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  5. Richter mit ausreichend im 2. Examen?
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Richter mit ausreichend im 2. Examen?
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast
Unregistered
 
#51
28.06.2020, 15:58
(28.06.2020, 15:43)GAsst schrieb:  
(28.06.2020, 15:41)Gast schrieb:  
(28.06.2020, 15:39)GAsst schrieb:  
(28.06.2020, 15:15)Auch Bln schrieb:  Im Hinblick auf den hohen Erledigungsdruck braucht es entschlussfreudige Leute mit einer schnellen Aufassungsgabe, die Wesentliches von Unwesentlichem trennen, materielles und prozessuales Recht anwenden und ihre Entscheidung überzeugend begründen können.
Diese Fertigkeiten werden im Examen durchaus mit abgeprüft. 


Das dürfte tatsächlich ein springender Punkt sein. Richter*innen und Staatsanwält*innen müssen ihren Aktenbock eben unter Kontrolle halten. Wenn man dann zwar theoretisch das Rüstzeug hat, aber eben doppelt so lang braucht, weil man einfach im Vergleich etwas schwächer ist, dann wird das zum Problem. Da sind höhere Punktzahlen zwar kein Garant für, aber eben ein gutes Indiz. Und das rechtfertigt dann wohl die Ungleichbehandlung

Schreib doch einfach m/w/d

Dauert länger und sagt nicht mehr aus (Effizienz)

Du kannst den Krampf auch komplett sein lassen, ist noch viel effizienter
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Gast
Unregistered
 
#52
28.06.2020, 17:07
(28.06.2020, 15:58)Gast schrieb:  
(28.06.2020, 15:43)GAsst schrieb:  
(28.06.2020, 15:41)Gast schrieb:  
(28.06.2020, 15:39)GAsst schrieb:  
(28.06.2020, 15:15)Auch Bln schrieb:  Im Hinblick auf den hohen Erledigungsdruck braucht es entschlussfreudige Leute mit einer schnellen Aufassungsgabe, die Wesentliches von Unwesentlichem trennen, materielles und prozessuales Recht anwenden und ihre Entscheidung überzeugend begründen können.
Diese Fertigkeiten werden im Examen durchaus mit abgeprüft. 


Das dürfte tatsächlich ein springender Punkt sein. Richter*innen und Staatsanwält*innen müssen ihren Aktenbock eben unter Kontrolle halten. Wenn man dann zwar theoretisch das Rüstzeug hat, aber eben doppelt so lang braucht, weil man einfach im Vergleich etwas schwächer ist, dann wird das zum Problem. Da sind höhere Punktzahlen zwar kein Garant für, aber eben ein gutes Indiz. Und das rechtfertigt dann wohl die Ungleichbehandlung

Schreib doch einfach m/w/d

Dauert länger und sagt nicht mehr aus (Effizienz)

Du kannst den Krampf auch komplett sein lassen, ist noch viel effizienter

Wieso heulst du hier jetzt rum
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Gast
Unregistered
 
#53
28.06.2020, 21:02
(28.06.2020, 13:01)associate schrieb:  Interessant, wie hier die "Ausreichend reicht, es muss nur irgendjemand entscheiden"-Fraktion ihren Fehler im Fehler nicht erkennt. Wenn die fachliche Qualifikation ohnehin egal ist, warum soll denn dann ausgerechnet ein "ausreichender" Volljurist entscheiden? Die Aufgabe kann ein Würfel oder der Zar von Sossenheim dann genauso gut ausführen. 

Ihr versucht hier darzustellen, dass die eigene Qualifikation gerade noch im wörtlichen Sinne "ausreichend" ist, um die Aufgabe zu erfüllen und die etwas schlechteren schon nicht mehr geeignet sind. Im Prinzip macht ihr nichts anderes, als der VB-Fraktion (teils zurecht, oft zu Unrecht) vorgeworfen wird: Bessere Noten als die eigenen sind immer Zufall, schlechtere Noten aber Ergebnis eines unumstößlich objektiven Verfahrens. Zu unrecht und nur durch bösen Zufall sitzt man bei "Ausreichend" fest, die "mangelhaften" Kandidaten sind aber völlig berechtigt dort, wo sie sind. Warum seid ihr denn so unendlich viel mehr wert und besser für eine Richterstelle geeignet als die Durchgefallenen?
Ich hab mehr als ein ausreichend und auch mehr als ein befriedigend und bin trotzdem anderer Meinung. Es ist tatsächlich egal, ob derjenige, der einen Rechtsstreit entscheidet, ein "ausreichendes" Examen, ein "gutes" Examen oder überhaupt kein Examen. Spielt keine Rolle. Derjenige, der entscheidet, muss nur von der Gesellschaft in seiner Rolle als "Entscheider" akzeptiert werden. Das zeigt sich doch schon daran, dass es bei uns auch Schöffen/ehrenamtliche Richter gibt, die genauso berechtigt und von der Gesellschaft akzeptiert werden, wie die studierten Juristen.

Zum Aktenbock: Stimmt natürlich, dass die Examensnote ein Indiz dafür liefert, wer den wohl wie schnell abarbeitet. Aber doch nur bezogen auf die tatsächliche juristische Subsumtionsarbeit. Im Leben eines Richters macht die aber doch nur einen (je nach Gerichtsbarkeit und Instanz unterschiedlichen Großen) Teil der Arbeit aus. Der Amtsrichter am lokalen Amtsgericht, der nicht mit Menschen kann und nicht mindestens 1/3 seiner Fälle verglichen kriegt, geht unter. Egal wie gut der juristisch ist. Das gehört auch zur Eignung, wird aber bei der Einstellung völlig ausgeblendet

Wir Juristen sollten nicht immer diese Hybris haben, dass wir die Auserwählten sind und dann noch je auserwählter sind, desto besser unsere Note. Das Examen stellt nur einen Ausschnitt aus dem Leistungsvermögen eines Juristen dar und kann aus verschiedenen Gründen auch mal völlig unverhältnismäßig schlecht (oder gut) laufen. Als alleiniges Auswahlkriterium ist und bleibt es ungeeignet, um auf die Fähigkeit zum Richtersein abzustellen.
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Gast
Unregistered
 
#54
28.06.2020, 21:05
wenn Examensnoten nichts aussagen, dann schreibt doch gute Examina
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Gast
Unregistered
 
#55
28.06.2020, 21:11
Merkwürdigerweise liegen idR (!!!) die Ergebnisse im 1. und 2. Examen nicht massiv auseinander. Zudem hat man in beiden Examen mehrere Klausuren. Auch hier gibt es immer Schwankungen, aber wie viele doppel a Absolventen schreiben auch nur eine 13 p Klausur? 

Deshalb bin ich der festen Überzeugung: in mindestens 95% aller Fälle bilden die Examensnoten verlässliches Indiz über die juristischen Fähigkeiten.
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Der echte Norden
Unregistered
 
#56
28.06.2020, 21:42
(28.06.2020, 21:02)Gast schrieb:  
(28.06.2020, 13:01)associate schrieb:  Interessant, wie hier die "Ausreichend reicht, es muss nur irgendjemand entscheiden"-Fraktion ihren Fehler im Fehler nicht erkennt. Wenn die fachliche Qualifikation ohnehin egal ist, warum soll denn dann ausgerechnet ein "ausreichender" Volljurist entscheiden? Die Aufgabe kann ein Würfel oder der Zar von Sossenheim dann genauso gut ausführen. 

Ihr versucht hier darzustellen, dass die eigene Qualifikation gerade noch im wörtlichen Sinne "ausreichend" ist, um die Aufgabe zu erfüllen und die etwas schlechteren schon nicht mehr geeignet sind. Im Prinzip macht ihr nichts anderes, als der VB-Fraktion (teils zurecht, oft zu Unrecht) vorgeworfen wird: Bessere Noten als die eigenen sind immer Zufall, schlechtere Noten aber Ergebnis eines unumstößlich objektiven Verfahrens. Zu unrecht und nur durch bösen Zufall sitzt man bei "Ausreichend" fest, die "mangelhaften" Kandidaten sind aber völlig berechtigt dort, wo sie sind. Warum seid ihr denn so unendlich viel mehr wert und besser für eine Richterstelle geeignet als die Durchgefallenen?
Ich hab mehr als ein ausreichend und auch mehr als ein befriedigend und bin trotzdem anderer Meinung. Es ist tatsächlich egal, ob derjenige, der einen Rechtsstreit entscheidet, ein "ausreichendes" Examen, ein "gutes" Examen oder überhaupt kein Examen. Spielt keine Rolle. Derjenige, der entscheidet, muss nur von der Gesellschaft in seiner Rolle als "Entscheider" akzeptiert werden. Das zeigt sich doch schon daran, dass es bei uns auch Schöffen/ehrenamtliche Richter gibt, die genauso berechtigt und von der Gesellschaft akzeptiert werden, wie die studierten Juristen.

Zum Aktenbock: Stimmt natürlich, dass die Examensnote ein Indiz dafür liefert, wer den wohl wie schnell abarbeitet. Aber doch nur bezogen auf die tatsächliche juristische Subsumtionsarbeit. Im Leben eines Richters macht die aber doch nur einen (je nach Gerichtsbarkeit und Instanz unterschiedlichen Großen) Teil der Arbeit aus. Der Amtsrichter am lokalen Amtsgericht, der nicht mit Menschen kann und nicht mindestens 1/3 seiner Fälle verglichen kriegt, geht unter. Egal wie gut der juristisch ist. Das gehört auch zur Eignung, wird aber bei der Einstellung völlig ausgeblendet

Wir Juristen sollten nicht immer diese Hybris haben, dass wir die Auserwählten sind und dann noch je auserwählter sind, desto besser unsere Note. Das Examen stellt nur einen Ausschnitt aus dem Leistungsvermögen eines Juristen dar und kann aus verschiedenen Gründen auch mal völlig unverhältnismäßig schlecht (oder gut) laufen. Als alleiniges Auswahlkriterium ist und bleibt es ungeeignet, um auf die Fähigkeit zum Richtersein abzustellen.

Anders als der Priester oder der Friedensrichter macht der Richter - auch am hier immer viel gescholtenen Amtsgericht - seinen Vergleichsvorschlag doch nicht im luftleeren Raum. Vielmehr erfolgt der Vergleichsvorschlag auf der Grundlage der vorläufigen Einschätzung der Rechtslage. Nur wenn der Richter hier den Parteien eine überzeugende Argumentation liefern kann, folgen sie ihm auch. Wer schon mal ein Zivildezernat am Amtsgericht hatte weiß, dass nur der rechtlich überzeugende Vergleich angenommen wird.

Ein System, in dem man sich erst zum obersten Gericht "hoch klagen" muss und die dafür notwendigen Geldmittel benötigt, kann doch nicht unser Anspruch sein. Außerhalb dieses Forums ist es das ja zum Glück ja auch nicht...
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associate
Unregistered
 
#57
28.06.2020, 22:04
Ehrlich gesagt finde ich es erschreckend. Unser System schafft es nicht mehr sicherzustellen, dass jemand nach zwei bestandenen Examina den Wert der juristischen Ausbildung des Richters im demokratischen Rechtsstaat erkennt?! Sondern irgendetwas von "es muss nur jemand entscheiden" und "früher hat eben der Stammesälteste entschieden" zu faselt. Wie weit ist es dann bis zu "Der Führer schützt das Recht"? 

Die juristische Ausbildung scheint mir immer mehr zu versagen.
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Der echte Norden
Unregistered
 
#58
28.06.2020, 22:12
(28.06.2020, 22:04)associate schrieb:  Ehrlich gesagt finde ich es erschreckend. Unser System schafft es nicht mehr sicherzustellen, dass jemand nach zwei bestandenen Examina den Wert der juristischen Ausbildung des Richters im demokratischen Rechtsstaat erkennt?! Sondern irgendetwas von "es muss nur jemand entscheiden" und "früher hat eben der Stammesälteste entschieden" zu faselt. Wie weit ist es dann bis zu "Der Führer schützt das Recht"? 

Die juristische Ausbildung scheint mir immer mehr zu versagen.

Das "take away" aus Studium und Referendariat: Wenn das System Schöffen und ehrenamtliche Richter vorsieht, scheint es ja auch ohne den klassischen Richter zu gehen...da wird einem echt Angst und Bange!
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Nizr
Unregistered
 
#59
28.06.2020, 23:26
(28.06.2020, 22:04)associate schrieb:  Ehrlich gesagt finde ich es erschreckend. Unser System schafft es nicht mehr sicherzustellen, dass jemand nach zwei bestandenen Examina den Wert der juristischen Ausbildung des Richters im demokratischen Rechtsstaat erkennt?! Sondern irgendetwas von "es muss nur jemand entscheiden" und "früher hat eben der Stammesälteste entschieden" zu faselt. Wie weit ist es dann bis zu "Der Führer schützt das Recht"? 

Die juristische Ausbildung scheint mir immer mehr zu versagen.


Niemand hat diese Aussage getroffen. Rechtsprechung leitet sich historisch genau jedoch davon ab.

Die Juristerei soll einem befähigen anhand von allgemein anerkannten Richtlinien ein nachvollziehbares Urteil zu fällen. Nachvollziehbarer als das Bauchgefühl des Rechts, dass in einem steckt
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Gast
Unregistered
 
#60
29.06.2020, 00:03
Mit den Noten würde ich mich in einem Unternehmen bewerben. Da verdient man noch einigermaßen anständig und mehr als im ÖD oder in einer kleineren Kanzlei.
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