23.02.2019, 14:16
Ich glaube nicht, dass die AG oder Stationszeugnisse wirklich zählen. Ich denke einfach sobald jemand kein Prädikat hat, muss es irgendwie auf Biegen und Brechen gerechtfertigt werden, wieso er/sie eingestellt wird. Und wenn die einen wollen, dann finden die was. Beim einen sind es dann ach so tolle AG Noten, beim anderen vielleicht besondere soziale Kompetenz und ja - man mag es kaum glauben - bei manchen wird sogar das Abizeugnis als Rechtfertigung genutzt.
23.02.2019, 14:52
Ja, kann gut sein, dass er nicht wegen der Zeugnisse genommen wurde. Wenn angeblich sogar ab 6,5 eingeladen wird, sind 7,4 vielleicht einfach genug. Ich weiß es nicht - vielleicht wird auch jeder ab 6,5 eingeladen und dann entschieden?!
23.02.2019, 15:06
Niemand wird mit 6,5 eingeladen. Da braucht man sich nichts vormachen.
23.02.2019, 16:24
Ich könnte mir schon vorstellen, dass unter 7 eingeladen wird, soweit es sich z.B. um eine Bewerbung gezielt für die StA Aurich handeln würde. Da ist echte Not und man kann das evtl. mit dem ersten Examen noch irgendwie ausgleichen? Ich meine sonst könnten sie ja auch genauso gut in die Anforderungen "Mindestens 7 Punkte im zweiten Examen" schreiben.

23.02.2019, 19:17
Das frage ich mich nämlich auch. Wenn sie erst ab 7,x einladen (oder noch höher...), dann kann NDS das doch wie NRW handhaben und nicht ab 6,5 Bewerbungen zulassen...
23.02.2019, 20:46
:D
Ist aber echt abenteuerlich hier. Wäre persönlich glaube nie auf die Idee gekommen, mit unter 8,5 überhaupt nur an eine Bewerbung zu denke. Scheinbar haben sich dir Zeiten geändert
Ist aber echt abenteuerlich hier. Wäre persönlich glaube nie auf die Idee gekommen, mit unter 8,5 überhaupt nur an eine Bewerbung zu denke. Scheinbar haben sich dir Zeiten geändert
23.02.2019, 21:30
(23.02.2019, 16:24)auchGastig schrieb: Ich könnte mir schon vorstellen, dass unter 7 eingeladen wird, soweit es sich z.B. um eine Bewerbung gezielt für die StA Aurich handeln würde. Da ist echte Not und man kann das evtl. mit dem ersten Examen noch irgendwie ausgleichen? Ich meine sonst könnten sie ja auch genauso gut in die Anforderungen "Mindestens 7 Punkte im zweiten Examen" schreiben.
Ich weiß ja nicht, wie die Bewerbung läuft (3 Lieblingsorte etc.), aber ehrlich gesagt wirkt es vermutlich eher befremdlich, wenn jemand erkennen lässt, dass die Ortswahl der letzte verzweifelte Versuch ist unbedingt genommen zu werden. Denn einige vergessen anscheinend, dass der ÖD allgemein - nicht nur die Justiz- trotz vieler offener Stellen nicht jeden will/nimmt und im Zweifel die Stellen eben unbesetzt lässt. Wenn ich manchmal im Stellenmarkt blättere, und mir ansehe, was der ÖD tw. an Ansprüche und Auswahlverfahren für eine 13er Stelle (oder ggf. noch niedriger stellt), könnte ich mich halb tot lachen-kann mir kaum vorstellen, dass sich da überhaupt jemand bewirbt. Das ist völlig realitätsfern.
Ich frage mich, wie man hier auf die 6,5 Grenze in Niedersachsen kommt. Ich weiß nicht, ob NRW das einzige Land ist, in dem es einen Erlass mit der starren Grenze gibt, aber nur weil Niedersachsen keine absolute Mindestgrenze nach außen kommuniziert, heißt das nicht, dass es sie intern nicht gibt. Ich bin fest davon überzeugt, dass eine solche existiert. Auch wenn in den Ländern natürlich möglichst vermieden werden soll, die Grenzen noch weiter zu senken, kann man das so nämlich ohne größeres Bohei und Aufsehen intern machen. In NRW die Grenze des Erlasses zu ändern, ist für die Politik äußerst unangenehm und wird auf absehbare Zeit garantiert nicht passieren; man merkt es ja schon daran, dass es immer noch dieselbe Untergrenze ist wie 1999, also seit 20! Jahren.
23.02.2019, 22:17
Der absolute Großteil der Richter und auch der frischen Assessoren war/ ist bei Einstellung 30 +/- 2 Jahre alt. Einstellungen über 35 Jahre sind höchst selten -dann handelt es sich meist um Idealbewerber mit besonderen Sachkenntnissen, z.B. im Bereich Insolvenz-, Versicherungs- oder Finanzrecht.
Leute, die nur auf der Suche nach einer guten Work-Life-Balance sind, würden sich bei der StA und den AGs ganz schön umgucken. Dort ist die Arbeitslast nicht so gering, wie manch idealiserte Vorstellung hier vermuten lässt. Was unschlagbar ist, ist aber die richterliche Freiheit, sich auszusuchen, wann man sich durch die Aktenberge arbeitet
Mindestnotenabsenkung hin oder her, sind Einstellungen unter 8 im Assessorexamen in der Praxis jedenfalls bei Richtern sehr selten. Wenn haben diese idR jedenfalls 17 in der Summe beider Examen und sind in den Stationen positiv aufgefallen. Stationsnotenzeugnisse werden durchaus gelesen. Insbesondere die ausgewählten Arbeitsstücke und die Leistungsbeurteilunglassen an Hand der Formulierung auch eine deutliche Differenzierung zu.
Leute, die nur auf der Suche nach einer guten Work-Life-Balance sind, würden sich bei der StA und den AGs ganz schön umgucken. Dort ist die Arbeitslast nicht so gering, wie manch idealiserte Vorstellung hier vermuten lässt. Was unschlagbar ist, ist aber die richterliche Freiheit, sich auszusuchen, wann man sich durch die Aktenberge arbeitet

Mindestnotenabsenkung hin oder her, sind Einstellungen unter 8 im Assessorexamen in der Praxis jedenfalls bei Richtern sehr selten. Wenn haben diese idR jedenfalls 17 in der Summe beider Examen und sind in den Stationen positiv aufgefallen. Stationsnotenzeugnisse werden durchaus gelesen. Insbesondere die ausgewählten Arbeitsstücke und die Leistungsbeurteilunglassen an Hand der Formulierung auch eine deutliche Differenzierung zu.
23.02.2019, 22:45
(23.02.2019, 22:17)Juge schrieb: Der absolute Großteil der Richter und auch der frischen Assessoren war/ ist bei Einstellung 30 +/- 2 Jahre alt. Einstellungen über 35 Jahre sind höchst selten -dann handelt es sich meist um Idealbewerber mit besonderen Sachkenntnissen, z.B. im Bereich Insolvenz-, Versicherungs- oder Finanzrecht.
Leute, die nur auf der Suche nach einer guten Work-Life-Balance sind, würden sich bei der StA und den AGs ganz schön umgucken. Dort ist die Arbeitslast nicht so gering, wie manch idealiserte Vorstellung hier vermuten lässt. Was unschlagbar ist, ist aber die richterliche Freiheit, sich auszusuchen, wann man sich durch die Aktenberge arbeitet![]()
Mindestnotenabsenkung hin oder her, sind Einstellungen unter 8 im Assessorexamen in der Praxis jedenfalls bei Richtern sehr selten. Wenn haben diese idR jedenfalls 17 in der Summe beider Examen und sind in den Stationen positiv aufgefallen. Stationsnotenzeugnisse werden durchaus gelesen. Insbesondere die ausgewählten Arbeitsstücke und die Leistungsbeurteilunglassen an Hand der Formulierung auch eine deutliche Differenzierung zu.
Im Hinblick auf das Alter würde ich jedenfalls für Hamburg ergänzen, dass inzwischen viele neu eingestellte Richter mehrere Jahr GK-Erfahrung mitbringen. Nach meiner Erfahrung scheinen die Entscheidungsträger beim Alter mehr Flexibilität an den Tag zu legen als bei den Noten. Hier wird auf sinkende Bewerberzahlen (gefühlt) eher mit mehr Quereinsteigern, als mit einer Absenkung der Notengrenzen reagiert. Ohne mind. 2 aus 4 bei jedenfalls einen gehobenen VB geht nichts. Dafür findet man aber durchaus auch Einsteiger mit 35+
24.02.2019, 00:04
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Ich weiß ja nicht, wie die Bewerbung läuft (3 Lieblingsorte etc.), aber ehrlich gesagt wirkt es vermutlich eher befremdlich, wenn jemand erkennen lässt, dass die Ortswahl der letzte verzweifelte Versuch ist unbedingt genommen zu werden. Denn einige vergessen anscheinend, dass der ÖD allgemein - nicht nur die Justiz- trotz vieler offener Stellen nicht jeden will/nimmt und im Zweifel die Stellen eben unbesetzt lässt. Wenn ich manchmal im Stellenmarkt blättere, und mir ansehe, was der ÖD tw. an Ansprüche und Auswahlverfahren für eine 13er Stelle (oder ggf. noch niedriger stellt), könnte ich mich halb tot lachen-kann mir kaum vorstellen, dass sich da überhaupt jemand bewirbt. Das ist völlig realitätsfern.
Ich frage mich, wie man hier auf die 6,5 Grenze in Niedersachsen kommt. Ich weiß nicht, ob NRW das einzige Land ist, in dem es einen Erlass mit der starren Grenze gibt, aber nur weil Niedersachsen keine absolute Mindestgrenze nach außen kommuniziert, heißt das nicht, dass es sie intern nicht gibt. Ich bin fest davon überzeugt, dass eine solche existiert. Auch wenn in den Ländern natürlich möglichst vermieden werden soll, die Grenzen noch weiter zu senken, kann man das so nämlich ohne größeres Bohei und Aufsehen intern machen. In NRW die Grenze des Erlasses zu ändern, ist für die Politik äußerst unangenehm und wird auf absehbare Zeit garantiert nicht passieren; man merkt es ja schon daran, dass es immer noch dieselbe Untergrenze ist wie 1999, also seit 20! Jahren.
[/quote]
Also falls das mit „dem letzten verzweifelten Versuch“ auf mich bezogen war: Ja, mir ist egal, wo ich eingestellt werde. Richter zu werden ist mein Traum. Und das nicht, weil man dort weniger Arbeit hat (denn das ist im Zweifel nicht so, gerade am Anfang!) oder weil es ÖD ist. Und ja, dafür würde ich alles machen.
In NDS sind bereits Leute mit 6,8 (in diesem Fall VB im ersten) und 7,4 (sehr sehr gute Stationszeugnisse, s.o.) eingestellt worden - also gehe ich nicht davon aus, dass es da über die offiziellen Angaben hinaus noch interne Grenzen gibt. Macht auch gar keinen Sinn, wieso sollen sie sich dann die Bewerbungen von Kandidaten mit 6,5 schicken lassen?!
(23.02.2019, 16:24)auchGastig schrieb: Ich könnte mir schon vorstellen, dass unter 7 eingeladen wird, soweit es sich z.B. um eine Bewerbung gezielt für die StA Aurich handeln würde. Da ist echte Not und man kann das evtl. mit dem ersten Examen noch irgendwie ausgleichen? Ich meine sonst könnten sie ja auch genauso gut in die Anforderungen "Mindestens 7 Punkte im zweiten Examen" schreiben.
Ich weiß ja nicht, wie die Bewerbung läuft (3 Lieblingsorte etc.), aber ehrlich gesagt wirkt es vermutlich eher befremdlich, wenn jemand erkennen lässt, dass die Ortswahl der letzte verzweifelte Versuch ist unbedingt genommen zu werden. Denn einige vergessen anscheinend, dass der ÖD allgemein - nicht nur die Justiz- trotz vieler offener Stellen nicht jeden will/nimmt und im Zweifel die Stellen eben unbesetzt lässt. Wenn ich manchmal im Stellenmarkt blättere, und mir ansehe, was der ÖD tw. an Ansprüche und Auswahlverfahren für eine 13er Stelle (oder ggf. noch niedriger stellt), könnte ich mich halb tot lachen-kann mir kaum vorstellen, dass sich da überhaupt jemand bewirbt. Das ist völlig realitätsfern.
Ich frage mich, wie man hier auf die 6,5 Grenze in Niedersachsen kommt. Ich weiß nicht, ob NRW das einzige Land ist, in dem es einen Erlass mit der starren Grenze gibt, aber nur weil Niedersachsen keine absolute Mindestgrenze nach außen kommuniziert, heißt das nicht, dass es sie intern nicht gibt. Ich bin fest davon überzeugt, dass eine solche existiert. Auch wenn in den Ländern natürlich möglichst vermieden werden soll, die Grenzen noch weiter zu senken, kann man das so nämlich ohne größeres Bohei und Aufsehen intern machen. In NRW die Grenze des Erlasses zu ändern, ist für die Politik äußerst unangenehm und wird auf absehbare Zeit garantiert nicht passieren; man merkt es ja schon daran, dass es immer noch dieselbe Untergrenze ist wie 1999, also seit 20! Jahren.
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Also falls das mit „dem letzten verzweifelten Versuch“ auf mich bezogen war: Ja, mir ist egal, wo ich eingestellt werde. Richter zu werden ist mein Traum. Und das nicht, weil man dort weniger Arbeit hat (denn das ist im Zweifel nicht so, gerade am Anfang!) oder weil es ÖD ist. Und ja, dafür würde ich alles machen.
In NDS sind bereits Leute mit 6,8 (in diesem Fall VB im ersten) und 7,4 (sehr sehr gute Stationszeugnisse, s.o.) eingestellt worden - also gehe ich nicht davon aus, dass es da über die offiziellen Angaben hinaus noch interne Grenzen gibt. Macht auch gar keinen Sinn, wieso sollen sie sich dann die Bewerbungen von Kandidaten mit 6,5 schicken lassen?!