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Beef
GastNRW2
Unregistered
 
#21
25.06.2020, 12:12
(25.06.2020, 07:48)Auch Bln schrieb:  Die meisten Richter*innen, die ich kenne, finden solche "Anmerkungen" in Schriftsätzen eher peinlich. Ich verstehe nicht, was sich der Schreibende davon erhofft. 
Richtig schädlich können unsachliche Äußerungen bei der Beteiligung von Laien- oder ehrenamtlichen Richter*innen werden. Dort kann als besonders unsachlich, arrogant oder aggressiv empfundenes Auftreten des/der RA*in als Ausdruck von (Ver)Schulden der Partei bzw. des/der Angeklagten gewertet werden.

Falsch gendert! Richtig wäre gewesen: (Trans-)Richter*X*|nnen (of Color) - do better!
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Auch Bln
Unregistered
 
#22
25.06.2020, 19:38
(25.06.2020, 09:14)Gast schrieb:  
(25.06.2020, 07:48)Auch Bln schrieb:  Die meisten Richter*innen, die ich kenne, finden solche "Anmerkungen" in Schriftsätzen eher peinlich. Ich verstehe nicht, was sich der Schreibende davon erhofft. 
Richtig schädlich können unsachliche Äußerungen bei der Beteiligung von Laien- oder ehrenamtlichen Richter*innen werden. Dort kann als besonders unsachlich, arrogant oder aggressiv empfundenes Auftreten des/der RA*in als Ausdruck von (Ver)Schulden der Partei bzw. des/der Angeklagten gewertet werden.

Solche Äußerungen kommen ohnehin - meiner Erfahrung nach - nur in Schriftsätzen in Zivilverfahren vor. Da gibt es keine ehrenamtlichen Richter (Arbeitsgericht mal ausgenommen)
Und an den Fachgerichten bekommen ehrenamtliche Richter die Schriftsätze ja nicht zu sehen.



Deswegen schrieb ich ja auch von Auftreten - um klarzustellen, dass es sich da nicht um Schriftsätze handelt. Und leider beschränkt sich das Phänomen nicht nur auf das ZivilR. Ich glaube aber, dass es dort ausgeprägter ist, als z.B. im ArbeitsR oder StrafR (sog. Konfliktverteidiger*innen mal ausgenommen).
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Gast
Unregistered
 
#23
25.06.2020, 19:53
(25.06.2020, 19:38)Auch Bln schrieb:  
(25.06.2020, 09:14)Gast schrieb:  
(25.06.2020, 07:48)Auch Bln schrieb:  Die meisten Richter*innen, die ich kenne, finden solche "Anmerkungen" in Schriftsätzen eher peinlich. Ich verstehe nicht, was sich der Schreibende davon erhofft. 
Richtig schädlich können unsachliche Äußerungen bei der Beteiligung von Laien- oder ehrenamtlichen Richter*innen werden. Dort kann als besonders unsachlich, arrogant oder aggressiv empfundenes Auftreten des/der RA*in als Ausdruck von (Ver)Schulden der Partei bzw. des/der Angeklagten gewertet werden.

Solche Äußerungen kommen ohnehin - meiner Erfahrung nach - nur in Schriftsätzen in Zivilverfahren vor. Da gibt es keine ehrenamtlichen Richter (Arbeitsgericht mal ausgenommen)
Und an den Fachgerichten bekommen ehrenamtliche Richter die Schriftsätze ja nicht zu sehen.



Deswegen schrieb ich ja auch von Auftreten - um klarzustellen, dass es sich da nicht um Schriftsätze handelt. Und leider beschränkt sich das Phänomen nicht nur auf das ZivilR. Ich glaube aber, dass es dort ausgeprägter ist, als z.B. im ArbeitsR oder StrafR (sog. Konfliktverteidiger*innen mal ausgenommen).

Entschuldigung, dann habe ich dein Posting zu eng gelesen.
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Gast
Unregistered
 
#24
26.06.2020, 00:16
In jeder guten Kanzlei werden einem solche unsachliche Ausfälligkeiten sehr schnell abtrainiert. Nur Einzelkämpfer FWW-Kanzleien haben es nötig, sich auf diese Weise zu produzieren um ihre 1000 EUR SW-PKH Mandanten aus dem Hartz 4 Milieu zu beeindrucken.
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Gast Gast
Unregistered
 
#25
26.06.2020, 09:44
(26.06.2020, 00:16)Gast schrieb:  In jeder guten Kanzlei werden einem solche unsachliche Ausfälligkeiten sehr schnell abtrainiert. Nur Einzelkämpfer FWW-Kanzleien haben es nötig, sich auf diese Weise zu produzieren um ihre 1000 EUR SW-PKH Mandanten aus dem Hartz 4 Milieu zu beeindrucken.


Das ist falsch. Ich kenne auch Anwälte, die 600 Euro die Stunde nehmen, und in den Schriftsätzen die Gegenseite fröhlich beleidigen. Das ist eine Typfrage und hat nichts mit Stellung oder Kanzleigröße zu tun.
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Gast123123123
Unregistered
 
#26
26.06.2020, 10:14
(25.06.2020, 12:12)GastNRW2 schrieb:  
(25.06.2020, 07:48)Auch Bln schrieb:  Die meisten Richter*innen, die ich kenne, finden solche "Anmerkungen" in Schriftsätzen eher peinlich. Ich verstehe nicht, was sich der Schreibende davon erhofft. 
Richtig schädlich können unsachliche Äußerungen bei der Beteiligung von Laien- oder ehrenamtlichen Richter*innen werden. Dort kann als besonders unsachlich, arrogant oder aggressiv empfundenes Auftreten des/der RA*in als Ausdruck von (Ver)Schulden der Partei bzw. des/der Angeklagten gewertet werden.

Falsch gendert! Richtig wäre gewesen: (Trans-)Richter*X*|nnen (of Color) - do better!


Einfach nur peinlich, wenn man denkt, dass sowas witzig ist. Daran merkt man, dass du dich mit dem Thema 0 beschäftigt hast. Oder du bist Ü50 und pöbelst bei Facebook unter den Welt- oder Zeit-Kommentaren rum, dass man Schokoküsse nicht mehr so nennen darf wie vor 30 Jahren. Dann ist eh alles verloren. Jedenfalls traurig, dass Gleichberechtigung für dich ein Witz zu sein scheint.

Viele Grüße
Ein weißer Cis-Mann
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Gast Gast
Unregistered
 
#27
26.06.2020, 11:23
(26.06.2020, 10:14)Gast123123123 schrieb:  
(25.06.2020, 12:12)GastNRW2 schrieb:  
(25.06.2020, 07:48)Auch Bln schrieb:  Die meisten Richter*innen, die ich kenne, finden solche "Anmerkungen" in Schriftsätzen eher peinlich. Ich verstehe nicht, was sich der Schreibende davon erhofft. 
Richtig schädlich können unsachliche Äußerungen bei der Beteiligung von Laien- oder ehrenamtlichen Richter*innen werden. Dort kann als besonders unsachlich, arrogant oder aggressiv empfundenes Auftreten des/der RA*in als Ausdruck von (Ver)Schulden der Partei bzw. des/der Angeklagten gewertet werden.

Falsch gendert! Richtig wäre gewesen: (Trans-)Richter*X*|nnen (of Color) - do better!


Einfach nur peinlich, wenn man denkt, dass sowas witzig ist. Daran merkt man, dass du dich mit dem Thema 0 beschäftigt hast. Oder du bist Ü50 und pöbelst bei Facebook unter den Welt- oder Zeit-Kommentaren rum, dass man Schokoküsse nicht mehr so nennen darf wie vor 30 Jahren. Dann ist eh alles verloren. Jedenfalls traurig, dass Gleichberechtigung für dich ein Witz zu sein scheint.

Viele Grüße
Ein weißer Cis-Mann

Naja, ein wenig lustig ist es schon, weil man sich sprachlich verbiegt und es am Ende trotzdem nicht "richtig" ist.

So versucht Auch BLN das generische Maskulinum "der Schreiber" zu vermeiden, indem er, vermeintlich Gender-gerecht, von "der Schreibende" spricht. Das ist nun aber gleich doppelt falsch. 

"der Schreibende" ist die Flexion des Partizip I des Verbs "schreiben". Das Partizip I wird allerdings verwendet, um eine gerade stattfinde Tätigkeit zu beschreiben. Bsp. "Schau dir den gehenden Mann an." sagst du nicht, wenn der Mann gerade auf einer Parkbank sitzt, zu der er davor gegangen ist. Der Vorgang des Schreibens des Posts ist aber ersichtlich bereits abgeschlossen, sonst könnten wir den Post nicht kommentieren. Daher ist die Verwendung des Partizips I im vorliegenden Fall grammatikalisch nicht richtig. Anders könnte man es bei Studenten/Studierenden sehen, weil hier der Vorgang des Studiums über einen längeren Zeitraum geht, der noch nicht abgeschlossen ist.

Aber auch unter Gender-gerechter Sprache ist die Verwendung von "der Schreibende" nicht passend. Denn die Flexion des Partizip I macht dieses im Artikel nicht unbestimmt. Es gibt "der Schreibende", "die Schreibende" und "das Schreibende". Die angestrebte Auflösung des generischen Maskulinums wurde durch dieses Wortwahl daher auch nicht erreicht.

Deswegen: Lieber sagt man "der Schreiber", das ist jedenfalls grammatikalisch korrekt.

Bin gespannt, was ich jetzt alles nicht korrekt in der Grammatik hatte, werde sicher gleich verbessert :)
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GastNRW2
Unregistered
 
#28
26.06.2020, 11:45
(26.06.2020, 11:23)Gast Gast schrieb:  
(26.06.2020, 10:14)Gast123123123 schrieb:  
(25.06.2020, 12:12)GastNRW2 schrieb:  
(25.06.2020, 07:48)Auch Bln schrieb:  Die meisten Richter*innen, die ich kenne, finden solche "Anmerkungen" in Schriftsätzen eher peinlich. Ich verstehe nicht, was sich der Schreibende davon erhofft. 
Richtig schädlich können unsachliche Äußerungen bei der Beteiligung von Laien- oder ehrenamtlichen Richter*innen werden. Dort kann als besonders unsachlich, arrogant oder aggressiv empfundenes Auftreten des/der RA*in als Ausdruck von (Ver)Schulden der Partei bzw. des/der Angeklagten gewertet werden.

Falsch gendert! Richtig wäre gewesen: (Trans-)Richter*X*|nnen (of Color) - do better!


Einfach nur peinlich, wenn man denkt, dass sowas witzig ist. Daran merkt man, dass du dich mit dem Thema 0 beschäftigt hast. Oder du bist Ü50 und pöbelst bei Facebook unter den Welt- oder Zeit-Kommentaren rum, dass man Schokoküsse nicht mehr so nennen darf wie vor 30 Jahren. Dann ist eh alles verloren. Jedenfalls traurig, dass Gleichberechtigung für dich ein Witz zu sein scheint.

Viele Grüße
Ein weißer Cis-Mann

Naja, ein wenig lustig ist es schon, weil man sich sprachlich verbiegt und es am Ende trotzdem nicht "richtig" ist.

So versucht Auch BLN das generische Maskulinum "der Schreiber" zu vermeiden, indem er, vermeintlich Gender-gerecht, von "der Schreibende" spricht. Das ist nun aber gleich doppelt falsch. 

"der Schreibende" ist die Flexion des Partizip I des Verbs "schreiben". Das Partizip I wird allerdings verwendet, um eine gerade stattfinde Tätigkeit zu beschreiben. Bsp. "Schau dir den gehenden Mann an." sagst du nicht, wenn der Mann gerade auf einer Parkbank sitzt, zu der er davor gegangen ist. Der Vorgang des Schreibens des Posts ist aber ersichtlich bereits abgeschlossen, sonst könnten wir den Post nicht kommentieren. Daher ist die Verwendung des Partizips I im vorliegenden Fall grammatikalisch nicht richtig. Anders könnte man es bei Studenten/Studierenden sehen, weil hier der Vorgang des Studiums über einen längeren Zeitraum geht, der noch nicht abgeschlossen ist.

Aber auch unter Gender-gerechter Sprache ist die Verwendung von "der Schreibende" nicht passend. Denn die Flexion des Partizip I macht dieses im Artikel nicht unbestimmt. Es gibt "der Schreibende", "die Schreibende" und "das Schreibende". Die angestrebte Auflösung des generischen Maskulinums wurde durch dieses Wortwahl daher auch nicht erreicht.

Deswegen: Lieber sagt man "der Schreiber", das ist jedenfalls grammatikalisch korrekt.

Bin gespannt, was ich jetzt alles nicht korrekt in der Grammatik hatte, werde sicher gleich verbessert :)


Schöne Ausführungen, die der Soy-Boy Cuck da oben eh nicht nachvollziehen können wird. Wahrscheinlicher ist, dass er dich jetzt als Grammar Nazi und Sexisten beschimpfen wird - ah well, such is life.

Das Problem mit dem Gendern: Grammatikalische Unzulänglichkeiten, die du gut dargestellt hast + keine Einheitlichkeit. Natürlich ist mein Post sarkastisch gemeint, aber wer sagt, dass es nicht die korrekte Art zu gendern ist? Richtig, niemand. Es hat nie eine verbindliche Art des Genderns gegeben, die von allen Splittergruppierungen angenommen worden wäre. Deshalb gibt es ja auch so viele verschiedene Arten, die heute im Umlauf sind: StudentInnen, Student_innen, Student*innen, Studentxinnen und warum sollte Student*X*|nnen dann falsch sein?

Letzter Punkt: Das Gendern verhunzt die Sprache, aber viel schlimmer ist, dass es Texte unlesbar macht:

"Der/die/x Repetitor*in ist der Auffassung, dass jede*r Jurist*in in seinem/ihrem/x Studium viel Präsenzwissen anhäufen wird, das er/sie/x später als Referndar*in und erst recht als Richter*in nie wieder brauchen wird."

Yeah, good luck with that one.
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Gast Gast
Unregistered
 
#29
26.06.2020, 12:27
Na, bitte keine Beleidigungen gegenüber Dritten. Auch wenn man nicht einer Meinung ist, muss man die andere Seite nicht verunglimpfen.
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Auch Bln
Unregistered
 
#30
26.06.2020, 14:09
Ach, ich freue mich doch immer hier (im Saal und in Schriftsätzen) dazu zu lernen  :D


Liegt aber wahrscheinlich daran, dass ich mir meiner Stärken und Schwächen sowie meiner Position grds. bewusst bin und daher nicht ständig wie ein HB-Männchen in die Luft gehen muss, wenn jemand so viel Freude an deutscher Grammatik versprüht.

Im Übrigen nervt mich das Gendern manchmal auch - zumal ich beim besten Willen nicht weiß, wie man das jetzt korrekt hinbekommt. 
Aber vielleicht versteht der genervte Cis Mann eben auch nicht, wie wichtig Sprache für andere Personen (m/w/d) ist. 
Und gerade in der Position des Richters sollte man kritisch prüfen, ob Sprache unfreiwillig verletzend oder ausgrenzend sein könnte.
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