22.06.2021, 21:49
Manchmal denkt man auch, dass die Korrektoren anhand der Prüfungsnr. nachgucken können wer dahinter steckt und ihre Lieblinge aus dem Ref besser bewerten oder die, denen sie es nicht zutrauen in der freien Wirtschaft was zu werden.
Zumindest bei denen aus dem Ergänzungsvorbereitungsdienst könnte das gehen, weil man da die Übungsklausuren mit Klarnamen korrigiert und sich die Handschrift merken kann.
Zumindest bei denen aus dem Ergänzungsvorbereitungsdienst könnte das gehen, weil man da die Übungsklausuren mit Klarnamen korrigiert und sich die Handschrift merken kann.
22.06.2021, 22:33
Ok, das klingt aber schon sehr verschwörerisch.
22.06.2021, 22:44
Tja, das sagt die Rechtsprechung. Schön. Da wäre dann die Grenze des Zulässigen markiert. War sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.
22.06.2021, 23:15
(22.06.2021, 21:49)Gast schrieb: Manchmal denkt man auch, dass die Korrektoren anhand der Prüfungsnr. nachgucken können wer dahinter steckt und ihre Lieblinge aus dem Ref besser bewerten oder die, denen sie es nicht zutrauen in der freien Wirtschaft was zu werden.
Zumindest bei denen aus dem Ergänzungsvorbereitungsdienst könnte das gehen, weil man da die Übungsklausuren mit Klarnamen korrigiert und sich die Handschrift merken kann.
Welcher Korrektor ist auch AG Leiter bzw wie oft kommt die Konstellation vor. Bei 16 Korrektoren aus dem zweiten kannte ich 0.
23.06.2021, 00:09
(22.06.2021, 23:15)Gasto schrieb:(22.06.2021, 21:49)Gast schrieb: Manchmal denkt man auch, dass die Korrektoren anhand der Prüfungsnr. nachgucken können wer dahinter steckt und ihre Lieblinge aus dem Ref besser bewerten oder die, denen sie es nicht zutrauen in der freien Wirtschaft was zu werden.
Zumindest bei denen aus dem Ergänzungsvorbereitungsdienst könnte das gehen, weil man da die Übungsklausuren mit Klarnamen korrigiert und sich die Handschrift merken kann.
Welcher Korrektor ist auch AG Leiter bzw wie oft kommt die Konstellation vor. Bei 16 Korrektoren aus dem zweiten kannte ich 0.
Bei uns war es zumindest einer und der könnte ja den anderen Korrektoren stecken, wen er besonders gut findet, zumal es ja auch während des gesamten Refs einen Übungsklausurenkurs gibt, wo man seinen Klarnamen angibt. Der wird dann mit der Handschrift verbunden. Also, wenn man will gibt es schon Manipulationsmöglichkeiten. Ich will nicht sagen, dass es so ist, aber es könnte manchmal so sein.
Es gibt ja manchmal auch Richter wie Jörg L., die Klausurenaufgaben verkaufen.
Also zu denken, dass alles immer absolut gerecht abläuft ist etwas naiv.
Man muss halt das beste aus den (miesen) Karten machen, die einem zugespielt wurden.
23.06.2021, 00:13
23.06.2021, 00:29
Sinnvollerweise (!) schaut man als Zweitkorrektor die Klausur natürlich ohne Kenntnis des Erstgutachtens an, gibt die vorläufige Note und liest dann nach, ob im Erstgutachten etwas steht, was man so nicht bedacht oder gewichtet hatte, und überdenkt eine ggf. bestehende Differenz. Wenn man nach wie vor seiner Meinung ist, bleibt es halt bei der Note - ins Angleichungsverfahren oder gar Drittkorrektur musste ich noch nicht, hätte aber keine Hemmungen, das anzustoßen, wenn ich die Erstkorrektur für nicht akzeptabel halte.
Vorher sortiere ich den Stapel nach Noten - das nimmt nicht viel Objektivität, denn dass eine ganz schlechte dabei ist, ist eh klar, sorgt aber dafür, dass Verzerrungen der Erstnote abgemildert werden, die dadurch entstanden sind, dass d. Kolleg:in eine gute nach einer schlechten Klausur sehr gut und umgekehrt empfunden hat, was ganz natürlich ist.
Ein Anschließen ohne Begründung ist aus zwei Gründen nicht gut: erstens mindert es die Aktzeptanz, zweitens bindet man sich auf Gedeih und Verderb an das Vorgutachten und muss sich dann im Widerspruchsverfahren mit dessen Fehlern rumschlagen. Da der Erwartungshorizont für die Erstkorrektur eh erarbeitet werden muss, ist es auch kein großer Aufwand, den auch für das Zweitgutachten zu nehmen, wenn veranlasst "abweichend vom Erstgutachten kann ich die Ausführung nicht beanstanden, da..." zu schreiben und im Übrigen gezielt auf das zu verweisen, was man wirklich ebenso sieht.
Insgesamt - das wird hier nicht auf Begeisterung stoßen - halte ich unser Staatsexamen für vergleichsweise objektiv. Insbesondere Lehramtsreferendare erblassen da vor Neid. Aber das heißt nicht, dass man es nicht verbessern kann, und insbesondere Fortbildungen für Prüfer:innen halte ich für wichtig - dazu gibt es nämlich sehr gute, wo die Fehlerquellen sehr intensiv reflektiert werden.
Vorher sortiere ich den Stapel nach Noten - das nimmt nicht viel Objektivität, denn dass eine ganz schlechte dabei ist, ist eh klar, sorgt aber dafür, dass Verzerrungen der Erstnote abgemildert werden, die dadurch entstanden sind, dass d. Kolleg:in eine gute nach einer schlechten Klausur sehr gut und umgekehrt empfunden hat, was ganz natürlich ist.
Ein Anschließen ohne Begründung ist aus zwei Gründen nicht gut: erstens mindert es die Aktzeptanz, zweitens bindet man sich auf Gedeih und Verderb an das Vorgutachten und muss sich dann im Widerspruchsverfahren mit dessen Fehlern rumschlagen. Da der Erwartungshorizont für die Erstkorrektur eh erarbeitet werden muss, ist es auch kein großer Aufwand, den auch für das Zweitgutachten zu nehmen, wenn veranlasst "abweichend vom Erstgutachten kann ich die Ausführung nicht beanstanden, da..." zu schreiben und im Übrigen gezielt auf das zu verweisen, was man wirklich ebenso sieht.
Insgesamt - das wird hier nicht auf Begeisterung stoßen - halte ich unser Staatsexamen für vergleichsweise objektiv. Insbesondere Lehramtsreferendare erblassen da vor Neid. Aber das heißt nicht, dass man es nicht verbessern kann, und insbesondere Fortbildungen für Prüfer:innen halte ich für wichtig - dazu gibt es nämlich sehr gute, wo die Fehlerquellen sehr intensiv reflektiert werden.
23.06.2021, 00:52
(23.06.2021, 00:29)Praktiker schrieb: Sinnvollerweise (!) schaut man als Zweitkorrektor die Klausur natürlich ohne Kenntnis des Erstgutachtens an, gibt die vorläufige Note und liest dann nach, ob im Erstgutachten etwas steht, was man so nicht bedacht oder gewichtet hatte, und überdenkt eine ggf. bestehende Differenz. Wenn man nach wie vor seiner Meinung ist, bleibt es halt bei der Note - ins Angleichungsverfahren oder gar Drittkorrektur musste ich noch nicht, hätte aber keine Hemmungen, das anzustoßen, wenn ich die Erstkorrektur für nicht akzeptabel halte.
Vorher sortiere ich den Stapel nach Noten - das nimmt nicht viel Objektivität, denn dass eine ganz schlechte dabei ist, ist eh klar, sorgt aber dafür, dass Verzerrungen der Erstnote abgemildert werden, die dadurch entstanden sind, dass d. Kolleg:in eine gute nach einer schlechten Klausur sehr gut und umgekehrt empfunden hat, was ganz natürlich ist.
Ein Anschließen ohne Begründung ist aus zwei Gründen nicht gut: erstens mindert es die Aktzeptanz, zweitens bindet man sich auf Gedeih und Verderb an das Vorgutachten und muss sich dann im Widerspruchsverfahren mit dessen Fehlern rumschlagen. Da der Erwartungshorizont für die Erstkorrektur eh erarbeitet werden muss, ist es auch kein großer Aufwand, den auch für das Zweitgutachten zu nehmen, wenn veranlasst "abweichend vom Erstgutachten kann ich die Ausführung nicht beanstanden, da..." zu schreiben und im Übrigen gezielt auf das zu verweisen, was man wirklich ebenso sieht.
Insgesamt - das wird hier nicht auf Begeisterung stoßen - halte ich unser Staatsexamen für vergleichsweise objektiv. Insbesondere Lehramtsreferendare erblassen da vor Neid. Aber das heißt nicht, dass man es nicht verbessern kann, und insbesondere Fortbildungen für Prüfer:innen halte ich für wichtig - dazu gibt es nämlich sehr gute, wo die Fehlerquellen sehr intensiv reflektiert werden.
Danke für diesen Beitrag. Man kann sich als Referendar oder Student eigentlich nur einen Prüfer wünschen, der sich schon beim Korrekturablauf und das „Drumherum“ wie die Sortierung etc. Gedanken macht wie du es tust. Nichtsdestotrotz hoffe ich, dass du zum Beispiel auch immer offen dafür bist, Klausuren aus dem „schlechten Stapel“ so unvoreingenommen zu lesen, dass da auch Notensprünge möglich sind.
Im Vergleich zum Lehramt ist es sicher objektiver, aber bei uns sind die Noten mE gewichtiger. In der Regel wird niemand infolge eines schlechten zweiten Lehramtsexamens „dann doch nicht“ genommen, da ein großer Bedarf besteht und ich auch verfassungsrechtliche Bedenken habe. Lehrer haben in der Regel nicht ein Pendant zur Anwaltschaft, in das sie immer flüchten können. Abgesehen davon kehrt die Lehrerausbildung dem Examensmodell den Rücken und stellt auf Bachelor- und Master um. Das bringt naturgemäß weniger Objektivitätsanspruch mit sich als ein Staatsexamen. Aber selbst wenn man in deren zweitem Examen eine krasse Subjektivität annimmt, so besteht das ja in vielen Ländern aus Lehrproben. Das ist eben eine praktische Arbeit bei auch subjektiver Bewertung. Ich wäre froh, wenn meinen Stationszeugnissen, die auch sicherlich total subjektiv sind, das Gewicht zukäme, dass den Lehrproben zukommt.
Ich weiß, dass es bei uns nicht geht, aber so sehr wir manchmal die Mediziner wegen ihres Ankreuz-Examens belächeln, so sehr beneide ich sie auch darum. Denn das ist wohl der Inbegriff objektiver Bewertung.
23.06.2021, 09:32
Mich ärgert, dass man mit 2 x a nicht mehr in den ÖD kommt. Dann sollen die Behörden sowas schaffen wie E/A10 für 2 x a, wie Rechtspfleger in Düsseldorf oder Köln ohne Notengrenze.
Davon gibt es noch viel zu wenig Stellen, die explizit für Leute mit zwei schlechten StE geschaffen wurden.
Ich habe zb ne private KV durch meinen Vater, der A13 Lehrer ist, muss die aber aufgeben, wenn ich arbeite, weil ich weder an ein Gehalt von 60 k + komme noch an eine Verbeamtung.
Ich habe die KV seit meiner Geburt, müsste also nicht mal ne Gesundheitsprüfung machen. Diese verschenkten Vorteile ärgern einen.
Wenn ich mich jetzt im Rathaus auf E9b bewerbe, dann bekomme ich ne Absage, weil überqualifiziert und sich noch ein Diplomverwaltungsangestellter findet, der intern aufsteigen kann. Für E10 bin ich dann schon wieder unterqualifiziert, weil sich noch einer mit einmal 6,6 P. findet. Es ist ein Teufelskreis.
Davon gibt es noch viel zu wenig Stellen, die explizit für Leute mit zwei schlechten StE geschaffen wurden.
Ich habe zb ne private KV durch meinen Vater, der A13 Lehrer ist, muss die aber aufgeben, wenn ich arbeite, weil ich weder an ein Gehalt von 60 k + komme noch an eine Verbeamtung.
Ich habe die KV seit meiner Geburt, müsste also nicht mal ne Gesundheitsprüfung machen. Diese verschenkten Vorteile ärgern einen.
Wenn ich mich jetzt im Rathaus auf E9b bewerbe, dann bekomme ich ne Absage, weil überqualifiziert und sich noch ein Diplomverwaltungsangestellter findet, der intern aufsteigen kann. Für E10 bin ich dann schon wieder unterqualifiziert, weil sich noch einer mit einmal 6,6 P. findet. Es ist ein Teufelskreis.
23.06.2021, 09:36
(23.06.2021, 00:09)Gast schrieb:(22.06.2021, 23:15)Gasto schrieb:(22.06.2021, 21:49)Gast schrieb: Manchmal denkt man auch, dass die Korrektoren anhand der Prüfungsnr. nachgucken können wer dahinter steckt und ihre Lieblinge aus dem Ref besser bewerten oder die, denen sie es nicht zutrauen in der freien Wirtschaft was zu werden.
Zumindest bei denen aus dem Ergänzungsvorbereitungsdienst könnte das gehen, weil man da die Übungsklausuren mit Klarnamen korrigiert und sich die Handschrift merken kann.
Welcher Korrektor ist auch AG Leiter bzw wie oft kommt die Konstellation vor. Bei 16 Korrektoren aus dem zweiten kannte ich 0.
Bei uns war es zumindest einer und der könnte ja den anderen Korrektoren stecken, wen er besonders gut findet, zumal es ja auch während des gesamten Refs einen Übungsklausurenkurs gibt, wo man seinen Klarnamen angibt. Der wird dann mit der Handschrift verbunden. Also, wenn man will gibt es schon Manipulationsmöglichkeiten. Ich will nicht sagen, dass es so ist, aber es könnte manchmal so sein.
Es gibt ja manchmal auch Richter wie Jörg L., die Klausurenaufgaben verkaufen.
Also zu denken, dass alles immer absolut gerecht abläuft ist etwas naiv.
Man muss halt das beste aus den (miesen) Karten machen, die einem zugespielt wurden.
Wo habe ich geschrieben, dass es immer absolut gerecht zu geht und es keine Manipulationsmöglichkeiten gibt?
Aber zu glauben, dass AG-Leiter Schriftproben aus Übungsklausuren sammeln, um dann im Examen die Klausuren mit ihren Schriftproben abzugleichen, um so ihre „Lieblinge“ zu finden… das ist schon arg konstruiert. Und ja, möglich, dass es da draußen in einem von 10.000 Fällen mal passiert ist aber das beeinflusst nicht die allgemeinen Noten.