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Klausuren Januar 2018
NRW_Bot
Unregistered
 
#21
05.12.2017, 18:49
wie ist das eigentlich mit den neuen Gesetzen zum Kaufrecht und Werkvertragsrecht?

Diese treten zwar am 1.1. in Kraft, aber werden unsere Gesetze bis dahin auch aktualisiert werden? Also kommen noch Ergänzungslieferungen bis dahin? Ich sehe nämlich nichts neues auf beck-shop und gehe deswegen davon aus, dass die alten Gesetze gelten werden.

Hat jemand bessere Info?
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GFH
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2017
#22
06.12.2017, 17:48
Ist tatsächlich ein spannender Punkt. In Niedersachsen schreiben wir mit dem Schönfelder Stand 01.11.2017 und dem neuen Palandt (2018). Kann mir kaum vorstellen, dass die sich trauen nach altem Recht zu schreiben und angesichts der alten Normen im Schönfelder auch nicht nach neuem Recht .. Gibt ja genug anderen Stoff.
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Alfonso
Unregistered
 
#23
06.12.2017, 21:25
Hessen-Verbesserer: Ich verstehe nach wie vor nicht, was dir die Info bringen würde. Deinen Termin kannst du im 2. Examen nicht frei legen und selbst wenn „schwierige“ Klausuren oder sog. Urwaldklausuren drankommen sollten: ist das dann für dich ein gutes oder schlechtes Zeichen? Denn meistens kann man darüber froh sein, da man bei schwierigen Klausuren deutlich einfacher punkten kann, als bei „einfachen“ Klausuren, wo viel mehr schon für 4 Pkt erwartet wird und auch erwartet wird, dass die Prüflinge xyz sehen.
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Verbesserer
Unregistered
 
#24
06.12.2017, 22:14
Mein Stand für NRW ist folgender:

Stichtag für die Gesetzestexte ist der 15. des Vormonats - also für die Klausuren im Januar 2018 der 15.12.2017.

Laut Beck-Shop und konkreter Auskunft dortiger Mitarbeiter erscheint die neuste Ergänzungslieferung zum Schönfeld (171.Auflage) sowie Hippel (Landesrecht) (Aufl.131) jeweils in der 51. Kalenderwoche 2017 (also in der Woche vom 18-24.12.2017) und damit nach dem Stichtag des 15.12.2017.

Daher sind meiner Ansicht nach folgende Gesetzestexte zu Verwenden (und damit das "alte" Kaufrecht):
Schönfelder: Aufl. 170
Sartorius: Aufl. 117
Hippel: Aufl. 130
Hinsichtlich der Kommentare verlasse ich mich mal auf den Vermieter.

Hat jemand andere Informationen für NRW?
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Hessen Verbesserer
Unregistered
 
#25
08.12.2017, 01:46
In Hessen müssen die Gesetze auf dem Stand des vorletzten Monats vor den Prüfungen sein, also Stand zum 31.11.2017
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Verbesserer
Unregistered
 
#26
13.12.2017, 17:04
Moin, sind die (finalen) Ladungen für Verbesser in NRW schon raus - bzw. hat einer von euch schon eine bekommen?
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NRW_Bot
Unregistered
 
#27
13.12.2017, 20:22
habe meine erhalten, schreiben in Ddorf...
habe heute mein Köfferchen bekommen und der Palandt berücksichtigt nun die neuen §§ zum Kaufrecht und Werkvertragsrecht...

Der Schönfelder hat nur die Synopse.. laut Ladung gilt der Stand der Gesetze bis zum 15.12.2017, somit eigentlich auch altes Recht für uns.
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Verbesserer
Unregistered
 
#28
13.12.2017, 21:33
Danke für die Info. Ist natürlich nicht optimal, wenn der Kommentar schon die neuen Regelungen abbildet, aber wird schon klar gehen.
Hast du die Ladung diese Woche bekommen und bist du auch Verbesserer?
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NRW
Unregistered
 
#29
17.12.2017, 16:01
Kann man aufgrund des Ringtausches eine Klausur-Tendenz erstellen? Ich hab mal gehört, in NS würden oft Kautelar und Behördenklausuren gestellt, aber keine Strafurteile. Stimmt das?
Und die AW-Klausur in Hessen besteht ja aus Arbeits-oder GesellschaftsR wenn ich mich nicht irre.
Zuweilen sind die LJPA ja faul und stellen oftmals die selben Klausuren für alle Bundesländer...
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Gast
Unregistered
 
#30
17.12.2017, 18:34
Nds. hat meistens eine Kautelarklausur, immer eine Behördenklausur (sogar zwei, wenn man ÖR als Wahlklausur hat) und nie ein Strafurteil (strafrechtliche Klausuren sind immer aus Sicht der StA und enden mit einer Anklage). Aber für andere Bundesländer würde ich da nicht zuviel Gewicht drauf legen. Ds Risiko wäre mir doch zu hoch.
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