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Klausuren Januar 2018
NRW_Bot?
Unregistered
 
#211
30.01.2018, 15:28
fehlerhafte ZVR Klausur?
- wir haben ja in einer Klausur nur 5 Minuten drauf bekommen, vielleicht ist es diese.
- was soll mit der sein?
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NRW_Bot
Unregistered
 
#212
30.01.2018, 15:31
Sry, gerade gemerkt, es betrifft die Hessener :D
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Gast Frankfurt
Unregistered
 
#213
30.01.2018, 16:00
(30.01.2018, 15:31)NRW_Bot schrieb:  Sry, gerade gemerkt, es betrifft die Hessener :D

Mich wundert, dass noch keiner geschrieben hat. Ich habe gestern bereits Nachricht vom JPA bekommen, aber ich gehe davon aus, dass es nicht nur mich betrifft, daher hier mal in die Runde:

Die ZII-Klausur litt wohl unter einem nicht behebbaren Verfahrensfehler. Deswegen wurde mir mitgeteilt, dass ich in der März-Kampagne, genauer am 12. März, die ZII-Klausur erneut schreiben kann. Der Erhalt der Gesamt-Ergebnisse soll sich dadurch nicht verzögern.

Alternativ wurde mir angeboten, 1) die ZII-Klausur dennoch korrigieren zu lassen und die Bewertung, unter Verzicht auf eine spätere Rüge, gegen mich gelten zu lassen, oder 2) nur die anderen 7 Klausuren werten zu lassen.

Ich gehe davon aus, dass Ihr eine ähnliche Nachricht demnächst bekommt. Zumindest bei uns in Frankfurt war die Situation ja für alle gleich
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Gast
Unregistered
 
#214
30.01.2018, 17:22
(30.01.2018, 16:00)Gast Frankfurt schrieb:  Die ZII-Klausur litt wohl unter einem nicht behebbaren Verfahrensfehler.

Was heißt das denn? Was genau ist denn der "nicht behebbare Verfahrensfehler"?
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Gast Frankfurt
Unregistered
 
#215
30.01.2018, 17:32
(30.01.2018, 17:22)Gast schrieb:  
(30.01.2018, 16:00)Gast Frankfurt schrieb:  Die ZII-Klausur litt wohl unter einem nicht behebbaren Verfahrensfehler.

Was heißt das denn? Was genau ist denn der "nicht behebbare Verfahrensfehler"?

Das wurde nicht beschrieben. Ich kann mich noch erinnern, dass die Geldsumme aus einem Urteil abgeändert wurde und dass die Person des Gläubigers, an den ein Untermieter gezahlt hat abgeändert wurde.

Aber was der (Verfahrens-) Fehler war und warum der unbehebbar ist wurde nicht gesagt
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Hessen
Unregistered
 
#216
30.01.2018, 17:59
Ja genau wegen den ständigen Sachverhaltsänderungen und dass es nur 30 Minuten Verlängerung gab.. und erst um 12 Uhr der Fall feststand
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NRW_Bot
Unregistered
 
#217
30.01.2018, 20:41
ich kann nur für mich sprechen: ich habe nichts bisher erhalten.
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Max Hessen
Unregistered
 
#218
01.02.2018, 12:00
Ich habe in Wiesbaden geschrieben und bisher nichts erhalten.

@ Gast Frankfurt: Hattest du dem JPA zuvor von dir aus geschrieben und gerügt?

Der abgeänderte SV kann doch letztlich nicht unbrauchbar gewesen sein, wenn in NRW die gleiche Klausur (und das ohne Schreibverlängerung) normal bewertet wird..?
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Gast Frankfurt
Unregistered
 
#219
01.02.2018, 12:48
(01.02.2018, 12:00)Max Hessen schrieb:  Ich habe in Wiesbaden geschrieben und bisher nichts erhalten.

@ Gast Frankfurt: Hattest du dem JPA zuvor von dir aus geschrieben und gerügt?

Der abgeänderte SV kann doch letztlich nicht unbrauchbar gewesen sein, wenn in NRW die gleiche Klausur (und das ohne Schreibverlängerung) normal bewertet wird..?

Also es wundert mich jetzt allmählich selbst, dass hier noch niemand etwas erhalten hat. Ich habe die Klausur wie alle anderen mitgeschrieben, die Änderungen während der Klausur zur Kenntnis genommen und nichts weiter gemacht. So einen Fall mit mehreren Änderungen während der Klausur und 30 Minuten Schreibverlängerung hatte ich schonmal im Examen, aber da kam später gar nichts, deswegen hatte ich auch dieses Mal nichts erwartet.

Ich weiß noch nicht einmal, ob dieser "unbehebbare Verfahrensfehler", der nicht näher beschrieben wurde, auf einer der Anpassungen während der Klausur beruht, oder ob da noch was ganz anderes war. Aus meiner Sicht ließ sich die Klausur mit den Anpassungen schon noch lösen. Ob nun mehr oder weniger ansprechend steht ja auf einem anderen Blatt Papier.
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Verbesserer Hessen
Unregistered
 
#220
01.02.2018, 17:21
Ich habe auch am 29.01. das Schreiben vom JPA erhalten. Habe in Marburg geschrieben und wüsste nicht, dass es da abgesehen von der mehrfachen Sachverhaltsänderung und den 30 Min Schreibzeitverlängerung einen Vorfall gab. Also müssen die eigentlich das meinen. Werde die Klausur aber nicht nochmal schreiben. Wobei das natürlich verlockend erscheint, das hat man sonst im Examen ja nicht, dass man sich vom Lernen her wirklich auf eine Klausur konzentrieren kann.
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