07.02.2019, 16:24
Hab ich auch genommen. Wie habt ihr es denn letztlich gelöst?
07.02.2019, 16:25
Was kam denn dran? Eine grobe Info zum Sachverhalt wäre toll....
07.02.2019, 16:43
Bitte erbarmt sich jemand und informiert uns Ahnungslosen?

07.02.2019, 17:04
Ganz kurz
Drittwiderspruchsklage mit Feststellungsgegenklage
A verpachtet eine Ackerfläche vor, eine nach Insolvenzeröffnung an B.
B baut Hirschgras an.
C verkauft Dünger an B.
D betreibt ZvS bei A und pfändet dabei die Ernte bei B.
C beruft sich auf ein die Veräußerung hinderndes Recht aus gesetlichem Pfandrecht aus irgendeinem Saatgut- und Düngegesetz,welches jedoch als besitzloses Pfandrecht mit der Klage auf vorzugsweise Befriedigung geltend gemacht werden muss und on zeitlicher Hinsicht eventuell garnicht anwendbar war.
Bezüglich der Ernte von Fläche 2 hat B diese dem C noch Sicherungsübereignet.
B ist aber nicht Eigentümer nach 956,957 geworden,weil sie zum Zeitpunkt der Ernte Kenntnis der Insolvenz hatte.
Dann gings noch um ein Fahrrad....
Habe erst alles falsch gelöst, weil ich die ganzen Daten durcheinander gebracht habe.
Hier kam es extrem auf die Daten an um nicht falsch abzubiegen.....dadurch hat man sehr viel Zeit verloren
Drittwiderspruchsklage mit Feststellungsgegenklage
A verpachtet eine Ackerfläche vor, eine nach Insolvenzeröffnung an B.
B baut Hirschgras an.
C verkauft Dünger an B.
D betreibt ZvS bei A und pfändet dabei die Ernte bei B.
C beruft sich auf ein die Veräußerung hinderndes Recht aus gesetlichem Pfandrecht aus irgendeinem Saatgut- und Düngegesetz,welches jedoch als besitzloses Pfandrecht mit der Klage auf vorzugsweise Befriedigung geltend gemacht werden muss und on zeitlicher Hinsicht eventuell garnicht anwendbar war.
Bezüglich der Ernte von Fläche 2 hat B diese dem C noch Sicherungsübereignet.
B ist aber nicht Eigentümer nach 956,957 geworden,weil sie zum Zeitpunkt der Ernte Kenntnis der Insolvenz hatte.
Dann gings noch um ein Fahrrad....
Habe erst alles falsch gelöst, weil ich die ganzen Daten durcheinander gebracht habe.
Hier kam es extrem auf die Daten an um nicht falsch abzubiegen.....dadurch hat man sehr viel Zeit verloren
07.02.2019, 17:34
Kommt es überhaupt auf 957 an? Die Berechtigung zur Fruchtziehung bzw. Die Gestattung nacht 957 müsste doch aus dem Pachtvertrag schon erfolgen?
07.02.2019, 17:38
*gestattung nach 956
07.02.2019, 17:59
Ich meine im Kommentar wurde beim Pachtvertrag auf den 954 bzgl Eigentumsübergang verwiesen
Was richtig oder falsch ist weiß ich allerdings auch nicht :D
Was richtig oder falsch ist weiß ich allerdings auch nicht :D
07.02.2019, 18:06
07.02.2019, 18:21
Dann verstehe ich den 957 bzw. die Kommentierung wohl falsch.
Beim Palandt steht irgendwas mit dem Erwerb durch Trennung schaden Kenntnis der Nichtberechtigung... 957 Rn.1.
Ich dachte zum Zeitpunkt der Ernte hatte sie dann Kenntnis der Insolvenz.
Naja aber ich erinnere mich auch nicht mehr an diw Daten...
Beim Palandt steht irgendwas mit dem Erwerb durch Trennung schaden Kenntnis der Nichtberechtigung... 957 Rn.1.
Ich dachte zum Zeitpunkt der Ernte hatte sie dann Kenntnis der Insolvenz.
Naja aber ich erinnere mich auch nicht mehr an diw Daten...
07.02.2019, 18:22
Ich habe es auch so hergeleitet, dass sie als Pächterin grds. Eigentümerin wäre, ich hab aber den Pachtvertrag scheitern lassen, weil er zwei Tage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschlossen wurde... Ihr Eigentumserwerb über 957 (?) scheiterte dann daran, dass sie bei der Ernte Kenntnis von der Insolvenz hatte... Kein plan, ob man das so machen kann ?