16.07.2015, 21:25
Deswegen habe ich auch nur das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers problematisiert, nicht dessen Klagebefugnis. Die ist wie von dir schön erläutert in jedem Fall gegeben.
16.07.2015, 21:34
Ja stimmt... Hätte ich mal geschafft, das alles auch zu Papier zu bringen...
Allen viel Erfolg und Durchhaltevemögen für die letzte Klausur!
Allen viel Erfolg und Durchhaltevemögen für die letzte Klausur!
16.07.2015, 21:40
Von mir auch viel Erfolg für morgen... Es ist fast vollbracht
16.07.2015, 21:52
Dieser Beschluss des OVG NRW dürfte im Wesentlichen für das Nachbargrundstück Anlass für die Klausur gewesen sein:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_n...40428.html
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_n...40428.html
17.07.2015, 18:57
Ö2: anwaltsklausur eilrechtsschutz gegen Kostenfestsetzungsbescheid KrWG, HSOG, FZV
17.07.2015, 19:13
17.07.2015, 19:20
(17.07.2015, 19:13)Gast schrieb:(17.07.2015, 18:57)Hessen schrieb: Ö2: anwaltsklausur eilrechtsschutz gegen Kostenfestsetzungsbescheid KrWG, HSOG, FZV
ein arschloch von klausur
Mal eben mich selbst zitiert xD
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3128.php
""VG Göttingen v. 22.07.2010: Zur Haftung des Althalters als Störer für Kfz-Umsetzungsgebühren auch nach Verkauf""
Das war es jedenfalls in Nds.
dann lag ich doch nicht so daneben wie vermutet :)
17.07.2015, 19:29
Diese Entscheidung ist ja wohl mal die reinste Verarsche! Wenn man ihr folgen würde dann müsste man gar keinen praktischen Entwurf machen
17.07.2015, 19:29
Leider kein § 80er in NRW, da § 112 JustG NRW das Entfallen der aW für Verwaltungsakte in der Vollstreckung anordnet, nicht nach der Vollstreckung (Effektivität nur derVollstreckung). So.jedenfalls hM.
17.07.2015, 19:35
da wird der Begriff des Störers richtig gedehnt