07.12.2020, 10:15
Ja, die Tätigkeiten erfolgten auf Werkvertragsbasis.
07.12.2020, 18:27
Nur zum Verständnis: Also man bekommt 1 Jahr lang ALG 1 und dann ALG2. Bekommt man nach einem weiteren Jahr dann ALG 3 und dann immer so weiter (ALG 4, 5, 6 etc.)?
07.12.2020, 18:28
07.12.2020, 18:29
07.12.2020, 18:37
07.12.2020, 18:38
(07.12.2020, 18:29)Gast schrieb:(07.12.2020, 18:28)Gast schrieb:(07.12.2020, 18:27)Gast schrieb: Nur zum Verständnis: Also man bekommt 1 Jahr lang ALG 1 und dann ALG2. Bekommt man nach einem weiteren Jahr dann ALG 3 und dann immer so weiter (ALG 4, 5, 6 etc.)?
Ist das ein Scherz?
Nein, warum?
Dann nutz besser mal google und lese dich zu den Grundprinzipien der sozialen Absicherung ein. Eine minimale Allgemeinbildung sollte man von einem Juristen erwarten können.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2? Einfach erklärt | FOCUS.de
Guck mal, Focus. Das ist nicht so schwierig ;)
07.12.2020, 18:40
(07.12.2020, 18:37)Gast schrieb:(07.12.2020, 18:27)Gast schrieb: Nur zum Verständnis: Also man bekommt 1 Jahr lang ALG 1 und dann ALG2. Bekommt man nach einem weiteren Jahr dann ALG 3 und dann immer so weiter (ALG 4, 5, 6 etc.)?
Ja, geht bis ALG 27 hoch. Danach wird man erschossen.
Das glaub ich nicht. Das wäre ja wie in einer Diktatur. In welchen Gesetz steht das denn bitte (genaue Angabe der Norm bitte)??
07.12.2020, 18:51
(07.12.2020, 18:40)Gast schrieb:(07.12.2020, 18:37)Gast schrieb:(07.12.2020, 18:27)Gast schrieb: Nur zum Verständnis: Also man bekommt 1 Jahr lang ALG 1 und dann ALG2. Bekommt man nach einem weiteren Jahr dann ALG 3 und dann immer so weiter (ALG 4, 5, 6 etc.)?
Ja, geht bis ALG 27 hoch. Danach wird man erschossen.
Das glaub ich nicht. Das wäre ja wie in einer Diktatur. In welchen Gesetz steht das denn bitte (genaue Angabe der Norm bitte)??
Das steht doch in § 99 Abs. 99 Nr. 99 SGB XXVII harklein drin:
"Faulenzendierend*innen, die auch nach ALG 27 Bezug keine Arbeit gefunden haben, sind zu erschießen. Die Kosten trägt die Staatskasse."
07.12.2020, 18:51
(07.12.2020, 18:40)Gast schrieb:(07.12.2020, 18:37)Gast schrieb:(07.12.2020, 18:27)Gast schrieb: Nur zum Verständnis: Also man bekommt 1 Jahr lang ALG 1 und dann ALG2. Bekommt man nach einem weiteren Jahr dann ALG 3 und dann immer so weiter (ALG 4, 5, 6 etc.)?
Ja, geht bis ALG 27 hoch. Danach wird man erschossen.
Das glaub ich nicht. Das wäre ja wie in einer Diktatur. In welchen Gesetz steht das denn bitte (genaue Angabe der Norm bitte)??
Art 35a des Sozialversichertenentledigungsgesetzes. Ist Pflichtfachstoff im Examen.
07.12.2020, 18:52
Ich will nicht gemein sein... Man sagt ja "wer nicht fragt, bleibt dumm", aber ich bin immer wieder erstaunt, was in Foren gefragt wird, das man auch mit 2 Sekunden Google herausfinden kann... und eigentlich bereits wissen sollte.
Wir sind hier alle Hochschulabsolventen immernoch.
Wir sind hier alle Hochschulabsolventen immernoch.