Vor 6 Stunden
(Vor 7 Stunden)JuliusNovachrono schrieb: Was kam heute in NRW dran? :)Anwaltsklausur:
Mandantin kaufte ein neues E Auto bei einem Händler, bei dem die Heizung in den Wintermonaten nicht funktionierte nach der Übergabe. Sie gab es dann 2x zur Reparatur bei den Verkäufer zurück, ohne Erfolg. Mit ihrer alten Anwältin verklagte sie dann den Verkäufer auf Rückabwicklung nach Rücktritt.
Ohne ihre Anwesenheit oder Zustimmung schloss die Anwältin dann in der HV vor dem LG einen Prozessvergleich ohne Widerrufsvorbehalt.
Mandantin wurde darin verpflichtet, an den Verkäufer 18.000€ zu zahlen. Kaufpreis waren 23.000€ aber mit 5.000€ staatlicher Subvention wegen des E Autos.
Mandantin möchte nun Folgendes:
1. Prüfung, ob sie gegen den Vergleich vorgehen kann. Sie „widerrief“ ihn mit Schreiben an das Gericht.
2. Prüfung, ob sie SEA gegen ihre alte Anwältin hat, da aufgrund des Vergleichs ein KFB gegen sie erging.
3. Prüfung, ob sie 5.000€ von Verkäufer verlangen kann und falls ja, ob altes Verfahren fortgesetzt oder neues betrieben werden muss.
Gegenseite sagte, sie müsse die Subvention zurückgewähren.
Dazu noch 2 Fragen, ob man selbst als neue Anwältin das Mandat übernehmen darf, da man vor einiger Zeit den Verkäufer selbst in einer anderen Rechtssache vertreten hat und ob ein Pauschalhonorar für die Beratung vereinbart werden kann.
Vor 6 Stunden