine Absage erhalten. Leider kenne ich nur eine einzige Person persönlich, die nach zwei Jahren in der Anwaltschaft doch noch in der Justiz untergekommen ist und auch keine besseren Noten hatte. Ansonsten hört man leider widersprüchliche Dinge, wie hier ja auch zum Teil angebracht wurde. Deshalb würde mich interessieren, ob hier vielleicht der ein oder andere unterwegs ist, der es mit ähnlichen Noten über Umwege auch in die Justiz geschafft hat :)
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NRW 18
Unregistered
 
#55
10.10.2018, 21:14
Wie du es ja aus deiner eigenen Erfahrung weißt, ist es nicht ausgeschlossen mit den Noten. Aber halt so gut wie. Also bewirb dich überall und hoffe auf das Beste .Selbst wenn hier jemand jemanden kennt, bei dem es mal geklappt hat, bringt es dir an sich ja nichts. Timing und Glück brauchst du. Viel Erfolg!
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GastNRW23
Unregistered
 
#56
10.10.2018, 21:45
Nur ein Einzelbericht, aber in Hamm wurde im September ein Kandidat mit unter 8 (1. 7,92, 2. 7,87) zwar eingeladen, i.E. aber mangels fachlicher Qualifikation doch nicht genommen (Quelle: insider-protokolle). Eine Einladung ist also durchaus möglich, aber ich könnte mir denken, dass man bei schlechteren Noten die Kommission besonders überzeugen muss.

Viel Erfolg!
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GÄSTIN
Unregistered
 
#57
10.10.2018, 23:59
Hi Fadenersteller,

mE ist in Deinem Fall wegen des Ergebnisses des ersten Examens wohl der bessere Weg zur Justiz der Verbesserungsversuch. Denn leider bist Du mit "knapp unter 7" und "knapp unter 8" gleich 2x ärgerlicherweise knapp unter als relevant angesehenen Notengrenzen hängen geblieben.  


Auch wenn das zweite Examen vielfach für Warte- und Einladelisten doppelt gewichtet wird, bist Du damit in der Summe ein eher schwächerer Bewerber.  Das liegt daran, dass z.B. in Niedersachsen in 2017 die Durchschnittsnote im ersten Examen bei 8,3 und im Assessorexamen  bei 7,4 lag (Quelle:landesjustizpruefungsamt/jahresberichte-des-praesidenten-des-landesjustizpruefungsamtes-158705.html). Denn auch wenn Du im 2. leicht überdurchschnittlich  warst, hast Du mit dem ersten leider einen kleinen Klotz am Bein.

Wenn also nicht noch ganz exzellente Zusatzqualifikationen  dazu kommen (Stationszeugnisse allein dürften mE nicht reichen) ist die Gefahr sehr groß, dass man Dich nicht einlädt. Deswegen würde ich an Deiner Stelle gucken, ob ich nicht die 8, oder mit viel Glück  sogar die 9, im Verbesserungsversuch  erreiche und so meine Chancen zur Einladung steigere (zumal man spätestens nach den schriftlichem  Prüfungen des Verbesserungsversuchs auch noch Berufserfahrung  als Anwalt sammeln  und  so eine weitere Zusatzqualifikation nachweisen kann). Außerdem sind Pensionierungen auch 2019 bis 2022 noch Themen, so dass auch dann noch eingestellt werden sollte.
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Gast
Unregistered
 
#58
11.10.2018, 11:10
Finds schon erstaunlich wie viel Halb- oder Nichtwissen hier verbreitet wird. In vielen BLs ist das erste Examen völlig egal. Wieso man jetzt jemandem im Internet Angst macht, weil er im 1. unter 7 Punkten liegt, ist mir unbegreiflich. 
In NRW sind die Richterstellen nur in Bezug auf das 2. Examen ausgeschrieben. Bist du dort bei knapp unter 8, dann versuche es. 
Ein VB im ersten KANN deine zusätzliche Quali sein, MUSS es aber NICHT.
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Hallo
Unregistered
 
#59
11.10.2018, 11:18
Lieber Fadenersteller,
Nur weil du Absagen bekommen hast, heißt das nicht, dass man mit deinen Noten per se eine Absage bekommt. Es kommt oftmals eben auch auf den richtigen Zeitpunkt und den richtigen Ort an. Manchmal sind viele Stellen ausgeschrieben und die Bewerber um dich rum überzeugen weniger als du, dann kann man Glück haben. 
Es ist schon unfair, dass man mit 9 Punkten durchgewunken wird und mit 8 quasi betteln muss bei der Justiz - und das bei der Arbeitsbelastung momentan - aber leider ist es in der Juristerei noch immer so, dass die Note als einziges Kriterium und das Studium/Ref nach wie vor nicht besonderns geeignet zur Vorbereitung sind. NAJA. Nichtsdestotrotz solltest du dich immer mal wieder bewerben. 

Ich kenne persönlich jemanden der unter 8 Punkten im 2. in der Justiz genommen wurde und ich denke du solltest noch nicht aufgeben. bald geht die Pensionierungswelle los.
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GÄSTIN
Unregistered
 
#60
11.10.2018, 12:07
(11.10.2018, 11:10)Gast schrieb:  Finds schon erstaunlich wie viel Halb- oder Nichtwissen hier verbreitet wird. In vielen BLs ist das erste Examen völlig egal. Wieso man jetzt jemandem im Internet Angst macht, weil er im 1. unter 7 Punkten liegt, ist mir unbegreiflich. 
In NRW sind die Richterstellen nur in Bezug auf das 2. Examen ausgeschrieben. Bist du dort bei knapp unter 8, dann versuche es. 
Ein VB im ersten KANN deine zusätzliche Quali sein, MUSS es aber NICHT.

Hallo Gast,

woher nimmst Du denn Dein prominent platziertes Vollwissen, dass das erste Staatsexamen weitgehend egal sei? 

Die einschlägigen Ausschreibungen sehen das nämlich fast immer anders... 
Sogar in MV - was nun bei weitem nicht das attraktivste aller Flächenländer ist - wird laut Antwort auf eine kleine Anfrage in 2017 nicht davon ausgegangen, dass man sich bei den Einstellungen komplett von Mindestnoten verabschiedet...

Ohne Fadenersteller zu Nahe treten zu wollen (ich hoffe ich habe klar gemacht, dass ich Leute nicht an Notengrenzen messen möchte) sind seine Chancen aufgrund der Ausschreibungen, der Durchschnittsnoten und der Art, wie Plätze auf der Warterangliste vergeben werden, momentan eher gering und er hätte mit einem besseren Asssessorexamen wesentlich bessere Chancen. 

Deswegen fände ich es eher unverantwortlich ihm zu sagen, er solle nicht in den Verbesserungsversuch gehen.
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