15.06.2020, 17:19
Gilt der § 10 II 5 auch für Werbeanlagen, die bauliche Anlagen sind? Ich hab eine bauliche Anlage angenommen, und meine Argumentation deswegen nicht auf 10 II 5 gestützt.
15.06.2020, 17:41
Müsste auch gelten. Aber ehrlich gesagt, hab ich 10 II 5 mit 2 Sätzen abgelehnt. Da gab es doch keine Feststellungen zu..
Kurze Frage: Was genau stand bzgl. der Begründetheit im Bearbeitervermerk? Sollte man, egal ob Abweisung oder Stattgabe, zu allen Punkten was sagen, oder, wenn Abweisung, den anderen Punkt hilfsgutachterlich? Ich hatte es so gelesen, dass man zu allem in jedem Fall in der Begründetheit der Klage was schreiben sollte.
Kurze Frage: Was genau stand bzgl. der Begründetheit im Bearbeitervermerk? Sollte man, egal ob Abweisung oder Stattgabe, zu allen Punkten was sagen, oder, wenn Abweisung, den anderen Punkt hilfsgutachterlich? Ich hatte es so gelesen, dass man zu allem in jedem Fall in der Begründetheit der Klage was schreiben sollte.
15.06.2020, 17:46
15.06.2020, 17:58
7 Klausuren geschrieben und in jeder das Gefühl durchgefallen zu sein. Nach 10 Jahren Ausbildung. Geilo :blush:
15.06.2020, 18:03
15.06.2020, 18:11
(15.06.2020, 18:03)Gast schrieb:(15.06.2020, 17:58)Gast schrieb: 7 Klausuren geschrieben und in jeder das Gefühl durchgefallen zu sein. Nach 10 Jahren Ausbildung. Geilo :blush:
10 Jahre Ausbildung. 200 mal die Zulässigkeit einer Klage beim Verwaltungsgericht geprüft. In der Klausur heute vergessen den Klagegegner zu prüfen. Fml.
Nicht schlimm. Hab ich auch nicht. Zwar hat jeder Ausbilder eine andere Meinung was man in der Zulässigkeit eines ör. Urteils prüfen muss und was nicht. Aber alle können sich darauf einigen, dass man was zur statthaften Klageart und zu gerügten Voraussetzungen schreibt. Von daher nix falsch gemacht würde ich sagen.
15.06.2020, 18:17
(15.06.2020, 18:03)Gast schrieb:(15.06.2020, 17:58)Gast schrieb: 7 Klausuren geschrieben und in jeder das Gefühl durchgefallen zu sein. Nach 10 Jahren Ausbildung. Geilo :blush:
10 Jahre Ausbildung. 200 mal die Zulässigkeit einer Klage beim Verwaltungsgericht geprüft. In der Klausur heute vergessen den Klagegegner zu prüfen. Fml.
Also wenn das deine einzige Sorge ist... Es ist eher anfängerhaft die Zulässigkeit von A bis Z herunterzubeten. Und wer Klagegegner war, war doch klar. Ich habe nur Statthaftigkeit, Befugnis, Frist und kurz 61,62 angesprochen.
15.06.2020, 18:17
(15.06.2020, 17:41)Gast schrieb: Müsste auch gelten. Aber ehrlich gesagt, hab ich 10 II 5 mit 2 Sätzen abgelehnt. Da gab es doch keine Feststellungen zu..
Kurze Frage: Was genau stand bzgl. der Begründetheit im Bearbeitervermerk? Sollte man, egal ob Abweisung oder Stattgabe, zu allen Punkten was sagen, oder, wenn Abweisung, den anderen Punkt hilfsgutachterlich? Ich hatte es so gelesen, dass man zu allem in jedem Fall in der Begründetheit der Klage was schreiben sollte.
Würde mich auch interessieren. Weiß das noch jemand?
15.06.2020, 18:29
(15.06.2020, 18:17)Gast schrieb:(15.06.2020, 18:03)Gast schrieb:(15.06.2020, 17:58)Gast schrieb: 7 Klausuren geschrieben und in jeder das Gefühl durchgefallen zu sein. Nach 10 Jahren Ausbildung. Geilo :blush:
10 Jahre Ausbildung. 200 mal die Zulässigkeit einer Klage beim Verwaltungsgericht geprüft. In der Klausur heute vergessen den Klagegegner zu prüfen. Fml.
Also wenn das deine einzige Sorge ist... Es ist eher anfängerhaft die Zulässigkeit von A bis Z herunterzubeten. Und wer Klagegegner war, war doch klar. Ich habe nur Statthaftigkeit, Befugnis, Frist und kurz 61,62 angesprochen.
Ging mehr allgemein darum, dass man total banale Dinge im Examen plötzlich nicht mehr hinkriegt. Und die Korrektoren denken sich dann noch man sei auf den Kopf gefallen oder wäre total verblödet weil man einfachste Zusammenhänge oder Probleme übersieht.
Dass das mit dem Klagegegner halb so wild ist, ist mir natürlich bewusst.
15.06.2020, 19:01
Ich bin sowas von enttäuscht von diesem Durchgang....hat noch jemand das Gefühl dass er durchgefallen sei obwohl die Noten sonst gestimmt haben


