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Panik im Examen
milena.b
Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 2
Registriert seit: Mar 2022
#21
08.06.2022, 23:24
Vielen Dank nochmal für die netten Antworten und den ganzen Zuspruch! :)
Die besagten Klausuren wurden doch noch ganz gut bewertet!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.06.2022, 23:27 von milena.b.)
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RainerZufall
Member
***
Beiträge: 61
Themen: 20
Registriert seit: Oct 2021
#22
09.06.2022, 05:52
Ich habe in einer Klausur einen Anspruch auf Auflassung an einem Grundstück aus §§ 873,925 geprüft. Ist natürlich grottenfalsch, der Anspruch hätte sich hier aus dem Vermächtnis ergeben, wobei die vorbezeichneten § ohnehin keine AGL sind. Wie schwer mag sowas wiegen? Den dann zu prüfenden Schwerpunkt habe ich allerdings.
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babojura
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: May 2022
#23
09.06.2022, 07:45
Das wird dir allein ganz bestimmt nicht das Genick brechen und auch nicht zu krassen Punktabzug führen.
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Lajla
Unregistered
 
#24
10.09.2022, 17:51
(14.03.2022, 21:14)truefaith_bln schrieb:  habe etliche klausuren für die Uni korrigiert. es zählt der gesamteindruck. habe teilweise kandidat/innen gehabt, die trennungs- u. abstraktionsprinzip verkannt haben. da es sich aber um einen flüchtigkeitsfehler handelte, habe ich das im votum entsprechend vermerkt und es überwiegend dabei belassen; deswegen ist niemand durchgefallen. andere leistungen, die diesen mangel nicht auswiesen, sind teilweise jedoch durchgefallen.

so viel zum thema grundlagenfehler. jedoch weiß man natürlich nie, wie die person auf sowas reagiert. ich gehe davon aus, du wirst für den geprüften anspruch z.b. keine punkte bekommen und der/die korrektor/in wird sich "ärgerlich!" denken. do not worry. jetzt haken dran, nach vorne schauen und nochmal vollgas!

Ich zermartere mir seit Stunden das Hirn und habe panische Heulkrämpfe weil ich in der gestrigen Examensklausur in Bayern in einer, meiner Meinung nach sonst ordentlichen Klausur meinerseits, einfach einen Komplettaussetzer hatte und anstelle des Besitzdieners 855 in einem kleinen Nebensatz 278 als Zurechnungsnorm für einen Angestellten zitiert habe im Rahmen des Eigentumübergangs und habe einfach so panische Angst davor deshalb komplett nicht bestanden zu haben. Ich kann mir absolut nicht erklären was mich geritten hat....
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Rtfl
Unregistered
 
#25
10.09.2022, 18:39
(10.09.2022, 17:51)Lajla schrieb:  
(14.03.2022, 21:14)truefaith_bln schrieb:  habe etliche klausuren für die Uni korrigiert. es zählt der gesamteindruck. habe teilweise kandidat/innen gehabt, die trennungs- u. abstraktionsprinzip verkannt haben. da es sich aber um einen flüchtigkeitsfehler handelte, habe ich das im votum entsprechend vermerkt und es überwiegend dabei belassen; deswegen ist niemand durchgefallen. andere leistungen, die diesen mangel nicht auswiesen, sind teilweise jedoch durchgefallen.

so viel zum thema grundlagenfehler. jedoch weiß man natürlich nie, wie die person auf sowas reagiert. ich gehe davon aus, du wirst für den geprüften anspruch z.b. keine punkte bekommen und der/die korrektor/in wird sich "ärgerlich!" denken. do not worry. jetzt haken dran, nach vorne schauen und nochmal vollgas!

Ich zermartere mir seit Stunden das Hirn und habe panische Heulkrämpfe weil ich in der gestrigen Examensklausur in Bayern in einer, meiner Meinung nach sonst ordentlichen Klausur meinerseits, einfach einen Komplettaussetzer hatte und anstelle des Besitzdieners 855 in einem kleinen Nebensatz 278 als Zurechnungsnorm für einen Angestellten zitiert habe im Rahmen des Eigentumübergangs und habe einfach so panische Angst davor deshalb komplett nicht bestanden zu haben. Ich kann mir absolut nicht erklären was mich geritten hat....


Ich habe selbst zwar keine Korrektorerfahrung und bin ,,nur" Referendar. Aber ich glaube nicht, dass es dramatisch ist. Es ist ein unschicker systematischer Fehler bzw Aussetzer. Aber wenn der Rest ordentlich ist, wie du sagst, ist es bestimmt sehr verzeihlich. Es ist ja kein Verstoß gegen das Abstraktionsprinzip etc. Denke kurzes Stirnrunzeln beim Korrektor. Aber es sollte nicht gravierend sein. Deshalb Kopf hoch.
Wird schon gut gejen
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Laa
Unregistered
 
#26
10.09.2022, 21:26
(10.09.2022, 18:39)Rtfl schrieb:  
(10.09.2022, 17:51)Lajla schrieb:  
(14.03.2022, 21:14)truefaith_bln schrieb:  habe etliche klausuren für die Uni korrigiert. es zählt der gesamteindruck. habe teilweise kandidat/innen gehabt, die trennungs- u. abstraktionsprinzip verkannt haben. da es sich aber um einen flüchtigkeitsfehler handelte, habe ich das im votum entsprechend vermerkt und es überwiegend dabei belassen; deswegen ist niemand durchgefallen. andere leistungen, die diesen mangel nicht auswiesen, sind teilweise jedoch durchgefallen.

so viel zum thema grundlagenfehler. jedoch weiß man natürlich nie, wie die person auf sowas reagiert. ich gehe davon aus, du wirst für den geprüften anspruch z.b. keine punkte bekommen und der/die korrektor/in wird sich "ärgerlich!" denken. do not worry. jetzt haken dran, nach vorne schauen und nochmal vollgas!

Ich zermartere mir seit Stunden das Hirn und habe panische Heulkrämpfe weil ich in der gestrigen Examensklausur in Bayern in einer, meiner Meinung nach sonst ordentlichen Klausur meinerseits, einfach einen Komplettaussetzer hatte und anstelle des Besitzdieners 855 in einem kleinen Nebensatz 278 als Zurechnungsnorm für einen Angestellten zitiert habe im Rahmen des Eigentumübergangs und habe einfach so panische Angst davor deshalb komplett nicht bestanden zu haben. Ich kann mir absolut nicht erklären was mich geritten hat....


Ich habe selbst zwar keine Korrektorerfahrung und bin ,,nur" Referendar. Aber ich glaube nicht, dass es dramatisch ist. Es ist ein unschicker systematischer Fehler bzw Aussetzer. Aber wenn der Rest ordentlich ist, wie du sagst, ist es bestimmt sehr verzeihlich. Es ist ja kein Verstoß gegen das Abstraktionsprinzip etc. Denke kurzes Stirnrunzeln beim Korrektor. Aber es sollte nicht gravierend sein. Deshalb Kopf hoch.
Wird schon gut gejen

Ich dachte eben schon dass es ein Verstoß gegen das Abstraktionsprinzip ist weil der Angestellte im Sachenrecht ja wenn überhaupt Besitzdiener ist, 278 spielt ja da keine Rolle.....oh mann ich hoffe echt dass da halbwegs drüber hinweggesehen wird. Vielen Dank für deine aufbauenden Worte!
Zitieren
Rtfl
Unregistered
 
#27
10.09.2022, 21:46
(10.09.2022, 21:26)Laa schrieb:  
(10.09.2022, 18:39)Rtfl schrieb:  
(10.09.2022, 17:51)Lajla schrieb:  
(14.03.2022, 21:14)truefaith_bln schrieb:  habe etliche klausuren für die Uni korrigiert. es zählt der gesamteindruck. habe teilweise kandidat/innen gehabt, die trennungs- u. abstraktionsprinzip verkannt haben. da es sich aber um einen flüchtigkeitsfehler handelte, habe ich das im votum entsprechend vermerkt und es überwiegend dabei belassen; deswegen ist niemand durchgefallen. andere leistungen, die diesen mangel nicht auswiesen, sind teilweise jedoch durchgefallen.

so viel zum thema grundlagenfehler. jedoch weiß man natürlich nie, wie die person auf sowas reagiert. ich gehe davon aus, du wirst für den geprüften anspruch z.b. keine punkte bekommen und der/die korrektor/in wird sich "ärgerlich!" denken. do not worry. jetzt haken dran, nach vorne schauen und nochmal vollgas!

Ich zermartere mir seit Stunden das Hirn und habe panische Heulkrämpfe weil ich in der gestrigen Examensklausur in Bayern in einer, meiner Meinung nach sonst ordentlichen Klausur meinerseits, einfach einen Komplettaussetzer hatte und anstelle des Besitzdieners 855 in einem kleinen Nebensatz 278 als Zurechnungsnorm für einen Angestellten zitiert habe im Rahmen des Eigentumübergangs und habe einfach so panische Angst davor deshalb komplett nicht bestanden zu haben. Ich kann mir absolut nicht erklären was mich geritten hat....


Ich habe selbst zwar keine Korrektorerfahrung und bin ,,nur" Referendar. Aber ich glaube nicht, dass es dramatisch ist. Es ist ein unschicker systematischer Fehler bzw Aussetzer. Aber wenn der Rest ordentlich ist, wie du sagst, ist es bestimmt sehr verzeihlich. Es ist ja kein Verstoß gegen das Abstraktionsprinzip etc. Denke kurzes Stirnrunzeln beim Korrektor. Aber es sollte nicht gravierend sein. Deshalb Kopf hoch.
Wird schon gut gejen

Ich dachte eben schon dass es ein Verstoß gegen das Abstraktionsprinzip ist weil der Angestellte im Sachenrecht ja wenn überhaupt Besitzdiener ist, 278 spielt ja da keine Rolle.....oh mann ich hoffe echt dass da halbwegs drüber hinweggesehen wird. Vielen Dank für deine aufbauenden Worte!


Also ja, die Norm spielt keine Rolle bei sachenrechtlichen Verfügungen. Sie rechnet nur die Pflichtverletzung und das Vertretenmüssen dem Geschäftsherrn zu. Sie ist auch keine ,,Vertretungsnorm" wie die 164 ff BGB. Über die Vertretungsvorschriften kann der Vertretene auch unmittelbar Eigentum erwerben, aufgrund der dinglichen Einigungserklärung.

Deshalb würde ich sagen, kein Verstoß gegen Trennungs und Abstraktionsprinzip, sondern ,,nur" falsch angewandt, ohne das dadurch ein elementarer Verstoß gegen das Zivilrecht vorliegt. Eben einfach falsch. Ich denke und ich hoffe nichts dramatisches. Denke dramatischer wäre es den 278 iRd 823 als Zurechnungsnorm anzuwenden
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Gast
Unregistered
 
#28
10.09.2022, 22:29
(10.09.2022, 21:46)Rtfl schrieb:  
(10.09.2022, 21:26)Laa schrieb:  
(10.09.2022, 18:39)Rtfl schrieb:  
(10.09.2022, 17:51)Lajla schrieb:  
(14.03.2022, 21:14)truefaith_bln schrieb:  habe etliche klausuren für die Uni korrigiert. es zählt der gesamteindruck. habe teilweise kandidat/innen gehabt, die trennungs- u. abstraktionsprinzip verkannt haben. da es sich aber um einen flüchtigkeitsfehler handelte, habe ich das im votum entsprechend vermerkt und es überwiegend dabei belassen; deswegen ist niemand durchgefallen. andere leistungen, die diesen mangel nicht auswiesen, sind teilweise jedoch durchgefallen.

so viel zum thema grundlagenfehler. jedoch weiß man natürlich nie, wie die person auf sowas reagiert. ich gehe davon aus, du wirst für den geprüften anspruch z.b. keine punkte bekommen und der/die korrektor/in wird sich "ärgerlich!" denken. do not worry. jetzt haken dran, nach vorne schauen und nochmal vollgas!

Ich zermartere mir seit Stunden das Hirn und habe panische Heulkrämpfe weil ich in der gestrigen Examensklausur in Bayern in einer, meiner Meinung nach sonst ordentlichen Klausur meinerseits, einfach einen Komplettaussetzer hatte und anstelle des Besitzdieners 855 in einem kleinen Nebensatz 278 als Zurechnungsnorm für einen Angestellten zitiert habe im Rahmen des Eigentumübergangs und habe einfach so panische Angst davor deshalb komplett nicht bestanden zu haben. Ich kann mir absolut nicht erklären was mich geritten hat....


Ich habe selbst zwar keine Korrektorerfahrung und bin ,,nur" Referendar. Aber ich glaube nicht, dass es dramatisch ist. Es ist ein unschicker systematischer Fehler bzw Aussetzer. Aber wenn der Rest ordentlich ist, wie du sagst, ist es bestimmt sehr verzeihlich. Es ist ja kein Verstoß gegen das Abstraktionsprinzip etc. Denke kurzes Stirnrunzeln beim Korrektor. Aber es sollte nicht gravierend sein. Deshalb Kopf hoch.
Wird schon gut gejen

Ich dachte eben schon dass es ein Verstoß gegen das Abstraktionsprinzip ist weil der Angestellte im Sachenrecht ja wenn überhaupt Besitzdiener ist, 278 spielt ja da keine Rolle.....oh mann ich hoffe echt dass da halbwegs drüber hinweggesehen wird. Vielen Dank für deine aufbauenden Worte!


Also ja, die Norm spielt keine Rolle bei sachenrechtlichen Verfügungen. Sie rechnet nur die Pflichtverletzung und das Vertretenmüssen dem Geschäftsherrn zu. Sie ist auch keine ,,Vertretungsnorm" wie die 164 ff BGB. Über die Vertretungsvorschriften kann der Vertretene auch unmittelbar Eigentum erwerben, aufgrund der dinglichen Einigungserklärung.

Deshalb würde ich sagen, kein Verstoß gegen Trennungs und Abstraktionsprinzip, sondern ,,nur" falsch angewandt, ohne das dadurch ein elementarer Verstoß gegen das Zivilrecht vorliegt. Eben einfach falsch. Ich denke und ich hoffe nichts dramatisches. Denke dramatischer wäre es den 278 iRd 823 als Zurechnungsnorm anzuwenden


Okay, danke vielmals!
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RA B.
Unregistered
 
#29
11.09.2022, 11:55
Ich kann Dir als jemand, der 1989 sein erstes Examen gemacht hat und jetzt als Prüfer arbeitet nur eins berichten. Ich war drauf und dran mein Examen nach den ersten 4 Klausuren abzubrechen. Ich hab dann doch durchgezogen und ein VB erhalten. Mach weiter! Die eigene Punktezahl kann man nie kalkulieren.
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Gast
Unregistered
 
#30
15.09.2022, 20:14
(11.09.2022, 11:55)RA B. schrieb:  Ich kann Dir als jemand, der 1989 sein erstes Examen gemacht hat und jetzt als Prüfer arbeitet nur eins berichten. Ich war drauf und dran mein Examen nach den ersten 4 Klausuren abzubrechen. Ich hab dann doch durchgezogen und ein VB erhalten. Mach weiter! Die eigene Punktezahl kann man nie kalkulieren.


Die Korrekturen sind wirklich viel Zufall, fast schon Willkür. Gute Leute fallen durch, schlechte bestehen auf einmal, man hört echt alles.
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