08.05.2025, 14:13
Schau halt mal über den Tellerrand. In keinem einzigen Bundesland wird NUR nach Note eingestellt. Es gibt immer mindestens ein Bewerbungsgespräch. Wenn du glaubst, dass da immer 100% ojektiv korrekt beurteilt wird, dann habe ich ein paar Wlan Kabel im Angebot und ein nigerianisches Erbe für dich.
Beispiel: https://www.forum-zur-letzten-instanz.de...?tid=12208
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08.05.2025, 14:18
(08.05.2025, 14:13)guga schrieb: Schau halt mal über den Tellerrand. In keinem einzigen Bundesland wird NUR nach Note eingestellt. Es gibt immer mindestens ein Bewerbungsgespräch. Wenn du glaubst, dass da immer 100% ojektiv korrekt beurteilt wird, dann habe ich ein paar Wlan Kabel im Angebot und ein nigerianisches Erbe für dich.
Beispiel: https://www.forum-zur-letzten-instanz.de...?tid=12208
Doch in Bayern.
Das Vorstellungsgespräch dient nur dazu, absolute charakterliche Extremfälle auszufiltern zB wenn ein Mensch so schüchtern ist, dass er beim Reden immer auf den Boden schaut. Ich habe noch nie davon gehört, dass jemand an diesem Vorstellungsgespräch gescheitert ist und da ich mein Ref in Bayern gemacht habe, habe ich genug Bekannte (und die ihrerseits Bekannte), die das durchlaufen haben
08.05.2025, 14:23
Ah, das Bundesland, das dich aussortiert, wenn dein 2. Examen länger als 3 Jahre her ist. Ein sehr gutes Beispiel für nicht sachwidrige Ablehnungsgründe


Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
08.05.2025, 14:29
habe genug Leute in der Justiz kennengelernt, für die man eindeutig ein charakterlicher Extremfall ist, wenn man ein Angebot der Justiz ablehnt^^
08.05.2025, 18:17
(08.05.2025, 12:14)Jona schrieb:(08.05.2025, 10:11)guga schrieb:(08.05.2025, 10:05)Pontifex Maximus schrieb:(08.05.2025, 08:40)Jona schrieb:(08.05.2025, 07:33)Ref2010 schrieb: Ist man bei der Justiz verbrannt, wenn man von denen ein Angebot zunächst ablehnt um in der GK Erfahrungen zu sammeln, später aber vielleicht sich wieder bei der Justiz bewerben will? Wie sagt man der Justiz am besten ab?
Muss man da wirklich eine Wissenschaft draus machen? Du sagst, du hast dich im aktuellen Zeitpunkt anders entschieden und lehnst höflich ab, Ende.
Und nein, du bist dadurch nicht verbrannt. Als Jurist sollte dir bekannt sein, dass du grundsätzlich einen grundgesetzlichen Anspruch darauf hast, beim Staat eingestellt zu werden, wenn du geeignet bist. Es wäre rechtlich nicht haltbar jemand abzulehnen, weil er vor 2 Jahren doch lieber erst in die GK wollte. Das kann sich der Staat im Übrigen auch aus tatsächlichen Gründen gar nicht erlauben.
Du hast ganz sicher keinen grundgesetzlichen Anspruch auf Einstellung bei grundsätzlicher Eignung.
Die Naivität des Kollegen ist niedlich. Natürlich werden sie dich nicht mit der Begründung ablehnen, dass du bereits abgesagt hast. Die Entscheider sollten jedoch intelligent genug sein, sich einfach einen anderen Grund zu überlegen oder einfach keinen Grund zu nennen.
Und du denkst die Länder können es sich leisten, Leute mit GK-Noten so zu behandeln? "Der hat uns vor 2 Jahren abgesagt, na dann lassen wir die Stelle lieber weiterhin unbesetzt"
Ist denn ein einziger Fall bekannt, in dem einer Person dieses Schicksal zuteil wurde? Selbst in diesem Forum habe ich von solchen Geschichten noch nichts gelesen, immer nur von der Angst davor
Da ich an entsprechenden Vorstellungsgesprächen teilgenommen habe: natürlich. Nur weil jemand gute Examina hat, heißt das (selbstverständlich) nicht, dass sie/er eingestellt wird.