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Klausuren März 2022
HessVerbess
Junior Member
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Beiträge: 13
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#241
11.03.2022, 16:37
Hessen: BGH Urteil vom 22.09.2016 - III ZR 427/15, zumind. 1. Teil
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2022, 16:38 von HessVerbess.)
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Hesse2
Unregistered
 
#242
11.03.2022, 16:58
(11.03.2022, 16:37)HessVerbess schrieb:  Hessen: BGH Urteil vom 22.09.2016 - III ZR 427/15, zumind. 1. Teil


Also in Hessen: 
Teil 1 Frage, ob gerichtlicher Vergleich widerrufen werden soll: Notaramtspflichtverletzung, Geschäftsteilübertragung GmbH in Kombination mit Treuhandsvertrag; Problem: Scheingeschäft (-), Teilnichtigkeit = gesamte Nichtigkeit 139 (+\-), hab das anders als der BGH. Hab Nichtigkeit abgenommen, dann bei Kausalität abgelehnt, weil Schaden auch bei ordnungsgemäßem Verhalten entstanden wäre 

2. Teil 
Rückforderung Vorschuss von Rechtsversicherung, Problem Verjährung der -Ansprüche bei aufgelösener GbR
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Nrw-w
Junior Member
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Beiträge: 20
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2021
#243
11.03.2022, 17:05
(11.03.2022, 16:35)ichentsprechewiderschieden schrieb:  leihvertrag mit schutzwirkunf, aber 599 eher nicht grob fahrlässig)
836 I (geht durch, haftungsprivileg greift nicht durch, anscheinsbeweis für kausalität)
823 I geht auch durch 

dashcam eher unverwertbar da keine beweisnot

umfang: 4500 + 650 + 25, mehr nicht 

abschleppen aus goa auch gg halter, dazu 823 II, 858 

bislang aber kein verzug des mandaten, daher lieber nicht aufrechnen. bei widerklage, sofort anerkennen, bei aufrechnjng für erledigt eeklären. beides ohne kostenrisiko. allerdings höheres gebührenrisiko, da so über 5000€ klageforderung und LG zuständigkeit (müsste gebührensprung sein)



Habe ich auch überlegt und vertraglich wegen rbw verneint, weil ich nicht in die leihekommen wollte; da die Privilegierung laut Palandt auf 823 durchschlägt... wie hast du das denn umschifft?
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ichentsprechewiderschieden
Unregistered
 
#244
11.03.2022, 17:37
(11.03.2022, 17:05)Nrw-w schrieb:  
(11.03.2022, 16:35)ichentsprechewiderschieden schrieb:  leihvertrag mit schutzwirkunf, aber 599 eher nicht grob fahrlässig)
836 I (geht durch, haftungsprivileg greift nicht durch, anscheinsbeweis für kausalität)
823 I geht auch durch 

dashcam eher unverwertbar da keine beweisnot

umfang: 4500 + 650 + 25, mehr nicht 

abschleppen aus goa auch gg halter, dazu 823 II, 858 

bislang aber kein verzug des mandaten, daher lieber nicht aufrechnen. bei widerklage, sofort anerkennen, bei aufrechnjng für erledigt eeklären. beides ohne kostenrisiko. allerdings höheres gebührenrisiko, da so über 5000€ klageforderung und LG zuständigkeit (müsste gebührensprung sein)



Habe ich auch überlegt und vertraglich wegen rbw verneint, weil ich nicht in die leihekommen wollte; da die Privilegierung laut Palandt auf 823 durchschlägt... wie hast du das denn umschifft?

bei vertrag mit schutzwirkung ist das mit dem durchschlag ziemlich strittig glaube ich. ginge ja eh nur über 334 bgb analog. beides vertretbar. man hätte aber auch gut die schutzwirkung des vertrags ablehnen können, oder halt den rbw
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Gast
Unregistered
 
#245
11.03.2022, 17:42
Teil 2 Hessen heute:

BGH, Urteil vom 16.12.2021 - IX ZR 81/21
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Gast
Unregistered
 
#246
11.03.2022, 17:48
(11.03.2022, 17:05)Nrw-w schrieb:  
(11.03.2022, 16:35)ichentsprechewiderschieden schrieb:  leihvertrag mit schutzwirkunf, aber 599 eher nicht grob fahrlässig)
836 I (geht durch, haftungsprivileg greift nicht durch, anscheinsbeweis für kausalität)
823 I geht auch durch 

dashcam eher unverwertbar da keine beweisnot

umfang: 4500 + 650 + 25, mehr nicht 

abschleppen aus goa auch gg halter, dazu 823 II, 858 

bislang aber kein verzug des mandaten, daher lieber nicht aufrechnen. bei widerklage, sofort anerkennen, bei aufrechnjng für erledigt eeklären. beides ohne kostenrisiko. allerdings höheres gebührenrisiko, da so über 5000€ klageforderung und LG zuständigkeit (müsste gebührensprung sein)



Habe ich auch überlegt und vertraglich wegen rbw verneint, weil ich nicht in die leihekommen wollte; da die Privilegierung laut Palandt auf 823 durchschlägt... wie hast du das denn umschifft?

Fand, dass es für vertragliche Ansprüche in Zusammenhang mit ner Verwahrung zu wenig Infos im Sachverhalt gab. Keine Angabe zu entgeltlich/unentgeltlich (was ja eben für die Frage der Haftung relevant wäre) oder Parkplatz mit oder ohne Überwachung (Abgrenzung Verwahrung/Gefälligkeit). Fand ich sehr merkwürdig! 
Habe es im Gutachten diskutiert aber mangels Angaben bin ich dann zu den deliktischen Ansprüchen über.
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Köln
Junior Member
**
Beiträge: 36
Themen: 8
Registriert seit: Jan 2022
#247
11.03.2022, 18:06
Habt ihr alle den 836 gesehen?
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ichentsprechewiderschieden
Unregistered
 
#248
11.03.2022, 18:09
(11.03.2022, 17:48)Gast schrieb:  
(11.03.2022, 17:05)Nrw-w schrieb:  
(11.03.2022, 16:35)ichentsprechewiderschieden schrieb:  leihvertrag mit schutzwirkunf, aber 599 eher nicht grob fahrlässig)
836 I (geht durch, haftungsprivileg greift nicht durch, anscheinsbeweis für kausalität)
823 I geht auch durch 

dashcam eher unverwertbar da keine beweisnot

umfang: 4500 + 650 + 25, mehr nicht 

abschleppen aus goa auch gg halter, dazu 823 II, 858 

bislang aber kein verzug des mandaten, daher lieber nicht aufrechnen. bei widerklage, sofort anerkennen, bei aufrechnjng für erledigt eeklären. beides ohne kostenrisiko. allerdings höheres gebührenrisiko, da so über 5000€ klageforderung und LG zuständigkeit (müsste gebührensprung sein)



Habe ich auch überlegt und vertraglich wegen rbw verneint, weil ich nicht in die leihekommen wollte; da die Privilegierung laut Palandt auf 823 durchschlägt... wie hast du das denn umschifft?

Fand, dass es für vertragliche Ansprüche in Zusammenhang mit ner Verwahrung zu wenig Infos im Sachverhalt gab. Keine Angabe zu entgeltlich/unentgeltlich (was ja eben für die Frage der Haftung relevant wäre) oder Parkplatz mit oder ohne Überwachung (Abgrenzung Verwahrung/Gefälligkeit). Fand ich sehr merkwürdig! 
Habe es im Gutachten diskutiert aber mangels Angaben bin ich dann zu den deliktischen Ansprüchen über.


Unentgeltlicher Parkplatz ist Leihe, ist eig unstreitig in der Rspr
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Gast
Unregistered
 
#249
11.03.2022, 18:12
(11.03.2022, 18:09)ichentsprechewiderschieden schrieb:  
(11.03.2022, 17:48)Gast schrieb:  
(11.03.2022, 17:05)Nrw-w schrieb:  
(11.03.2022, 16:35)ichentsprechewiderschieden schrieb:  leihvertrag mit schutzwirkunf, aber 599 eher nicht grob fahrlässig)
836 I (geht durch, haftungsprivileg greift nicht durch, anscheinsbeweis für kausalität)
823 I geht auch durch 

dashcam eher unverwertbar da keine beweisnot

umfang: 4500 + 650 + 25, mehr nicht 

abschleppen aus goa auch gg halter, dazu 823 II, 858 

bislang aber kein verzug des mandaten, daher lieber nicht aufrechnen. bei widerklage, sofort anerkennen, bei aufrechnjng für erledigt eeklären. beides ohne kostenrisiko. allerdings höheres gebührenrisiko, da so über 5000€ klageforderung und LG zuständigkeit (müsste gebührensprung sein)



Habe ich auch überlegt und vertraglich wegen rbw verneint, weil ich nicht in die leihekommen wollte; da die Privilegierung laut Palandt auf 823 durchschlägt... wie hast du das denn umschifft?

Fand, dass es für vertragliche Ansprüche in Zusammenhang mit ner Verwahrung zu wenig Infos im Sachverhalt gab. Keine Angabe zu entgeltlich/unentgeltlich (was ja eben für die Frage der Haftung relevant wäre) oder Parkplatz mit oder ohne Überwachung (Abgrenzung Verwahrung/Gefälligkeit). Fand ich sehr merkwürdig! 
Habe es im Gutachten diskutiert aber mangels Angaben bin ich dann zu den deliktischen Ansprüchen über.


Unentgeltlicher Parkplatz ist Leihe, ist eig unstreitig in der Rspr

Und woher weißt du, dass der Parkplatz unentgeltlich in Anspruch genommen wurde? Cheese Vielleicht habe ich das auch im SV überlesen   Nervous
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868
Unregistered
 
#250
11.03.2022, 18:23
(11.03.2022, 17:42)Gast schrieb:  Teil 2 Hessen heute:

BGH, Urteil vom 16.12.2021 - IX ZR 81/21

Diese Klausur hat alles bis jetzt übertroffen  Verrueckt
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