17.05.2022, 15:43
Aber das bezieht sich nur auf das erste Examen, oder?
17.05.2022, 15:58
(17.05.2022, 15:43)Gästin123 schrieb: Aber das bezieht sich nur auf das erste Examen, oder?
Ich denke da hilft dir §52 I Nr. 1 JAG weiter = (1) Bei der Prüfung wird vorausgesetzt, dass der Prüfling die Gesamtrechtsordnung mit ihren grundlegenden Wertentscheidungen und ihren Zusammenhängen überblickt und unter besonderer Berücksichtigung der europarechtlichen Bezüge über die erforderlichen Kenntnisse in den Pflichtfächern verfügt. Pflichtfächer sind:
- 1.
die Prüfungsfächer der staatlichen Pflichtfachprüfung (§ 11),
Explizit wird dies sogar in § 52 II JAG auf § 11 I 2 und IV JAG verwiesen. Insofern gleicher Maßstab :)
17.05.2022, 15:58
Und zu den Ergebnisfragen: Ich habe den Eindruck es ist Licht und Schatten in diesem Durchgang… entweder ziemlich gut oder ziemlich bescheiden. Kenne jedenfalls kaum Noten im mittleren Bereich.
17.05.2022, 16:00
(17.05.2022, 15:58)Gast schrieb:(17.05.2022, 15:43)Gästin123 schrieb: Aber das bezieht sich nur auf das erste Examen, oder?
Ich denke da hilft dir §52 I Nr. 1 JAG weiter = (1) Bei der Prüfung wird vorausgesetzt, dass der Prüfling die Gesamtrechtsordnung mit ihren grundlegenden Wertentscheidungen und ihren Zusammenhängen überblickt und unter besonderer Berücksichtigung der europarechtlichen Bezüge über die erforderlichen Kenntnisse in den Pflichtfächern verfügt. Pflichtfächer sind:
D.h. das Zeug aus § 11 gilt auch fürs 2.
- 1.
die Prüfungsfächer der staatlichen Pflichtfachprüfung (§ 11),
Explizit wird dies sogar in § 52 II JAG auf § 11 I 2 und IV JAG verwiesen. Insofern gleicher Maßstab :)
Ja, das ist zutreffend. Aber diese Klausel ist für NRW nur auf den Seiten der OLGe für das erste Examen veröffentlicht worden, nicht beim LJPA. Eine Änderung im JAG mit diesem Wortlaut gibt ja ja wohl nicht ;)
17.05.2022, 16:01
(17.05.2022, 15:58)Gast schrieb:(17.05.2022, 15:43)Gästin123 schrieb: Aber das bezieht sich nur auf das erste Examen, oder?
Ich denke da hilft dir §52 I Nr. 1 JAG weiter = (1) Bei der Prüfung wird vorausgesetzt, dass der Prüfling die Gesamtrechtsordnung mit ihren grundlegenden Wertentscheidungen und ihren Zusammenhängen überblickt und unter besonderer Berücksichtigung der europarechtlichen Bezüge über die erforderlichen Kenntnisse in den Pflichtfächern verfügt. Pflichtfächer sind:
D.h. das Zeug aus § 11 gilt auch fürs 2.
- 1.
die Prüfungsfächer der staatlichen Pflichtfachprüfung (§ 11),
Explizit wird dies sogar in § 52 II JAG auf § 11 I 2 und IV JAG verwiesen. Insofern gleicher Maßstab :)
Ich denke auch, dass es möglich ist...Allerdings dürften noch die wenigsten Prüfer mit der neuen Materie umgehen können. Zumindest hoffe ich das
17.05.2022, 16:03
(17.05.2022, 16:00)Gästin123 schrieb:(17.05.2022, 15:58)Gast schrieb:(17.05.2022, 15:43)Gästin123 schrieb: Aber das bezieht sich nur auf das erste Examen, oder?
Ich denke da hilft dir §52 I Nr. 1 JAG weiter = (1) Bei der Prüfung wird vorausgesetzt, dass der Prüfling die Gesamtrechtsordnung mit ihren grundlegenden Wertentscheidungen und ihren Zusammenhängen überblickt und unter besonderer Berücksichtigung der europarechtlichen Bezüge über die erforderlichen Kenntnisse in den Pflichtfächern verfügt. Pflichtfächer sind:
D.h. das Zeug aus § 11 gilt auch fürs 2.
- 1.
die Prüfungsfächer der staatlichen Pflichtfachprüfung (§ 11),
Explizit wird dies sogar in § 52 II JAG auf § 11 I 2 und IV JAG verwiesen. Insofern gleicher Maßstab :)
Ja, das ist zutreffend. Aber diese Klausel ist für NRW nur auf den Seiten der OLGe für das erste Examen veröffentlicht worden, nicht beim LJPA. Eine Änderung im JAG mit diesem Wortlaut gibt ja ja wohl nicht ;)
Kann mir nicht vorstellen, dass wir im 2. StEx weniger können müssen diesbezüglich. Gerade in der mündlichen kann damit ja "Grundlagenverständnis" geprüft werden. zB dass der Mangelbegriff nicht mehr abgestuft ist und wie das früher war (stichwort negative beschaffenheitsvereinbarung) blabla. Hexenwerk ist es ja nicht
17.05.2022, 16:06
(17.05.2022, 16:03)Gast schrieb:(17.05.2022, 16:00)Gästin123 schrieb:(17.05.2022, 15:58)Gast schrieb:(17.05.2022, 15:43)Gästin123 schrieb: Aber das bezieht sich nur auf das erste Examen, oder?
Ich denke da hilft dir §52 I Nr. 1 JAG weiter = (1) Bei der Prüfung wird vorausgesetzt, dass der Prüfling die Gesamtrechtsordnung mit ihren grundlegenden Wertentscheidungen und ihren Zusammenhängen überblickt und unter besonderer Berücksichtigung der europarechtlichen Bezüge über die erforderlichen Kenntnisse in den Pflichtfächern verfügt. Pflichtfächer sind:
D.h. das Zeug aus § 11 gilt auch fürs 2.
- 1.
die Prüfungsfächer der staatlichen Pflichtfachprüfung (§ 11),
Explizit wird dies sogar in § 52 II JAG auf § 11 I 2 und IV JAG verwiesen. Insofern gleicher Maßstab :)
Ja, das ist zutreffend. Aber diese Klausel ist für NRW nur auf den Seiten der OLGe für das erste Examen veröffentlicht worden, nicht beim LJPA. Eine Änderung im JAG mit diesem Wortlaut gibt ja ja wohl nicht ;)
Kann mir nicht vorstellen, dass wir im 2. StEx weniger können müssen diesbezüglich. Gerade in der mündlichen kann damit ja "Grundlagenverständnis" geprüft werden. zB dass der Mangelbegriff nicht mehr abgestuft ist und wie das früher war (stichwort negative beschaffenheitsvereinbarung) blabla. Hexenwerk ist es ja nicht
Nein, weniger sicher nicht, sondern mehr. Kaufrecht ist ganz klar Prüfungsstoff, auch für den Vortrag. Da eine keine Beschränkung im JAG bzgl. der Reform gibt, ist die Beschränkung in Form dieser Klausel nur eine Selbstbindung. Und da haben sich ja nur die OLGe für das 1. StEx geäußert. Also keine Selbstbindung des LJPA, also keine Beschränkung des Pflichtstoffs.
17.05.2022, 18:38
Was habt ihr so für Noten? Und waren einzelne Klausuren bei euch anders als erwartet was die Note angeht? Was war am besten was am schlechtesten?
18.05.2022, 13:07
Ich hab insgesamt knapp unter 8, womit ich grundsätzlich zufrieden bin. Alles unter 7,0 wäre eine Enttäuschung gewesen, über 8,x hätte ich mich sehr gefreut. Alle Noten liegen zwischen 6 (zivilrecht) und 10 (zivilrecht und Strafrecht). Ich hatte mit mehr Streuung gerechnet, ehrlich gesagt. Zum Beispiel dachte ich, dass ZI richtig gut lief und hatte auf 9-10 Punkte spekuliert, bei ZII dachte ich hingegen, dass sie unter dem Strich sei. Tatsächlich wurden beide mit 6 Punkten bewertet, was ich wirklich gar nicht verstehen kann. ÖR war beides mal 8 Punkte, da hatte ich auf etwas mehr gehofft, dafür war Zwangsvollstreckungsrecht mit 10 Punkten besser als erwartet. Ebenso AWR.
Und bei euch so?
Und bei euch so?
18.05.2022, 14:53
Tatsächlich mit 9,75 deutlich besser als mein Gefühl! Noten sind auch sehr homogen, was mich ziemlich überrascht hat. Insgesamt bin ich natürlich überglücklich



