• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. WissMit bleiben
« 1 2 3
Antworten

 
WissMit bleiben
Gast
Unregistered
 
#21
16.03.2021, 10:48
(14.03.2021, 19:41)Gasto schrieb:  
(14.03.2021, 19:33)Gast schrieb:  Mh, für die Qualifikation und die nicht bestehenden Zukunftsaussichten ja eher mager.


Finde ich nicht. Ein gutes Gehalt für einen besonderen Job. Wenn du ein doppel-gut hast, kannst du dir ja auch eine Alternative suchen. In die GK gehen und dort unter viel Stress durcharbeiten, zu Gericht gehen (siehe den anderen Thread hier über die Qualen der armen AG-Richter) oder von mir aus Notar werden aber eben dann eben auch wollen, dass man ein kleines Unternehmen führt und nach außen auftritt. 

Ich glaube, diese vier Typen (BGH WiMi, GK Anwalt, Richter, Notar) unterscheiden sich von ihren Attributen jeweils so, dass einem entweder das eine oder das andere gefällt. Keiner würde da dauerhaft in einem anderen Bereich glücklich, nur weil es dort mehr Geld o.ä. gibt.


Ist das so? BGH WiMi und GK-Anwalt dürften doch in vielen Punkten übereinstimmen. Kein/Kaum Mandantenkontakt, backoffice, anspruchsvolle rechtliche Fragen. Klar, die Fälle sind ganz anders gelagert, aber bei der GK kommt es eben auch sehr aufs Team an. Ich sehe vor allem die fehlende Zukunft kritisch - in der GK letztlich auch so, da sind aber die Exit-Optionen klar. Wo geht man denn als BGH WiMi hin? Die Chancen, BGH-Anwalt zu werden, sind ja ziemlich gering. Im Übrigen halte ich auch die Singularzulassung für keineswegs gottgegeben. Daran wird zwar schon seit Jahrzehnten gesägt, irgendwann wird sie aber fallen.
Zitieren
Gasto
Unregistered
 
#22
16.03.2021, 11:49
(16.03.2021, 10:48)Gast schrieb:  
(14.03.2021, 19:41)Gasto schrieb:  
(14.03.2021, 19:33)Gast schrieb:  Mh, für die Qualifikation und die nicht bestehenden Zukunftsaussichten ja eher mager.


Finde ich nicht. Ein gutes Gehalt für einen besonderen Job. Wenn du ein doppel-gut hast, kannst du dir ja auch eine Alternative suchen. In die GK gehen und dort unter viel Stress durcharbeiten, zu Gericht gehen (siehe den anderen Thread hier über die Qualen der armen AG-Richter) oder von mir aus Notar werden aber eben dann eben auch wollen, dass man ein kleines Unternehmen führt und nach außen auftritt. 

Ich glaube, diese vier Typen (BGH WiMi, GK Anwalt, Richter, Notar) unterscheiden sich von ihren Attributen jeweils so, dass einem entweder das eine oder das andere gefällt. Keiner würde da dauerhaft in einem anderen Bereich glücklich, nur weil es dort mehr Geld o.ä. gibt.


Ist das so? BGH WiMi und GK-Anwalt dürften doch in vielen Punkten übereinstimmen. Kein/Kaum Mandantenkontakt, backoffice, anspruchsvolle rechtliche Fragen. Klar, die Fälle sind ganz anders gelagert, aber bei der GK kommt es eben auch sehr aufs Team an. Ich sehe vor allem die fehlende Zukunft kritisch - in der GK letztlich auch so, da sind aber die Exit-Optionen klar. Wo geht man denn als BGH WiMi hin? Die Chancen, BGH-Anwalt zu werden, sind ja ziemlich gering. Im Übrigen halte ich auch die Singularzulassung für keineswegs gottgegeben. Daran wird zwar schon seit Jahrzehnten gesägt, irgendwann wird sie aber fallen.

Ich kann natürlich nicht für "jeden GK Associate" sprechen aber in der GK hat man schon zeitnah einigen Mandantenkontakt. Natürlich nicht als 1st year aber spätestens nach 3-4 Jahren, macht man in der Regel schon einiges nach außen. Außerdem ist die Zielrichtung der Beratung oft eine ganz andere. Dem BGH Anwalt geben wir ausermittelte Sachverhalte, die die nur noch auf rechtliche Fehler abklopfen (schwierig genug). 

In der GK ist man in der rechtlichen Beratung hingegen oft Sach-getrieben. Ich baue ein rechtliches Konstrukt, das den Anforderungen des Mandanten entspricht, nicht was ich rechtlich am besten oder sinnvollsten finde. Und oft gibt es Aufgaben wie eben, dass man sich irgendeine rechtliche Begründung erarbeitet, wieso das, was eben das Business gemacht hat, irgendwie rechtlich zulässig sein soll.  

Es passiert eigentlich nie, dass ich eine Akte bekomme mit der Ansage "Hier, denk mal in Ruhe zwei Wochen darüber nach und dann komm mit einer rechtlichen Einschätzung dazu". Man kann einen BGH WiMi wenn eher mit einem Akademischen Rat an der Uni vergleichen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#23
17.03.2021, 20:33
Was man hier nicht vergessen sollte: Tendenziell sind die Anforderungen an die Qualifikation bei einem BGH-Anwalt noch höher als bei einer Tätigkeit in der GK. Zumindest wenn man bei den Platzhirschen arbeiten will, dürfte man über ein gehobenes VB in beiden Examina (Tendenz Zweistellig) wohl nicht drumrumkommen. Man muss sich vergegenwärtigen, dass das ein elitärer und kleiner Kreis von Anwälten ist, der auf wissenschaftlich höchstem Niveau tätig wird.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2 3
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus