16.10.2025, 16:55
(16.10.2025, 16:40)Luckyto schrieb:(16.10.2025, 16:25)Biased schrieb: Ich habe gesagt Goldmünzen kann man nicht weiter sicherstellen, die Geldscheine schon.
Iwie war mir die Begründung zu den Goldmünzen zu wenig von dem Beklagten. Dann hab ich da nach Beweislast entschieden.
Bei dem Bargeld waren genug Indizien für mich. Habt ihr auch ewig für den TB gebraucht? Und hat jmd noch Rubrumsberichtigung wegen dem Beklagten (Land?) angenommen?
Ich hab das auch so gelöst, dass er die Münzen zurück bekommt. Fand das da nicht so eindeutig dass das zu den kriminellen Geschäften gehört hat und hab das mit dem Gesamteindruck beim Auffinden der Sachen noch zusätzlich bisschen begründet
Bin erleichtert nicht die einzige zu sein, die das so gelöst hat. Mich hat diese blöde mV im Verwaltungsrecht total genervt. Es war total blöd zu verstehen was man denn jetzt annehmen soll.. ich fand die Klausur machbar, aber nur weil ich direkt angefangen habe zu schreiben. Handschreiber rip…
16.10.2025, 17:00
16.10.2025, 18:06
Wie habt ihr den Auszug vom Urteil vom BVerfG berücksichtigt?
16.10.2025, 18:07
Im Rahmen der Begründetheit zu Anfang. Also erstmal erklärt, warum das PolG hier anwendbar ist.
16.10.2025, 18:26
16.10.2025, 18:33
Unterschiedliche Zielrichtung. Stand meine ich im letzten Abschnitt. § 73 StGB präventiver Charakter dahingehend Wiederherstellung der Rechtsordnung. § 43 PolG präventiv im Sinne von Gefahrenabwehrrecht. Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abwehren ->daher keine Speerwirkung.
16.10.2025, 18:41
Wie seid ihr mit der „Anhörung“ des Klägers in der mündlichen Verhandlung umgegangen?
Also wie in der Klausur eingebaut?
Ich habe es bei der Gefahrenprognose, ob eine hinreichende Gefahr besteht, dass die Banknoten und Goldmünzen zur „Reinvestion“ für BtM genutzt werden könnten, eingebaut.
(Hierbei habe ich gedacht, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass die Gegenstände aus dem BtM Handel stammen, werden sie auch wieder hinreichend wahrscheinlich für den Handel genutzt werden.
Dabei ist mir aufgefallen, dass der Kläger gesagt hat, dass er Ende 2022 das Bargeld 15.000€ aus der Erbschaft seines Vaters erhalten habe, aber in der Klageschrift am Anfang vorgetragen hat, dass er im Herbst 2023 wegen finanziellen Engpässen die Miete nicht zahlen konnte und eine Zwangsräumung erfolgte. Das war für mich ein Widerspruch, weil er ja angeblich die 15.000 schon hatte und daher eigentlich seine Miete hätte zahlen können. Daher war die Aussage für mich unglaubhaft. Und daher für mich wahrscheinlich dass die Gegenstände aus BtM Handel (gestützt mit den 300g,Feinwaage und Crusher und szenetypische Stückelung) stammen und daher die Reinvestition wahrscheinlich ist.
Ist das nachvollziehbar?:)
Also wie in der Klausur eingebaut?
Ich habe es bei der Gefahrenprognose, ob eine hinreichende Gefahr besteht, dass die Banknoten und Goldmünzen zur „Reinvestion“ für BtM genutzt werden könnten, eingebaut.
(Hierbei habe ich gedacht, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass die Gegenstände aus dem BtM Handel stammen, werden sie auch wieder hinreichend wahrscheinlich für den Handel genutzt werden.
Dabei ist mir aufgefallen, dass der Kläger gesagt hat, dass er Ende 2022 das Bargeld 15.000€ aus der Erbschaft seines Vaters erhalten habe, aber in der Klageschrift am Anfang vorgetragen hat, dass er im Herbst 2023 wegen finanziellen Engpässen die Miete nicht zahlen konnte und eine Zwangsräumung erfolgte. Das war für mich ein Widerspruch, weil er ja angeblich die 15.000 schon hatte und daher eigentlich seine Miete hätte zahlen können. Daher war die Aussage für mich unglaubhaft. Und daher für mich wahrscheinlich dass die Gegenstände aus BtM Handel (gestützt mit den 300g,Feinwaage und Crusher und szenetypische Stückelung) stammen und daher die Reinvestition wahrscheinlich ist.
Ist das nachvollziehbar?:)
16.10.2025, 18:53
(16.10.2025, 18:41)Juraboy schrieb: Wie seid ihr mit der „Anhörung“ des Klägers in der mündlichen Verhandlung umgegangen?Ja, das mit der Miete habe auch auch geschrieben
Also wie in der Klausur eingebaut?
Ich habe es bei der Gefahrenprognose, ob eine hinreichende Gefahr besteht, dass die Banknoten und Goldmünzen zur „Reinvestion“ für BtM genutzt werden könnten, eingebaut.
(Hierbei habe ich gedacht, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass die Gegenstände aus dem BtM Handel stammen, werden sie auch wieder hinreichend wahrscheinlich für den Handel genutzt werden.
Dabei ist mir aufgefallen, dass der Kläger gesagt hat, dass er Ende 2022 das Bargeld 15.000€ aus der Erbschaft seines Vaters erhalten habe, aber in der Klageschrift am Anfang vorgetragen hat, dass er im Herbst 2023 wegen finanziellen Engpässen die Miete nicht zahlen konnte und eine Zwangsräumung erfolgte. Das war für mich ein Widerspruch, weil er ja angeblich die 15.000 schon hatte und daher eigentlich seine Miete hätte zahlen können. Daher war die Aussage für mich unglaubhaft. Und daher für mich wahrscheinlich dass die Gegenstände aus BtM Handel (gestützt mit den 300g,Feinwaage und Crusher und szenetypische Stückelung) stammen und daher die Reinvestition wahrscheinlich ist.
Ist das nachvollziehbar?:)
16.10.2025, 18:53
(16.10.2025, 18:41)Juraboy schrieb: Wie seid ihr mit der „Anhörung“ des Klägers in der mündlichen Verhandlung umgegangen?Ja, das mit der Miete habe auch auch geschrieben
Also wie in der Klausur eingebaut?
Ich habe es bei der Gefahrenprognose, ob eine hinreichende Gefahr besteht, dass die Banknoten und Goldmünzen zur „Reinvestion“ für BtM genutzt werden könnten, eingebaut.
(Hierbei habe ich gedacht, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass die Gegenstände aus dem BtM Handel stammen, werden sie auch wieder hinreichend wahrscheinlich für den Handel genutzt werden.
Dabei ist mir aufgefallen, dass der Kläger gesagt hat, dass er Ende 2022 das Bargeld 15.000€ aus der Erbschaft seines Vaters erhalten habe, aber in der Klageschrift am Anfang vorgetragen hat, dass er im Herbst 2023 wegen finanziellen Engpässen die Miete nicht zahlen konnte und eine Zwangsräumung erfolgte. Das war für mich ein Widerspruch, weil er ja angeblich die 15.000 schon hatte und daher eigentlich seine Miete hätte zahlen können. Daher war die Aussage für mich unglaubhaft. Und daher für mich wahrscheinlich dass die Gegenstände aus BtM Handel (gestützt mit den 300g,Feinwaage und Crusher und szenetypische Stückelung) stammen und daher die Reinvestition wahrscheinlich ist.
Ist das nachvollziehbar?:)
17.10.2025, 15:40
Was habt ihr heute gemacht GPA?



