26.06.2020, 14:22
(26.06.2020, 09:44)Gast Gast schrieb:(26.06.2020, 00:16)Gast schrieb: In jeder guten Kanzlei werden einem solche unsachliche Ausfälligkeiten sehr schnell abtrainiert. Nur Einzelkämpfer FWW-Kanzleien haben es nötig, sich auf diese Weise zu produzieren um ihre 1000 EUR SW-PKH Mandanten aus dem Hartz 4 Milieu zu beeindrucken.
Das ist falsch. Ich kenne auch Anwälte, die 600 Euro die Stunde nehmen, und in den Schriftsätzen die Gegenseite fröhlich beleidigen. Das ist eine Typfrage und hat nichts mit Stellung oder Kanzleigröße zu tun.
Dem kann ich nur zustimmen. Vielleicht noch ergänzend, dass es manchmal explizit ein Wunsch des Mandanten ist. Wenn der wichtig genug ist und entsprechend zahlt, wird da oft nicht nur inhaltlich, sondern persönlich der größte Mist geschrieben, wenn der das wünscht. Hauptsache, man hält ihn sich gewogen.
Das ist quasi der Mittelweg. Der Anwalt selbst würde das nicht schreiben, aber wenn der Mandant das explizit wünscht, kommen auch entsprechende Äußerungen an die anwaltliche Gegenseite rein. Macht es aber nicht besser.
26.06.2020, 15:12
Es galt wie schon immer.
Wie du mit, so ich dir!
Wie du mit, so ich dir!
26.06.2020, 15:26
26.06.2020, 15:42
(24.06.2020, 14:46)Heino schrieb: Ich würde es lassen.
Wenn du der Auffassung bist, Recht zu haben, dann bekommt die Gegenseite es spätestens im Urteil oder
im Hinweisbeschluss mit.
Kollegenschalte ist meines Erachtens stets unangebracht.
An solcher Wortwahl erkennt man halt die FWW-Anwälte und kleine Strafverteidiger. Je mehr der Schriftsatz auf den Gegner draufhaut, desto unprofessioneller.
26.06.2020, 16:00
Es soll unter Berufsträgern auch schon zu Schlägereien vor dem Gerichtsgebäude gekommen sein. Wenn zwei Alpha- Tiere aufeinander treffen, wird es brenzlig.
26.06.2020, 18:48
Einerseits kann ich derlei Schaulaufen nicht mit meinen Ansprüchen vereinbaren, andererseits macht es die Sache dort erträglicher, wo die Gegenseite selbst nur Schwachsinn liefert. Zur subtilen Provokation verwende ich gelegentlich die gleichen Formulierungen wie die Gegenseite. Die Gerichte werden damit leben können, bekommen zur Güte noch den Zweizeiler "angesichts des Prozessverhaltens der Gegenseite lässt sich der Unterzeichner den Vorwurf der Stimmungsmache ausnahmsweise gefallen".
Selbstverständlich gibt man sich auch nicht mit pauschalem Bestreiten oder "nicht einlassungsfähig" ab, sondern feuert Kaskaden an BGH-Rspr zur Substantiierung und Darlegungslast ab.
Zu häufig trägt die Gegenseite in rechtlicher Hinsicht sowieso nichts vor, höchstens es bestünden Zurückbehaltungsrechte o.ä. Woher denn bitte und nicht dargelegt, am Ende sowieso treuwidrig und rein dilatorisch, außerdem möge man doch bitte § 138 ZPO nicht vergessen. Es wird daher kollegialiter Gelegenheit gegeben, die Klage zurückzunehmen / anzuerkennen.
Selbstverständlich gibt man sich auch nicht mit pauschalem Bestreiten oder "nicht einlassungsfähig" ab, sondern feuert Kaskaden an BGH-Rspr zur Substantiierung und Darlegungslast ab.
Zu häufig trägt die Gegenseite in rechtlicher Hinsicht sowieso nichts vor, höchstens es bestünden Zurückbehaltungsrechte o.ä. Woher denn bitte und nicht dargelegt, am Ende sowieso treuwidrig und rein dilatorisch, außerdem möge man doch bitte § 138 ZPO nicht vergessen. Es wird daher kollegialiter Gelegenheit gegeben, die Klage zurückzunehmen / anzuerkennen.
28.06.2020, 09:21
Einige sollten sich lieber die Frage stellen, wieso überhaupt Zeit für so einen Kinderkram vorhanden ist.
Präzise und sachlich schreiben. Nebenkriegsschauplätze sollten einen nur interessieren, wenn sie Auswirkungen auf die Sache haben.
Präzise und sachlich schreiben. Nebenkriegsschauplätze sollten einen nur interessieren, wenn sie Auswirkungen auf die Sache haben.
28.06.2020, 09:27
(26.06.2020, 14:22)Gast schrieb:(26.06.2020, 09:44)Gast Gast schrieb:(26.06.2020, 00:16)Gast schrieb: In jeder guten Kanzlei werden einem solche unsachliche Ausfälligkeiten sehr schnell abtrainiert. Nur Einzelkämpfer FWW-Kanzleien haben es nötig, sich auf diese Weise zu produzieren um ihre 1000 EUR SW-PKH Mandanten aus dem Hartz 4 Milieu zu beeindrucken.
Das ist falsch. Ich kenne auch Anwälte, die 600 Euro die Stunde nehmen, und in den Schriftsätzen die Gegenseite fröhlich beleidigen. Das ist eine Typfrage und hat nichts mit Stellung oder Kanzleigröße zu tun.
Dem kann ich nur zustimmen. Vielleicht noch ergänzend, dass es manchmal explizit ein Wunsch des Mandanten ist. Wenn der wichtig genug ist und entsprechend zahlt, wird da oft nicht nur inhaltlich, sondern persönlich der größte Mist geschrieben, wenn der das wünscht. Hauptsache, man hält ihn sich gewogen.
Das ist quasi der Mittelweg. Der Anwalt selbst würde das nicht schreiben, aber wenn der Mandant das explizit wünscht, kommen auch entsprechende Äußerungen an die anwaltliche Gegenseite rein. Macht es aber nicht besser.
Welcher fähige und souveräne Anwalt lässt sich denn auf sowas ein?
Als Anwalt sollte man da selbstbewusst Position beziehen und dem Mandaten klarmachen, aus welchen persönlichen sowie sachlichen Gründen so eine Art von Schreiben nicht angezeigt ist und von einem selbst auch nicht verfasst werden wird. Und Mandanten, die daraufhin den Anwalt wechseln, will sowieso niemand haben - außer das Geld ist knapp.