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Amtsarzt -psychische Vorerkrankungen
Gast
Unregistered
 
#41
26.04.2020, 16:11
(26.04.2020, 16:00)Gast schrieb:  Um zur (sachlichen) Frage zurückzukommen: Werden in dem Gutachten an die Einstellungsbehörde die beim Amtsarzt angegebenen durchgemachten und/oder aktuellen Krankheiten angegeben?
Nicht nur, aber auch auf psychische Erkrankungen bezogen.

Am besten wäre es, wenn die Depression eine Schwerbehinderung oder zumindest gleich gestellt wäre (mindestens 30 GdB).
Dann wäre es Diskriminierung deshalb nicht zu verbeamten.
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Gast
Unregistered
 
#42
27.04.2020, 09:00
Ich kenne einen, der mit immer bisher wiederkehrenden Depressionen - auch während des Referendariats - ohne Probleme Richter wurde. Dies ist heutzutage nichts Ungewöhnliches mehr. Der war auch bisher nicht krankgeschrieben und arbeitet vorbildlich.
Ich denke, da kann man höchstens Pech haben, dass man an einen Arzt gerät, der entweder die neue Rspr. nicht kennt oder sonstwie abgeneigt ist.
Dann bleibt noch die Möglichkeit, dies vor Gericht klären zu lassen und dort Sachverstand hinzuzuziehen.

Es geht nicht um Zurückliegendes, sondern um eine Prognose für die Zukunft.
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GastS
Unregistered
 
#43
27.04.2020, 09:28
Müsste man nicht auch zwischen Berufen wie Lehrer, die man auch dann ausüben kann, wenn man wegen Vorerkrankungen nicht verbeamtet wird und z.B. der Richterstelle differenzieren? Da ist ja die Auswirkung viel größer, weil man die gewünschte Stelle (z.B Richter) gar nicht ausüben kann. Ich sehe nicht, wie man da zB das Lehrer-Urteil so einfach auf die Justiz übertragen kann.
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Gast
Unregistered
 
#44
27.04.2020, 12:28
Lehrer sind höherer Dienst, haben 2 Staatsexamen, die verbeamteten Lehrer sind meist Naturwissenschaftler mit überdurchschnittlicher Intelligenz und viel Kontakt zu Menschen. Ich sehe da schon Ähnlichkeiten zum Richterberuf.
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Gast
Unregistered
 
#45
27.04.2020, 12:38
Jemand mit 2 juristischen Staatsexamen mit höherer Punktzahl kann auch eine Vielzahl anderer Berufe ausüben, wenn er nicht Richter werden darf, wie z.B. Großkotz (GK) Anwalt. Jemand mit 2 x 4 P. kann auch nicht Richter und nicht mal GK Anwalt werden. Mit solchen Leuten habe ich mehr Mitleid.
Ein Lehrer kann auch nur angestellter oder verbeamteter Lehrer werden oder vllt noch in einem Bildungsministerium arbeiten.
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Gast
Unregistered
 
#46
27.04.2020, 12:50
Herkunft des Wortes Großkotz (GK):

"FÜRST Mit Brechreiz hat das Wort, auch wenn es danach klingt, nichts zu tun. Es ist aus dem Jiddischen über das Rotwelsche ins Deutsche gelangt. Als »Koozen« findet es sich in F. L. A. v. Grolmanns Wörterbuch der in Teutschland üblichen Spitzbuben-Sprachen (1822), während Wilhelm Polzers Gauner-Wörterbuch für den Kriminalpraktiker (1922) die Bezeichnung »Kotz« für den Prahler anführt.

Abraham Tendlau verdeutlicht in Jüdische Sprichwörter und Redensarten (1860) die etymologische Herkunft: »Kozen, Kazin heißt biblisch: Richter, Führer, Fürst; im späteren Hebräismus ein reicher Mann: ein dicker, fetter Kozen.« Dort werden auch etliche Sprüche über Wohlhabende genannt, etwa: »Mer soll sein letscht Hemd dran wende’, um e Kozin (reicher Mann) zu werde.« "
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