25.08.2021, 20:00
(25.08.2021, 17:42)omnimodo schrieb:(25.08.2021, 15:11)HerrKules schrieb: Und woher kennt der Richter die neuen Noten Herr Freud?
Im Zweifel wird nach der Laschetmethode verfahren.
Die gesamte Akte wird übermittelt und dort findet sich dann auch manchmal das Ergebnis des Gnadenversuchs. Natürlich darf er sich davon nicht beeinflussen lassen, aber wir wissen doch, wie das funktioniert... Wer aufmerksam in den Stationen gewesen ist, der wird wissen, dass Richter soziale Wesen sind, die gesellschaftlichen Einflüssen nicht verschlossen sind. Das ist aber seit längerem bekannt. Traurig, dass dies hier einfach kleingeredet wird. Ein Lektürebefehl für kritisches Denken in der Rechtswissenschaft: Josef Esser - Vorverständnis und Methodenwahl in der Rechtsfindung.
25.08.2021, 21:16
Wobei es natürlich auch umgekehrt sein kann: ist der Gnadenversuch bestanden, denkt der Kollege am VG vielleicht auch unterbewusst: nun hat er es eh geschafft, während er andernfalls das Gefühl hat, dass jetzt alles an ihm hängt und er nicht schuld am endgültigen Aus sein will... jetzt muss man nur noch irgendwie am GVP ablesen können, welcher Typ der Richter ist...
25.08.2021, 21:26
(25.08.2021, 21:16)Praktiker schrieb: Wobei es natürlich auch umgekehrt sein kann: ist der Gnadenversuch bestanden, denkt der Kollege am VG vielleicht auch unterbewusst: nun hat er es eh geschafft, während er andernfalls das Gefühl hat, dass jetzt alles an ihm hängt und er nicht schuld am endgültigen Aus sein will... jetzt muss man nur noch irgendwie am GVP ablesen können, welcher Typ der Richter ist...
Natürlich kann auch der umgekehrte Fall eintreten. Dann haben die meisten aber auch kein Bock mehr auf den Rechtsstreit. Die bisherige Rechtspraxis sieht aber anders aus: Die Einschätzungsprärogative ist die heilige Kuh, an die sich die Richter nicht rantasten. Daher sehe ich nicht das Problem, dass hier jemand Gewissensbisse bekommt. Nein, vielmehr sehe ich das Problem, dass ein gescheiterter Gnadenversuch noch zu Lasten des Kandidaten ausgelegt wird. Daher mein Tipp: Sofort das Verfahren durchziehen und nichts auf die lange Bank schieben.
25.08.2021, 21:42
(25.08.2021, 21:26)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:16)Praktiker schrieb: Wobei es natürlich auch umgekehrt sein kann: ist der Gnadenversuch bestanden, denkt der Kollege am VG vielleicht auch unterbewusst: nun hat er es eh geschafft, während er andernfalls das Gefühl hat, dass jetzt alles an ihm hängt und er nicht schuld am endgültigen Aus sein will... jetzt muss man nur noch irgendwie am GVP ablesen können, welcher Typ der Richter ist...
Natürlich kann auch der umgekehrte Fall eintreten. Dann haben die meisten aber auch kein Bock mehr auf den Rechtsstreit. Die bisherige Rechtspraxis sieht aber anders aus: Die Einschätzungsprärogative ist die heilige Kuh, an die sich die Richter nicht rantasten. Daher sehe ich nicht das Problem, dass hier jemand Gewissensbisse bekommt. Nein, vielmehr sehe ich das Problem, dass ein gescheiterter Gnadenversuch noch zu Lasten des Kandidaten ausgelegt wird. Daher mein Tipp: Sofort das Verfahren durchziehen und nichts auf die lange Bank schieben.
Na auf die empirische Grundlage hierfür bin ich jetzt aber mal gespannt!
25.08.2021, 21:51
(25.08.2021, 21:42)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:26)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:16)Praktiker schrieb: Wobei es natürlich auch umgekehrt sein kann: ist der Gnadenversuch bestanden, denkt der Kollege am VG vielleicht auch unterbewusst: nun hat er es eh geschafft, während er andernfalls das Gefühl hat, dass jetzt alles an ihm hängt und er nicht schuld am endgültigen Aus sein will... jetzt muss man nur noch irgendwie am GVP ablesen können, welcher Typ der Richter ist...
Natürlich kann auch der umgekehrte Fall eintreten. Dann haben die meisten aber auch kein Bock mehr auf den Rechtsstreit. Die bisherige Rechtspraxis sieht aber anders aus: Die Einschätzungsprärogative ist die heilige Kuh, an die sich die Richter nicht rantasten. Daher sehe ich nicht das Problem, dass hier jemand Gewissensbisse bekommt. Nein, vielmehr sehe ich das Problem, dass ein gescheiterter Gnadenversuch noch zu Lasten des Kandidaten ausgelegt wird. Daher mein Tipp: Sofort das Verfahren durchziehen und nichts auf die lange Bank schieben.
Na auf die empirische Grundlage hierfür bin ich jetzt aber mal gespannt!
Noch nie Urteile zu Prüfungsanfechtung gelesen? Die lesen sich alle gleich. Die Erfolgsquote ist äußerst gering, es sei denn, Korrektur liegt grob falsch oder beleidigt einen. Quelle: Juris und beck-online und google
25.08.2021, 22:10
(25.08.2021, 21:51)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:42)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:26)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:16)Praktiker schrieb: Wobei es natürlich auch umgekehrt sein kann: ist der Gnadenversuch bestanden, denkt der Kollege am VG vielleicht auch unterbewusst: nun hat er es eh geschafft, während er andernfalls das Gefühl hat, dass jetzt alles an ihm hängt und er nicht schuld am endgültigen Aus sein will... jetzt muss man nur noch irgendwie am GVP ablesen können, welcher Typ der Richter ist...
Natürlich kann auch der umgekehrte Fall eintreten. Dann haben die meisten aber auch kein Bock mehr auf den Rechtsstreit. Die bisherige Rechtspraxis sieht aber anders aus: Die Einschätzungsprärogative ist die heilige Kuh, an die sich die Richter nicht rantasten. Daher sehe ich nicht das Problem, dass hier jemand Gewissensbisse bekommt. Nein, vielmehr sehe ich das Problem, dass ein gescheiterter Gnadenversuch noch zu Lasten des Kandidaten ausgelegt wird. Daher mein Tipp: Sofort das Verfahren durchziehen und nichts auf die lange Bank schieben.
Na auf die empirische Grundlage hierfür bin ich jetzt aber mal gespannt!
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Noch nie darüber nachgedacht, nach welchen Kriterien Urteile veröffentlicht werden? Das Gros der Urteile zum Prüfungsrecht bleibt unveröffentlicht.
25.08.2021, 22:24
(25.08.2021, 22:10)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:51)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:42)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:26)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:16)Praktiker schrieb: Wobei es natürlich auch umgekehrt sein kann: ist der Gnadenversuch bestanden, denkt der Kollege am VG vielleicht auch unterbewusst: nun hat er es eh geschafft, während er andernfalls das Gefühl hat, dass jetzt alles an ihm hängt und er nicht schuld am endgültigen Aus sein will... jetzt muss man nur noch irgendwie am GVP ablesen können, welcher Typ der Richter ist...
Natürlich kann auch der umgekehrte Fall eintreten. Dann haben die meisten aber auch kein Bock mehr auf den Rechtsstreit. Die bisherige Rechtspraxis sieht aber anders aus: Die Einschätzungsprärogative ist die heilige Kuh, an die sich die Richter nicht rantasten. Daher sehe ich nicht das Problem, dass hier jemand Gewissensbisse bekommt. Nein, vielmehr sehe ich das Problem, dass ein gescheiterter Gnadenversuch noch zu Lasten des Kandidaten ausgelegt wird. Daher mein Tipp: Sofort das Verfahren durchziehen und nichts auf die lange Bank schieben.
Na auf die empirische Grundlage hierfür bin ich jetzt aber mal gespannt!
Noch nie Urteile zu Prüfungsanfechtung gelesen? Die lesen sich alle gleich. Die Erfolgsquote ist äußerst gering, es sei denn, Korrektur liegt grob falsch oder beleidigt einen. Quelle: Juris und beck-online und google
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Herrgott, die veröffentlichten Urteile sind klar und die sind schlichtweg negativ. Jeder, aber wirklich jeder RA mit Spezialisierung für Prüfungsrecht wird dir bestätigen, dass die Erfolgsquote sehr niedrig ist und dennoch meint jeder Kandidat, dass es bei ihm schon klappen werde. Pustekuchen.
25.08.2021, 22:32
(25.08.2021, 22:24)Gast schrieb:(25.08.2021, 22:10)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:51)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:42)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:26)Gast schrieb: Natürlich kann auch der umgekehrte Fall eintreten. Dann haben die meisten aber auch kein Bock mehr auf den Rechtsstreit. Die bisherige Rechtspraxis sieht aber anders aus: Die Einschätzungsprärogative ist die heilige Kuh, an die sich die Richter nicht rantasten. Daher sehe ich nicht das Problem, dass hier jemand Gewissensbisse bekommt. Nein, vielmehr sehe ich das Problem, dass ein gescheiterter Gnadenversuch noch zu Lasten des Kandidaten ausgelegt wird. Daher mein Tipp: Sofort das Verfahren durchziehen und nichts auf die lange Bank schieben.
Na auf die empirische Grundlage hierfür bin ich jetzt aber mal gespannt!
Noch nie Urteile zu Prüfungsanfechtung gelesen? Die lesen sich alle gleich. Die Erfolgsquote ist äußerst gering, es sei denn, Korrektur liegt grob falsch oder beleidigt einen. Quelle: Juris und beck-online und google
Noch nie darüber nachgedacht, nach welchen Kriterien Urteile veröffentlicht werden? Das Gros der Urteile zum Prüfungsrecht bleibt unveröffentlicht.
Herrgott, die veröffentlichten Urteile sind klar und die sind schlichtweg negativ. Jeder, aber wirklich jeder RA mit Spezialisierung für Prüfungsrecht wird dir bestätigen, dass die Erfolgsquote sehr niedrig ist und dennoch meint jeder Kandidat, dass es bei ihm schon klappen werde. Pustekuchen.
Das bestreite ich gar nicht, ich meinte vielmehr die von dir herangezogene Begründung für die hohe Quote erfolgloser Rechtsmittel.
25.08.2021, 22:34
(25.08.2021, 21:26)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:16)Praktiker schrieb: Wobei es natürlich auch umgekehrt sein kann: ist der Gnadenversuch bestanden, denkt der Kollege am VG vielleicht auch unterbewusst: nun hat er es eh geschafft, während er andernfalls das Gefühl hat, dass jetzt alles an ihm hängt und er nicht schuld am endgültigen Aus sein will... jetzt muss man nur noch irgendwie am GVP ablesen können, welcher Typ der Richter ist...
Natürlich kann auch der umgekehrte Fall eintreten. Dann haben die meisten aber auch kein Bock mehr auf den Rechtsstreit. Die bisherige Rechtspraxis sieht aber anders aus: Die Einschätzungsprärogative ist die heilige Kuh, an die sich die Richter nicht rantasten. Daher sehe ich nicht das Problem, dass hier jemand Gewissensbisse bekommt. Nein, vielmehr sehe ich das Problem, dass ein gescheiterter Gnadenversuch noch zu Lasten des Kandidaten ausgelegt wird. Daher mein Tipp: Sofort das Verfahren durchziehen und nichts auf die lange Bank schieben.
Ist das nicht sowieso ein theoretisches Problem? Bis das VG nur terminiert, hat man schon alle Versuche durch...
25.08.2021, 23:02
(25.08.2021, 22:32)Gast schrieb:(25.08.2021, 22:24)Gast schrieb:(25.08.2021, 22:10)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:51)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:42)Gast schrieb: Na auf die empirische Grundlage hierfür bin ich jetzt aber mal gespannt!
Noch nie Urteile zu Prüfungsanfechtung gelesen? Die lesen sich alle gleich. Die Erfolgsquote ist äußerst gering, es sei denn, Korrektur liegt grob falsch oder beleidigt einen. Quelle: Juris und beck-online und google
Noch nie darüber nachgedacht, nach welchen Kriterien Urteile veröffentlicht werden? Das Gros der Urteile zum Prüfungsrecht bleibt unveröffentlicht.
Herrgott, die veröffentlichten Urteile sind klar und die sind schlichtweg negativ. Jeder, aber wirklich jeder RA mit Spezialisierung für Prüfungsrecht wird dir bestätigen, dass die Erfolgsquote sehr niedrig ist und dennoch meint jeder Kandidat, dass es bei ihm schon klappen werde. Pustekuchen.
Das bestreite ich gar nicht, ich meinte vielmehr die von dir herangezogene Begründung für die hohe Quote erfolgloser Rechtsmittel.
Na gut, da kann ich tatsächlich keine Zahlen nennen.