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  5. FAZ Artikel über Richtermangel
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FAZ Artikel über Richtermangel
Gast
Unregistered
 
#41
16.10.2020, 15:56
(16.10.2020, 11:20)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:37)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:27)Gast schrieb:  Dürftiger und wenig hilfreicher Artikel für Leute, die etwas Ahnung haben. Irreführend und gar nicht hilfreich für Leute, die gar keine Ahnung haben.

Es ist immer wieder erbärmlich, dass selbst renommierte Medien wie FAZ (Zeit tbc) es sich verkneifen, darauf hinzuweisen, wie viel netto etwa dabei raus kommt. Natürlich klingt 3.900 € oder 4.500 € erstmal wenig. Wenn man aber in Relation setzt, wie viel man brutto außerhalb des Richter- oder Beamtenverhältnisses verdienen muss, um dahin zu kommen, relativiert sich das etwas. Natürlich kann man ein GK-Gehalt, das ein geringer Anteil von Juristen bezieht, nicht als Maßstab für eine steuerfinanziert Tätigkeit heranziehen, die i.Ü. noch eine üppige Pension beinhaltet, die auch zu berücksichtigen ist. Im Übrigen gewährt eine hohe Punktzahl in den Examina keinen Anspruch auf eine besonders hohe Vergütung. Es kann ja auch nicht jeder BWL-er mit 1er Abschluss von jedem Unternehmen, egal, wo er hin geht, ein Jahresgehalt von 5 Millionen € aufwärts verlangen, weil er ja theoretisch mit der Note auch Vorstand bei Daimler, Bayer etc. hätte werden können, wo er so viel bekäme. 

Auch das absurde Thema Noten, das es in der Form nirgendwo anders gibt, insbesondere z.B. nicht bei Ärzten, die im Hinblick auf die Folgen durchaus schwerwiegender sein können, wird nicht thematisiert, sondern der Eindruck erweckt, dass man jetzt quasi überwiegend unfähige Justiz hätte/bekäme. Dass ein oberes befriedigend durchaus zeitgleich als überdurchschnittlich angesehen wird oder warum man selbst in Ministerien idR schon mit einem befriedigend rein kommt, was doch eine Horrorvorstellung sein muss, wenn die Leute bestenfalls Mittelmaß sind - dieser Widerspruch wird ja auch in solchen Artikeln nie angerissen oder gar näher beleuchtet.

Dass es div. Urteile gibt, nach denen die Besoldung in einigen Ländern (deutlich) zu niedrig ist, ist ein anderes Thema. Denn es geht hier ja nicht um Erhöhungen, die zu einer 5000-7000€ netto Versorgung führen, wie bei GK.


Sehr guter Kommentar. Ich wollte ebenfalls auf die Beamtenprivilegien hinweisen. Netto bleibt einfach viel mehr übrig. Top Pension. Private Versicherung ( in Pension übernimmt der Staat 70% der Kosten).
Ein pensionierter Landesbeamter des höheren Dienstes bekommt in NRW im Schnitt 3700 Pension, wenn er Vollzeit gearbeitet hat.

Das absurde ist auch, dass nur auf das letzte Gehalt abgestellt wird. Dh die werden Damen lassen sich einstellen, bekommen erstmal zwei kinder, besorgen sich ein Beschäftigungsverbot und kassieren volles Gehalt. Dann gehen sie zig Jahre in teilzeit arbeiten, weil da nämlich ein gutes netto bei rumkommt. Dann das letzte Jahr nochmal schnell vollzeit um eine üppigere Pension abzugreifen. 
Der GK-anwalt arbeitet die ganze Zeit mehr als voll für annähernd das gleiche netto. Er muss mit einer Kündigung rechnen, wenn er krank wird oder einen Fehler macht. Und um seine Altersvorsorge muss er sich auch selbst kümmern.
Wem r1 zu wenig ist, der soll doch bitte mal in der GK arbeiten und sich danach dann wieder beschweren- oder auch nicht.

Hat das einen Grund, dass du deine Beispiele hier so sexistisch auflädst. Wenn ich auf die Kanzleiwebsiten schaue, dann finde ich da doch die eine oder andere Anwältin. Und ich hab auch schon die ein oder andere Richterin getroffen, die Vollzeit arbeitet und Männer in Teilzeit.

Wenn man, sobald man als „werte Dame“ ein Kind bekommt, erst wieder ein Jahr vor der pensionierung voll einsteigt, wie lange brauchen deiner Meinung nach Kinder, bis sie sich selbst versorgen? Wer kennt sie nicht, die Mütter der 25-jährigen, die sich Halbtags um die Kinder kümmern.

Vollkommen unnötig, die Diskussion hier mit solchen Stammtischparolen aus den 80er Jahren zu bereichern.
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Gast HH
Unregistered
 
#42
16.10.2020, 16:09
(16.10.2020, 14:15)Gast schrieb:  Extrem verschult das System in Frankreich. In den Vorlesungen sitzen dann 200 Studenten (Vorlesungen sind IMMER voll gewesen) und schreiben am Notebook den WORTLAUT des Profs mit. So etwas habe ich noch nie gesehen. Und Nachmittags und Abends dann verpflichtende AGs mit benoteten Tests und Hausaufgaben.

Ja, kann ich bestätigen. Frankreich sollte für uns kein Beispiel sein. Ich finde eigentlich unser Ausbildungssystem ganz in Ordnung, da man einen breiten Einblick bekommt. Auch die Klausuren finde ich eigentlich gar nicht so schlecht, da man doch Dinge macht, die vergleichsweise nah an der Praxis sind, also soweit es eben für ein Examen möglich ist. Allerdings finde ich bei uns die Benotung unmöglich, da man bei sehr subjektiven Bewertungen so tut, als könnte man da zwei Nachkommastellen genau bewerten.
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Gast
Unregistered
 
#43
16.10.2020, 16:43
(16.10.2020, 12:30)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:48)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:30)Gast schrieb:  Warum muss der Staat denn eine Untergrenze ziehen. Jeder Absolvent hat DIE BEFÄHIGUNG ZUM RICHTERAMT mit bestandenem 2. Examen.

Dann soll man das bitte umbenennen.

Weil laut BVerfG die Qualitätssicherung grundsätzlich nur durch Richter mit zwei Prädikatsexamen erreicht werden kann (2 BvL 4/18 - Rn. 88).


Das steht da aber nicht....


Diese Aussage halte ich für eine überhebliche Anmaßung eines besser benoteten, der den Pöbel fernhalten will. Die Qualität der Arbeit der schlechter benoteten Kollegen pauschal aburteilen ohne Einzelfallbetrachtung...zeugt auch nicht gerade von Qualität.
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Gast
Unregistered
 
#44
16.10.2020, 18:24
(16.10.2020, 15:56)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 11:20)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:37)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:27)Gast schrieb:  Dürftiger und wenig hilfreicher Artikel für Leute, die etwas Ahnung haben. Irreführend und gar nicht hilfreich für Leute, die gar keine Ahnung haben.

Es ist immer wieder erbärmlich, dass selbst renommierte Medien wie FAZ (Zeit tbc) es sich verkneifen, darauf hinzuweisen, wie viel netto etwa dabei raus kommt. Natürlich klingt 3.900 € oder 4.500 € erstmal wenig. Wenn man aber in Relation setzt, wie viel man brutto außerhalb des Richter- oder Beamtenverhältnisses verdienen muss, um dahin zu kommen, relativiert sich das etwas. Natürlich kann man ein GK-Gehalt, das ein geringer Anteil von Juristen bezieht, nicht als Maßstab für eine steuerfinanziert Tätigkeit heranziehen, die i.Ü. noch eine üppige Pension beinhaltet, die auch zu berücksichtigen ist. Im Übrigen gewährt eine hohe Punktzahl in den Examina keinen Anspruch auf eine besonders hohe Vergütung. Es kann ja auch nicht jeder BWL-er mit 1er Abschluss von jedem Unternehmen, egal, wo er hin geht, ein Jahresgehalt von 5 Millionen € aufwärts verlangen, weil er ja theoretisch mit der Note auch Vorstand bei Daimler, Bayer etc. hätte werden können, wo er so viel bekäme. 

Auch das absurde Thema Noten, das es in der Form nirgendwo anders gibt, insbesondere z.B. nicht bei Ärzten, die im Hinblick auf die Folgen durchaus schwerwiegender sein können, wird nicht thematisiert, sondern der Eindruck erweckt, dass man jetzt quasi überwiegend unfähige Justiz hätte/bekäme. Dass ein oberes befriedigend durchaus zeitgleich als überdurchschnittlich angesehen wird oder warum man selbst in Ministerien idR schon mit einem befriedigend rein kommt, was doch eine Horrorvorstellung sein muss, wenn die Leute bestenfalls Mittelmaß sind - dieser Widerspruch wird ja auch in solchen Artikeln nie angerissen oder gar näher beleuchtet.

Dass es div. Urteile gibt, nach denen die Besoldung in einigen Ländern (deutlich) zu niedrig ist, ist ein anderes Thema. Denn es geht hier ja nicht um Erhöhungen, die zu einer 5000-7000€ netto Versorgung führen, wie bei GK.


Sehr guter Kommentar. Ich wollte ebenfalls auf die Beamtenprivilegien hinweisen. Netto bleibt einfach viel mehr übrig. Top Pension. Private Versicherung ( in Pension übernimmt der Staat 70% der Kosten).
Ein pensionierter Landesbeamter des höheren Dienstes bekommt in NRW im Schnitt 3700 Pension, wenn er Vollzeit gearbeitet hat.

Das absurde ist auch, dass nur auf das letzte Gehalt abgestellt wird. Dh die werden Damen lassen sich einstellen, bekommen erstmal zwei kinder, besorgen sich ein Beschäftigungsverbot und kassieren volles Gehalt. Dann gehen sie zig Jahre in teilzeit arbeiten, weil da nämlich ein gutes netto bei rumkommt. Dann das letzte Jahr nochmal schnell vollzeit um eine üppigere Pension abzugreifen. 
Der GK-anwalt arbeitet die ganze Zeit mehr als voll für annähernd das gleiche netto. Er muss mit einer Kündigung rechnen, wenn er krank wird oder einen Fehler macht. Und um seine Altersvorsorge muss er sich auch selbst kümmern.
Wem r1 zu wenig ist, der soll doch bitte mal in der GK arbeiten und sich danach dann wieder beschweren- oder auch nicht.

Hat das einen Grund, dass du deine Beispiele hier so sexistisch auflädst. Wenn ich auf die Kanzleiwebsiten schaue, dann finde ich da doch die eine oder andere Anwältin. Und ich hab auch schon die ein oder andere Richterin getroffen, die Vollzeit arbeitet und Männer in Teilzeit.

Wenn man, sobald man als „werte Dame“ ein Kind bekommt, erst wieder ein Jahr vor der pensionierung voll einsteigt, wie lange brauchen deiner Meinung nach Kinder, bis sie sich selbst versorgen? Wer kennt sie nicht, die Mütter der 25-jährigen, die sich Halbtags um die Kinder kümmern.

Vollkommen unnötig, die Diskussion hier mit solchen Stammtischparolen aus den 80er Jahren zu bereichern.

Ich bin übrigens selbst w und das Verhalten solcher Kolleginnen, die nur zur Justiz gehen, um den Staat auszunehmen, schätze ich nunmal einfach nicht.
Und ich beschwere mich auch nicht über meine Besoldung. Mir ist nämlich bewusst, dass die im Ergebnis höher ist als die der meisten.
Und alle beschweren sich ja immer, dass die Richter noch ein GK-Gehalt kriegen sollen. Und wer erarbeitet dann die Pension??? Ich frage mich jetzt schon, wo die herkommt...
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Gast
Unregistered
 
#45
16.10.2020, 18:29
(16.10.2020, 18:24)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 15:56)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 11:20)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:37)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 10:27)Gast schrieb:  Dürftiger und wenig hilfreicher Artikel für Leute, die etwas Ahnung haben. Irreführend und gar nicht hilfreich für Leute, die gar keine Ahnung haben.

Es ist immer wieder erbärmlich, dass selbst renommierte Medien wie FAZ (Zeit tbc) es sich verkneifen, darauf hinzuweisen, wie viel netto etwa dabei raus kommt. Natürlich klingt 3.900 € oder 4.500 € erstmal wenig. Wenn man aber in Relation setzt, wie viel man brutto außerhalb des Richter- oder Beamtenverhältnisses verdienen muss, um dahin zu kommen, relativiert sich das etwas. Natürlich kann man ein GK-Gehalt, das ein geringer Anteil von Juristen bezieht, nicht als Maßstab für eine steuerfinanziert Tätigkeit heranziehen, die i.Ü. noch eine üppige Pension beinhaltet, die auch zu berücksichtigen ist. Im Übrigen gewährt eine hohe Punktzahl in den Examina keinen Anspruch auf eine besonders hohe Vergütung. Es kann ja auch nicht jeder BWL-er mit 1er Abschluss von jedem Unternehmen, egal, wo er hin geht, ein Jahresgehalt von 5 Millionen € aufwärts verlangen, weil er ja theoretisch mit der Note auch Vorstand bei Daimler, Bayer etc. hätte werden können, wo er so viel bekäme. 

Auch das absurde Thema Noten, das es in der Form nirgendwo anders gibt, insbesondere z.B. nicht bei Ärzten, die im Hinblick auf die Folgen durchaus schwerwiegender sein können, wird nicht thematisiert, sondern der Eindruck erweckt, dass man jetzt quasi überwiegend unfähige Justiz hätte/bekäme. Dass ein oberes befriedigend durchaus zeitgleich als überdurchschnittlich angesehen wird oder warum man selbst in Ministerien idR schon mit einem befriedigend rein kommt, was doch eine Horrorvorstellung sein muss, wenn die Leute bestenfalls Mittelmaß sind - dieser Widerspruch wird ja auch in solchen Artikeln nie angerissen oder gar näher beleuchtet.

Dass es div. Urteile gibt, nach denen die Besoldung in einigen Ländern (deutlich) zu niedrig ist, ist ein anderes Thema. Denn es geht hier ja nicht um Erhöhungen, die zu einer 5000-7000€ netto Versorgung führen, wie bei GK.


Sehr guter Kommentar. Ich wollte ebenfalls auf die Beamtenprivilegien hinweisen. Netto bleibt einfach viel mehr übrig. Top Pension. Private Versicherung ( in Pension übernimmt der Staat 70% der Kosten).
Ein pensionierter Landesbeamter des höheren Dienstes bekommt in NRW im Schnitt 3700 Pension, wenn er Vollzeit gearbeitet hat.

Das absurde ist auch, dass nur auf das letzte Gehalt abgestellt wird. Dh die werden Damen lassen sich einstellen, bekommen erstmal zwei kinder, besorgen sich ein Beschäftigungsverbot und kassieren volles Gehalt. Dann gehen sie zig Jahre in teilzeit arbeiten, weil da nämlich ein gutes netto bei rumkommt. Dann das letzte Jahr nochmal schnell vollzeit um eine üppigere Pension abzugreifen. 
Der GK-anwalt arbeitet die ganze Zeit mehr als voll für annähernd das gleiche netto. Er muss mit einer Kündigung rechnen, wenn er krank wird oder einen Fehler macht. Und um seine Altersvorsorge muss er sich auch selbst kümmern.
Wem r1 zu wenig ist, der soll doch bitte mal in der GK arbeiten und sich danach dann wieder beschweren- oder auch nicht.

Hat das einen Grund, dass du deine Beispiele hier so sexistisch auflädst. Wenn ich auf die Kanzleiwebsiten schaue, dann finde ich da doch die eine oder andere Anwältin. Und ich hab auch schon die ein oder andere Richterin getroffen, die Vollzeit arbeitet und Männer in Teilzeit.

Wenn man, sobald man als „werte Dame“ ein Kind bekommt, erst wieder ein Jahr vor der pensionierung voll einsteigt, wie lange brauchen deiner Meinung nach Kinder, bis sie sich selbst versorgen? Wer kennt sie nicht, die Mütter der 25-jährigen, die sich Halbtags um die Kinder kümmern.

Vollkommen unnötig, die Diskussion hier mit solchen Stammtischparolen aus den 80er Jahren zu bereichern.

Ich bin übrigens selbst w und das Verhalten solcher Kolleginnen, die nur zur Justiz gehen, um den Staat auszunehmen, schätze ich nunmal einfach nicht.
Und ich beschwere mich auch nicht über meine Besoldung. Mir ist nämlich bewusst, dass die im Ergebnis höher ist als die der meisten.
Und alle beschweren sich ja immer, dass die Richter noch ein GK-Gehalt kriegen sollen. Und wer erarbeitet dann die Pension??? Ich frage mich jetzt schon, wo die herkommt...

Und in der Justiz ist dein Teilzeitanspruch nicht an deine Kinderbetreuung geknüpft. Das geht auch einfach so, auch noch wenn die Kinder 30 sind.
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Gast
Unregistered
 
#46
16.10.2020, 18:54
(16.10.2020, 18:29)Gast schrieb:  Und in der Justiz ist dein Teilzeitanspruch nicht an deine Kinderbetreuung geknüpft. Das geht auch einfach so, auch noch wenn die Kinder 30 sind.

Was für ein polemischer Schwachsinn. Ein Teilzeitanspruch ist nirgendwo an Kinder gebunden (allenfalls gewisse Elternzeit-Teilzeit-Regelungen). Du kannst, wenn die Kanzlei oder das Unternehmen groß genug ist, jederzeit einen dauerhaften oder Brückenteilzeit-Anspruch für bestimmte Zeit geltend machen. Der AG kann nur in seltenen Fällen ablehnen und auch in der GK bestehen wenig gegenstehende Gründe. Der AG kann ja schlecht sagen, dass er gesetzeswidrig mind. 50h aufwärts verlangt und bei weniger der Laden zusammenbricht. 

Das ist jedem selbst überlassen. Wer das nicht macht, ist selbst schuld und/oder hat offenbar schon bei Grundlagen Arbeitsrecht nicht aufgepasst und hat eigentlich in einer GK auch nichts verloren.
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Gast
Unregistered
 
#47
16.10.2020, 19:08
(16.10.2020, 18:54)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 18:29)Gast schrieb:  Und in der Justiz ist dein Teilzeitanspruch nicht an deine Kinderbetreuung geknüpft. Das geht auch einfach so, auch noch wenn die Kinder 30 sind.

Was für ein polemischer Schwachsinn. Ein Teilzeitanspruch ist nirgendwo an Kinder gebunden (allenfalls gewisse Elternzeit-Teilzeit-Regelungen). Du kannst, wenn die Kanzlei oder das Unternehmen groß genug ist, jederzeit einen dauerhaften oder Brückenteilzeit-Anspruch für bestimmte Zeit geltend machen. Der AG kann nur in seltenen Fällen ablehnen und auch in der GK bestehen wenig gegenstehende Gründe. Der AG kann ja schlecht sagen, dass er gesetzeswidrig mind. 50h aufwärts verlangt und bei weniger der Laden zusammenbricht. 

Das ist jedem selbst überlassen. Wer das nicht macht, ist selbst schuld und/oder hat offenbar schon bei Grundlagen Arbeitsrecht nicht aufgepasst und hat eigentlich in einer GK auch nichts verloren.

Äh nein  Huh
Als Tarifbeschäftigter im öD hast du einen Anspruch darauf, dass dein AG Teilzeitmöglichkeiten mit dir bespricht. Wenn er sagt, die Stelle ist nicht teilzeitgeeignet und/oder keiner möchte sich die Stelle mit dir teilen, dann hast du Pech.
Als Richter hast du einen ANSPRUCH.

Ich hoffe, du berätst niemanden im Arbeitsrecht
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Gast
Unregistered
 
#48
16.10.2020, 19:47
(16.10.2020, 19:08)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 18:54)Gast schrieb:  
(16.10.2020, 18:29)Gast schrieb:  Und in der Justiz ist dein Teilzeitanspruch nicht an deine Kinderbetreuung geknüpft. Das geht auch einfach so, auch noch wenn die Kinder 30 sind.

Was für ein polemischer Schwachsinn. Ein Teilzeitanspruch ist nirgendwo an Kinder gebunden (allenfalls gewisse Elternzeit-Teilzeit-Regelungen). Du kannst, wenn die Kanzlei oder das Unternehmen groß genug ist, jederzeit einen dauerhaften oder Brückenteilzeit-Anspruch für bestimmte Zeit geltend machen. Der AG kann nur in seltenen Fällen ablehnen und auch in der GK bestehen wenig gegenstehende Gründe. Der AG kann ja schlecht sagen, dass er gesetzeswidrig mind. 50h aufwärts verlangt und bei weniger der Laden zusammenbricht. 

Das ist jedem selbst überlassen. Wer das nicht macht, ist selbst schuld und/oder hat offenbar schon bei Grundlagen Arbeitsrecht nicht aufgepasst und hat eigentlich in einer GK auch nichts verloren.

Äh nein  Huh
Als Tarifbeschäftigter im öD hast du einen Anspruch darauf, dass dein AG Teilzeitmöglichkeiten mit dir bespricht. Wenn er sagt, die Stelle ist nicht teilzeitgeeignet und/oder keiner möchte sich die Stelle mit dir teilen, dann hast du Pech.
Als Richter hast du einen ANSPRUCH.

Ich hoffe, du berätst niemanden im Arbeitsrecht

Äh doch, Du Knilch. Es ging hier die ganze Zeit um Richter, Beamte und GK. Der Tarifbeschäftigte des ÖD war überhaupt kein Thema. Nur irgendjemand (Du?) hat völlig zusammenhanglos irgendeinen Unsinn von Kinderbetreuung von 30jährigen Kindern und Justiz gefaselt und nicht im Ansatz etwas von Tarif ÖD erwähnt.

Mir ist § 11 TVÖD sehr wohl bekannt. Das ändert aber nichts daran, dass der ÖD faktisch - auch für Kinderlose - der mit Sicherheit teilzeitfreundlichste AG ist. Da ist es insoweit faktisch auch nicht so tragisch, dass die tarifvertragliche Regelung von dem gesetzlichen Teilzeitanspruch negativ abweicht. Der ÖD ist im Angestelltenverhältnis für Juristen im Übrigen schon total unattraktiv. Da ist diese tarifvertragliche Regelung das geringste Problem. Darum ist auch kaum ein Beschäftigter ein potentieller, entgangener Justizkandidat.

Aber das war überhaupt nicht das Thema.
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Gast
Unregistered
 
#49
16.10.2020, 20:27
Der GK-Anwalt hat annähernd das gleiche netto? Lack gesoffen? In der GK kriege ich ziemlich genau das doppelte, für 10h mehr die Woche - kenne btw genug Proberichter, die 60h mit Wochenenden fahren und 3 Dezernate und mehr in verschiedenen Rechtsgebieten betreuen.

Und die Planungssicherheit ist toll um ein Haus zu kaufen? Ein Haus fängt hier bei 700.000 für ein Reihenmittelhaus aus den 60ern an. Was nettes kostet locker 900.000 inkl. Erwerbsnebenkosten. Das kann man auch mit super günstigem Beamten-zins niemals abzahlen. Besonders toll auch die Sicherheit der Proberichter, wo man nichtmal weiß, ob man in 2-3 Monaten nicht 2h entfernt eingesetzt wird, in einem völlig anderen Rechtsgebiet. Hab noch nie von einem GK-Anwalt gehört, der den Standort wechseln musste..
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Gast
Unregistered
 
#50
16.10.2020, 21:32
(16.10.2020, 20:27)Gast schrieb:  Der GK-Anwalt hat annähernd das gleiche netto? Lack gesoffen? In der GK kriege ich ziemlich genau das doppelte, für 10h mehr die Woche - kenne btw genug Proberichter, die 60h mit Wochenenden fahren und 3 Dezernate und mehr in verschiedenen Rechtsgebieten betreuen.

Und die Planungssicherheit ist toll um ein Haus zu kaufen? Ein Haus fängt hier bei 700.000 für ein Reihenmittelhaus aus den 60ern an. Was nettes kostet locker 900.000 inkl. Erwerbsnebenkosten. Das kann man auch mit super günstigem Beamten-zins niemals abzahlen. Besonders toll auch die Sicherheit der Proberichter, wo man nichtmal weiß, ob man in 2-3 Monaten nicht 2h entfernt eingesetzt wird, in einem völlig anderen Rechtsgebiet. Hab noch nie von einem GK-Anwalt gehört, der den Standort wechseln musste..

In München? Haus auf dem Land kaufen und pendeln.
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