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Klausuren Juni 2016
Gast
Unregistered
 
#241
09.06.2016, 17:04
ups,ich meine strafverfahren nicht strafbefehlsverfahren!
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Gast
Unregistered
 
#242
09.06.2016, 17:07
Ich weiß, das ist jetzt mega unnötig, aber warum muss man in BW immernoch eins draufpacken im Vergleich zu den anderen Bundesländern?!?!? Das regt mich so dermaßen auf, die Klausur war doch so schon schwer genug :@
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Gast Bln
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#243
09.06.2016, 17:14
Urkundenfälschung hab ich nicht geprüft, wieso denn auch? Das Schreiben stammt ja tatsächlich von J, wenn dann stimmt Inhalt nicht, also schriftliche Lüge..und für 271 gabs nun wirklich keinen Raum
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Gast
Unregistered
 
#244
09.06.2016, 17:21
Ich hab versuchte Brandstiftung in mittelbarer Täterschaft gefprüft und meine Freundin die Entziehung elektrischer Energie gem. 248 c...
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Gast
Unregistered
 
#245
09.06.2016, 17:24
Hey Leute macht euch keinen Kopf. Bei so Klausuren kommt man nicht unter 5, 6 . Da ist es egal was man schreibt. Das zieht einen vielleicht etwas runter, aber man muss bedenken, diese Klausur zählt gerade mal 11 % für die schriftliche Note bzw. 7 % für die Gesamtnote.
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Gast
Unregistered
 
#246
09.06.2016, 17:28
(09.06.2016, 17:07)Gast schrieb:  Ich weiß, das ist jetzt mega unnötig, aber warum muss man in BW immernoch eins draufpacken im Vergleich zu den anderen Bundesländern?!?!? Das regt mich so dermaßen auf, die Klausur war doch so schon schwer genug :@

Sachsen packt auch immer dicke mit rauf. Keine Ahnung warum das sein muss...
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gasto
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#247
09.06.2016, 17:29
es war fahrlässige fischwilderei in mittelbarer täterschaft, weil die schwester eigentlich eine forelle war und aus versehen selbst in den köder gebissen hat.
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Gast
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#248
09.06.2016, 17:36
Also ich hab das mit der mittelbaren Täterschaft und der Beihilfe zum Glück geschrieben, hab aber auch an einem Strafrechtslehrstuhl gearbeitet. Ohne das Vorwissen wäre ich völlig aufgeschmissen gewesen. Macht euch daher keinen Kopf: kein "normaler" Mensch kann sowas in dem Examensdruck so lösen, wie es gewollt ist.

Ich fand den Termin am Anfang ja eigentlich fair. Zwangsvollstreckungsrecht war etwas hakelig. Was in der Z4 lief, fande ich schon grenzwertig. Viel zu viel und die Klausur an sich war - die die Diskussion hier ja auch zeigt - völlig undurchdacht. Die Klausur heute war aber schlicht und ergreifend eine Frechheit. Das sind Klausuren, die kann man von mir aus in einem Strafrechtsschwerpunkt in der Uni stellen. Im 2. Examen hat das aber nichts zu suchen. Mir kann auch kein Mensch erzählen, dass der durchschnittliche Staatsanwalt oder Amtsrichter mal so ganz locker die Beihilfe zur falschen Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft aus der Hose gezaubert hätten. Unsere AG-Leiter, von denen manche selbst Strafrichter waren oder sind, kannten teilweise nicht mal die richtige Norm zur Sachbeschädigung.
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Gast
Unregistered
 
#249
09.06.2016, 17:50
Das Problem ist aber, dass wir alles brav mitmachen. Die schikanieren uns gnadenlos und wir ärgern uns aber geben ab und hoffen...Komisch, dass man Jurist ist und so machtlos...
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Allwissender
Unregistered
 
#250
09.06.2016, 18:00
(09.06.2016, 17:29)gasto schrieb:  es war fahrlässige fischwilderei in mittelbarer täterschaft, weil die schwester eigentlich eine forelle war und aus versehen selbst in den köder gebissen hat.

Hahahahaha...
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