16.01.2020, 01:35
Ich habe es auch falsch.
16.01.2020, 01:40
16.01.2020, 09:55
Was denn nun Makleranspruch ja oder nein? Aber selbst wenn man da im Ergebnis falsch liegt, die Probleme der Klausur ( § 652ff., Anfechtung) besprochen hat und die Zweckmäßigkeit dann stringent hat dürfte das doch zum bestehen reichen oder? Weiß gar nicht ob die cic wirklich in der Klausur angelegt war.
16.01.2020, 10:14
Der Makleranspruch bestand. Ich dachte, Nachweis im Exposé genügt nicht, weil ich bei Vermittlung eines Vertrages 652 Rn. 27 im Palandt geschaut habe. Das war falsch. Der Anspruch besteht bei bloßem Nachweis. Stand sogar in der Norm. Wie kann man nur so blöd sein? ?
Die Anfechtung ging nicht durch, wegen 144 BGB. Was ich auch nicht gesehen habe. Die vierte Klausur ist auch komplett falsch. Weil ich einen Mietvertrag angenommen habe und das war unvertretbar und noch mit falscher Begründung, weil ich einen versteckten Einigungsmangel angenommen habe, und keinen offenen. Die erste Klausur habe ich bestimmt nicht bestanden, weil ich mittendrin aufhören musste. Die 5 im Urteil habe ich mit Sicherheit falsch, da ich nur die rechtliche Würdigung habe, mit einem Fehler drin, da ich beim Ausrutschen des Wagens in der Öl Spur Fahrlässigkeit annahm. SACHVERHALT, Beweiswürdigung und Strafzumessung habe ich gar nicht. Nur 4 Klausuren bleiben noch. Es kann also knapp werden.
Zum zweiten Mal.... Den gelben Brief kenne ich ja schon.
Wenn Du einen weißen Umschlag hast und durchgefallen bist, tut mir das sehr Leid. Du hast die Auswahl, ob Du Ergänzungsvorbereitungsdienst machen willst oder aufhören willst. Dabei besuchst Du entweder AGs oder bekommst Einzelausbilder. Ich würde nicht sagen, mache es nicht. Du hast eben keine Garantie, ob es nicht doch genauso läuft. Wie bei mir zum Beispiel, denn es kommen ja nicht die gleichen Klausuren, sondern neue Klausuren mit neuen Problemen. Wenn Du es nicht wagst, wirfst Du Dir vor, es nicht noch einmal versucht zu haben.
Die Auswahl zwischen Pest und Cholera sozusagen
Die Anfechtung ging nicht durch, wegen 144 BGB. Was ich auch nicht gesehen habe. Die vierte Klausur ist auch komplett falsch. Weil ich einen Mietvertrag angenommen habe und das war unvertretbar und noch mit falscher Begründung, weil ich einen versteckten Einigungsmangel angenommen habe, und keinen offenen. Die erste Klausur habe ich bestimmt nicht bestanden, weil ich mittendrin aufhören musste. Die 5 im Urteil habe ich mit Sicherheit falsch, da ich nur die rechtliche Würdigung habe, mit einem Fehler drin, da ich beim Ausrutschen des Wagens in der Öl Spur Fahrlässigkeit annahm. SACHVERHALT, Beweiswürdigung und Strafzumessung habe ich gar nicht. Nur 4 Klausuren bleiben noch. Es kann also knapp werden.
Zum zweiten Mal.... Den gelben Brief kenne ich ja schon.
Wenn Du einen weißen Umschlag hast und durchgefallen bist, tut mir das sehr Leid. Du hast die Auswahl, ob Du Ergänzungsvorbereitungsdienst machen willst oder aufhören willst. Dabei besuchst Du entweder AGs oder bekommst Einzelausbilder. Ich würde nicht sagen, mache es nicht. Du hast eben keine Garantie, ob es nicht doch genauso läuft. Wie bei mir zum Beispiel, denn es kommen ja nicht die gleichen Klausuren, sondern neue Klausuren mit neuen Problemen. Wenn Du es nicht wagst, wirfst Du Dir vor, es nicht noch einmal versucht zu haben.
Die Auswahl zwischen Pest und Cholera sozusagen
16.01.2020, 10:47
Halte das mit cic auch für falsch. Der SV hat das meines Erachtens nicht angedeutet und auch im Palandt hatte ich nichts gefunden, was darauf hindeuten könnte. Denke der Makleranspruch bestand. Indes war die Frage 144 ne reine Auslegungsfrage, die man mit Sicherheit sehr gut in beide Richtungen begründen konnte. Lasse mich bzgl. cic aber gerne überzeugen;)
Wünsche dem Kollegen über mir natürlich ganz fest, dass es trotzdem geklappt hat!
Wünsche dem Kollegen über mir natürlich ganz fest, dass es trotzdem geklappt hat!
16.01.2020, 11:01
(16.01.2020, 10:47)Gast schrieb: Halte das mit cic auch für falsch. Der SV hat das meines Erachtens nicht angedeutet und auch im Palandt hatte ich nichts gefunden, was darauf hindeuten könnte. Denke der Makleranspruch bestand. Indes war die Frage 144 ne reine Auslegungsfrage, die man mit Sicherheit sehr gut in beide Richtungen begründen konnte. Lasse mich bzgl. cic aber gerne überzeugen;)
Wünsche dem Kollegen über mir natürlich ganz fest, dass es trotzdem geklappt hat!
ich war ganz genial bei der Anfechtung :) .. habe den § 144 übersehen und was macht man dann, man nimmt 242 ;) . Argumentation ging in die ähnliche Richtung. Auf die Cic bin ich auch mal gespannt. Denke aber selbst wenn das stimmen sollte, habe ich soviel angesprochen das müsste langen.
16.01.2020, 11:05
Cic wäre diese Argumentation gewesen:
BGH, Urteil vom 4. Dezember 2015 - V ZR 142/14
Denke, dass es liebe Punkte kostet, wenn man das nicht hat.
BGH, Urteil vom 4. Dezember 2015 - V ZR 142/14
Denke, dass es liebe Punkte kostet, wenn man das nicht hat.
16.01.2020, 11:55
(16.01.2020, 11:05)Gast schrieb: Cic wäre diese Argumentation gewesen:Was kostet in Jura denn keine Punkte? :) … Ich denke ein wichtiger Schwerpunkt waren die § 652ff. und das man die Bestätigungsproblematik gesehen hat ( mal sehen, was daraus wird, wenn man den § 144 übersehen hat und über 242 ging ), Anfechtung war bei mir dann raus, 812 dann auch, wenn überhaupt Cic erwartet wurde, dann ist das meines Erachtens ein Schmankerl. Ich weiß auch gar nicht, ob das so deutlich im Sachverhalt angelegt war bei uns in Nds. .. BGH hats ja in dem Urteil aber auch verneint :)
BGH, Urteil vom 4. Dezember 2015 - V ZR 142/14
Denke, dass es liebe Punkte kostet, wenn man das nicht hat
16.01.2020, 12:39
Ich habe heute in NDS. Ergebnisse bekommen und noch bestanden.
16.01.2020, 12:45