• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren September 2015
« 1 ... 4 5 6 7 8 ... 21 »
 
Antworten

 
Klausuren September 2015
TraurigerGustav
Unregistered
 
#51
08.09.2015, 14:53
S7 in Berlin
Sohn kauft Handy. Handy defekt. Verkäufer will Geld nicht zurückgeben. vater und sohn zerren Verkäufer in pkw um mit ihm zur bank zu fahren und das Geld zu holen. + vater hat nen par schnäpperle getrunken vorm autofahren.

h.TV bzgl. vater und sohn
Anklageschrift nur gegen vater wenn verfahren nicht verbunden wird.


Mein Lösung
255,253,22 (-) da sohn Anspruch auf das Geld (inzident rückzahlungsanspruch geprüft).
316 (+)
239 (+)
223, 224 Nr. 4 (+)
240, 22 (+)
239a (-) s.o.

Beweise: Teileinlassung Vater
Sohn schweigt.
Aussage Verkäufer
Aussage Zeugin die Geschehen beobachtet hat
Freiwillig Blut probe

Verteidiger will Herausgabe Führerschein der freiwillig abgeben wurde.


Anklage nicht verbunden 103 JGG (-)

(Kurze Zusammenfassung)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#52
08.09.2015, 15:20
Was lief in Z 4?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#53
08.09.2015, 15:40
Z4 NRW:
Anwaltsklausur aus Beklagtensicht, Einspruch gegen VU, Werklohnanspruch, Beweislastfragen hinsichtlich Vergütung, Vorschussanspruch nach § 637 III, (Hilfs)Aufrechnung, (Hilfs)Widerklage, Freistellungsanspruch.

Rechtlich vielleicht ein bisschen weniger leicht als die ersten 3, wieder recht umfangreich.
Zitieren
NRW-Jurist
Unregistered
 
#54
08.09.2015, 15:51
NRW heute: (mehr oder weniger) "normale" Anwaltsklausur, Verteidigungsmandat Wervertragsrecht; kein kautelar


Grobe Zusammenfassung:


Gutachten:

Einspruch gegen VU; zwei GmbHs als Parteien;

Werkvertrag Nr. 1: (Basics) Natur des Werkvertrags, Abnahme, Fälligkeit;

Werkvertrag Nr. 2: Beweislast bei Stundenabrechnungsvereinbarung; teilweise Stundenzettel vorhanden; teilweise gar keine Stundenzettel; teilweise (nicht unterschriebene) Stundenzettel vorhanden, aber Mandant sagt, die seien falsch (und hat eine Zeugin); Unternehmer hätte "wie Schnecke" gearbeitet; Abgrenzung unschlüssiger und unbewiesener Vortrag;

Werkvertrag Nr. 2: Beweislast bei Pauschalsummevereinbarung; Stellung des GmbH-Geschäftsführers im Prozess, Prinzip der Waffengleichheit; Beweisprognose;

Gegenanspruch des Mandanten aus § 637 III BGB; Bedeutung eines Privatgutachtens; Auswirkung der nicht fristgemäßen Stellung einer Sicherheit nach § 648a BGB auf den Nacherfüllungsanspruch; ernsthafte und endgültige Verweigerung der Nacherfüllung; Umfang des Anspruch nach § 637 III / Abgrenzung zu Schadensersatzanspruch (mehrere Posten); Anspruch auf Erstattung der Kosten für das Privatgutachten zur Mangelfeststellung - Freistellungsanspruch.


Und dann die Zweckmäßigkeit:

Aufhebung VU; Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Rechtmäßigkeit des VU; Verweisungsantrag an KFH, Präklusion (Bedeutung des VU); Gefahr des § 93 ZPO; teilweise Primäraufrechnung; teilweise Hilfsaufrechnung; teilweise Hilfswiderklage; teilweise unbedingte Widerklage; Freistellungsanspruch; Feststellungsantrag bzgl. zukünftiger Schadensersatzforderung.

Praktisch:

Schriftsatz an das Gericht.


Vom Umfang her völlig balla balla. Wenn man meinte, in den letzten Tagen war es schon viel, lernte man heute: Es geht noch viiiieeel schlimmer ;-)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#55
08.09.2015, 15:57
Fand sie auch nicht so leicht. Hab irgendwo im Kommentar was gelesen, hab SE Ansprüche geltend gemacht und damit aufgerechnet. Ein Vorschuss brachte nach meiner Lösung nichts, weil Klagefdg iHV 85.500€ bestand, daher SE und der übrige Betrag als Widerklage geltend gemacht. Freistellung auch von den Kosten für das Gutachten. Bei den Kosten des Umzugs der Becker wusste ich nicht genau. Noch nen Antrag nach 707,719 habe ich gestellt. Voll schade, man hatte kaum Zeit nachzudenken wieder mal...
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#56
08.09.2015, 16:36
Vllt mag das alles rechtlich noch machbar sein, aber ich glaube unser Durchgang ist schon sehr speziell vom Umfang her. Leider habe ich meinen Schriftsatz nicht fertig bekommen. Bin mal gespannt, wie dieser Umstand bewertet wird.

http://lexetius.com/2009,958

Also, wenn ich mich nicht irre, dann ist das doch ein Teil unseres SV (sogar die Daten stimmen bis auf das Jahr überein), wobei unser SV entscheidend abgeändert war und die ernsthafte Erfüllungsverweigerung gegeben war. Damit war ein Leistungsverweigerungsrecht nach 648a BGB abzulehnen.

Den Antrag nach 707,719 habe ich leider nicht mehr gefunden......argh....
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#57
08.09.2015, 16:38
Oder sagen wir lieber mal angelehnt an unseren SV :). Sorry, wenn ich damit Panik verursacht haben sollte....
Zitieren
Lost
Unregistered
 
#58
08.09.2015, 16:48
(08.09.2015, 16:36)Gast schrieb:  Vllt mag das alles rechtlich noch machbar sein, aber ich glaube unser Durchgang ist schon sehr speziell vom Umfang her. Leider habe ich meinen Schriftsatz nicht fertig bekommen. Bin mal gespannt, wie dieser Umstand bewertet wird.

http://lexetius.com/2009,958

Also, wenn ich mich nicht irre, dann ist das doch ein Teil unseres SV (sogar die Daten stimmen bis auf das Jahr überein), wobei unser SV entscheidend abgeändert war und die ernsthafte Erfüllungsverweigerung gegeben war. Damit war ein Leistungsverweigerungsrecht nach 648a BGB abzulehnen.

Den Antrag nach 707,719 habe ich leider nicht mehr gefunden......argh....


Der Sachverhalt kommt wohl von da, aber der § 648a V BGB wurde zum 1.1.2009 geändert (sehr schön im Schönfelder zu sehen ;) )und die Entscheidung bezieht sich noch auf die alte Rechtslage.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#59
08.09.2015, 17:09
Habt ihr bei 648a nen großen Schwerpunkt gesetzt? Ich habe den nicht in die Lösung eingebaut. Sicher wäre der zu erwähnen gewesen, aber letztlich hat der Unternehmer doch nicht verweigert, weil die Sicherheitsleistung nicht erbracht wurde, sondern eher, weil er den Mangel nicht für gegeben erachtet hat. Dann steht 648a den Ansprüchen des Mandanten doch nicht entgegen!?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#60
08.09.2015, 17:14
Ich glaube bei der Klausur war bezüglich des Festellungsinteresse der Mandantin auf die Besonderheiten des Vorschussanspruchs nach § 637 Abs. 3 BGB einzugehen (BGH NJW 2009, 60; Kaier/ Anwaltsklausur Rn. 38). Habe dazu dann einen Satz in der Zweckmäßigkeit schreiben können.
Insgesamt war die Klausur mit derart vielen Problemen vollgestopft, dass meiner Meinung nach keine vollständige und ordentliche Bearbeitung möglich war.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 4 5 6 7 8 ... 21 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus