18.04.2021, 19:13
(18.04.2021, 19:06)Gast schrieb:(18.04.2021, 18:51)Gast schrieb: Naja, die Rezension ist zwar scharf formuliert aber nicht unsachlich oder beleidigend. Sie richtet sich nicht gegen die Person als solches.
Seine Einwände erscheinen mir durchweg plausibel und nachvollziehbar. Lasse mich aber gerne vom Gegenteil bezeugen. Bislang habe ich aber noch keinen Post gelesen, der sich inhaltlich mit der Kritik auseinandersetzt.
Scharf formuliert? Die Schrift sei ein Lehrstück für die Methodenlehre als Negativbeispiel lol viel unsachlicher geht es nicht.
Dieser Satz ist tatsächlich etwas "grob". Es ist aber auch der einzige Satz. Dass dieser immer wieder herausgepickt wird, lässt erahnen, dass auch die Kritiker der Rezension nicht viel mehr vortragen können. Sie stören sich an den Aussagen der Rezension. Sie fühlen sich von diesen getroffen. Aber vielleicht zurecht?
Zitat:Wenn man sachlich bleibt dann bleibt man eben bei der Sache und die ist:
- was finde ich inhaltlich richtig/ falsch und warum.
Nein, es geht eben nicht darum, was man selber findet. Stuckenberg ersteigt noch eine höhere Ebene der Sachlichkeit und zeigt objektive Defizite auf. Dann kann es nur noch darum gehen: Bestehen die Deifzite tatsächlich oder hat Stuckenberg hier einen Fehler gemacht? Stuckenberg formuliert aber suaber und präzise, argumentiert schlüssig zeigt die Probleme ganz konkret auf. Er legt die Grundlage seiner Beurteilung schonungslos offen und macht sich damit angreifbar. Bisher wurde aber nichts gefunden, womit man ihn hätte angreifen können.
Zitat:Und nicht
- was denke ich mir dabei sonst so
- welche Gefühle habe ich dabei.
Das hat Stuckenberg auch nicht gemacht.
18.04.2021, 19:18
(18.04.2021, 19:05)Gast schrieb: Die Renzension ist nicht unsachlich. Sie ist schonungslos, ja. Die Mängel der Arbeit sind nun aber auch zahlreich und schwerwiegend. Und es wurde bereits zwei Mal, nämlich im Habilitationsverfahren und dann bei der Berufung an die Uni Köln darüber hinweggesehen. Da sehe ich keinen Anlass dazu, hier abermals irgendein Blatt vor den Mund zu nehmen.
Die angebliche Unsachlichkeit der Rezension sowie allgemein die Kritik an dieser soll offenbar vor allem auf diese Weise begründet werden:
Jetzt muss diskutiert werden, wie tauglich die Arbeit wirklich war und was alles an der Kritik der Rezension dran war. Bisher hat sich niemand gemeldet und irgendeinen Wert der Arbeit verteidigen können. Nichtmals wirklich versucht wurde das.
- Der Rezensent habe ich persönliches Problem mit der Autorin, seine Gefühle seien gekränkt oder er wolle sich rächen. Es sind diese Vorwürfe, die eigentlich unsachlich sind. Hier wird von deen aufgezeigten Sachfehler abgelenkt und auf die dahinterstehenen Personen geschielt. Das kann nicht funktionieren. Denn Selbst wenn der Rezensent die Rezension aus purer Rachsucht und Gehässigkeit verfasst haben sollte: Das macht die Rezension nicht unsachlich, die krassen Defizite der Arbeit nicht wieder gut und das Versagen der beiden vorherigen Kontrollinstanzen (Habilitation und Berufung) nicht ungeschehen. Man kommt also nicht drum herum, sich mit der Kritik sachlich zu befassen, ohne zu fragen, wer diese verfasst hat und wessen Werk sie betrifft. Abgesehen davon darf man bezweifeln, dass der Rezensent von solchen Rachgelüsten geprägt war. Dass man einen Ruf nicht erhält, ist eine Normalität im Akademikerleben. Diese Erfahrung haben sowohl der Rezensent als auch die Autorin schon mehrfach gemacht, ebenso wie reihenweise andere Akademiker. Dennoch wäre irgendeine "Rackeaktion" keine übliche Reaktion darauf, auch nicht für den Rezensenten. Überhaupt müsste man sich fragen, warum man jetzt plötzlich "gesperrt" sein sollte, wenn es um Kritik geht, nur weil der Verdacht der Möglichkeit besteht, dass diese aus persönlichen Motiven heraus erfolge? Hier gibt es aber keinen Anhaltspunk für persönliche Motive. Und sowieso würden persönliche Motive der Kritk nicht ihre Sachlichkeit nehmen.
- Bei Twitter, so sich erschreckend viele Professoren und Juristen in sonstigen relevanten Positionen auch noch daran beteiligen, wird betont, dass der Rezensent ein alter weißer Mann sei und die Autorin ja eine Frau. Die Rezension wird als gutes Beispiel für Frauenhass/Mysogenie gehandelt. Dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkt. Diese These ist das Unsachlichste überhaupt. Komplett lächerlich. Aber solche Denkweisen machen sich nunmal auch in der Rechtswissenschaft breit, wenn man doch erstmal angefangen hat, auch in dem grob mangelhaften Wer der Autorin eine wissenschaftliche Meisterleistung zu sehen und die auf höchste Positionen zu berufen.
- Die Rezension wird dafür kritisert, dass sie nun 19 Seiten umfasst. Eigentlich ist die Arbeit dafür zu kritisieren, dass sie genügend Mängel aufweist, um eine 19-seitige Auflistung eben dieser zu ermöglichen. Der Rezensent zeigt hierdurch, dass er die Arbeit gelesen und sie intensiv durchdacht hat. Das wäre eigentlich die Aufgabe der Gutachter im Hablitations- und Berufungsverfahren gewesen. Nachdem diese Kontrollinstrumente versagt haben (wie der Rezensent ganz zu Ende zutreffend schreibt), muss die Kontrolle jetzt auf einem anderen Wege stattfinden. Der Rezensent liefert eine umfassende und vollständige Einschätzung ab. Hätte er sich auf die Hälfte beschränken und den Rest später nachreichen sollen?
Verteidigende Stellungnahmen gibt es bisher nur von den bekannten und von vornherein einzuplanenden Twitter-Akademikern. Diese lauten alle "Also ich habe die Arbeit selber noch nicht gelesen aber..." oder "Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kritik..." und "Also ich kenne F.R. als wissenschaftlich sehr begabte Kollegin und ...".
Die Frage ist, worauf sich all diese subjektiven Urteile denn stützen wollen, wenn doch offensichtlich (und ausdrücklich erklärt) nicht auf das zentralste wissenschaftliche Werk dieser Autorin. Der erste, der sich jemals wirklich ein urteil aufbauen auf dieser Arbeit gebildet zu haben scheint, ist der Rezensent.
Diesem sollte man dankbar sein.
Eine Kritik ist das doch gar nicht unbedingt an der Autorin. Diese hat wohl ihrBestes gegeben und das Beste gewollt. Vorranging muss die Kritik diejenigen treffen, die hier eigentlich versagt haben: Das sind die Beteiligten an dem Hablitations- und Berufungsverfahren. Da diese Verfahren und die Wahrung von Qualitätsstandards von beachtlicher Bedeutung für die Qualität der Rechtswissenschaft in diesem Land überhaupt sind, kann und sollte man da schonungslos sein. Von den Beteiligten, die über diese Mängel der Arbeit hinweggesehen haben, geht nunmal eine Gefahr aus.
+1. Volle Zustimmung für deine Ausführungen.
18.04.2021, 20:51
Zitat:Vermutlich bist Du ein Hiwi an seinem Lehrstuhl oder so, der seine Haut retten will. Mit der Rezension hat er seine eigene Karrriere beendet, er wird künftig in der Wissenschaft gemieden werden. Weil die Art Rezension in der Wissenschaft nichts zu suchen hat.
Ganz sicher nicht. Stuckenberg ist in der Wissenschaft doch deutlich besser aufgestellt als Rostalski. Er hat ja nun auch ganz einfach deutlich mehr hervorgebracht und geleistet. Insbesondere hat er eine bedeutende Habilitationsschrift verfasst. Wer kann und möchte das denn über Rostalski sagen?
Stuckenberg wird zukünftig nur von einer Gruppe gemieden werden, bei der er es aufgrund von Alter, Hautfarbe und Geschlecht aber sowieso schon schwer hatte. Das ist die Gruppe der Professoren (auffallend oft weiblichen Geschlechts), die mehr bei Twitter "publizieren" als in seriösen Journalen mit vernünftig funktionierendem peer-review-Verfahren. Und bei einzelnen Personen aus dem persönlichen Umfeld der Frau Rostalski (insbesondere Uni Köln). Das kann er wohl überleben. Ein ernstzunehmender wissenschaftlicher Diskurs, an dem er zweifellos interessiert ist, wäre mit diesen Personengruppen sowieso nicht möglich gewesen. Das zeigt der geringe Tiefgang von deren wissenschaftlichen Arbeiten (wenn überhaupt welche publiziert wurden).
In die Wissenschaft haben diese Personen(gruppen) es sowieso nur geschafft, weil in den letzten jahren viel zu oft das passiert ist, was Stuckenberg jetzt schonungslos offenlegt: Da werden Personen aufgrund von Geschlecht und medialer Präsenz auf Lehrstühle berufen, ohne dass jemand mal genau hinsieht, was diese bisher so geleistet haben und welche wissenschaftlichen Beiträge noch von ihnen zu erwarten sind.
Stuckenberg leistet (ohne Rücksicht auf eigene Verluste in Form des Ansehensverlustes gegenüber der Twitter-Community) so etwas wie einen letzten Versuch, um zu verhindern, dass das, was hier passiert ist, die Norm wird. Hier besteht die Gefahr, dass das System irgendwann "umkippt". Denn eine Juristin, die ohne wirkliche Habilitationsleistung in die Professorenschaft aufgenommen wurde, entscheidet zukünftig darüber, ob die Hablitationsleistungen anderer dafür ausreichen, in die Professorenschaft aufgenommen zu werden. Die Schmalspurakademiker haben ab jetzt also ein Wort mitzureden und drohen die Oberhand zu gewinnen. Mit allen Folgen für die Rechtswissenschaft. Mit allen Folgen für eine Gesellschaft, die auf diese angewiesen ist.
18.04.2021, 21:05
(18.04.2021, 19:05)Gast schrieb: Die Renzension ist nicht unsachlich. Sie ist schonungslos, ja. Die Mängel der Arbeit sind nun aber auch zahlreich und schwerwiegend. Und es wurde bereits zwei Mal, nämlich im Habilitationsverfahren und dann bei der Berufung an die Uni Köln darüber hinweggesehen. Da sehe ich keinen Anlass dazu, hier abermals irgendein Blatt vor den Mund zu nehmen.
Die angebliche Unsachlichkeit der Rezension sowie allgemein die Kritik an dieser soll offenbar vor allem auf diese Weise begründet werden:
Jetzt muss diskutiert werden, wie tauglich die Arbeit wirklich war und was alles an der Kritik der Rezension dran war. Bisher hat sich niemand gemeldet und irgendeinen Wert der Arbeit verteidigen können. Nichtmals wirklich versucht wurde das.
- Der Rezensent habe ich persönliches Problem mit der Autorin, seine Gefühle seien gekränkt oder er wolle sich rächen. Es sind diese Vorwürfe, die eigentlich unsachlich sind. Hier wird von deen aufgezeigten Sachfehler abgelenkt und auf die dahinterstehenen Personen geschielt. Das kann nicht funktionieren. Denn Selbst wenn der Rezensent die Rezension aus purer Rachsucht und Gehässigkeit verfasst haben sollte: Das macht die Rezension nicht unsachlich, die krassen Defizite der Arbeit nicht wieder gut und das Versagen der beiden vorherigen Kontrollinstanzen (Habilitation und Berufung) nicht ungeschehen. Man kommt also nicht drum herum, sich mit der Kritik sachlich zu befassen, ohne zu fragen, wer diese verfasst hat und wessen Werk sie betrifft. Abgesehen davon darf man bezweifeln, dass der Rezensent von solchen Rachgelüsten geprägt war. Dass man einen Ruf nicht erhält, ist eine Normalität im Akademikerleben. Diese Erfahrung haben sowohl der Rezensent als auch die Autorin schon mehrfach gemacht, ebenso wie reihenweise andere Akademiker. Dennoch wäre irgendeine "Rackeaktion" keine übliche Reaktion darauf, auch nicht für den Rezensenten. Überhaupt müsste man sich fragen, warum man jetzt plötzlich "gesperrt" sein sollte, wenn es um Kritik geht, nur weil der Verdacht der Möglichkeit besteht, dass diese aus persönlichen Motiven heraus erfolge? Hier gibt es aber keinen Anhaltspunk für persönliche Motive. Und sowieso würden persönliche Motive der Kritk nicht ihre Sachlichkeit nehmen.
- Bei Twitter, so sich erschreckend viele Professoren und Juristen in sonstigen relevanten Positionen auch noch daran beteiligen, wird betont, dass der Rezensent ein alter weißer Mann sei und die Autorin ja eine Frau. Die Rezension wird als gutes Beispiel für Frauenhass/Mysogenie gehandelt. Dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkt. Diese These ist das Unsachlichste überhaupt. Komplett lächerlich. Aber solche Denkweisen machen sich nunmal auch in der Rechtswissenschaft breit, wenn man doch erstmal angefangen hat, auch in dem grob mangelhaften Wer der Autorin eine wissenschaftliche Meisterleistung zu sehen und die auf höchste Positionen zu berufen.
- Die Rezension wird dafür kritisert, dass sie nun 19 Seiten umfasst. Eigentlich ist die Arbeit dafür zu kritisieren, dass sie genügend Mängel aufweist, um eine 19-seitige Auflistung eben dieser zu ermöglichen. Der Rezensent zeigt hierdurch, dass er die Arbeit gelesen und sie intensiv durchdacht hat. Das wäre eigentlich die Aufgabe der Gutachter im Hablitations- und Berufungsverfahren gewesen. Nachdem diese Kontrollinstrumente versagt haben (wie der Rezensent ganz zu Ende zutreffend schreibt), muss die Kontrolle jetzt auf einem anderen Wege stattfinden. Der Rezensent liefert eine umfassende und vollständige Einschätzung ab. Hätte er sich auf die Hälfte beschränken und den Rest später nachreichen sollen?
Verteidigende Stellungnahmen gibt es bisher nur von den bekannten und von vornherein einzuplanenden Twitter-Akademikern. Diese lauten alle "Also ich habe die Arbeit selber noch nicht gelesen aber..." oder "Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kritik..." und "Also ich kenne F.R. als wissenschaftlich sehr begabte Kollegin und ...".
Die Frage ist, worauf sich all diese subjektiven Urteile denn stützen wollen, wenn doch offensichtlich (und ausdrücklich erklärt) nicht auf das zentralste wissenschaftliche Werk dieser Autorin. Der erste, der sich jemals wirklich ein urteil aufbauen auf dieser Arbeit gebildet zu haben scheint, ist der Rezensent.
Diesem sollte man dankbar sein.
Eine Kritik ist das doch gar nicht unbedingt an der Autorin. Diese hat wohl ihrBestes gegeben und das Beste gewollt. Vorranging muss die Kritik diejenigen treffen, die hier eigentlich versagt haben: Das sind die Beteiligten an dem Hablitations- und Berufungsverfahren. Da diese Verfahren und die Wahrung von Qualitätsstandards von beachtlicher Bedeutung für die Qualität der Rechtswissenschaft in diesem Land überhaupt sind, kann und sollte man da schonungslos sein. Von den Beteiligten, die über diese Mängel der Arbeit hinweggesehen haben, geht nunmal eine Gefahr aus.
Das trifft es ziemlich gut. Und es bringt auch die Dinge noch mal auf den Punkt, die ich in meinem kurzen Post weiter oben angedeutet hatte (zu unrecht eine völlige Versteifung auf die – angebliche – Rache für das verlorene Berufungsverfahren + Sexismus-Keule a la alter weißer Mann gegen junge wehrlose Juristin, anstatt sich mal inhaltlich auseinanderzusetzen).
18.04.2021, 21:17
(18.04.2021, 20:51)Gast schrieb:Zitat:Vermutlich bist Du ein Hiwi an seinem Lehrstuhl oder so, der seine Haut retten will. Mit der Rezension hat er seine eigene Karrriere beendet, er wird künftig in der Wissenschaft gemieden werden. Weil die Art Rezension in der Wissenschaft nichts zu suchen hat.
Ganz sicher nicht. Stuckenberg ist in der Wissenschaft doch deutlich besser aufgestellt als Rostalski. Er hat ja nun auch ganz einfach deutlich mehr hervorgebracht und geleistet. Insbesondere hat er eine bedeutende Habilitationsschrift verfasst. Wer kann und möchte das denn über Rostalski sagen?
Stuckenberg wird zukünftig nur von einer Gruppe gemieden werden, bei der er es aufgrund von Alter, Hautfarbe und Geschlecht aber sowieso schon schwer hatte. Das ist die Gruppe der Professoren (auffallend oft weiblichen Geschlechts), die mehr bei Twitter "publizieren" als in seriösen Journalen mit vernünftig funktionierendem peer-review-Verfahren. Und bei einzelnen Personen aus dem persönlichen Umfeld der Frau Rostalski (insbesondere Uni Köln). Das kann er wohl überleben. Ein ernstzunehmender wissenschaftlicher Diskurs, an dem er zweifellos interessiert ist, wäre mit diesen Personengruppen sowieso nicht möglich gewesen. Das zeigt der geringe Tiefgang von deren wissenschaftlichen Arbeiten (wenn überhaupt welche publiziert wurden).
In die Wissenschaft haben diese Personen(gruppen) es sowieso nur geschafft, weil in den letzten jahren viel zu oft das passiert ist, was Stuckenberg jetzt schonungslos offenlegt: Da werden Personen aufgrund von Geschlecht und medialer Präsenz auf Lehrstühle berufen, ohne dass jemand mal genau hinsieht, was diese bisher so geleistet haben und welche wissenschaftlichen Beiträge noch von ihnen zu erwarten sind.
Stuckenberg leistet (ohne Rücksicht auf eigene Verluste in Form des Ansehensverlustes gegenüber der Twitter-Community) so etwas wie einen letzten Versuch, um zu verhindern, dass das, was hier passiert ist, die Norm wird. Hier besteht die Gefahr, dass das System irgendwann "umkippt". Denn eine Juristin, die ohne wirkliche Habilitationsleistung in die Professorenschaft aufgenommen wurde, entscheidet zukünftig darüber, ob die Hablitationsleistungen anderer dafür ausreichen, in die Professorenschaft aufgenommen zu werden. Die Schmalspurakademiker haben ab jetzt also ein Wort mitzureden und drohen die Oberhand zu gewinnen. Mit allen Folgen für die Rechtswissenschaft. Mit allen Folgen für eine Gesellschaft, die auf diese angewiesen ist.
Da kann man nur uneingeschränkt zustimmen.
19.04.2021, 00:56
Man kann ja auch in einem Text gleichzeitig sachlich wie unsachlich sein.
Ich denke hier wird niemand anwesend sein, der die Habil gelesen hat bzw die Zeit und Lust dazu hätte das in einem doch eher ungeeigneten Format mit lauter Gästen zu diskutieren.
Fakt ist, dass man sich mit solchen Passagen seiner Sache mehr schadet als nützt. Kritiker können dann recht schnell sagen "ja der ist einfach böse, die Argumente gucken wir uns dann nicht an"
Völlig sinnlose Diskussion.
Ich denke hier wird niemand anwesend sein, der die Habil gelesen hat bzw die Zeit und Lust dazu hätte das in einem doch eher ungeeigneten Format mit lauter Gästen zu diskutieren.
Fakt ist, dass man sich mit solchen Passagen seiner Sache mehr schadet als nützt. Kritiker können dann recht schnell sagen "ja der ist einfach böse, die Argumente gucken wir uns dann nicht an"
Völlig sinnlose Diskussion.
19.04.2021, 08:58
(18.04.2021, 11:43)Gast schrieb: Über den Tonfall mag man ja an einigen Punkten streiten können, es ist schon sehr forsch geschrieben.
Aber die zentrale Frage müsste doch eigentlich lauten, ob Stuckenberg inhaltlich nicht doch irgendwo Recht hat? Ich hab mit Strafrechtswissenschaft nichts am Hut, kann dazu also nichts sagen. Aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein (halbwegs) renommierter Professor, weil er irgendwo mal in einem Berufungsverfahren gegen jemanden unterlegen war (sollte das überhaupt stimmen), seine eigene Karriere aufs Spiel setzt und sich 20 Seiten inhaltliche Kritik zusammenreimt, die keinesfalls Hand und Fuß hat. Ich denke also, das da schon was dran sein dürfte. Vielleicht kann uns ein Strafrechtler ja erleuchten.
Die Kritik Stuckenbergs - der wegen dieser Kritik von vielen seinerseits kritisiert, von anderen aber gelobt wird - ist aus meiner Sicht als habilitierter Strafrechtler in der Sache durchaus berechtigt, den Ton halte ich auch für überzogen.
19.04.2021, 09:44
(19.04.2021, 08:58)Gast schrieb:(18.04.2021, 11:43)Gast schrieb: Über den Tonfall mag man ja an einigen Punkten streiten können, es ist schon sehr forsch geschrieben.
Aber die zentrale Frage müsste doch eigentlich lauten, ob Stuckenberg inhaltlich nicht doch irgendwo Recht hat? Ich hab mit Strafrechtswissenschaft nichts am Hut, kann dazu also nichts sagen. Aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein (halbwegs) renommierter Professor, weil er irgendwo mal in einem Berufungsverfahren gegen jemanden unterlegen war (sollte das überhaupt stimmen), seine eigene Karriere aufs Spiel setzt und sich 20 Seiten inhaltliche Kritik zusammenreimt, die keinesfalls Hand und Fuß hat. Ich denke also, das da schon was dran sein dürfte. Vielleicht kann uns ein Strafrechtler ja erleuchten.
Die Kritik Stuckenbergs - der wegen dieser Kritik von vielen seinerseits kritisiert, von anderen aber gelobt wird - ist aus meiner Sicht als habilitierter Strafrechtler in der Sache durchaus berechtigt, den Ton halte ich auch für überzogen.
Man muss aber sagen, der Ton hat dafür gesorgt, dass darüber gesprochen wird.
19.04.2021, 09:56
Meiner Meinung nach wäre die Rezension auch dann vernichtend gewesen und hätte nichts von der Habiliationsschrift übrig lassen können, wenn man noch so sehr darauf geachtet hätte, die Kritik sachlich zu halten. Stuckenberg zeigt ja nun genügend Punkte auf, die sich einfach nicht wegdiskutieren lassen. Die hätte er auch ganz nüchtern als Stichpunktliste aufführen können. Es hätte kaum einen Unterschied gemacht. Die Qualität der Arbeit von Rostalski hat vernichtende Rezensionen vorprogrammiert. Stuckenbergs Tonfall hat auf die 100% sachliche Kritik vielleicht noch 1% "eigenen Akzent" draufgesetzt. Das gestehe ich ihm gerne zu.
An eine Habilitationsschrift, mit der man später auf eine W3-Stelle an der Uni Köln berufen wird, können sachlich extrem hohe Anforderungen gestellt werden (während die Schrift von Rostalksi aber extrem fragwürdige Stellen aufweist). Speziell die Arbeit von Rostalski aber definiert durchaus auch einen anderen Maßstab für den Tonfall. Denn Rostalski hat sich in ihrer eigenen Arbeit nicht gerade zurückgehalten, sondern BGH, BVerfG und Jahrzehnten der Strafrechtswissenschaft aklatante Denkfehler unterstellt und wollte das System völlig neu auf den Kopf stellen. Und das mit These, die mehr als überraschend sind, und Ideen, von denen sie selber nicht so ganz überzeugt zu sein schien.
Wer heftig gegen BGH, BVerfG und alle anderen Profs schießt, ja geradezu mit einer "so jetzt komme ich und erkläre euch endlich mal dass das alles keinen Sinn ergibt wie ihr das macht"-Einstellung daherkommt, der muss sich mit fehlerfreier Argumentation und sauberster Recherche gegen das zu erwartende Gegenfeuer wappnen.
Rostalkis Argumente werden nicht den gewünschten Rechtsprechungswandel herbeiführen. Und in der Literatur werden ihre Ergebnisse nicht zu weiteren Diskussionen führen.
An eine Habilitationsschrift, mit der man später auf eine W3-Stelle an der Uni Köln berufen wird, können sachlich extrem hohe Anforderungen gestellt werden (während die Schrift von Rostalksi aber extrem fragwürdige Stellen aufweist). Speziell die Arbeit von Rostalski aber definiert durchaus auch einen anderen Maßstab für den Tonfall. Denn Rostalski hat sich in ihrer eigenen Arbeit nicht gerade zurückgehalten, sondern BGH, BVerfG und Jahrzehnten der Strafrechtswissenschaft aklatante Denkfehler unterstellt und wollte das System völlig neu auf den Kopf stellen. Und das mit These, die mehr als überraschend sind, und Ideen, von denen sie selber nicht so ganz überzeugt zu sein schien.
Wer heftig gegen BGH, BVerfG und alle anderen Profs schießt, ja geradezu mit einer "so jetzt komme ich und erkläre euch endlich mal dass das alles keinen Sinn ergibt wie ihr das macht"-Einstellung daherkommt, der muss sich mit fehlerfreier Argumentation und sauberster Recherche gegen das zu erwartende Gegenfeuer wappnen.
Rostalkis Argumente werden nicht den gewünschten Rechtsprechungswandel herbeiführen. Und in der Literatur werden ihre Ergebnisse nicht zu weiteren Diskussionen führen.
19.04.2021, 10:17
aA Rostalki