12.07.2017, 16:01
Die Bewertung dieser Klausur bleibt wohl auch ein Ü-Ei
12.07.2017, 16:03
(12.07.2017, 15:44)Anna schrieb:(12.07.2017, 15:38)Nrw schrieb:(12.07.2017, 15:25)Anna schrieb: Hi Leute! hat jemand etwas zur hypotetischen Einwilligung geschrieben? ich habe nur tatsächliche sowie mutmaßliche diskutiert jedoch abgelehnt an die hypotetische hab ich gar nicht gedacht :-( obwohl an anderen Stellen hab ich ja geschrieben, dass selbst bei Kenntnis von dem Tumor hätte sie 2. Meinung geholt... ist das sehr schlimm?
Ja, hab ich. Aber nicht mehr übertrieben viel. Hab allerdings nicht, wie in diesem Urteil vom AG Darüber philosophiert, ob diese Rechtsfigur überhaupt vertretbar ist oder gegen dogmatische Grundsätze usw. verstößt... sondern einfach. Je hingeschrieben, definiert und subsumiert. Fischer stand nicht wirklich was davon, dass das höchstumstrittten sei.
Tja hätte ich auch was schreiben können... da ich mich die ganze Zeit auf die Irrtümer konzertriert habe habe ich gar nicht daran gedacht diese Einwilligungsarten abzugrenzen, zumal sie lagen eh nicht vor... war einfach nur müde :-( Ich hoffe alleine deswegen fällt man nicht durch
Das denke ich nicht. Du hast ja zwei von drei angesprochen und das mit den Irrtümern auch, was mit Sicherheit auch einen Schwerpunkt darstellte. Denke du musst dir da keine Sorgen machen, wegen der hypothetischen Einwilligung durchzufallen. :)
12.07.2017, 16:55
Weiß wer wie viel Rubrum und tatbestand im Strafurteil zählen, also wenn man das ordentlich hat und dann so 50 % der Probleme im materiellen Teil gelöst hat bekommt man eine ordentliche Note ?
Weil ich seh hier viele die denke oh neine ich hab das mit dem EBV falsch und Angst haben direkt durchgefallen zu sein.
Das mann wenn man die Irrtummssache nicht ordentlich hat keine B mehr bekommt dürte klar sein aber sind wir jetzt alle durch die klausur gefallen wenn wir das falsch oder nicht gesehn haben ?:dodgy:
Weil ich seh hier viele die denke oh neine ich hab das mit dem EBV falsch und Angst haben direkt durchgefallen zu sein.
Das mann wenn man die Irrtummssache nicht ordentlich hat keine B mehr bekommt dürte klar sein aber sind wir jetzt alle durch die klausur gefallen wenn wir das falsch oder nicht gesehn haben ?:dodgy:
12.07.2017, 17:15
(12.07.2017, 16:55)Gast schrieb: Weiß wer wie viel Rubrum und tatbestand im Strafurteil zählen, also wenn man das ordentlich hat und dann so 50 % der Probleme im materiellen Teil gelöst hat bekommt man eine ordentliche Note ?
Weil ich seh hier viele die denke oh neine ich hab das mit dem EBV falsch und Angst haben direkt durchgefallen zu sein.
Das mann wenn man die Irrtummssache nicht ordentlich hat keine B mehr bekommt dürte klar sein aber sind wir jetzt alle durch die klausur gefallen wenn wir das falsch oder nicht gesehn haben ?:dodgy:
Also wenn man sich mal das Urteil des AG Moers anschaut und zur Kenntnis nimmt, wie "wenig" da zu dem Erlaubnistatbestandsirrtum und dem Verbotsirrtum steht, glaube ich, dass man auch wenn man sich da für den ETI entschieden hat auf ein Befriedigend kommen kann (sofern man die anderen Probleme, zur Sache, beweiswürdigung und die Fahrlässigkeit ordentlich gemacht hat).
Bei einem Vergleich des Urteils vom AG Moers und der Klausurakte fällt auch auf, dass einige Sachen in der Hinsicht verändert wurden, dass man bei uns eher einen ETI annehmen könnte als dort. Ich wette, dass in der Lösungsskizze steht: bei entsprechender Begründung können die Kandidaten hier auch zu einem anderen Ergebnis kommen!
12.07.2017, 17:50
Mal was anderes....irgendwelche Ideen für ÖR I morgen ?
12.07.2017, 17:54
(12.07.2017, 16:03)Gast schrieb:(12.07.2017, 15:44)Anna schrieb:(12.07.2017, 15:38)Nrw schrieb:(12.07.2017, 15:25)Anna schrieb: Hi Leute! hat jemand etwas zur hypotetischen Einwilligung geschrieben? ich habe nur tatsächliche sowie mutmaßliche diskutiert jedoch abgelehnt an die hypotetische hab ich gar nicht gedacht :-( obwohl an anderen Stellen hab ich ja geschrieben, dass selbst bei Kenntnis von dem Tumor hätte sie 2. Meinung geholt... ist das sehr schlimm?
Ja, hab ich. Aber nicht mehr übertrieben viel. Hab allerdings nicht, wie in diesem Urteil vom AG Darüber philosophiert, ob diese Rechtsfigur überhaupt vertretbar ist oder gegen dogmatische Grundsätze usw. verstößt... sondern einfach. Je hingeschrieben, definiert und subsumiert. Fischer stand nicht wirklich was davon, dass das höchstumstrittten sei.
Tja hätte ich auch was schreiben können... da ich mich die ganze Zeit auf die Irrtümer konzertriert habe habe ich gar nicht daran gedacht diese Einwilligungsarten abzugrenzen, zumal sie lagen eh nicht vor... war einfach nur müde :-( Ich hoffe alleine deswegen fällt man nicht durch
Das denke ich nicht. Du hast ja zwei von drei angesprochen und das mit den Irrtümern auch, was mit Sicherheit auch einen Schwerpunkt darstellte. Denke du musst dir da keine Sorgen machen, wegen der hypothetischen Einwilligung durchzufallen. :)
Danke :-) das beruhigt mich, sonst ich dachte das wäre vielleicht der wichtigste Schwerpunkt gewesen :-)
12.07.2017, 18:07
12.07.2017, 18:23
(12.07.2017, 18:07)Gast schrieb:(12.07.2017, 17:50)Hesse123 schrieb: Mal was anderes....irgendwelche Ideen für ÖR I morgen ?
Mehr Wünsche als Ideen :D In erster Linie möchte ich nicht die Sch**** aus dem Mai vorgelegt bekommen. Zum Glück eher unwahrscheinlich
Ich wäre recht dankbar, wenn kein dritter beteiligt ist (Baunachbarscheiss)
Am liebsten unbekannte Vorschriften, die vielleicht auch abgedruckt sind..
Und Baurecht könnte allgemein wegbleiben, wenn's nach mir ginge :D
13.07.2017, 14:54
Heute in NRW
https://openjur.de/u/854936.html
Wer hat noch den Fehler begangen und einen VA angenommen? :/
https://openjur.de/u/854936.html
Wer hat noch den Fehler begangen und einen VA angenommen? :/
13.07.2017, 15:09
(13.07.2017, 14:54)Ave Cesar schrieb: Heute in NRW
https://openjur.de/u/854936.html
Wer hat noch den Fehler begangen und einen VA angenommen? :/
Das zwar nicht, aber trotzdem völlig verhauen... richtig richtig verhauen :(