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Probezeitkündigung GK
IrgendeinTyp
Unregistered
 
#21
13.06.2019, 21:29
Mal unabhängig davon ob die Story des angeblichen Frankfurter Kollegen stimmt: Eine Kündigung mit sofortigem Aussperren und ohne die Möglichkeit der Verabschiedung ist keine Probezeitkündigung (Kündigungsfrist 2 Wochen), sondern eine außerordentliche Kündigung.
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GastNds
Unregistered
 
#22
14.06.2019, 07:31
(13.06.2019, 21:29)IrgendeinTyp schrieb:  Mal unabhängig davon ob die Story des angeblichen Frankfurter Kollegen stimmt: Eine Kündigung mit sofortigem Aussperren und ohne die Möglichkeit der Verabschiedung ist keine Probezeitkündigung (Kündigungsfrist 2 Wochen), sondern eine außerordentliche Kündigung.

Kann auch eine Probezeitkündigung mit Freistellung sein. So genau steht das ja nicht da.
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Anfängerin
Unregistered
 
#23
19.10.2019, 15:31
Hallo zusammen, ich habe seit zwei Wochen mit der Arbeit in einer Kanzlei als angestellte RAin angefangen. Mein AG hat der Arbeitsvertrag nicht von mir unterschreiben lassen, was eigentlich am Montag in letzter Woche erfolgen sollte. Sie hat die Akten, die ich eigentlich bearbeiten sollte, wieder durch die Refa abgeholt. Bei der Besprechung über meine Entwürfe hat sie mich mehrfach darauf hingewiesen, Deutsch sei nicht meine Muttersprache, was auch stimmt. Sie wolle gucken, wieweit ich mein Deutsch verbessern würde. Ich habe tatsächlich an einigen Stellen kleine Sprachfehler (z. B. der/des) aus Unaufmerksamkeit und unter Zeitdruck gemacht. Zudem quatsche ich nicht so gerne mit anderen Kollegen. In dem Gebiet, in dem ich die Fälle bearbeiten soll, habe ich keine Vorkenntnisse. Aber ich bin fleißig. Mein Chef muss jedoch meine Entwürfe ergänzen oder an vielen Stellen abändern.
Ich wollte euch fragen, ob ich bald mit einer Kündigung seitens des AG zu rechnen habe. Ich befinde mich gerade in der Probezeit. 
Meine zweite Frage wäre, würde keine Kanzlei mich anstellen wollen, weil Deutsch nicht meine Muttersprache ist? Wie ich meine Situation verbessern könnte?
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Katzenkönig
Unregistered
 
#24
20.10.2019, 20:16
Aus der Ferne ist das sehr schwer zu beurteilen, ob du damit rechnen musst. Habe unterschiedliche Erfahrungen mit probezeitkündigungen in Kanzleien, jedoch in jeder Kanzlei, in der ich war und bin, mitbekommen. Die kleine kanzlei hat nicht lange gefackelt und den unerwünschten Arbeitnehmer hinauskatapultiert. Die grosse kanzlei hat 5 Monate der probezeit abgewartet, obwohl es sich relativ schnell herauskristallisiert hat. In beiden Fällen war es übrigens nicht das fachliche, sondern das menschliche...

Sofern du keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, ist nach meiner Einschätzung keine Probezeit vereinbart, dh es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Unabhängig davon, ob eine arbeitgeberseitige Kündigung droht, fühlst du dich denn wohl dort? 
Ich würde dir in jedem Fall raten, dich parallel weiter zu bewerben, gerade vor dem Hintergrund, dass du ja irgendwie mit einer Kündigung rechnest. Mach dir keine Sorgen.
Du wirst auch eine Stelle finden und, vielleicht mit auslandsbezug zu deinem Heimatland/Muttersprache?
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Gast
Unregistered
 
#25
27.10.2019, 16:33
Hallo, mir würde leider auch mit Auslaufen der Porbezeit die sichere Kuendigung in Aussicht gestellt. Ich habe aber noch erreichen koennen, dass ich formal die Kündigung ausspreche, damit ich in späteren Bewerbungen besser da stehe. Jetzt frage ich mich, ob das so eine gute Idee ist. Eine Kuendigung ohne sichere Anschlussbeschaeftigung wirft ja auch Fragen auf. Würdet ihr mir dennoch zu diesem Vorgehen raten? Soll ich die Möglichkeit wahrnehmen, selbst die Kuendigung zu erklären. Mir ist klar, dass ich dann fuer alg gesperrt bin. Die Frage ist, ob alles in allem die Vorteile bei einer eigenen Kuendigung dennoch überwiegen.
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Gast Nrw yeah
Unregistered
 
#26
28.10.2019, 14:47
(27.10.2019, 16:33)Gast schrieb:  Hallo, mir würde leider auch mit Auslaufen der Porbezeit die sichere Kuendigung in Aussicht gestellt. Ich habe aber noch erreichen koennen, dass ich formal die Kündigung ausspreche, damit ich in späteren Bewerbungen besser da stehe. Jetzt frage ich mich, ob das so eine gute Idee ist. Eine Kuendigung ohne sichere Anschlussbeschaeftigung wirft ja auch Fragen auf. Würdet ihr mir dennoch zu diesem Vorgehen raten? Soll ich die Möglichkeit wahrnehmen, selbst die Kuendigung zu erklären. Mir ist klar, dass ich dann fuer alg gesperrt bin. Die Frage ist, ob alles in allem die Vorteile bei einer eigenen Kuendigung dennoch überwiegen.


Ich würde mich kündigen lassen. Es gibt keine Vorteile, da dem nächsten Arbeitgeber sowieso die Auflösungsgründe mitgeteilt werden müssen. Zudem muss der neue Arbeitgeber befürchten, dass du wieder kündigst, weil du ein Quitter bist, den er umsonst eingearbeitet hat.
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Gast
Unregistered
 
#27
28.10.2019, 15:09
Danke. Das sind erwägenswerte Argumente. Vor allem die Sorge, dass der nächste Arbeitgeber denken könnte, dass ich schnell das Handtuch werfe, wenn mir was nicht passen solltte, lässt mich aufhorchen. Ich verstehe aber den anderen Punkt nicht so Recht, dass dem nächsten Arbeitgeber die Auflösungsgründe mitgeteilt werden müssen. Wieso kann ich gegenüber dem nächsten Arbeitgeber nicht einfach sagen, dass die Stelle eh nur als Zwischenlösung geplant war, bis sich was Besseres findet? Wieso muss ich die Gründe offenlegen, aus denen der frühere Arbeitgeber mir eigentlich hat kündigen wollen, wenn es letztlich nie zu einer Kündigung durch ihn gekommen ist? Das ist doch gerade der Witz an der Idee, selbst die Kündigung auszusprechen. Aber ich muss mir das tatsächlich nochmal durch den Kopf gehen lassen. Der von Dir genannte erste Punkt gibt mir zu denken.
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GK-Loser II
Unregistered
 
#28
10.02.2021, 03:40
Hallo, mir ist es jetzt dasselbe passiert wie dem Thread Starter. Hat hierzu jemand Erfahrung, oder weiß, wie man sich verhalten soll? Habe im Januar angefangen und heute die Kündigung bekommen per Ende März mit sofortiger Freistellung. Ami-GK. Gründe kenne ich nicht konkret. Dummerweise hatte ich einmal ein Fax mit Execution Versions in einem Deal an den falschen Empfänger geschickt, aber das kommt halt mal vor, oder? Außerdem wurde kritisiert, dass ich ab und zu noch British englisch statt American englisch geschrieben hatte. Scheint mir eher streng zu sein. 

Soll ich nochmal woanders versuchen?
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Gast
Unregistered
 
#29
10.02.2021, 09:40
Also wenn AE statt BE als Mitgrund für eine Kündigung angegeben wird gibt es vermutlich einen schlimmeren Grund, der zur Gesichtswahrung (des AG oder deiner) nicht ausdrücklich genannt wird.
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Gast
Unregistered
 
#30
10.02.2021, 10:04
Oh Gott. Das scheint da ja ein Arbeitsklima der Angst zu sein wenn man wegen solchen Gründen entlassen wird.
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