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FAZ Artikel über Richtermangel
Gast
Unregistered
 
#331
27.10.2020, 08:52
Dieser Thread (33 Seite) kurz zusammengefasst:

1. Frustrierte Juristen und Refs die die 2x vb nicht haben, hetzen gegen die Justiz

2. Überhebliche Juristen, die 2x vb haben und in die Justiz gegangen sind, belächeln die anderen.

Ich denke man kann den Thread jetzt schließen.
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Gast
Unregistered
 
#332
27.10.2020, 09:10
(27.10.2020, 08:52)Gast schrieb:  Dieser Thread (33 Seite) kurz zusammengefasst:

1. Frustrierte Juristen und Refs die die 2x vb nicht haben, hetzen gegen die Justiz

2. Überhebliche Juristen, die 2x vb haben und in die Justiz gegangen sind, belächeln die anderen.

Ich denke man kann den Thread jetzt schließen.

Sorry, aber das ist meiner Meinung nach eine völlig falsche Zusammenfassung.

Es gab hier auch einige, die 

1. Notenanforderungen erfüllen aber sich aufgrund diverser Erfahrungen (ref) gegen die Justiz entschieden haben.
2. Richter, die keine Lust haben in 10 Jahren komplett überlastet zu sein.

Dass es ein Problem sowohl bei der Juristenausbildung als auch bei den Arbeitsbedingungen in der Justiz gibt, dürfte unstreitig sein. Das ist mE hoch problematisch für den Rechtsstaat, wenn zB Verfahren immer länger liegen. 

Weil sich hier einige wenige am Ende ihr Ego pushen mussten, ist die Diskussion leider abgedriftet. Auch das ist leider sehr typisch für diese Diskussion, findet auch im echten Leben ja immer so statt, wenn man etwas reformieren will. Deswegen ist sowohl die Juristenausbildung als auch der Justizaufbau immer noch so wie vor 100 Jahren.
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Gast
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#333
27.10.2020, 09:12
Die Beiträge lesen sich wie Anwaltsschriftsätze, Ablage P (Papierkorb).
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Gast
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#334
27.10.2020, 09:13
(27.10.2020, 09:10)Gast schrieb:  Deswegen ist sowohl die Juristenausbildung als auch der Justizaufbau immer noch so wie vor 100 Jahren.


Interessant ist ja, was ich auch schon woanders geschrieben habe: Vor 100 Jahren gab es auch schon die geizige Bewertungspraxis in den Examina, nur konnten da 2xa-Juristen durchaus auch Richter am Reichsgericht werden. Lag wohl einerseits sicherlich am damaligen Bewerbermangel, immerhin gab es ja erheblich weniger Studenten. Andererseits ist es mir nicht bekannt, dass die Richter damals nur inkompetente Deppen gewesen wären.
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Gast
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#335
27.10.2020, 10:45
Meine Güte, früher war es eben schon elitär, überhaupt Abitur zu haben und entsprechend zu studieren. Das ist doch mit heute nicht mehr zu vergleichen.
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Gast
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#336
27.10.2020, 10:55
Wie die 4 P. Richter die Bestenauslese früher bestanden haben, ist mir schleierhaft. Oder hat man es mit der früher nicht so genau genommen und einfach eingestellt, was gerade da war?
Wer hat sich das mit der Bestenauslese eig. ausgedacht? Früher gabs das auch nicht.Bestimmt ein vb Jurist...
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Gast
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#337
27.10.2020, 10:55
Früher war alles besser...
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Gast
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#338
27.10.2020, 11:17
(27.10.2020, 10:55)Gast schrieb:  Früher war alles besser...

Schön, wie schnell ihr es wieder geschafft habt, zur notendiskussion zurückzukommen. Es ging doch hier gerade mal um etwas anderes.
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Gast
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#339
27.10.2020, 11:21
4 Punkte und 120k income :D

alles richtig gemacht meine brüder und schwestern.

Es zählt nicht Jura sondern die Kohle. wenn ihr die kohle eurem ag erspart oder wert seid, zahlt er die easy <3
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
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#340
27.10.2020, 11:22
(27.10.2020, 10:45)Gast schrieb:  Meine Güte, früher war es eben schon elitär, überhaupt Abitur zu haben und entsprechend zu studieren. Das ist doch mit heute nicht mehr zu vergleichen.

Auf Seite 34 dann mal was zu Art. 33 Abs. 2 GG von wikipedia.

Zugang zu öffentlichen Ämtern

Das in Art. 33 Absatz 2 GG festgehaltene Leistungsprinzip wurzelt in den Verfassungen einiger süddeutscher Staaten. Die Normierung dieses Prinzips sollte verhindern, dass Adlige oder Wohlhabende aufgrund ihrer Stellung bei der Vergabe öffentlicher Ämter bevorzugt werden.[4] Gemeinsam mit Art. 33 Absatz 1 GG wollte der Parlamentarische Rat, der zwischen 1948 und 1949 das Grundgesetz erarbeitete, diese Bestimmungen ursprünglich in den Abschnitt über die Grundrechte einfügen. Später wurden sie jedoch in den Abschnitt über die allgemeinen Staatsstrukturbestimmungen aufgenommen, in dem sich weitere Regelungen mit Bezug zum öffentlichen Dienst befanden.[5]

Die Bestenauslese ist also ein fragwürdiges Konstrukt aus der Neuzeit (1948/49).
Vor 100 Jahren gab es das noch gar nicht...
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