08.04.2019, 18:33
Exakt da ?aber war im Ergebnis dann ja auch egal wie viel BAK der hatte.Dafür war es viel zu wenig. Ich wette die haben vergessen das rauszunehmen, wenn sie schon Verkehrsdelikte ausschließen
08.04.2019, 18:52
08.04.2019, 19:03
War es in NRW denn wohl vertretbar, ein versuchtes Tötungsdelikt durch Unterlassen abzulehnen?
08.04.2019, 19:05
(08.04.2019, 18:52)Gast schrieb:(08.04.2019, 18:21)Gast schrieb: Also in NRW fand ich die Tötungsdelikte abwegig...
Nun, man musste an die Versuchs - und Unterlassensstrafbarkeit dabei denken
Wie willst du da den hinreichenden Tatverdacht begründen? Vorsatz im Zeitpunkt des Verlassen des Unfallortes?
08.04.2019, 19:06
08.04.2019, 19:18
(08.04.2019, 19:05)Gast schrieb:(08.04.2019, 18:52)Gast schrieb:(08.04.2019, 18:21)Gast schrieb: Also in NRW fand ich die Tötungsdelikte abwegig...
Nun, man musste an die Versuchs - und Unterlassensstrafbarkeit dabei denken
Wie willst du da den hinreichenden Tatverdacht begründen? Vorsatz im Zeitpunkt des Verlassen des Unfallortes?
Der Beschuldigte hatte zuhause den Tatsntschluss gefasst, keine Hilfe zu holen. Nachdem er erst auf dem Weg nach Hause war, um Hilfe zu holen.
08.04.2019, 19:21
(08.04.2019, 19:18)Gast schrieb:(08.04.2019, 19:05)Gast schrieb:(08.04.2019, 18:52)Gast schrieb:(08.04.2019, 18:21)Gast schrieb: Also in NRW fand ich die Tötungsdelikte abwegig...
Nun, man musste an die Versuchs - und Unterlassensstrafbarkeit dabei denken
Wie willst du da den hinreichenden Tatverdacht begründen? Vorsatz im Zeitpunkt des Verlassen des Unfallortes?
Der Beschuldigte hatte zuhause den Tatsntschluss gefasst, keine Hilfe zu holen. Nachdem er erst auf dem Weg nach Hause war, um Hilfe zu holen.
Stand das in seinem Schreiben an die StA?
08.04.2019, 19:28
(08.04.2019, 19:21)Gast schrieb:(08.04.2019, 19:18)Gast schrieb:(08.04.2019, 19:05)Gast schrieb:(08.04.2019, 18:52)Gast schrieb:(08.04.2019, 18:21)Gast schrieb: Also in NRW fand ich die Tötungsdelikte abwegig...
Nun, man musste an die Versuchs - und Unterlassensstrafbarkeit dabei denken
Wie willst du da den hinreichenden Tatverdacht begründen? Vorsatz im Zeitpunkt des Verlassen des Unfallortes?
Der Beschuldigte hatte zuhause den Tatsntschluss gefasst, keine Hilfe zu holen. Nachdem er erst auf dem Weg nach Hause war, um Hilfe zu holen.
Stand das in seinem Schreiben an die StA?
Also in NRW stand das schon so da drinnen
08.04.2019, 19:32
(08.04.2019, 19:28)Gast schrieb:(08.04.2019, 19:21)Gast schrieb:(08.04.2019, 19:18)Gast schrieb:(08.04.2019, 19:05)Gast schrieb:(08.04.2019, 18:52)Gast schrieb: Nun, man musste an die Versuchs - und Unterlassensstrafbarkeit dabei denken
Wie willst du da den hinreichenden Tatverdacht begründen? Vorsatz im Zeitpunkt des Verlassen des Unfallortes?
Der Beschuldigte hatte zuhause den Tatsntschluss gefasst, keine Hilfe zu holen. Nachdem er erst auf dem Weg nach Hause war, um Hilfe zu holen.
Stand das in seinem Schreiben an die StA?
Also in NRW stand das schon so da drinnen
Ja stand da drin. Er hätte es sich dann anders überlegt und sich lieber ins Bett gelegt obwohl er wusste, dass seine freundin sterben könnte.
Vermischt hier jetzt bitte nicht die Klausuren aus NRW und anderen Bundesländern.
Versuchter Totschlag durch Unterlassen war in NRW definitiv im Sachverhalt angelegt
08.04.2019, 19:39
(08.04.2019, 19:32)GastK27 schrieb:(08.04.2019, 19:28)Gast schrieb:(08.04.2019, 19:21)Gast schrieb:(08.04.2019, 19:18)Gast schrieb:(08.04.2019, 19:05)Gast schrieb: Wie willst du da den hinreichenden Tatverdacht begründen? Vorsatz im Zeitpunkt des Verlassen des Unfallortes?
Der Beschuldigte hatte zuhause den Tatsntschluss gefasst, keine Hilfe zu holen. Nachdem er erst auf dem Weg nach Hause war, um Hilfe zu holen.
Stand das in seinem Schreiben an die StA?
Also in NRW stand das schon so da drinnen
Ja stand da drin. Er hätte es sich dann anders überlegt und sich lieber ins Bett gelegt obwohl er wusste, dass seine freundin sterben könnte.
Vermischt hier jetzt bitte nicht die Klausuren aus NRW und anderen Bundesländern.
Versuchter Totschlag durch Unterlassen war in NRW definitiv im Sachverhalt angelegt
Wo stand es? Im Schreiben an die StA oder als die Polizei morgens vor der Tür stand?