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Klausuren März 2018
Gast
Unregistered
 
#221
16.03.2018, 20:04
Hatte noch jemand bei der BAK ein Problem mit dem beruhen? Also wenn man annimmt, das Verfahren wäre an der Stelle korrekt gelaufen, wäre er trotzdem wegen 316 verurteilt worden, da die BAK ja in jedem Fall über 1,3 lag. Oder ist das zu kompliziert gedacht?
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KarlderHorst bln
Unregistered
 
#222
16.03.2018, 20:13
Man, im Eifer des Gefechts vergessen, dass es den 316 im ersten Komplex noch gibt und diesbezüglich Freispruch beantragt. Mensch, hoffentlich gibt das nicht zu viel Abzug.
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Berliner
Unregistered
 
#223
16.03.2018, 20:57
(16.03.2018, 20:13)KarlderHorst bln schrieb:  Man, im Eifer des Gefechts vergessen, dass es den 316 im ersten Komplex noch gibt und diesbezüglich Freispruch beantragt. Mensch, hoffentlich gibt das nicht zu viel Abzug.


Macht nichts, vllt wird es im Mandantensinne durchgewinkt. Habe es ebenso gemacht.

Dann allerdings hilfsweise Anträge damit gekoppelt.
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Gast
Unregistered
 
#224
16.03.2018, 21:20
Kann man eigentlich auch sagen, dass das Protokoll trotz der vergessenen Unterschrift als fertiggestellt anzusehen ist? Hab sowas iwo im Kommentar gelesen und dann gesagt, dass das trotz fehlender Unterschrift fertiggestellt war und deshalb geprüft, ob Wiedereinsetzung möglich ist und die dann wegen fehlenden Verschuldens des Beschuldigten bejaht, weil 85 II ZPO ja nicht gilt usw...
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Berliner
Unregistered
 
#225
16.03.2018, 22:02
(16.03.2018, 21:20)Gast schrieb:  Kann man eigentlich auch sagen, dass das Protokoll trotz der vergessenen Unterschrift als fertiggestellt anzusehen ist? Hab sowas iwo im Kommentar gelesen und dann gesagt, dass das trotz fehlender Unterschrift fertiggestellt war und deshalb geprüft, ob Wiedereinsetzung möglich ist und die dann wegen fehlenden Verschuldens des Beschuldigten bejaht, weil 85 II ZPO ja nicht gilt usw...


Sagen wir so, selbst im Notfall hast du nur Zeit mit der Bearbeitung der Wiedereinsetzung in den Sand gesetzt und die Ausführungen gehen ins Leere. Ein Praktiker dürfte dir da kaum einen groben Fehler unterstellen. Denke aber es dürfte nicht als zugestellt gelten. Die UdG muss halt mit ihrem Kürzel das Ding absegnen. Die hat das Protokoll ja halt geführt. Halb so wild.
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Berlin2018
Unregistered
 
#226
16.03.2018, 23:55
(16.03.2018, 20:13)KarlderHorst bln schrieb:  Man, im Eifer des Gefechts vergessen, dass es den 316 im ersten Komplex noch gibt und diesbezüglich Freispruch beantragt. Mensch, hoffentlich gibt das nicht zu viel Abzug.

An sich finde ich die Idee eigentlich ganz geil. Da man im TK 1 eigentlich auch alles ablehnen konnte. Selbst wenn es am Ende nicht durchgeht. Hast du hilfsweise Anträge gestellt oder die Rev beschränkt? Den TK 2 hätte man aufgrund des insgesamt dann doch "günstigen" Schuldspruchs auch gänzlich unangetastet lassen, auch wenn es da keinen Betrug gab. Aber bei Tateinheit hinsichtlich des anderen Geschehens wohl keine Trennbarkeit. Die getroffenen Feststellungen reichten ja auch für wesentlich mehr. (239b, ggf. 253, 255, 250 I Nr. 1b) Man muss ja § 358 II 1 StPO beachten (Bindung "Art und Höhe")
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Gast
Unregistered
 
#227
17.03.2018, 18:28
Hat hier eigentlich schon jemand eine Lösung gepostet für Z4 in NRW?
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Gast
Unregistered
 
#228
17.03.2018, 20:21
Die wurde totgeschwiegen irgendwie...
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Berlin
Unregistered
 
#229
17.03.2018, 20:33
Die wurde ja auch nur in NRW geschrieben. Ansonsten nur als Wahlklausur. Hier scheinen aktuell vornehmlich Berliner und Hessen unterwegs zu sein. Hinsichtlich der Z4 bzw. Wahlklausur wohl insgesamt ein begrenzter Personenkreis.


Irgendwelche Ideen für Ö-Recht?
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Hesse
Unregistered
 
#230
19.03.2018, 15:36
Da überspringt man in den Skripten immer schön den Abschnitt bzgl des GastG und seiner Erlaubnis, da das HGastG das nicht vorsieht.. Und dann erklärt der SV das HGastG für nicht anwendbar..

War eine Klausur in der wohl viel vertretbar war und eher der Weg & die Argumente das Ziel waren
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