15.02.2016, 16:14
Also wegen der Verwertungsverbote (da geht's dann ja im Prinzip um den Vorsatz)
genau 97 iVm 148 (-) weil der betreffende Anwalt überhaupt nicht Verteidiger deshalb kann man den Brief verwerten der ja zumindest Vorsatz hinsichtlich des Vermieters (Tod) als Rückschluss zu lässt (zusammen mit den anderen Indizien)
aber: bei der Vernehmung am Telefon hat der Polizist nachgefragt zu Tatmotiven dh. informatorische Befragung, bei Zeugen ist auch dann 252 anwendbar dh in HV gesperrt da auch 257 (Widerspruchslösung)
dann § 306 zwar problematisieren (wg Denkzettel) aber wohl möglch
dann § 306 c als Versuch der ,Erfolgsqualifikation (Problematisiert ggf durch Fenster Öffnung Rücktritt, hier aber wohl beendet und kein ernsthaftes bemühen), 211, 22,23
Haftfortdauer Antrag, notw Verteidigung, Schwurgericht,
genau 97 iVm 148 (-) weil der betreffende Anwalt überhaupt nicht Verteidiger deshalb kann man den Brief verwerten der ja zumindest Vorsatz hinsichtlich des Vermieters (Tod) als Rückschluss zu lässt (zusammen mit den anderen Indizien)
aber: bei der Vernehmung am Telefon hat der Polizist nachgefragt zu Tatmotiven dh. informatorische Befragung, bei Zeugen ist auch dann 252 anwendbar dh in HV gesperrt da auch 257 (Widerspruchslösung)
dann § 306 zwar problematisieren (wg Denkzettel) aber wohl möglch
dann § 306 c als Versuch der ,Erfolgsqualifikation (Problematisiert ggf durch Fenster Öffnung Rücktritt, hier aber wohl beendet und kein ernsthaftes bemühen), 211, 22,23
Haftfortdauer Antrag, notw Verteidigung, Schwurgericht,
15.02.2016, 16:18
(15.02.2016, 16:14)Gast schrieb: Also wegen der Verwertungsverbote (da geht's dann ja im Prinzip um den Vorsatz)
genau 97 iVm 148 (-) weil der betreffende Anwalt überhaupt nicht Verteidiger deshalb kann man den Brief verwerten der ja zumindest Vorsatz hinsichtlich des Vermieters (Tod) als Rückschluss zu lässt (zusammen mit den anderen Indizien)
aber: bei der Vernehmung am Telefon hat der Polizist nachgefragt zu Tatmotiven dh. informatorische Befragung, bei Zeugen ist auch dann 252 anwendbar dh in HV gesperrt da auch 257 (Widerspruchslösung)
dann § 306 zwar problematisieren (wg Denkzettel) aber wohl möglch
dann § 306 c als Versuch der ,Erfolgsqualifikation (Problematisiert ggf durch Fenster Öffnung Rücktritt, hier aber wohl beendet und kein ernsthaftes bemühen), 211, 22,23
Haftfortdauer Antrag, notw Verteidigung, Schwurgericht,
Warum denn notwendige Verteidigung? Da hat sich doch zum Schluss ein Anwalt gemeldet? Deshalb habe ich keinen beigeordnet.
15.02.2016, 16:22
jap auch nur kurz im B Gutachten geprüft
genau war beigeordnet....
genau war beigeordnet....
15.02.2016, 16:24
Die Zeit war leider (mal wieder) viel zu knapp bemessen. Der praktische Teil (auf dem heute wohl nicht der Schwerpunkt lag) dürfte ziemlicher Murks geworden sein.
Zeitprobleme hattet ihr alle auch, nehme ich an?
Zeitprobleme hattet ihr alle auch, nehme ich an?
15.02.2016, 16:32
Ich verstehe nicht, warum die Dame hier keinen Vorsatz bezüglich einer Brandstiftung gehabt haben sollte.
Ich habe angeklagt wegen 306a I Nr. 1 in Tateinheit mit II (konkrete Gefahr für den gehbehinderten schlafenden Nachbar) sowie versuchter Mord zum Nachteil des Vermieters (und der übrigen Bewohner solid eventualis, aber kaum thematisiert) mit den Mordmerkmalwn niedrige Beweggründe, Heimtücke und gemeingefährliche Mittel.
Dann noch Beleidigung und Bedrohung bejaht und nach 154 eingestellt, Betrug angelegt und kurz auf ne bis in idem eingegangen.
Tätige Reue geprüft und abgelehnt.
Noch gedacht an versuchten Totschlag wegen des "geh wieder rein" aber nicht mehr dazu gekommen.
Verwertbarkeit des Briefs und der Aussage auf Vorhalt des Briefs (+), weil keine Funktion als Verteidiger. Angaben des Mannes Spontanäußerung.
Mein größtes Problem war die Tateinheit zwischen 306a I Nr. 1 und II. 306b II Nr. 1 habe ich dagegen abgelehnt, was ich nur schwer begründen kann (Gefahr Gesundheitsschädigung + aber Gefahr des Todes -).
Prozessuales Gutachten Haftfortdauer, notwendige Verteidigung, Bestätigung Beschlagnahme usw.
Ich habe angeklagt wegen 306a I Nr. 1 in Tateinheit mit II (konkrete Gefahr für den gehbehinderten schlafenden Nachbar) sowie versuchter Mord zum Nachteil des Vermieters (und der übrigen Bewohner solid eventualis, aber kaum thematisiert) mit den Mordmerkmalwn niedrige Beweggründe, Heimtücke und gemeingefährliche Mittel.
Dann noch Beleidigung und Bedrohung bejaht und nach 154 eingestellt, Betrug angelegt und kurz auf ne bis in idem eingegangen.
Tätige Reue geprüft und abgelehnt.
Noch gedacht an versuchten Totschlag wegen des "geh wieder rein" aber nicht mehr dazu gekommen.
Verwertbarkeit des Briefs und der Aussage auf Vorhalt des Briefs (+), weil keine Funktion als Verteidiger. Angaben des Mannes Spontanäußerung.
Mein größtes Problem war die Tateinheit zwischen 306a I Nr. 1 und II. 306b II Nr. 1 habe ich dagegen abgelehnt, was ich nur schwer begründen kann (Gefahr Gesundheitsschädigung + aber Gefahr des Todes -).
Prozessuales Gutachten Haftfortdauer, notwendige Verteidigung, Bestätigung Beschlagnahme usw.
15.02.2016, 16:39
Beleidigung Vermiter - da kein Strafantrag
Bedrohung - da nicht konkret genug um objektiv ernstzunehmen
einstellung nach 170 II, kein Bescheid weil vAw und keine EN weil anklage i.Ü.
Hauptprüfung versuchter Mord - Heimtücke + und gemeingefährliche Mittel + bei allen drei Personen (grausam ist mE zu abwegig)
306a I, II +
306 nein weil fremd -
U-Haft +
Verteidiger 140,141 +, hat sie aber schon
und wegen dem ganzen Verwertungszeug und weil ich eine ordentliche Anklageschrift machen wollte, war keine Zeit weitere Sachen zu prüfen und ich hab nur noch ein bisschen was erwähnt und dann über konkurrenzen rausgeworfen.
Bedrohung - da nicht konkret genug um objektiv ernstzunehmen
einstellung nach 170 II, kein Bescheid weil vAw und keine EN weil anklage i.Ü.
Hauptprüfung versuchter Mord - Heimtücke + und gemeingefährliche Mittel + bei allen drei Personen (grausam ist mE zu abwegig)
306a I, II +
306 nein weil fremd -
U-Haft +
Verteidiger 140,141 +, hat sie aber schon
und wegen dem ganzen Verwertungszeug und weil ich eine ordentliche Anklageschrift machen wollte, war keine Zeit weitere Sachen zu prüfen und ich hab nur noch ein bisschen was erwähnt und dann über konkurrenzen rausgeworfen.
15.02.2016, 16:43
(15.02.2016, 16:39)Gast schrieb: Beleidigung Vermiter - da kein Strafantrag
Bedrohung - da nicht konkret genug um objektiv ernstzunehmen
einstellung nach 170 II, kein Bescheid weil vAw und keine EN weil anklage i.Ü.
Hauptprüfung versuchter Mord - Heimtücke + und gemeingefährliche Mittel + bei allen drei Personen (grausam ist mE zu abwegig)
306a I, II +
306 nein weil fremd -
U-Haft +
Verteidiger 140,141 +, hat sie aber schon
und wegen dem ganzen Verwertungszeug und weil ich eine ordentliche Anklageschrift machen wollte, war keine Zeit weitere Sachen zu prüfen und ich hab nur noch ein bisschen was erwähnt und dann über konkurrenzen rausgeworfen.
Im Kommentar steht bei "grausam" ausdrücklich verbrennen dabei. Nur sehe ich den Vorsatz nicht, dass sie wirklich verbrennen sollten. So abwegig finde ich es nicht, es jedenfalls anzuprüfen.
15.02.2016, 16:44
Also zu der Verwertung des Telefongespräches:
Kaiser Skript:
Die Rspr fasst den Begriff der Vernehmung bei Zeugen sehr weit, auch nicht protokollierte Vernehmungen und informatorische Befragungen fallen darunter. Bei Rückfragen zur Sachverhaltschilderung gegeben
Kaiser Skript:
Die Rspr fasst den Begriff der Vernehmung bei Zeugen sehr weit, auch nicht protokollierte Vernehmungen und informatorische Befragungen fallen darunter. Bei Rückfragen zur Sachverhaltschilderung gegeben
15.02.2016, 16:47
306 fremd (-) ??? der war doch nicht Eigentümer?
15.02.2016, 16:48
Jo, das war ja was.
prozessuale probleme waren ja Brief, wo das problem war, ob wegen 97 StPO verwertbar und Anruf, wo Frage is, ob 252 sperrt oder nicht.
Materiell habe ich 211, 2122 bzgl. aller drei - einmal dolus directus, zweimal dolus eventualis und dazu dann Heimtücke und gemeingefährl. Mittel; Grausamkeit (-) und niedere Beweggründe auch (-), die ärgert sich halt
Habe dann noch eine Rücktritt recht ausführlich geprüft: Argument: Sie geht wieder rein und macht die Fenster auf, um zu helfen, bewirkt damit aber schlimmeres, fraglich dann, nach welcher Vorschrift zurückgetreten werden kann und ob beendet oder unbeendet - hier bei mir beendeter untauglicher Versuch, sodass Rücktritt nach 24 Abs. 1 S. 2 StGB; der ist heir nicht erfüllt, weil er eben nicht alles für ihn mögliche macht
dann noch Brandstiftung: bei mir auch Versuch Erfolgsqualifikation, also 306c StGB (war dann beim Konkretum schwierig); Da konnte man inzident dann prüfen, ob 306a bzw 306 I gegeben ist: Habe gesagt (+), da zwar Haus nicht angezündet, sondern nur Matratze aber zumindest teilweise zerstört, da Laminat brennt und Wohnung zerstört; die anderen BS-sachen dann verdrängt
B-Gutachten war nicht viel: Schwurgericht; Verteidiger gibt es; Haftfortdauer; bei mir Herausgabe Brief (da ich gesagt hab, dass 97 schon erfüllt) und 154 für TK 1 ohne EN und mit EB
Praktischer Teil dann schnell geschrieben, wobei im Konkretum natürlich der Plan genau dargelegt werden musste
prozessuale probleme waren ja Brief, wo das problem war, ob wegen 97 StPO verwertbar und Anruf, wo Frage is, ob 252 sperrt oder nicht.
Materiell habe ich 211, 2122 bzgl. aller drei - einmal dolus directus, zweimal dolus eventualis und dazu dann Heimtücke und gemeingefährl. Mittel; Grausamkeit (-) und niedere Beweggründe auch (-), die ärgert sich halt
Habe dann noch eine Rücktritt recht ausführlich geprüft: Argument: Sie geht wieder rein und macht die Fenster auf, um zu helfen, bewirkt damit aber schlimmeres, fraglich dann, nach welcher Vorschrift zurückgetreten werden kann und ob beendet oder unbeendet - hier bei mir beendeter untauglicher Versuch, sodass Rücktritt nach 24 Abs. 1 S. 2 StGB; der ist heir nicht erfüllt, weil er eben nicht alles für ihn mögliche macht
dann noch Brandstiftung: bei mir auch Versuch Erfolgsqualifikation, also 306c StGB (war dann beim Konkretum schwierig); Da konnte man inzident dann prüfen, ob 306a bzw 306 I gegeben ist: Habe gesagt (+), da zwar Haus nicht angezündet, sondern nur Matratze aber zumindest teilweise zerstört, da Laminat brennt und Wohnung zerstört; die anderen BS-sachen dann verdrängt
B-Gutachten war nicht viel: Schwurgericht; Verteidiger gibt es; Haftfortdauer; bei mir Herausgabe Brief (da ich gesagt hab, dass 97 schon erfüllt) und 154 für TK 1 ohne EN und mit EB
Praktischer Teil dann schnell geschrieben, wobei im Konkretum natürlich der Plan genau dargelegt werden musste