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  5. Klausuren Juli 2016
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Klausuren Juli 2016
Hesslo
Unregistered
 
#211
11.07.2016, 13:59
So was kam in NRW?
In Hessen war es wohl versuchter Mord, gemeinschaftlich und etwas blöd darzustellen.
Dann bzgl. einem Hund Unterschlagung/Diebstahl oder so.
Prozessuale Probleme, Anwalt des einen meint 136a Verstoß und 136 wegen niedrigem IQ, Anwalt der anderen meint 136 wegen noch niedrigerem IQ. Nebenklage und Haftbefehl.

Die Zeit war knapp wie ich es nie in einer S1 gesehen habe. Richtig mies.

Schade, aber ich glaube das war nix.
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Nds19
Unregistered
 
#212
11.07.2016, 14:03
Nds:

A gibt G den Hund nach dem Gassi-Gehen nicht zurück, sondern bringt ihn zu Dritten
(§ 242 / § 263?)

A erstattet Anzeige, da ihm bei einem Raub der Hund entwendet wurde, dies ist falsch
(§ 145d, § 153, 164?)

A versucht G durch Rattengift zu töten, tatsächlich löst sich aber nur der blaube Farbstoff auf, den G in vier Berliner spritzt. G passiert nichts.
A will G töten, da er 70000 Euro vermutete( tatsächlich hat G nur ein paar Tausend Euro.
(§ 211-Versuch, Körperverletzung-Versuch)

M will den Hund von G haben und wirkt deshalb mit A,
hier war sicherlich Mittäterschaft oder Anstiftung zu diskutieren

Und was sagt ihr?
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Hessen
Unregistered
 
#213
11.07.2016, 14:10
Also die Klausur heute in Hessen hatte massig Probleme...

Es ging um versuchten Mord. je nachdem welche merkmale man annahm sogar noch gekreuzte, hab ich aber abgelehnt. Irrtum unbeachtlich bzgl. Gift und Irrtum bzgl. Geld ebenfalls unbeachtlich.
Ich habe beim vers. Mord aber einen Rücktritt bejaht, was mir ziemlich schwer viel. Aber der BGH ist ja immer mega großzügig was das angeht und das Gift etc. war ja noch alles vorhanden und die Beschuldigte M bringe ihr ja auch häufig was zu essen. Daher Tatplan modifizieren--> Rücktritt (+).

Beweisverwertungsproblematik hier eingebracht.

Hab dann vers. gef. KV kurz bejaht und auf 23 III noch kurz verwiesen.
und Rücktritt abgelehnt.

2. Tatkomplex hatte ich nur Zeit für Ergebnissätze
bzgl A:
1. 242 (-) wg. Wegnahme (-)
2. vers. Unterschlagung (+)
3. 153 (-) Polizei falsche Stelle
4. 164 (-)
5. 145d (+)

bzgl B:
Anstiftung zur vers. Unterschlagung

Prozessuales:
standard bzgl. sachlichen und örtlichen Zuständigkeit
140 stpo (-) weil nur vergehen
153 und 154 stpo bzgl des kompletten zweiten Tatkomplexes, damit ich für die Anklage zeit spare.
Auf Sicherstellung der Asservate und die Nebenklage bin ich gar nicht mehr eingegangen wegen Zeit.

Dann entsprechende Anklageschrift.
Bin nur mit biegen und brechen fertig geworden...
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Gast
Unregistered
 
#214
11.07.2016, 14:29
A:

Handlungsabschnitt 1: Chico

- § 263 I 1 ggü und zu Lasten Eheleute Mücke (-) da kein konkret bezifferbarer Vermögensschaden (k.A. zu Futterkosten)

- § 246 I,II (+)

- § 145d I 1 Nr. 1 (+) Raub vorgetäuscht

M:

- § 145d I 1 Nr. 1, 26 (+)
- § 246 I,II,26 (+)

Handlungsabschnitt 2: Gift

A:

- § 211, 22, 23 I, 25 II StGB
bei A Heimtücke, Habgier (-) da er glaubt, dass Geld gehöre niemandem, wenn G stirbt

auch untaugl. Versuch ist strafbar

M:

- § 211, 22, 23 I, 25 II StGB
Heimtücke und Habgier, aber nicht zur Ermöglichung einer Straftat


Ansonsten hinr TV (mit einem Satz festgestellt):
§ 212, 22,23,25 II
223, 22, 23, 25 II
223 I, 224 I 1 Nr. 1, 4, 5

B-Gutachten

- Zuständig LG Fra Schwurgericht
- Nebenklage (keine Zeit)
- Pflichtv. § 140 StPO
- Haftbefehl -> Fluchtgefahr
- Einstellung 170 II bzgl Betrug
- § 154 a bzgl Unterschlagung, Anstiftung U.

Anklage

- § 145 d I 1 Nr.1
- § 211, 22, 23, 25 II

- 145 d I 1 Nr. 1, 26
- § 211, 22, 23, 25 II


Zu dem Problem der Verwertung: Ich habe etwas hilflos geprüft und festgestellt, dass A und M nicht eingeschüchtert wurden und ihnen auch die Belehrung erklärt wurde und deshalb die pol. Vernehmung nicht widerrechtlich erfolgte, sodass die Vernehmung der Verhörspersonen in der Hauptverhandlung möglich sein wird. Weil ich da sehr unsicher war, habe ich oft auf das was die Eheleute Mücke gesagt haben abgestellt und auf die gefundenen Spritzen. Naja. War nicht schön.
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Hesse1987
Unregistered
 
#215
11.07.2016, 14:44
Habe es ganz ähnlich wie du Gast. Die Beweisverwertung habe ich nur kurz unter dem Aspekt unzulässige Vernehmungsmethode wegen der vorgeblichen "Druckausübung" entsprechend § 136 a StPO und Vernehmungsfähigkeit wegen dem Andeutungen in den psychiatrischen Gutachten geprüft.

Rücktritt habe ich wegen fehlgeschlagenen Versuchs verneint, weil Gift offensichtlich nicht ausgereicht hat und erhebliche zeitliche Zäsur und die Alte schon über weitere Begehungsweise mit Schlaftabletten spekuliert hat.
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RefNRW
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2016
#216
11.07.2016, 14:52
Witzig, die benennen die Beteiligten in den Klausuren gleich, obwohl die Sachverhalte in den Ländern anders sind. Witzige Leute da beim Prüfungsamt. Vermutlich sitzen sie jetzt auch davor und freuen sich schon wieder schelmisch über unsere Flüche. In dem Falle: gretzi miteinand!! Z1 war mir übrigens Scheiss egal, habt ihr mich nicht mit schocken können! :P

Heute war krass: mord habe ich nicht so breit getreten. Bzw man musste ja dort die ganzen WiderspruchslösungsP reinbringen also Aussage A, Aussage M Durchsuchung (freiwillig). War natürlich alles verwertbar.

Anklage vor der großen Strafkammer? Mord (-) Hemmschwellentheorie

1.Tk
A : 246 (+) sagt zu KAlle Mücke "das ist mein Hund der Pi

M : 246 26 (+)
259,22,23 (-) ausnahmsweise ist der Anstifter auch nicht tauglicher Täter

2. tk:
226 (+)
Mittäterschaft bräuchte man nur bei A

223 tritt zurück hinter 226


Anklage und Vfg
Besonderheit der Haft
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Gast
Unregistered
 
#217
11.07.2016, 15:07
In Nds war 259 StGB nach dem BV nicht zu prüfen
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Gast Ali
Unregistered
 
#218
11.07.2016, 15:11
Wurde heute jemand überhaupt richtig fertig?:@
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Hesse
Unregistered
 
#219
11.07.2016, 15:16
Rwnnfahrer Klausur
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Alasio
Unregistered
 
#220
11.07.2016, 15:30
Wie habt Ihr das mit dem IQ und § 21 StGB gemacht?
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