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Staatsdienst mit Augenerkrankung
Eyelashes
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#21
30.10.2023, 10:52
Der BGH ist ja aber auch keine Tatsacheninstanz und muss gar keine Beweisaufnahmen durchführen, da hätte ich - im Gegensatz zu "niederen" Gerichten - absolut keine Bedenken. 

Wenn man das Thema googelt, findet man auch etwas über einen blinden Richter, der in Betreuungssachen von psychisch Erkrankten arbeitet. Er muss also deren Zustand und Geschäftsfähigkeit beurteilen, ohne sie sehen zu können. Das ist die absolut unpassendste und m. M. n. verantwortungslose Besetzung.
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JuraLiebhaber
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Registriert seit: Jun 2023
#22
30.10.2023, 11:02
(30.10.2023, 10:52)Eyelashes schrieb:  Der BGH ist ja aber auch keine Tatsacheninstanz und muss gar keine Beweisaufnahmen durchführen, da hätte ich - im Gegensatz zu "niederen" Gerichten - absolut keine Bedenken. 

Wenn man das Thema googelt, findet man auch etwas über einen blinden Richter, der in Betreuungssachen von psychisch Erkrankten arbeitet. Er muss also deren Zustand und Geschäftsfähigkeit beurteilen, ohne sie sehen zu können. Das ist die absolut unpassendste und m. M. n. verantwortungslose Besetzung.



Der BGH Richter hat ja auch nicht am BGH angefangen, sondern ist als Blinder den üblichen Weg über das LG und OLG gegangen. 

Bis auf den Vorsitz von Strafkammern sind blinde Richter anscheinend in allen Bereichen einsetzbar.
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Eyelashes
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Registriert seit: Aug 2022
#23
30.10.2023, 11:23
(30.10.2023, 11:02)JuraLiebhaber schrieb:  
(30.10.2023, 10:52)Eyelashes schrieb:  Der BGH ist ja aber auch keine Tatsacheninstanz und muss gar keine Beweisaufnahmen durchführen, da hätte ich - im Gegensatz zu "niederen" Gerichten - absolut keine Bedenken. 

Wenn man das Thema googelt, findet man auch etwas über einen blinden Richter, der in Betreuungssachen von psychisch Erkrankten arbeitet. Er muss also deren Zustand und Geschäftsfähigkeit beurteilen, ohne sie sehen zu können. Das ist die absolut unpassendste und m. M. n. verantwortungslose Besetzung.



Der BGH Richter hat ja auch nicht am BGH angefangen, sondern ist als Blinder den üblichen Weg über das LG und OLG gegangen. 

Bis auf den Vorsitz von Strafkammern sind blinde Richter anscheinend in allen Bereichen einsetzbar.
Ich hatte vorher auch nicht recherchiert, zu welchem Zeitpunkt er erblindet war. Die Recherche ergab nun, dass er Zivilrichter als Bundesrichter im II. Senat für Gesellschafts- und Vereinsrecht gewesen ist. 

Das ist nun wieder was völlig anderes, als den Zustand eines psychisch erkrankten Menschen blind zu beurteilen.
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Egal
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#24
30.10.2023, 20:12
(30.10.2023, 11:23)Eyelashes schrieb:  
(30.10.2023, 11:02)JuraLiebhaber schrieb:  
(30.10.2023, 10:52)Eyelashes schrieb:  Der BGH ist ja aber auch keine Tatsacheninstanz und muss gar keine Beweisaufnahmen durchführen, da hätte ich - im Gegensatz zu "niederen" Gerichten - absolut keine Bedenken. 

Wenn man das Thema googelt, findet man auch etwas über einen blinden Richter, der in Betreuungssachen von psychisch Erkrankten arbeitet. Er muss also deren Zustand und Geschäftsfähigkeit beurteilen, ohne sie sehen zu können. Das ist die absolut unpassendste und m. M. n. verantwortungslose Besetzung.



Der BGH Richter hat ja auch nicht am BGH angefangen, sondern ist als Blinder den üblichen Weg über das LG und OLG gegangen. 

Bis auf den Vorsitz von Strafkammern sind blinde Richter anscheinend in allen Bereichen einsetzbar.
Ich hatte vorher auch nicht recherchiert, zu welchem Zeitpunkt er erblindet war. Die Recherche ergab nun, dass er Zivilrichter als Bundesrichter im II. Senat für Gesellschafts- und Vereinsrecht gewesen ist. 

Das ist nun wieder was völlig anderes, als den Zustand eines psychisch erkrankten Menschen blind zu beurteilen.

Wie erkennt man denn den psychischen Zustand an der Optik? Zudem beurteilt der Richter diesen mangels eigenen Fachkenntnissen gar nicht, sondern holt sich einen Gutachter hinzu.

Von den Überlegungen zum blinden Richter in der Beweisaufnahme habe ich schon vor 15-20 Jahren gelesen. Es müsste bestimmt dazu Kommentarliteratur oder ein Urteil o.ä. geben. Jedenfalls ist das Thema nicht neu.
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Eyelashes
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Registriert seit: Aug 2022
#25
30.10.2023, 22:02
(30.10.2023, 20:12)Egal schrieb:  
(30.10.2023, 11:23)Eyelashes schrieb:  
(30.10.2023, 11:02)JuraLiebhaber schrieb:  
(30.10.2023, 10:52)Eyelashes schrieb:  Der BGH ist ja aber auch keine Tatsacheninstanz und muss gar keine Beweisaufnahmen durchführen, da hätte ich - im Gegensatz zu "niederen" Gerichten - absolut keine Bedenken. 

Wenn man das Thema googelt, findet man auch etwas über einen blinden Richter, der in Betreuungssachen von psychisch Erkrankten arbeitet. Er muss also deren Zustand und Geschäftsfähigkeit beurteilen, ohne sie sehen zu können. Das ist die absolut unpassendste und m. M. n. verantwortungslose Besetzung.



Der BGH Richter hat ja auch nicht am BGH angefangen, sondern ist als Blinder den üblichen Weg über das LG und OLG gegangen. 

Bis auf den Vorsitz von Strafkammern sind blinde Richter anscheinend in allen Bereichen einsetzbar.
Ich hatte vorher auch nicht recherchiert, zu welchem Zeitpunkt er erblindet war. Die Recherche ergab nun, dass er Zivilrichter als Bundesrichter im II. Senat für Gesellschafts- und Vereinsrecht gewesen ist. 

Das ist nun wieder was völlig anderes, als den Zustand eines psychisch erkrankten Menschen blind zu beurteilen.

Wie erkennt man denn den psychischen Zustand an der Optik? Zudem beurteilt der Richter diesen mangels eigenen Fachkenntnissen gar nicht, sondern holt sich einen Gutachter hinzu.
Allein die Frage schon finde ich seltsam. An der Mimik, Gestik, Pupillen, Ernährungszustand, etc. 
Wenn es z. B. um die Frage der Zwangsunterbringung geht, muss der Richter unverzüglich selbst - ohne Gutachter - erscheinen und sich den Menschen anschauen.
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#26
31.10.2023, 11:14
(30.10.2023, 22:02)Eyelashes schrieb:  
(30.10.2023, 20:12)Egal schrieb:  
(30.10.2023, 11:23)Eyelashes schrieb:  
(30.10.2023, 11:02)JuraLiebhaber schrieb:  
(30.10.2023, 10:52)Eyelashes schrieb:  Der BGH ist ja aber auch keine Tatsacheninstanz und muss gar keine Beweisaufnahmen durchführen, da hätte ich - im Gegensatz zu "niederen" Gerichten - absolut keine Bedenken. 

Wenn man das Thema googelt, findet man auch etwas über einen blinden Richter, der in Betreuungssachen von psychisch Erkrankten arbeitet. Er muss also deren Zustand und Geschäftsfähigkeit beurteilen, ohne sie sehen zu können. Das ist die absolut unpassendste und m. M. n. verantwortungslose Besetzung.



Der BGH Richter hat ja auch nicht am BGH angefangen, sondern ist als Blinder den üblichen Weg über das LG und OLG gegangen. 

Bis auf den Vorsitz von Strafkammern sind blinde Richter anscheinend in allen Bereichen einsetzbar.
Ich hatte vorher auch nicht recherchiert, zu welchem Zeitpunkt er erblindet war. Die Recherche ergab nun, dass er Zivilrichter als Bundesrichter im II. Senat für Gesellschafts- und Vereinsrecht gewesen ist. 

Das ist nun wieder was völlig anderes, als den Zustand eines psychisch erkrankten Menschen blind zu beurteilen.

Wie erkennt man denn den psychischen Zustand an der Optik? Zudem beurteilt der Richter diesen mangels eigenen Fachkenntnissen gar nicht, sondern holt sich einen Gutachter hinzu.
Allein die Frage schon finde ich seltsam. An der Mimik, Gestik, Pupillen, Ernährungszustand, etc. 
Wenn es z. B. um die Frage der Zwangsunterbringung geht, muss der Richter unverzüglich selbst - ohne Gutachter - erscheinen und sich den Menschen anschauen.

Das sind typische Vorurteile, die leider nicht stimmen. Psychische Erkrankungen siehst du denjenigen im ersten Moment nicht an, es sei denn er hat weitere Probleme wie Drogenabhängigkeit. Selbst diese erkennt man in der leichten Form oft nicht sofort.

Keine Ahnung, ob das die Juristenblase ist, die aus dir spricht, aber viele dieser Menschen machen auf den ersten Blick einen normalen Eindruck. Erst wenn du sie zu ihrem Leben und ihrem Alltag befragst, bekommst du mit, dass vieles hinter der Fassade nicht stimmt.
Woher ich das weiß? Ich lebe nicht in einer Blase, in der alles rosa ist, sondern hatte in meinem Leben den ein oder anderen Berührungspunkt mit Menschen, die es nicht so gut getroffen haben. Achja, außerdem die Vorlesung "Forensische Psychiatrie", wobei die schon lange her ist.
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Eyelashes
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#27
31.10.2023, 11:24
(31.10.2023, 11:14)Egal schrieb:  
(30.10.2023, 22:02)Eyelashes schrieb:  
(30.10.2023, 20:12)Egal schrieb:  
(30.10.2023, 11:23)Eyelashes schrieb:  
(30.10.2023, 11:02)JuraLiebhaber schrieb:  Der BGH Richter hat ja auch nicht am BGH angefangen, sondern ist als Blinder den üblichen Weg über das LG und OLG gegangen. 

Bis auf den Vorsitz von Strafkammern sind blinde Richter anscheinend in allen Bereichen einsetzbar.
Ich hatte vorher auch nicht recherchiert, zu welchem Zeitpunkt er erblindet war. Die Recherche ergab nun, dass er Zivilrichter als Bundesrichter im II. Senat für Gesellschafts- und Vereinsrecht gewesen ist. 

Das ist nun wieder was völlig anderes, als den Zustand eines psychisch erkrankten Menschen blind zu beurteilen.

Wie erkennt man denn den psychischen Zustand an der Optik? Zudem beurteilt der Richter diesen mangels eigenen Fachkenntnissen gar nicht, sondern holt sich einen Gutachter hinzu.
Allein die Frage schon finde ich seltsam. An der Mimik, Gestik, Pupillen, Ernährungszustand, etc. 
Wenn es z. B. um die Frage der Zwangsunterbringung geht, muss der Richter unverzüglich selbst - ohne Gutachter - erscheinen und sich den Menschen anschauen.

Das sind typische Vorurteile, die leider nicht stimmen. Psychische Erkrankungen siehst du denjenigen im ersten Moment nicht an, es sei denn er hat weitere Probleme wie Drogenabhängigkeit. Selbst diese erkennt man in der leichten Form oft nicht sofort.

Keine Ahnung, ob das die Juristenblase ist, die aus dir spricht
LolLolLol Aus mir sprechen paar Jahre Arbeitserfahrung u. A. in der geschlossenen Akutaufnahme- Psychiatrie und Forensik. Als Richter wird man nicht zwecks Therapie und Diagnosegesprächen hinzugerufen, sondern meist dann, wenn man - oft durch die Polizei - wegen akuter Selbst- oder Fremdgefährdung in die geschlossene Psychiatrie gebracht wird. Diese akute Situationen sind den Patienten in den allermeisten Fällen anzusehen. Wenn man das eben öfters gesehen hat und kennt. 
Dass du darüber urteilst, ohne dabei gewesen zu sein, spricht eher für deine Juristenblase.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.10.2023, 11:27 von Eyelashes.)
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#28
31.10.2023, 11:34
(31.10.2023, 11:24)Eyelashes schrieb:  
(31.10.2023, 11:14)Egal schrieb:  
(30.10.2023, 22:02)Eyelashes schrieb:  
(30.10.2023, 20:12)Egal schrieb:  
(30.10.2023, 11:23)Eyelashes schrieb:  Ich hatte vorher auch nicht recherchiert, zu welchem Zeitpunkt er erblindet war. Die Recherche ergab nun, dass er Zivilrichter als Bundesrichter im II. Senat für Gesellschafts- und Vereinsrecht gewesen ist. 

Das ist nun wieder was völlig anderes, als den Zustand eines psychisch erkrankten Menschen blind zu beurteilen.

Wie erkennt man denn den psychischen Zustand an der Optik? Zudem beurteilt der Richter diesen mangels eigenen Fachkenntnissen gar nicht, sondern holt sich einen Gutachter hinzu.
Allein die Frage schon finde ich seltsam. An der Mimik, Gestik, Pupillen, Ernährungszustand, etc. 
Wenn es z. B. um die Frage der Zwangsunterbringung geht, muss der Richter unverzüglich selbst - ohne Gutachter - erscheinen und sich den Menschen anschauen.

Das sind typische Vorurteile, die leider nicht stimmen. Psychische Erkrankungen siehst du denjenigen im ersten Moment nicht an, es sei denn er hat weitere Probleme wie Drogenabhängigkeit. Selbst diese erkennt man in der leichten Form oft nicht sofort.

Keine Ahnung, ob das die Juristenblase ist, die aus dir spricht
LolLolLol Aus mir sprechen paar Jahre Arbeitserfahrung u. A. in der geschlossenen Akutaufnahme- Psychiatrie und Forensik. Als Richter wird man nicht zwecks Therapie und Diagnosegesprächen hinzugerufen, sondern meist dann, wenn man - oft durch die Polizei - wegen akuter Selbst- oder Fremdgefährdung in die geschlossene Psychiatrie gebracht wird. Diese akute Situationen sind den Patienten in den allermeisten Fällen anzusehen. Wenn man das eben öfters gesehen hat und kennt. 
Dass du darüber urteilst, ohne dabei gewesen zu sein, spricht eher für deine Juristenblase.

Dann kennst du die Extremfälle, die schon aufgefallen sind. Du kennst aber nicht die Leute, die ihr Leben (scheinbar) gut hinbekommen und eine Fassade aufrechterhalten. Wer sich Hilfe holt, ist nicht zwingend die tickende Zeitbombe, die irgendwann ausrastet. Du siehst nicht, was hinter der Fassade des von außen gutbürgerlichen Hauses oder der Normalverdiener passiert. Wirklich, du siehst es nicht.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.10.2023, 11:34 von Egal.)
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JuraLiebhaber
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#29
31.10.2023, 11:38
Das Betreuungsrecht scheint ja, zumindest wie die ergoogelte Praxis zeigt, für blinde Juristen gut, oder jedenfalls nicht schlechter als andere Bereiche, geeignet zu sein.
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Eyelashes
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31.10.2023, 11:50
(31.10.2023, 11:38)JuraLiebhaber schrieb:  Das Betreuungsrecht scheint ja, zumindest wie die ergoogelte Praxis zeigt, für blinde Juristen gut, oder jedenfalls nicht schlechter als andere Bereiche, geeignet zu sein.

Und das hast du daraus geschlossen, dass es das gibt? Nach dem alten guten "haben wir schon immer so gemacht"- Prinzip? Das ist Mal die Juristenbubble, als jemand mit psychiatrischer Erfahrung finde ich die Besetzung gerade in den Betreuungssachen unfassbar und unverantwortlich. 
Der Richter muss sich von der Assistenz sagen lassen, wie der Betreute sich verhält, etc. Er ist damit eigentlich nur ein Zeuge vom Hörensagen. Grundsätzlich sind die Aussagen eines solchen Zeugen vor Gericht nicht viel wert bzw. nur hilfsweise verwertbar, aber als Richter ist es auf einmal in Ordnung, der Unmittelbarkeitsgrundsatz lässt grüßen.
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