15.10.2015, 19:30
(15.10.2015, 18:05)Gast schrieb: In NRW war im Übrigen auch nur hilfsweise Feststellung beantragt. Zudem die Aufhebung des Festsetzungsbescheids. In der Allgemeinverfügung war Zwangsgeld angedroht.
Der Kollege hat das schon richtig erkannt. Auf Nachfrage des Gerichts wurde erklärt dass der Kläger noch nicht gezahlt habe.
Ja, und Rechtsgrundlage für die den Kläger noch belastende Vollstreckungsmaßnahme ist die Festsetzung des Zwangsgeldes (113, Rn 106).
15.10.2015, 19:49
15.10.2015, 20:47
Aaach miste. Ich glaub ich hab den ganzen klausurendurchgang echt immer daneben gegriffen was die Lösungen der "echten" Gerichte im Ergebnis angeht...
15.10.2015, 21:18
Das heißt ja im Umkehrschluss, dass du jeweils die Vorinstanz getroffen hast! Immerhin :-)
15.10.2015, 21:30
Oh danke
15.10.2015, 21:32
Diese Sichtweise rettet mir den abend und die nächsten 3 Monate. .. Cool
16.10.2015, 17:20
Was lief als V2 in NRW?
16.10.2015, 17:51
Anwaltsklausur - BauO Veränderungssperre
16.10.2015, 17:54
Glückwunsch an alle, die den Prüfungsmarathon jetzt hinter sich haben - lasst es jetzt erstmal krachen und gönnt euch eine kleine, aber wohl verdiente Auszeit! :)
16.10.2015, 20:05
Beim gpa lief auch Veränderungssperre aber man musste aus Behördensicht den widerspruchsbescheid schreiben. Kleines fristenproblem bei der Zulässigkeit des widerspruchs und dann viel verschachteltes baurecht-geprüfe...