08.05.2025, 10:11
(08.05.2025, 10:05)Pontifex Maximus schrieb:(08.05.2025, 08:40)Jona schrieb:(08.05.2025, 07:33)Ref2010 schrieb: Ist man bei der Justiz verbrannt, wenn man von denen ein Angebot zunächst ablehnt um in der GK Erfahrungen zu sammeln, später aber vielleicht sich wieder bei der Justiz bewerben will? Wie sagt man der Justiz am besten ab?
Muss man da wirklich eine Wissenschaft draus machen? Du sagst, du hast dich im aktuellen Zeitpunkt anders entschieden und lehnst höflich ab, Ende.
Und nein, du bist dadurch nicht verbrannt. Als Jurist sollte dir bekannt sein, dass du grundsätzlich einen grundgesetzlichen Anspruch darauf hast, beim Staat eingestellt zu werden, wenn du geeignet bist. Es wäre rechtlich nicht haltbar jemand abzulehnen, weil er vor 2 Jahren doch lieber erst in die GK wollte. Das kann sich der Staat im Übrigen auch aus tatsächlichen Gründen gar nicht erlauben.
Du hast ganz sicher keinen grundgesetzlichen Anspruch auf Einstellung bei grundsätzlicher Eignung.
Die Naivität des Kollegen ist niedlich. Natürlich werden sie dich nicht mit der Begründung ablehnen, dass du bereits abgesagt hast. Die Entscheider sollten jedoch intelligent genug sein, sich einfach einen anderen Grund zu überlegen oder einfach keinen Grund zu nennen.
08.05.2025, 12:14
(08.05.2025, 10:11)guga schrieb:(08.05.2025, 10:05)Pontifex Maximus schrieb:(08.05.2025, 08:40)Jona schrieb:(08.05.2025, 07:33)Ref2010 schrieb: Ist man bei der Justiz verbrannt, wenn man von denen ein Angebot zunächst ablehnt um in der GK Erfahrungen zu sammeln, später aber vielleicht sich wieder bei der Justiz bewerben will? Wie sagt man der Justiz am besten ab?
Muss man da wirklich eine Wissenschaft draus machen? Du sagst, du hast dich im aktuellen Zeitpunkt anders entschieden und lehnst höflich ab, Ende.
Und nein, du bist dadurch nicht verbrannt. Als Jurist sollte dir bekannt sein, dass du grundsätzlich einen grundgesetzlichen Anspruch darauf hast, beim Staat eingestellt zu werden, wenn du geeignet bist. Es wäre rechtlich nicht haltbar jemand abzulehnen, weil er vor 2 Jahren doch lieber erst in die GK wollte. Das kann sich der Staat im Übrigen auch aus tatsächlichen Gründen gar nicht erlauben.
Du hast ganz sicher keinen grundgesetzlichen Anspruch auf Einstellung bei grundsätzlicher Eignung.
Die Naivität des Kollegen ist niedlich. Natürlich werden sie dich nicht mit der Begründung ablehnen, dass du bereits abgesagt hast. Die Entscheider sollten jedoch intelligent genug sein, sich einfach einen anderen Grund zu überlegen oder einfach keinen Grund zu nennen.
Und du denkst die Länder können es sich leisten, Leute mit GK-Noten so zu behandeln? "Der hat uns vor 2 Jahren abgesagt, na dann lassen wir die Stelle lieber weiterhin unbesetzt"
Ist denn ein einziger Fall bekannt, in dem einer Person dieses Schicksal zuteil wurde? Selbst in diesem Forum habe ich von solchen Geschichten noch nichts gelesen, immer nur von der Angst davor
08.05.2025, 12:41
Ich weiß nicht, was "GK-Noten" sein sollen. Bruchbuden wie Luther stellen einen auch mit 7P ein.
Natürlich werden auch mal Leute mit 2 mal 9P abgelehnt. Vor 15 Jahren brauchte man zweistellige Noten. Das hängt von der Bewerbersituation und der Anzahl freier Stellen ab. Wir haben alle keine Glaskugel, wie die Situation in 1-2 Jahren aussehen wird.
Kurz und knapp: GK Noten können auch unter 9P liegen. Berlin verlangt 9P. Also werden Leute mit GK Noten sehr wohl abgelehnt:
"Wir bitten um Verständnis, dass angesichts der aktuellen Stellen- und Bewerberlage auf eine Bewerbung zurzeit in der Regel nur dann eine Einladung zu einem Auswahlgespräch erfolgt, wenn in beiden Staatsexamina jeweils mehr als 9,0 Punkte erreicht wurden. Sobald sich Änderungen hinsichtlich der Stellen- und Bewerberlage ergeben, werden wir dies hier umgehend bekanntgeben."
Natürlich werden auch mal Leute mit 2 mal 9P abgelehnt. Vor 15 Jahren brauchte man zweistellige Noten. Das hängt von der Bewerbersituation und der Anzahl freier Stellen ab. Wir haben alle keine Glaskugel, wie die Situation in 1-2 Jahren aussehen wird.
Kurz und knapp: GK Noten können auch unter 9P liegen. Berlin verlangt 9P. Also werden Leute mit GK Noten sehr wohl abgelehnt:
"Wir bitten um Verständnis, dass angesichts der aktuellen Stellen- und Bewerberlage auf eine Bewerbung zurzeit in der Regel nur dann eine Einladung zu einem Auswahlgespräch erfolgt, wenn in beiden Staatsexamina jeweils mehr als 9,0 Punkte erreicht wurden. Sobald sich Änderungen hinsichtlich der Stellen- und Bewerberlage ergeben, werden wir dies hier umgehend bekanntgeben."
08.05.2025, 12:49
(08.05.2025, 12:41)guga schrieb: Ich weiß nicht, was "GK-Noten" sein sollen. Bruchbuden wie Luther stellen einen auch mit 7P ein.
Natürlich werden auch mal Leute mit 2 mal 9P abgelehnt. Vor 15 Jahren brauchte man zweistellige Noten. Das hängt von der Bewerbersituation und der Anzahl freier Stellen ab. Wir haben alle keine Glaskugel, wie die Situation in 1-2 Jahren aussehen wird.
Kurz und knapp: GK Noten können auch unter 9P liegen. Berlin verlangt 9P. Also werden Leute mit GK Noten sehr wohl abgelehnt:
"Wir bitten um Verständnis, dass angesichts der aktuellen Stellen- und Bewerberlage auf eine Bewerbung zurzeit in der Regel nur dann eine Einladung zu einem Auswahlgespräch erfolgt, wenn in beiden Staatsexamina jeweils mehr als 9,0 Punkte erreicht wurden. Sobald sich Änderungen hinsichtlich der Stellen- und Bewerberlage ergeben, werden wir dies hier umgehend bekanntgeben."
Ja, aber dann ist es ja eine berechtigte Ablehnung aus Notengründen, die der TE auch dann erhalten würde, wenn er sich zuvor noch nie beworben (und abgesagt) hätte, also völlig am Thema vorbei...
08.05.2025, 12:52
Du hast doch Noten angesprochen

08.05.2025, 13:00
(08.05.2025, 12:52)guga schrieb: Du hast doch Noten angesprochen
Ja, aber das Argument war ein anderes. Dass der Staat es sich nicht leisten kann, gute Leute aus sachwidrigen Gründen (unter deren Verschleierung) abzulehnen, nur weil sie mal selbst abgesagt haben - das ist ja letztlich, was du unterstellst.
Und dass die meisten GK deutlich höhere Anforderungen haben als der Staat, dürfte bekannt sein. Anekdotische Verweise, wo denn mal jemand mit 7 Punkten untergekommen sein soll, sind da kein Argument...
08.05.2025, 13:27
Wenn er es sich ohne Gründe leisten kann, dann wird er es sich erst recht auch mit sachwidrigen Gründen leisten können. So lange du deine "GK-Noten" nicht definierst, orientieren wir uns an Luther

08.05.2025, 14:07
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Und trotzdem wird sehr oft nach anderen Kriterien entschieden, als nach einer tatsächlichen oder rechtlichen Notwendigkeit.
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(08.05.2025, 08:40)Jona schrieb: Das kann sich der Staat im Übrigen auch aus tatsächlichen Gründen gar nicht erlauben.
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08.05.2025, 14:08
(08.05.2025, 13:27)guga schrieb: Wenn er es sich ohne Gründe leisten kann, dann wird er es sich erst recht auch mit sachwidrigen Gründen leisten können. So lange du deine "GK-Noten" nicht definierst, orientieren wir uns an Luther
Ich weiss nicht, was der TE für Noten hat und irgendwie auch nicht worauf du hinaus willst. Ich kann es ernsthaft nicht verstehen, du schreibst nach meiner Wahrnehmung völlig an der Sache vorbei.
08.05.2025, 14:10
(08.05.2025, 14:07)Tess T. Culls schrieb: [quote pid="242117" dateline="1746691917"]
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(08.05.2025, 08:40)Jona schrieb: Das kann sich der Staat im Übrigen auch aus tatsächlichen Gründen gar nicht erlauben.
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Dann nenn mir doch ein Beispiel?
In meinem Bundesland wird ganz streng nach Notenliste eingestellt. Wer 10,56 hat, bekommt die Stelle nicht, wenn ein anderer Bewerber 10,58 hat. Dass irgendwelche anderen Kriterien (frühere Bewerbung, richtige Parteimitgliedschaft o.Ä.) bei der Justiz eine Rolle spielen, wäre mir neu