• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren Juli 2017
« 1 ... 31 32 33 34 35 ... 50 »
 
Antworten

 
Klausuren Juli 2017
NRW
Unregistered
 
#321
13.07.2017, 17:44
Das OVG sieht es jedenfalls auch so: 52a Abs. 5 Satz 3 BImSchG bestimmt, dass der Bericht insgesamt zugänglich zu machen ist. Fertig
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#322
13.07.2017, 17:45
(13.07.2017, 17:38)Antragsgegner schrieb:  Ist in der Hauptsache keine Verpflichtungsklage statthaft, ist immer der Rechtsträger Antragsgegner.

Und wer ist das hier?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#323
13.07.2017, 17:46
(13.07.2017, 17:33)Nrw schrieb:  52a IV BImschG steht doch die gebundene Entscheidung der Veröffentlichung ohne Antrag?

Ja denke 10 war der "richtige Weg", hmmm

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. November 2014 – 8 B 1101/14 –, juris

Die haben sogar noch mehr Grundrechte geprüft
Zitieren
Hessischer Urwald
Unregistered
 
#324
Sad  13.07.2017, 17:46
Hat irgendeiner aus Hessen auch als Antragsgegner das Land Hessen, vertr. D.d. RP.
Das kam mir irgendwie falsch vor. Wäre so schön, wenn nicht gleich die erste Seite falsch wäre:s
Zitieren
Nrw
Unregistered
 
#325
13.07.2017, 17:50
Rechtsträgerschaft war die Bezirksregierung Düsseldorf denn sie soll ja auch die Entfernung bzw. Unterlassung vornehmen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#326
13.07.2017, 17:56
(13.07.2017, 17:44)NRW schrieb:  Das OVG sieht es jedenfalls auch so: 52a Abs. 5 Satz 3 BImSchG bestimmt, dass der Bericht insgesamt zugänglich zu machen ist. Fertig

Hmm ich hab das nicht diskutiert und einfach so hingenommen, naja wenn wirklich das angelegt war im Sachverhalt dann versteckt, die hätten dann einfach sagen sollen es hat gar keiner einen Antrag gestellt.

Die Einwände der Antragsstellerin die uns als hinweise dienen sollen waren ja hauptsächlich mein ansehen ist ruiniert und da gibt es keine Intresse und das überwiegt doch nicht. Oder ich hab den dezenten Hinweis nicht wargenommen, dass es ein Problem ist.

Wenn man mich in eine Unbekanntes Gesetzt schickt und mir eine norm nennt hab ich da keinen Nerv noch zu hinterfragen ob es die richtige ist, ist auch richtig fies.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#327
13.07.2017, 18:01
Bei Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen ist ohne Rückgriff auf 78 analog nach allgemeinen Prozessgrundsätzen diejenige Behörde richtiger Antragsgegner, von der die begehrte Handlung/Unterlassung begehrt wird. Hier also unmittelbar die Bezirksregierung, nicht das Land als Rechtsträger.
Zitieren
TriX(NRW)
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2017
#328
13.07.2017, 18:15
(13.07.2017, 17:44)NRW schrieb:  Das OVG sieht es jedenfalls auch so: 52a Abs. 5 Satz 3 BImSchG bestimmt, dass der Bericht insgesamt zugänglich zu machen ist. Fertig

http://www.hlfp.de/dokumente/fachartikel...ichten.pdf

Seite 2 Abschnitt: Veröffentlichung der Überwachungsberichte.

Scheint wohl umstritten zu sein.
Suchen
Zitieren
Gästin
Unregistered
 
#329
13.07.2017, 18:30
(13.07.2017, 17:12)Gast schrieb:  Zu zwei hab ich gesagt, dass grundsätzlich zulässig, aber unbegründet, weil eben grds. ein Bericht veröffentlich werden darf bzw. sogar muss und dann nach oben verwiesen ... aber denke auch, man hätte schon als unzulässig abschießen können in NRW.

Genau so hab ich es auch mit Antrag 2. gemacht :-)
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#330
13.07.2017, 18:40
(13.07.2017, 18:15)TriX(NRW) schrieb:  
(13.07.2017, 17:44)NRW schrieb:  Das OVG sieht es jedenfalls auch so: 52a Abs. 5 Satz 3 BImSchG bestimmt, dass der Bericht insgesamt zugänglich zu machen ist. Fertig

http://www.hlfp.de/dokumente/fachartikel...ichten.pdf

Seite 2 Abschnitt: Veröffentlichung der Überwachungsberichte.

Scheint wohl umstritten zu sein.

Ob man das bei einer unbekannten Norm sehen / wissen muss ist fraglich uns wurde immer gesagt bei unbekannten normane brauch man kein spezialwissen aber man weiß ja nie ob das ljpa sich denke da muss man drauf kommen, haben ja anscheinend auch leute hier diskutiert.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 31 32 33 34 35 ... 50 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus