14.06.2020, 18:40
(14.06.2020, 18:31)Gast schrieb: Schon klar soweit... aber das Opfer konnte ohne den Täter (unserer Mandant) den Tresor doch garnicht öffnen... hier muss doch der Clou liegen oder irre ich mich? Wie soll denn das Opfer etwas rausgeben, wenn sie es eigentlich selbst gar nicht kann?
Da es zu dem hier relevanten Zeitpunkt nur auf die Auffassung der Lit ankommt, ist zu fragen, wie die Zeugin ihre Mitwirkung an der Öffnung des Tresors sah: "Ich helfe hier gerade dem Täter, der ohne meine Hilfe nicht an die Diamanaten kommt." oder "Oh Gott, oh Gott, der bekommt die Diamanten eh, aber ich wirke trotzdem besser mit, sonst verletzt er mich noch." Ich würde eher auf Ersteres tippen, oder? Dann ist es nicht relevant, dass sie den Tresor nicht ohne ihn öffnen kann. Es kommt nur darauf an, dass IHRE Mitwirkung erforderlich war, um IHM den ungehinderten Zugang zu den Diamanten zu verschaffen.
14.06.2020, 18:55
Dann versteh ich aber die Ausführungen in dem Urteil überhaupt nicht... warum wird im Urteil erwähnt, dass der Angeklagte den Tresor mittels Fingerprint öffnen durfte, aber nur mit einer zweiten Person. Wozu die Angabe das er GF war bzw. ist, die Zeugin nur Angestellte. Wozu die Ausführungen, dass beide, sowohl Angeklagter als auch Zeugin im Büro alleine waren (Stichwort: Wer hat Gewahrsam).
Denn die Konstellation war ja so:
Zeugin = Z
Angeklagter = A
Täter = T
T zwingt die Z den Tresor zu öffnen. Z kann den Tresor aber nur mit dem A zusammen öffnen, der so tut, als sei er auch das Opfer. Z und A öffnen gemeinsam den Tresor. Z übergibt die Diamanten den T.
Kann doch nicht sein, dass es auf die Infos zuvor nicht ankam oder?
Denn hätte der A die Diamanten übergeben, wäre es ein Raub gewesen. Denn mit der Wegnahme aus dem Tresor bricht er "fremden" Gewahrsam und übergibt es den T, auch wenn es so aussieht als sei der A das "Opfer" und würde etwas übergeben was auf eine räuberische Erpressung nach dem äußeren Erscheinungsbild aussieht.
Also ich check den Fall bis heute nicht und könnte diesen Fall selbst in 12 Monaten mit sämtlicher Literatur und sämtlichen Urteilen nicht lösen können, geschweige denn in 5 Stunden bei einer Vielzahl weiterer Probleme.
Denn die Konstellation war ja so:
Zeugin = Z
Angeklagter = A
Täter = T
T zwingt die Z den Tresor zu öffnen. Z kann den Tresor aber nur mit dem A zusammen öffnen, der so tut, als sei er auch das Opfer. Z und A öffnen gemeinsam den Tresor. Z übergibt die Diamanten den T.
Kann doch nicht sein, dass es auf die Infos zuvor nicht ankam oder?
Denn hätte der A die Diamanten übergeben, wäre es ein Raub gewesen. Denn mit der Wegnahme aus dem Tresor bricht er "fremden" Gewahrsam und übergibt es den T, auch wenn es so aussieht als sei der A das "Opfer" und würde etwas übergeben was auf eine räuberische Erpressung nach dem äußeren Erscheinungsbild aussieht.
Also ich check den Fall bis heute nicht und könnte diesen Fall selbst in 12 Monaten mit sämtlicher Literatur und sämtlichen Urteilen nicht lösen können, geschweige denn in 5 Stunden bei einer Vielzahl weiterer Probleme.
14.06.2020, 20:06
(14.06.2020, 18:55)Gast schrieb: Dann versteh ich aber die Ausführungen in dem Urteil überhaupt nicht... warum wird im Urteil erwähnt, dass der Angeklagte den Tresor mittels Fingerprint öffnen durfte, aber nur mit einer zweiten Person. Wozu die Angabe das er GF war bzw. ist, die Zeugin nur Angestellte. Wozu die Ausführungen, dass beide, sowohl Angeklagter als auch Zeugin im Büro alleine waren (Stichwort: Wer hat Gewahrsam).Dann versteh ich aber die Ausführungen in dem Urteil überhaupt nicht... warum wird im Urteil erwähnt, dass der Angeklagte den Tresor mittels Fingerprint öffnen durfte, aber nur mit einer zweiten Person. Wozu die Angabe das er GF war bzw. ist, die Zeugin nur Angestellte. Wozu die Ausführungen, dass beide, sowohl Angeklagter als auch Zeugin im Büro alleine waren (Stichwort: Wer hat Gewahrsam).
Denn die Konstellation war ja so:
Zeugin = Z
Angeklagter = A
Täter = T
T zwingt die Z den Tresor zu öffnen. Z kann den Tresor aber nur mit dem A zusammen öffnen, der so tut, als sei er auch das Opfer. Z und A öffnen gemeinsam den Tresor. Z übergibt die Diamanten den T.
Kann doch nicht sein, dass es auf die Infos zuvor nicht ankam oder?
Denn hätte der A die Diamanten übergeben, wäre es ein Raub gewesen. Denn mit der Wegnahme aus dem Tresor bricht er "fremden" Gewahrsam und übergibt es den T, auch wenn es so aussieht als sei der A das "Opfer" und würde etwas übergeben was auf eine räuberische Erpressung nach dem äußeren Erscheinungsbild aussieht.
Also ich check den Fall bis heute nicht und könnte diesen Fall selbst in 12 Monaten mit sämtlicher Literatur und sämtlichen Urteilen nicht lösen können, geschweige denn in 5 Stunden bei einer Vielzahl weiterer Probleme.
Denn die Konstellation war ja so:
Zeugin = Z
Angeklagter = A
Täter = T
T zwingt die Z den Tresor zu öffnen. Z kann den Tresor aber nur mit dem A zusammen öffnen, der so tut, als sei er auch das Opfer. Z und A öffnen gemeinsam den Tresor. Z übergibt die Diamanten den T.
Kann doch nicht sein, dass es auf die Infos zuvor nicht ankam oder?
Denn hätte der A die Diamanten übergeben, wäre es ein Raub gewesen. Denn mit der Wegnahme aus dem Tresor bricht er "fremden" Gewahrsam und übergibt es den T, auch wenn es so aussieht als sei der A das "Opfer" und würde etwas übergeben was auf eine räuberische Erpressung nach dem äußeren Erscheinungsbild aussieht.
Also ich check den Fall bis heute nicht und könnte diesen Fall selbst in 12 Monaten mit sämtlicher Literatur und sämtlichen Urteilen nicht lösen können, geschweige denn in 5 Stunden bei einer Vielzahl weiterer Probleme.
Ok, das sind für mich neue Infos.
Vermögensverfügung durch Z zulasten des Ladeninhabers durch Mitwirkung an der Tresoröffnung? Dreieckskonstellation, Lagertheorie (+), dh Vermögensverfügung der Z wird dem Ladeninhaber zugerechnet. Ausnahmsweise (-) aufgrund kollusiven Zusammenwirkens? Nein, denn sie wusste nichts von der Zusammenarbeit von T und A, welche in der Tat kollusiv zusammengewirkt haben. ABER: VV muss UNMITTELBAR zum Vermögensschaden führen. An dem Kriterium der Unmittelbarkeit fehlt es insbesondere, wenn die Vermögensminderung durch weitere Handlungen von Dritten herbeigeführt wird, die NICHT dem Risikobereich des Opfers (Z) zuzurechnen sind (vgl. Fischer, § 263, Rn. 76). A ist hier dem Risikobereich des Ladeninhabers, nicht jedoch dem der Z zuzurechnen. Seine Mitwirkung war vorliegend für die Herbeiführung des Vermögensschadens erforderlich. Kein 253, 255 an der Stelle.
Weggabe der Diamanten nach Tresoröffnung?
Lit: Raub da Z glaubt, keine andere Wahl zu haben? Gewahrsamsbruch? Wer hat Gewahrsam? Normalerweise würde man sagen: Geschäftsführer, aber da Mitwirkung von Z UND A für Zugang erforderlich, kann man ausnahmsweise von einem gleichrangigen Mitgewahrsam ausgehen. Dann Gewahrsamsbruch durch Übergabe, da tatbestandsausschließendes Einverständnis des A nicht ausreicht, sondern beide einverstanden sein müssten. Raub (+)
BGH: Obj. stellt sich das Geschehen als Weggabe dar, dann 253, 255. Streitentscheid erforderlich, der zugunsten Rspr. ausgeht. Geht man hingegen von Über-/Unterordnungsverhältnis hins. des Gewahrsams aus, dann scheidet Raub mit der Lit. aus und man hat komplett freien Weg, ohne Streitentscheid.
Hat irgendwer irgendwas bzgl. Untreue angesprochen hier?
Ich muss ehrlich sagen, dass ich bei der Konstellation auch so langsam an meine Grenzen stoße. Das Problem ist nicht die Entscheidung des Falls an sich, sondern der Umstand, dass man natürlich um jeden Preis die Lösungsskizze treffen möchte, um möglichst alle Punkte mitzunehmen. Anspruchsvoll ists zweifelsohne und ich wette, der Klausurersteller hat sich nicht einmal 1% so viele Gedanken gemacht, wie wir uns jetzt. Einer der Kollegen oben hat beklagt, dass man bei diesen Klausuren keinerlei Zeit zum Nachdenken/Argumentieren hat und ich finde auch, dass das der schlimmste Aspekt ist. So wird mal wieder zu viel auswendig gelerntes Wissen abgeprüft und die Kreativität der Bearbeiter sanktioniert, da diese gezwungenermaßen mehr Zeit in Anspruch nimmt.
15.06.2020, 07:49
Seid ihr an dem Punkt denn so intensiv auf die Lehre eingegangen? Ich gehe (schon aus Zeitgründen) nur auf die Rechtssprechung vertiefter ein.
15.06.2020, 14:13
Hat auch jemand gesagt dass das kein gewerbebetrieb ist ? Irgendwie lief die Klausur heute doof :(
15.06.2020, 14:15
Was lief heute in NRW?
15.06.2020, 14:49
15.06.2020, 14:59
15.06.2020, 15:38
Meint ihr es ist schlimm, wenn man de Klage abgewiesen hat?
15.06.2020, 15:45



