23.07.2020, 15:52
(23.07.2020, 15:25)T. Kaiser schrieb:(23.07.2020, 15:03)Gast schrieb:(23.07.2020, 13:40)T. Kaiser schrieb: AG für Verbesserer vermute ich mal
Tatsächlich, wie gesagt, der reguläre Klausurenkurs jeden Freitag.
Die vorletzte StA lief z.B. im April 2019.
Och, also die meisten Klausuren basieren nicht auf Entscheidungen jünger als 9 Monate bis ein Jahr. Da muss ein LJPA schon schnell (Behörde!) sein, so auch etliche Prüfer.
Man kann sich natürlich stets auf den Ausnahmefall berufen.
Meine Erkenntnis ist bisher, dass das 2. StEX ein Examen der Form, des Aufbaus und des Verfeinern des Grundlagenwissens aus dem ersten ist, neben den neu gesetzten Schwerpunkten. Das materielle ist zudem simpler gehalten.
Dann hast du Glück, in vielen OLG-Bezirken ist das anders und die Klausurenkurse unterirdisch bzw. finden wg. Corona gar nicht erst statt.
Bei uns z.Z. auch nur im Onlinekurs mit Postweg und angehängter Lösungsskizze. Dafür geben sich die Korrektoren aber auch gefühlt mehr Mühe bei den angehängten Gutachten. Ist ok
23.07.2020, 20:06
Um TK mal beizupflichten.
Ich habe vor 2 Jahren Examen geschrieben und während des Refs sowohl die NJW als auch die RÜ abonnier gehabt. In meinem Durchgang kamen 4 Klausuren, die einschlägigen Entscheidungen nachgebildet waren. Kurz vorm Examen habe ich den Kurs bei Kaiser besucht, und in der Rspr. Übersicht wurde auf 3 dieser Fälle hingewiesen.
Ob die Lösung im Kommentar stand? Teilweise und ohne Begründung
Ob’s geil ist, in der Klausur zu sitzen und zu wissen „die Sache hier läuft“?
Natürlich
Und nur mal so btw.. jeder der Klausuren korrigiert an der Uni usw weiß doch wie das ist! Das richtige Ergebnis spielt in der subjektiven Empfindung des Korrektors schon eine Rolle. Denn das ist das Ergebnis dessen Argumentationslinie der Korrektor sich vor der Korrektur reingezogen hat.
Und: schaden tut das Urteilslesen auch nix! Im Gegenteil! Es bringt mehr, als sich zum 10 mal die Theorien zur Gestörten Gesamtschuld reinzuziehen, denn die stehen tatsächlich im Palandt.
Ich habe vor 2 Jahren Examen geschrieben und während des Refs sowohl die NJW als auch die RÜ abonnier gehabt. In meinem Durchgang kamen 4 Klausuren, die einschlägigen Entscheidungen nachgebildet waren. Kurz vorm Examen habe ich den Kurs bei Kaiser besucht, und in der Rspr. Übersicht wurde auf 3 dieser Fälle hingewiesen.
Ob die Lösung im Kommentar stand? Teilweise und ohne Begründung
Ob’s geil ist, in der Klausur zu sitzen und zu wissen „die Sache hier läuft“?
Natürlich
Und nur mal so btw.. jeder der Klausuren korrigiert an der Uni usw weiß doch wie das ist! Das richtige Ergebnis spielt in der subjektiven Empfindung des Korrektors schon eine Rolle. Denn das ist das Ergebnis dessen Argumentationslinie der Korrektor sich vor der Korrektur reingezogen hat.
Und: schaden tut das Urteilslesen auch nix! Im Gegenteil! Es bringt mehr, als sich zum 10 mal die Theorien zur Gestörten Gesamtschuld reinzuziehen, denn die stehen tatsächlich im Palandt.
23.07.2020, 20:08
Naja, ich weiß ja nicht, ob das Lesen einer BGH-Entscheidung unbedingt n Mehrwert bringt. Dann wohl eher AG/ LG
23.07.2020, 21:31
(23.07.2020, 20:06)OlGHammftw schrieb: Um TK mal beizupflichten.So ist es nunmal! Und wer dagegen wettert will wohl eher nur sein schlechtes Gewissen beruhigen oder trollen.
Ich habe vor 2 Jahren Examen geschrieben und während des Refs sowohl die NJW als auch die RÜ abonnier gehabt. In meinem Durchgang kamen 4 Klausuren, die einschlägigen Entscheidungen nachgebildet waren. Kurz vorm Examen habe ich den Kurs bei Kaiser besucht, und in der Rspr. Übersicht wurde auf 3 dieser Fälle hingewiesen.
Ob die Lösung im Kommentar stand? Teilweise und ohne Begründung
Ob’s geil ist, in der Klausur zu sitzen und zu wissen „die Sache hier läuft“?
Natürlich
Und nur mal so btw.. jeder der Klausuren korrigiert an der Uni usw weiß doch wie das ist! Das richtige Ergebnis spielt in der subjektiven Empfindung des Korrektors schon eine Rolle. Denn das ist das Ergebnis dessen Argumentationslinie der Korrektor sich vor der Korrektur reingezogen hat.
Und: schaden tut das Urteilslesen auch nix! Im Gegenteil! Es bringt mehr, als sich zum 10 mal die Theorien zur Gestörten Gesamtschuld reinzuziehen, denn die stehen tatsächlich im Palandt.
Was ich allerdings viel wichtiger finde ist, dass durch das Lesen von Entscheidungen das eigene Judiz unglaublich gut geschult wird und man in den Stil der Juristen rein kommt und lernen kann, wie man in der Justiz argumentiert, begründet, Obersätze bildet etc. Das ist ein ganz toller Nebeneffekt vom Lesen der Entscheidungen, die ohnehin über kurz oder lang im Examen kommen. Wer das nicht macht, beraubt sich selbst einer ziemlich professionellen Examensvorbereitung.
Und nur durch das Lesen von Originalentscheidungen lernt man auch, mit komplexen Sachverhalten umzugehen. Die LJPA verlangen neben den rein juristischen Sachen in Examensklausuren als eigentlich unjuristische Leistung auch die zügige, vollständige Erfassung einer komplexen viel zu langen Akte (diejenigen, die schon geschrieben haben, werden dass für viele ihrer Examensklausuren bestätigen). Und man hat sich in der Klausur dieser völlig verrückten Fülle von Informationen zu stellen. Erkennbares Zeichen: langer Sachverhalt, viele Daten, Zahlen und Personen. Es ist mühselig und zeitaufwendig, dies alles zu sortieren und da durchzusteigen, aber notwendig! Und dies muss geübt werden. Und das geht nicht mit "Basic"-Karteikarten. Es ist so.
24.07.2020, 16:07
Ich habe zum regulären Versuch 35 Übungsklausuren geschrieben und aktuelle Rspr gelesen, Ergebnis: 5,6 P. schriftlich. Zum Verbesserungsversuch null Übungsklausuren und keine Rspr. mehr, in den 3 Monaten nur Klausuren mit Musterlösungen gelesen plus immwr wieder materielles Recht aufgefrischt. Verbesserungsversuch: 7,4 schriftlich. Einfach deshalb, weil ich extrem viele Klausurkonstellationen durchgegangen bin, wofür bei den Empfehlungen a la „unter 80 Übungsklausuren geht gar nix“ einfach keine Zeit zum lernen da ist.
24.07.2020, 16:29
(24.07.2020, 16:07)Verbesserer schrieb: Ich habe zum regulären Versuch 35 Übungsklausuren geschrieben und aktuelle Rspr gelesen, Ergebnis: 5,6 P. schriftlich. Zum Verbesserungsversuch null Übungsklausuren und keine Rspr. mehr, in den 3 Monaten nur Klausuren mit Musterlösungen gelesen plus immwr wieder materielles Recht aufgefrischt. Verbesserungsversuch: 7,4 schriftlich. Einfach deshalb, weil ich extrem viele Klausurkonstellationen durchgegangen bin, wofür bei den Empfehlungen a la „unter 80 Übungsklausuren geht gar nix“ einfach keine Zeit zum lernen da ist.
Soll das heißen, das es sogar "gut" war, keine Urteile zu lesen? Das ist doch bekloppt, die Note hängt von vielen kleinen Dingen ab. Genauso könnte man sagen: Ich hab beim ersten Versuch immer ein gelbes Hemd getragen, Ergebnis: 5,6 P. Beim zweiten Versuch ein blaues. Ergebnis: 7,4. Also nie gelbe Hemden tragen, ein gelbes Hemd zu tragen war der Fehler!!!
Aber egal, du bist durch, Gratulation. Ich (und viele Referendare, die es super geschafft haben!) bleibe bei dem, was ich geschrieben habe. Das entspringt einer jetzt fast 20jährigen Berufserfahrung als Repetitor und aus unzähligen Klausureinsichten iRd Prüfungsanfechtung und der sich daran anschließenden Fehleranalyse auch bzgl. wie man sich bislang vorbereitet hat. Und ich habe schon so viele Kandidatinnen/en beim Verbesserungsversuch erfolgreich begleitet wo ich doch gesehen habe, wie die sich auf den ersten Versuch vorbereitet hatten und es dann besser war mit einer anderen Vorbereitungsweise. Es ist so.
Aber egal, gleich kommt wieder ein "Gast" und schreibt: Ich hab nur 2 Übungsklausuren geschrieben, war nie in der AG, scheiß auf Kaiser und deren Skripte, hab trotzdem 13,5 Punkte. Reps sind alle böse. Kaiser ganz dolle. Und TK hat ein Rad ab, der spinnt und lügt. Ganz dolle dolle LG, Gast.
.-)
24.07.2020, 16:35
Schließe mich an. Urteile lesen ist Zeitverschwendung. Es kommt sowieso nie das Urteil dran, das man gelesen hat und alle möglichen Urteile zu lesen ist viel zu zeitaufwändig.
24.07.2020, 16:37
Das Lesen von Rechtsprechung für das Examen darf nicht völlig unterschätzt, es sollte aber auch nicht überbewertet werden:
Einen "Mindestkonsum" der absoluten Top-Hits der Rechtsprechung der letzten 1-2 Jahre würde ich jedem Kandidaten empfehlen. Das beinhaltet nicht jedes Urteil, in dem der Begriff "Pferd" auftaucht, wohl aber jede größere bahnbrechende Entscheidung (etwa: BVerfG - Richternachtdienst/StPO, BGH - §§ 280, 281 BGB beim EBV, usw.). Diese Urteile sollte man aber ohne Weiteres allen gängigen Publikationen oder sogar LTO entnehmen können.
Alles, was über diesen Mindestkonsum hinaus geht, hat m.E. eher einen überschaubaren Grenznutzen. Es stimmt zwar, dass
- die eigene juristische Sprache und Ordnungsfähigkeit durch die Lektüre von Urteilen geschult werden
- und man u.U. Glück hat, genau "das eine" Urteil gelesen zu haben, was dann drankommt.
Aber die Examensvorbereitung ist eben auch zeitlich begrenzt. Dabei finde ich es weitaus wichtiger, dass der eigentliche Stoff sitzt und man v.a. auch genügend Klausuren schreibt. Die Gefahr ist sonst groß, dass man einzelne Sonderfälle lernt, dafür aber den Wald vor lautet Bäumen nicht mehr sieht.
Deshalb würde ich sagen, dass man in einer normalen Examensvorbereitung immer mal wieder die aktuellen Urteile überfliegen (um keinen "Mega-Fall" zu verpassen) und hin und wieder ein paar Urteile lesen sollte (mehr, um sich evtl. den Stil etwas anzueignen). Dies aber nur, wenn man ohnehin schon genügend Klausuren schreibt und den Stoff i.W. beherrscht.
Einen "Mindestkonsum" der absoluten Top-Hits der Rechtsprechung der letzten 1-2 Jahre würde ich jedem Kandidaten empfehlen. Das beinhaltet nicht jedes Urteil, in dem der Begriff "Pferd" auftaucht, wohl aber jede größere bahnbrechende Entscheidung (etwa: BVerfG - Richternachtdienst/StPO, BGH - §§ 280, 281 BGB beim EBV, usw.). Diese Urteile sollte man aber ohne Weiteres allen gängigen Publikationen oder sogar LTO entnehmen können.
Alles, was über diesen Mindestkonsum hinaus geht, hat m.E. eher einen überschaubaren Grenznutzen. Es stimmt zwar, dass
- die eigene juristische Sprache und Ordnungsfähigkeit durch die Lektüre von Urteilen geschult werden
- und man u.U. Glück hat, genau "das eine" Urteil gelesen zu haben, was dann drankommt.
Aber die Examensvorbereitung ist eben auch zeitlich begrenzt. Dabei finde ich es weitaus wichtiger, dass der eigentliche Stoff sitzt und man v.a. auch genügend Klausuren schreibt. Die Gefahr ist sonst groß, dass man einzelne Sonderfälle lernt, dafür aber den Wald vor lautet Bäumen nicht mehr sieht.
Deshalb würde ich sagen, dass man in einer normalen Examensvorbereitung immer mal wieder die aktuellen Urteile überfliegen (um keinen "Mega-Fall" zu verpassen) und hin und wieder ein paar Urteile lesen sollte (mehr, um sich evtl. den Stil etwas anzueignen). Dies aber nur, wenn man ohnehin schon genügend Klausuren schreibt und den Stoff i.W. beherrscht.
24.07.2020, 16:37
(24.07.2020, 16:35)Gast schrieb: Schließe mich an. Urteile lesen ist Zeitverschwendung. Es kommt sowieso nie das Urteil dran, das man gelesen hat und alle möglichen Urteile zu lesen ist viel zu zeitaufwändig.
Guck.
Ich kann dir Hunderte von Bsp von Durchgängen geben, wo genau Urteile aus unseren Seminaren drangekommen ist. Man mutt datt Seminärchen aber dann auch hören/sehen, gell. Und das Urteil von unseren Listen auch lesen.
Hast du gelesen, was ich sonst noch dazu geschrieben habe? Urteile zu lesen schult das JUDIZ. Hast du eins? Wenn ja, woher? Ich halte das für nicht zu unterschätzen.
24.07.2020, 16:42
(24.07.2020, 16:37)Gast schrieb: Das Lesen von Rechtsprechung für das Examen darf nicht völlig unterschätzt, es sollte aber auch nicht überbewertet werden:
Einen "Mindestkonsum" der absoluten Top-Hits der Rechtsprechung der letzten 1-2 Jahre würde ich jedem Kandidaten empfehlen. Das beinhaltet nicht jedes Urteil, in dem der Begriff "Pferd" auftaucht, wohl aber jede größere bahnbrechende Entscheidung (etwa: BVerfG - Richternachtdienst/StPO, BGH - §§ 280, 281 BGB beim EBV, usw.). Diese Urteile sollte man aber ohne Weiteres allen gängigen Publikationen oder sogar LTO entnehmen können.
Alles, was über diesen Mindestkonsum hinaus geht, hat m.E. eher einen überschaubaren Grenznutzen. Es stimmt zwar, dass
- die eigene juristische Sprache und Ordnungsfähigkeit durch die Lektüre von Urteilen geschult werden
- und man u.U. Glück hat, genau "das eine" Urteil gelesen zu haben, was dann drankommt.
Aber die Examensvorbereitung ist eben auch zeitlich begrenzt. Dabei finde ich es weitaus wichtiger, dass der eigentliche Stoff sitzt und man v.a. auch genügend Klausuren schreibt. Die Gefahr ist sonst groß, dass man einzelne Sonderfälle lernt, dafür aber den Wald vor lautet Bäumen nicht mehr sieht.
Deshalb würde ich sagen, dass man in einer normalen Examensvorbereitung immer mal wieder die aktuellen Urteile überfliegen (um keinen "Mega-Fall" zu verpassen) und hin und wieder ein paar Urteile lesen sollte (mehr, um sich evtl. den Stil etwas anzueignen). Dies aber nur, wenn man ohnehin schon genügend Klausuren schreibt und den Stoff i.W. beherrscht.
So ungefähr ist es. Jetzt im Juli kamen wieder so viele aktuelle Dinger dran (alle in unseren Onlinekursen thematisiert bzw. auf den Handouts!). Wer die vorher so ungefähr auf der Pfanne hatte, der hatte einen Vorteil gegenüber denen, die sich das alles erst mühsam in der Klausur herleiten müssen mit "Basics". Und die Lösungskizzen folgen nun mal der Vorlage.
So, ich geh jetzt Basketball spielen mit meinem Sohn und habe keine Lust, mich hier länger mit Posts a la "Wissen anhäufen bringt nichts. Urteile (die ja unstreitig Gegenstand von Examensklausuren sind) sind sinnlos zu lesen. Hab nix für meine Vorbereitung getan, lief trotzdem geil. Würd ich jedem so empfehlen, LG Gast" rumzuplagen.
Wer das alles hier liest und ggf. sogar schon ein Prädikat im ersten Examen hat und/oder ein bißchen Erfahrung mit Korrektur/Examensklausuren etc, der weiß ohnehin, dass ich nicht wirklich falsch liege.
Peace. Over and out
Torsten K.
P.S. Sorry, das ich bißchen genervt bin, bin auch nur ein Mensch. Will keinen persönlich angreifen, kenne ja keinen, weil jeder außer mir nur anonym postet. Aber ich WEISS - soll nicht komisch klingen - aus eigener beruflicher Erfahrung vielleicht sogar ein bißchen mehr als andere Poster etwas zu diesen Themen und mich regt dann immer auf, wenn Leute völlig irres Zeuchs posten, wo ich aus der Realität weiß (!), dass es Quatsch ist. Und wenn es doch geklappt hat, ein Fall von Tausend ist und bei allen anderen lief es halt scheiße bei der Art von Vorbereitung. Und das will ich vermeiden. Was meint ihr, wieviele Referendare sich von solchen Posts total verunsichern lassen? Ich begleite jedes Jahr Hunderte von Referendaren mit nicht so guten Noten für den Verbesserungsversuch und erfahre, wie die sich vorbereitet haben. Und viele sehr gute Kandidaten und sehe, wie die sich vorbereitet haben. Daraus kann man dann Schlüsse ziehen.