27.01.2019, 17:31
Wer sich mit der Bewerbung für die Justiz auseinandersetzt sieht schnell, dass in allen Bundesländern die Klausurnoten bei der Bewerbung angegeben werden müssen (sei es, dass man die erreichten (Klausur-) Einzelnoten selbst in eine vorgefertigten Bewerbungsbogen eintragen muss; sei es, dass eben das entsprechende Zeugnis über die Klausurnoten vorgelegt werden muss).
Welche Relevanz dies für die Bewerbung hat, kann ich nicht sagen. Es liegt aber sehr fern, dass es garkeine (negative) Berücksichtigung findet, wenn sich zb bei einem knappen VB, die Gesamtnote in erster Linie aus einer überragenden mündlichen Einzelnote speist... während sich z.b. die Klausuren nur zwischen „nicht bestanden, ausreichend und unteren Befriedigend“ bewegen.
Dass man die Klausurnoten angeben muss ist übrigends kein „insiderwissen“ sondern steht auf allen Homepages der zuständigen Einstellungsstellen.
Daher nicht den Kopf in den Sand stecken und den Verbesserungsversuch machen
Welche Relevanz dies für die Bewerbung hat, kann ich nicht sagen. Es liegt aber sehr fern, dass es garkeine (negative) Berücksichtigung findet, wenn sich zb bei einem knappen VB, die Gesamtnote in erster Linie aus einer überragenden mündlichen Einzelnote speist... während sich z.b. die Klausuren nur zwischen „nicht bestanden, ausreichend und unteren Befriedigend“ bewegen.
Dass man die Klausurnoten angeben muss ist übrigends kein „insiderwissen“ sondern steht auf allen Homepages der zuständigen Einstellungsstellen.
Daher nicht den Kopf in den Sand stecken und den Verbesserungsversuch machen
27.01.2019, 21:58
Hallo Threadersteller und Forum,
1. Zur Möglichkeit des Notensprungs
Es ist möglich, aber wenig wahrscheinlich, sich in von 6,75 auf 9,0 zu verbessern. 12,5 im Schnitt der Mündlichen sind ca. 2 Punkte über dem langjährigen Bundesdurchschnitt bei mündlichen Prüfungen. Das Gute ist: Du bist in den Klausuren schon überdurchschnittlich, also gelingt Dir das vielleicht auch in der Mündlichen.
2. Zur Ri-Einstellung und der Relevanz von Einzelnotenbescheinigungen
Natürlich werden im Rahmen des Auswahlverfahrens die Einzelnoten erfasst. "Wirkliches" Gewicht entfalten sie aber idR nur dann, wenn es zwischen verschiedenen ansonsten gleich gut geeigneten Bewerbern besonders knapp ist.
Ausnahme ist Bayern: Dort sind sie immer für die Umrechnung relevant (dort wird das zweite Examen für Nichtlandeskinder neu berechnet).
Also sind deine Klausurnoten nicht automatisch ein "Problem". Es kommt vielmehr darauf an, wann Du Dich wo bewirbst und "wer noch im Topf" ist. Denn es wird -wenn die Mindestvoraussetzungen vorliegen- immer im Vergleich zum Bewerberfeld bewertet. Die wenigen Plätze für strukturierte Interviews/ACs sollen an die aussichtsreichsten Kandidaten des Bewerberfeldes vergeben werden. Deswegen wird idR eine Rangliste gebildet, in der idR zunächst die Examina (je nach Land entweder nur das 2. oder das 2. in doppelter und das 1. in einfacher Gewichtung) und erst danach Zusatzqualifikationen, Stationsnoten etc. einfließen.
Also versuche erst einmal das Beste aus der Mündlichen herauszuholen und rufe dann ggf. einfach beim Wunsch-OLG/Einstellungsbehörde an, was gerade verlangt wird.
Viel Erfolg bei der Prüfung
1. Zur Möglichkeit des Notensprungs
Es ist möglich, aber wenig wahrscheinlich, sich in von 6,75 auf 9,0 zu verbessern. 12,5 im Schnitt der Mündlichen sind ca. 2 Punkte über dem langjährigen Bundesdurchschnitt bei mündlichen Prüfungen. Das Gute ist: Du bist in den Klausuren schon überdurchschnittlich, also gelingt Dir das vielleicht auch in der Mündlichen.
2. Zur Ri-Einstellung und der Relevanz von Einzelnotenbescheinigungen
Natürlich werden im Rahmen des Auswahlverfahrens die Einzelnoten erfasst. "Wirkliches" Gewicht entfalten sie aber idR nur dann, wenn es zwischen verschiedenen ansonsten gleich gut geeigneten Bewerbern besonders knapp ist.
Ausnahme ist Bayern: Dort sind sie immer für die Umrechnung relevant (dort wird das zweite Examen für Nichtlandeskinder neu berechnet).
Also sind deine Klausurnoten nicht automatisch ein "Problem". Es kommt vielmehr darauf an, wann Du Dich wo bewirbst und "wer noch im Topf" ist. Denn es wird -wenn die Mindestvoraussetzungen vorliegen- immer im Vergleich zum Bewerberfeld bewertet. Die wenigen Plätze für strukturierte Interviews/ACs sollen an die aussichtsreichsten Kandidaten des Bewerberfeldes vergeben werden. Deswegen wird idR eine Rangliste gebildet, in der idR zunächst die Examina (je nach Land entweder nur das 2. oder das 2. in doppelter und das 1. in einfacher Gewichtung) und erst danach Zusatzqualifikationen, Stationsnoten etc. einfließen.
Also versuche erst einmal das Beste aus der Mündlichen herauszuholen und rufe dann ggf. einfach beim Wunsch-OLG/Einstellungsbehörde an, was gerade verlangt wird.
Viel Erfolg bei der Prüfung
03.02.2019, 08:36
Ich habe eine ähnliche Frage, mir geht es um den Sprung von 6 auf 8. Die Note ist deshalb wichtig, weil die Kanzlei, bei der ich anfangen möchte, 8 Punkte im zweiten Examen fordert.
Ich weiß, dass 11-12 Punkte in der Mündlichen (bei uns in NRW zählt sie 40 %) nicht utopisch sind; mir geht es vor allem darum, wie ich das adressiere: schon im Vorgespräch sagen, dass man 8 braucht/möchte und dementsprechend alle wissen, wo die Reise hingeht oder eher zurückhaltend sein?
Vielleicht kann ja jemand von seinen gemachten Erfahrungen Berichten.
Ich weiß, dass 11-12 Punkte in der Mündlichen (bei uns in NRW zählt sie 40 %) nicht utopisch sind; mir geht es vor allem darum, wie ich das adressiere: schon im Vorgespräch sagen, dass man 8 braucht/möchte und dementsprechend alle wissen, wo die Reise hingeht oder eher zurückhaltend sein?
Vielleicht kann ja jemand von seinen gemachten Erfahrungen Berichten.
03.02.2019, 09:27
(03.02.2019, 08:36)NRW schrieb: Ich habe eine ähnliche Frage, mir geht es um den Sprung von 6 auf 8. Die Note ist deshalb wichtig, weil die Kanzlei, bei der ich anfangen möchte, 8 Punkte im zweiten Examen fordert.
Ich weiß, dass 11-12 Punkte in der Mündlichen (bei uns in NRW zählt sie 40 %) nicht utopisch sind; mir geht es vor allem darum, wie ich das adressiere: schon im Vorgespräch sagen, dass man 8 braucht/möchte und dementsprechend alle wissen, wo die Reise hingeht oder eher zurückhaltend sein?
Vielleicht kann ja jemand von seinen gemachten Erfahrungen Berichten.
In der Regel wird dich der Vorsitzende im Vorgespräch fragen, was du selbst von der Mündlichen Prüfung erwartest. Meine Empfehlung wäre, dass du offen damit umgehst, dass du wünschen würdest, 8 Punkte zu erreichen, weil du einen Job in Aussicht hast, bei dem diese Punkte gefordert werden. Falls die Kommission das nämlich nicht weiß, kann es sein, dass sie dich bei 7,9 Punkten verhungern lassen, obwohl sie es anderenfalls ernsthaft in Erwägung gezogen hätten, dir einen Punkt mehr zu geben. Natürlich darfst du nicht forsch an die Sache herangehen und dem Vorsitzenden den Eindruck vermitteln, dass sie dir diese Punkte geben müssen. Das könnte genau das Gegenteil bewirken.
03.02.2019, 11:06
(03.02.2019, 08:36)NRW schrieb: Ich habe eine ähnliche Frage, mir geht es um den Sprung von 6 auf 8. Die Note ist deshalb wichtig, weil die Kanzlei, bei der ich anfangen möchte, 8 Punkte im zweiten Examen fordert.
Ich weiß, dass 11-12 Punkte in der Mündlichen (bei uns in NRW zählt sie 40 %) nicht utopisch sind; mir geht es vor allem darum, wie ich das adressiere: schon im Vorgespräch sagen, dass man 8 braucht/möchte und dementsprechend alle wissen, wo die Reise hingeht oder eher zurückhaltend sein?
Vielleicht kann ja jemand von seinen gemachten Erfahrungen Berichten.
Also bei 6 Punkten als Vornote sind die je nach Prüfer in NRW sowas von utopisch (gibt aber natürlich auch due Glücksgriffe ;))... warte die Protokolle ab, da steht drin, ob der Prüfer sowas von selbst anspricht oder ob er auf Punktevorstellungen allergisch reagiert (gibt es in NRW leider auch).
03.02.2019, 11:21
[quote pid='20927' dateline='1549184761']
Also bei 6 Punkten als Vornote sind die je nach Prüfer in NRW sowas von utopisch (gibt aber natürlich auch due Glücksgriffe ;))... warte die Protokolle ab, da steht drin, ob der Prüfer sowas von selbst anspricht oder ob er auf Punktevorstellungen allergisch reagiert (gibt es in NRW leider auch).
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NRW wird im Vergleich zum restlichen Bundesgebiet natürlich wieder nur benachteiligt. ..
(03.02.2019, 08:36)NRW schrieb: Ich habe eine ähnliche Frage, mir geht es um den Sprung von 6 auf 8. Die Note ist deshalb wichtig, weil die Kanzlei, bei der ich anfangen möchte, 8 Punkte im zweiten Examen fordert.
Ich weiß, dass 11-12 Punkte in der Mündlichen (bei uns in NRW zählt sie 40 %) nicht utopisch sind; mir geht es vor allem darum, wie ich das adressiere: schon im Vorgespräch sagen, dass man 8 braucht/möchte und dementsprechend alle wissen, wo die Reise hingeht oder eher zurückhaltend sein?
Vielleicht kann ja jemand von seinen gemachten Erfahrungen Berichten.
Also bei 6 Punkten als Vornote sind die je nach Prüfer in NRW sowas von utopisch (gibt aber natürlich auch due Glücksgriffe ;))... warte die Protokolle ab, da steht drin, ob der Prüfer sowas von selbst anspricht oder ob er auf Punktevorstellungen allergisch reagiert (gibt es in NRW leider auch).
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NRW wird im Vergleich zum restlichen Bundesgebiet natürlich wieder nur benachteiligt. ..
03.02.2019, 15:36
Mir ist klar, dass da einiges zusammenlaufen muss, damit es klappt. Trotzdem finde ich nicht, dass es unmöglich ist, von einem guten Ausreichenden auf ein gehobenes Befriedigend zu kommen. Danke jedenfalls für die Antworten.
03.02.2019, 16:11
[quote pid='20928' dateline='1549185662']
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Also bei 6 Punkten als Vornote sind die je nach Prüfer in NRW sowas von utopisch (gibt aber natürlich auch due Glücksgriffe ;))... warte die Protokolle ab, da steht drin, ob der Prüfer sowas von selbst anspricht oder ob er auf Punktevorstellungen allergisch reagiert (gibt es in NRW leider auch).
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NRW wird im Vergleich zum restlichen Bundesgebiet natürlich wieder nur benachteiligt. ..
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Ne, aber da ich selbst aus NRW komme, weiß ich, dass es ein paar Prüfer gibt, die man lieber nicht hätte. Ich hab ja nicht gesagt, dass es die in anderen Bundesländern nicht gibt. Chill mal.
[quote pid='20927' dateline='1549184761']
(03.02.2019, 08:36)NRW schrieb: Ich habe eine ähnliche Frage, mir geht es um den Sprung von 6 auf 8. Die Note ist deshalb wichtig, weil die Kanzlei, bei der ich anfangen möchte, 8 Punkte im zweiten Examen fordert.
Ich weiß, dass 11-12 Punkte in der Mündlichen (bei uns in NRW zählt sie 40 %) nicht utopisch sind; mir geht es vor allem darum, wie ich das adressiere: schon im Vorgespräch sagen, dass man 8 braucht/möchte und dementsprechend alle wissen, wo die Reise hingeht oder eher zurückhaltend sein?
Vielleicht kann ja jemand von seinen gemachten Erfahrungen Berichten.
Also bei 6 Punkten als Vornote sind die je nach Prüfer in NRW sowas von utopisch (gibt aber natürlich auch due Glücksgriffe ;))... warte die Protokolle ab, da steht drin, ob der Prüfer sowas von selbst anspricht oder ob er auf Punktevorstellungen allergisch reagiert (gibt es in NRW leider auch).
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NRW wird im Vergleich zum restlichen Bundesgebiet natürlich wieder nur benachteiligt. ..
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Ne, aber da ich selbst aus NRW komme, weiß ich, dass es ein paar Prüfer gibt, die man lieber nicht hätte. Ich hab ja nicht gesagt, dass es die in anderen Bundesländern nicht gibt. Chill mal.
29.05.2019, 20:50
In Berlin wurde letzte Woche ein promovierter Kandidat von 5,4 auf über 9 hochgeprüft. Er erhielt durchgehend 16 Punkte, dann passte das.
Anzumerken ist noch, dass der Referendar sich ständig per Armheben zu Wort meldete, obschon die Frage nicht freigegeben wurde.
Ein anderer Referendar wurde demgegenüber von 7,2 auf 7,4 hochgeprüft.
Leider kein Witz das ganze. :s
Anzumerken ist noch, dass der Referendar sich ständig per Armheben zu Wort meldete, obschon die Frage nicht freigegeben wurde.
Ein anderer Referendar wurde demgegenüber von 7,2 auf 7,4 hochgeprüft.
Leider kein Witz das ganze. :s
30.05.2019, 20:10
Warum sollte das unfair sein, wenn das beim Kollegen klappt? Ist die mündliche Prüfung nicht auch ein regulärer Teil des zweiten Staatsexamens? Das habe ich noch nie verstanden. Wieso sollte es unfair sein, wenn jemand von einem ausreichend ins VB geprüft wird? Ich glaube doch, dass die Mündliche Prüfung 40 % der Note ausmacht.
Ich gönne es dem Kollegen von ganzen Herzen und hoffe, dass er zweistellig abräumen wird. Mit Glück wird das!
Ich gönne es dem Kollegen von ganzen Herzen und hoffe, dass er zweistellig abräumen wird. Mit Glück wird das!