16.07.2021, 18:39
(16.07.2021, 12:07)Gast schrieb: (...) Jeder Rechtsanwalt vertritt die Interessen seines Mandanten. (...)
Wenn das doch tatsächlich auch so wäre ... Einige der Kollegen sind eher am Auslösen des nächsten Gebührentatbestandes, als am Interesse des Mandanten interessiert. Fehlanreize aus dem RVG.... /Dazu wollte ich eigentlich noch in einem anderen Thread was schreiben
16.07.2021, 21:29
Zitat:Worum geht es denn da so? Fristen verpennt?Ich mache öfter Mal Anwaltshaftungssachen. Oft handelt es sich um außergerichtliche Beratungsmandate, in denen schlicht der falsche Ratschlag gegeben wird. Dann alles rund um Verjährung: Klage kurz vor Verjährungsende erhoben und falschen Beklagten erwischt, von nicht bestehender Verjährungshemmung ausgegangen, Schäden im Mahnbescheid zur Verjährungshemmung nicht ausreichend aufgeschlüsselt. Dann natürlich verpasste Einspruchs- oder Berufungs(begründungs)Frist.
Aber natürlich ist es nicht so, dass ein Anwaltsfehler gleich einen Schadenersatzanspruch nach sich zieht, Stichwort kausaler Schäden, bei dem dann der Ursprungsprozess mit vertauschten Rollen neu aufgerollt wird.
Auf jeden Fall ein abwechslungsreiches Rechtsgebiet, aufgrund der doppelten Ebene recht komplex und gleichzeitig vielfältig wie die Rechtsgebiete, in denen beraten würde.
16.07.2021, 22:40
Die Frage ist halt, ob "Anwaltshaftung" als solche ein eigenes Rechtsgebiet ist, oder ob man sich dann nicht eigentlich auf Anwaltshaftung im Mietrecht, Baurecht o.ä. konzentrieren müsste.
Naheliegend scheint mir, sich auf Anwaltshaftung in Dieselsachen zu konzentrieren, da geht dank Textbausteinen sehr viel krass schief:
- Kläger lange vor Klageerhebung (und Mandatserteilung...) verstorben, was nur rauskommt, weil der Erbschaftsstreit in der Nachbarkammer anhängig ist
- die Berufungsbegründung richtet sich gegen ein ganz anderes Urteil, daher Berufung leider unzulässig
- Flucht in die Säumnis missglückt tragisch, weil der Einspruch nicht unterschrieben ist - der Anwalt findet es witzig
- der persönlich angehörte Mandant erklärt, keineswegs das Auto zurückgeben zu wollen und den Kaufpreis selbstverständlich nicht zurückzufordern, er habe nur an eine kleine Ermäßigung gedacht... leider keine Rechtsschutz
- versehentlich Importeur statt Hersteller verklagt... klar, der hat bestimmt auch getäuscht...
Anrüchig finde ich es nicht, hier dem Geschädigten zu seinem Schadensersatz zu verhelfen, sondern ohne Rücksicht auf den Einzelfall mit möglichst wenig Aufwand Geld machen zu wollen und dem Mandant zu erzählen, der Rechtsstaat sei halt am Ende und die Welt ungerecht.
Man wundert sich sehr, dass alle diese Verfahren nie als Anwaltshaftungsklagen aufschlagen, vielleicht ja weil die Haftpflicht in solchen Fällen zahlt, oder weil die Mandanten nicht verstehen, was da gelaufen ist.
Die Klagen, die man hat, sind dagegen eher zweifelhafte Fälle und knifflig.
Naheliegend scheint mir, sich auf Anwaltshaftung in Dieselsachen zu konzentrieren, da geht dank Textbausteinen sehr viel krass schief:
- Kläger lange vor Klageerhebung (und Mandatserteilung...) verstorben, was nur rauskommt, weil der Erbschaftsstreit in der Nachbarkammer anhängig ist
- die Berufungsbegründung richtet sich gegen ein ganz anderes Urteil, daher Berufung leider unzulässig
- Flucht in die Säumnis missglückt tragisch, weil der Einspruch nicht unterschrieben ist - der Anwalt findet es witzig
- der persönlich angehörte Mandant erklärt, keineswegs das Auto zurückgeben zu wollen und den Kaufpreis selbstverständlich nicht zurückzufordern, er habe nur an eine kleine Ermäßigung gedacht... leider keine Rechtsschutz
- versehentlich Importeur statt Hersteller verklagt... klar, der hat bestimmt auch getäuscht...
Anrüchig finde ich es nicht, hier dem Geschädigten zu seinem Schadensersatz zu verhelfen, sondern ohne Rücksicht auf den Einzelfall mit möglichst wenig Aufwand Geld machen zu wollen und dem Mandant zu erzählen, der Rechtsstaat sei halt am Ende und die Welt ungerecht.
Man wundert sich sehr, dass alle diese Verfahren nie als Anwaltshaftungsklagen aufschlagen, vielleicht ja weil die Haftpflicht in solchen Fällen zahlt, oder weil die Mandanten nicht verstehen, was da gelaufen ist.
Die Klagen, die man hat, sind dagegen eher zweifelhafte Fälle und knifflig.
16.07.2021, 22:53
Gut das Anwaltshaftungsrecht ist schon eine eigene Materie mit einigen Besonderheiten, angefangen von der sekundären Darlegungslast des Anwalts zum Beratungsverlauf über die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens bis hin zu den Beweislastregeln des kausalen Schadens. Gibt ja sogar einen eigenen Anwaltshaftungssenat, auch wenn der auch Insolvenzrecht macht.
Als Anwaltshaftungssachen verkappte Dieselsachen hatte ich noch nicht. Dafür zB fehlgeschlagene Klagen wegen Anlagenfalschberatung, die ja auch ne Zeit lang im Trend waren. Die sind dann doppelt komplex, weil das Kapitalmarktrecht ja auch wieder zahlreiche Besonderheiten aufweist.
Als Anwaltshaftungssachen verkappte Dieselsachen hatte ich noch nicht. Dafür zB fehlgeschlagene Klagen wegen Anlagenfalschberatung, die ja auch ne Zeit lang im Trend waren. Die sind dann doppelt komplex, weil das Kapitalmarktrecht ja auch wieder zahlreiche Besonderheiten aufweist.
17.07.2021, 19:41
Zitat:Worum geht es denn da so? Fristen verpennt?
Fachanwalt für Erbrecht: HAT DAS FORMERFORDERNIS ÜBERSEHEN?!?!?!?! Habe mich bei diesem Anwalt aber sowieso an der einen oder der anderen Stelle gefragt, ob der das nicht mit Absicht macht. Auch so ein lächerliches Gelaber in den Schriftsätzen, mit dem man vielleicht einen Laien auf der gegenseite zum Einknicken bringen kann, aber doch niemanden mit juristischer Minimalbildung? Die Rezensionen zu ihm bei Google lassen aber erahnen, dass er wirklich des öfteren einen Haftungsfall produziert. Wirklich ein Phänomen.
Zu Diesel: Ja, durch die Automatisierung und auch die inhaltliche Schwäche der einzelnen Textbausteine dürften hier übermäßig viele Fehler produziert werden. Meiner Vermutung nach wirken die sich aber eher nicht aus. Der eigentliche Fehler ist oft schon die Klageerhebung. Aber wenn der Mandant die unbedingt will?
Die Fehler dürften bei Diesel eher vorgerichtlich passieren. Da wird meinem Eindruck nach den Dieselfahrer sinngemäß erklärt, bei absolut jedem Dieselfahrzeug knne man jetzt klagen und Geld bekommen. Die Klageschriften sind dann dünn und hochspekulativ, gründen insbesondere auf der These, dass VW jetzt eine sekündare Darlegungslast inklusive Anscheinsbeweis zu absolut jedem Dieselmotor treffe. Die Klagen gehen verloren. Aber im Hintergrund stehen oft RSV, die offenbar alles abnicken.
Bei was anderem aus dem bereich von "Legal Tech" und Massenklagen habe ich auch gehört, dass die Klage ohne Vollmacht erheben. Die warten vermutlich einfach auf Daten von Betroffenen und legen dann los.
17.07.2021, 22:06
(17.07.2021, 19:41)Gast schrieb:Zitat:Worum geht es denn da so? Fristen verpennt?
Fachanwalt für Erbrecht: HAT DAS FORMERFORDERNIS ÜBERSEHEN?!?!?!?! Habe mich bei diesem Anwalt aber sowieso an der einen oder der anderen Stelle gefragt, ob der das nicht mit Absicht macht. Auch so ein lächerliches Gelaber in den Schriftsätzen, mit dem man vielleicht einen Laien auf der gegenseite zum Einknicken bringen kann, aber doch niemanden mit juristischer Minimalbildung? Die Rezensionen zu ihm bei Google lassen aber erahnen, dass er wirklich des öfteren einen Haftungsfall produziert. Wirklich ein Phänomen.
Zu Diesel: Ja, durch die Automatisierung und auch die inhaltliche Schwäche der einzelnen Textbausteine dürften hier übermäßig viele Fehler produziert werden. Meiner Vermutung nach wirken die sich aber eher nicht aus. Der eigentliche Fehler ist oft schon die Klageerhebung. Aber wenn der Mandant die unbedingt will?
Die Fehler dürften bei Diesel eher vorgerichtlich passieren. Da wird meinem Eindruck nach den Dieselfahrer sinngemäß erklärt, bei absolut jedem Dieselfahrzeug knne man jetzt klagen und Geld bekommen. Die Klageschriften sind dann dünn und hochspekulativ, gründen insbesondere auf der These, dass VW jetzt eine sekündare Darlegungslast inklusive Anscheinsbeweis zu absolut jedem Dieselmotor treffe. Die Klagen gehen verloren. Aber im Hintergrund stehen oft RSV, die offenbar alles abnicken.
Bei was anderem aus dem bereich von "Legal Tech" und Massenklagen habe ich auch gehört, dass die Klage ohne Vollmacht erheben. Die warten vermutlich einfach auf Daten von Betroffenen und legen dann los.
Schlimmer, sie sind extrem dick

Darin erfährt man über Seiten, welches Amtsgericht an Orten, die man vorher noch nie gehört hat, angeblich schon mal zu Gunsten des Klägers entschieden hat. Der konkrete Sachverhalt ist dafür nur sehr bruchstückhaft enthalten...
17.07.2021, 22:42
(17.07.2021, 22:06)Praktiker schrieb: Schlimmer, sie sind extrem dick![]()
Darin erfährt man über Seiten, welches Amtsgericht an Orten, die man vorher noch nie gehört hat, angeblich schon mal zu Gunsten des Klägers entschieden hat. Der konkrete Sachverhalt ist dafür nur sehr bruchstückhaft enthalten...
Mit "dünn" meinte ich auch nicht den Papierstapel, sondern den Anteil dessen, der brauchbar ist.

17.07.2021, 23:50
Die Dieselklagen sind wie sie sind, weil es in der Regel keine Sanktionen durch das Gericht gibt.
18.07.2021, 21:38
(17.07.2021, 23:50)Gast schrieb: Die Dieselklagen sind wie sie sind, weil es in der Regel keine Sanktionen durch das Gericht gibt.
Außer unsubstantiierte Klagen und unzulässige Berufungen... aber ja, man kann ja kein Ordnungsgeld für liderliche Schriftsätze verhängen, die Terminsvertreter kann man zwar zusammenstauchen, aber weder können sie etwas für die Schriftsätze noch kümmert das die Kanzleien, und die Mandanten verstehen sowieso nicht, was da läuft. Da gibt es keine Lösung dafür, außer vielleicht dass Rechtsschutzversicherer solche Verfahren nicht mehr versichern.
19.07.2021, 10:05
Ich weiß nicht, ob das wirklich ein so lukratives Feld ist. Der Schaden wird in der Regel schwer nachzuweisen sein. Allein schon wenn der Anwalt irgendwie nachweisen kann, dass er mal gesagt hat, dass die Erfolgsaussichten schlecht sind, dürfte der Fall den Bach runtergehen. Du musst ja nicht nur den Fehler des Anwalts nachweisen, sondern auch, dass dieser Fehler kausal dafür ist, dass dem Mandanten ein Schaden entstanden ist. Und um ein gezahltes Honorar wieder zurückzubekommen, muss die Leistung des anwalts schlechthin unbrauchbar sein. Solange er nichts absolut unbrauchbares verzapft sehe ich da schwarz.
Ich bin mir auch nicht sicher, wie groß da die Streitwerte am Ende wirklich sind. Große Sachen werden selten derart verkackt, dass man dem Anwalt an den Karren pinkeln könnte.
Und stell dir mal vor, wie das dann mit den Mandanten ist. Die waren beim Anwalt, der es ihrer Meinung nach verkackt hat und gehen dann zum nächsten....ich kann mir schöneres vorstellen, zumal weil viele meiner Mandanten ohnehin schon drauf sind wie die Wilden. Wenn die dann potenziert am Rad drehen, dann gute Nacht.
Abgesehen davon lügen Mandanten ganz gerne mal bzw. erzählen ihre ganz eigene Wahrheit. Wenn du dich dann mit der Anwaltshaftung ein paar mal in die Nesseln gesetzt hast, wird es eng mit den Kollegen.
Solltest du es doch machen, würde ich dir raten nicht im eigenen Kammerbezirk oder zumindest nicht im eigenen Landgerichtsbezirk zu wildern. Man scheißt nicht, wo man isst.
Ich bin mir auch nicht sicher, wie groß da die Streitwerte am Ende wirklich sind. Große Sachen werden selten derart verkackt, dass man dem Anwalt an den Karren pinkeln könnte.
Und stell dir mal vor, wie das dann mit den Mandanten ist. Die waren beim Anwalt, der es ihrer Meinung nach verkackt hat und gehen dann zum nächsten....ich kann mir schöneres vorstellen, zumal weil viele meiner Mandanten ohnehin schon drauf sind wie die Wilden. Wenn die dann potenziert am Rad drehen, dann gute Nacht.
Abgesehen davon lügen Mandanten ganz gerne mal bzw. erzählen ihre ganz eigene Wahrheit. Wenn du dich dann mit der Anwaltshaftung ein paar mal in die Nesseln gesetzt hast, wird es eng mit den Kollegen.
Solltest du es doch machen, würde ich dir raten nicht im eigenen Kammerbezirk oder zumindest nicht im eigenen Landgerichtsbezirk zu wildern. Man scheißt nicht, wo man isst.