14.06.2022, 20:05
Wie schwer wiegt denn ein halber hingerotzter Tatbestand, weil man die Entscheidungsgründe vorgezogen hat?
14.06.2022, 20:07
Interessiert mich auch … schon in mehreren klausuren den tatbestand unleserlich in den letzten 20 minuten verfasst
14.06.2022, 20:10
ÖR-Gerichtsklausur: falsche Klageart (wirklich nicht mehr vertretbar) und falsche Ermächtigungsgrundlage (und das auch noch mit unzureichendem Begründungsaufwand) geprüft...aufgrund guter Ermessenserwägungen am Ende und insgesamt ordentlicher Struktur aber dennoch auf 6 Pkt. gekommen

15.06.2022, 10:02
(14.06.2022, 20:10)reginchen schrieb: ÖR-Gerichtsklausur: falsche Klageart (wirklich nicht mehr vertretbar) und falsche Ermächtigungsgrundlage (und das auch noch mit unzureichendem Begründungsaufwand) geprüft...aufgrund guter Ermessenserwägungen am Ende und insgesamt ordentlicher Struktur aber dennoch auf 6 Pkt. gekommen
Das macht Hoffnung... habe gestern (glaube ich) ähnliches in der Klausur gebracht und bin eig. der Meinung, mit so groben Fehlern nicht mehr zu bestehen..

15.06.2022, 11:21
(15.06.2022, 10:02)SartoriusBIG schrieb:(14.06.2022, 20:10)reginchen schrieb: ÖR-Gerichtsklausur: falsche Klageart (wirklich nicht mehr vertretbar) und falsche Ermächtigungsgrundlage (und das auch noch mit unzureichendem Begründungsaufwand) geprüft...aufgrund guter Ermessenserwägungen am Ende und insgesamt ordentlicher Struktur aber dennoch auf 6 Pkt. gekommen
Das macht Hoffnung... habe gestern (glaube ich) ähnliches in der Klausur gebracht und bin eig. der Meinung, mit so groben Fehlern nicht mehr zu bestehen..
Ist es normal, dass man sich so verrückt macht? Ich habe in einer Klausur, die halbe Zulässigkeit vergeigt, in einer das Rubrum, bei StR einen Tatkomplex übersehen… die Klausuren habe alle aber auch starke Teile. Was für Fehler machen die, die dann mit <3P rausgehen?
16.06.2022, 22:44
Zivilrecht, Urteilsklausur auf einen Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid: Keine Einspruchsprüfung gemacht. 9 Punkte
19.06.2022, 11:29
(14.06.2022, 20:10)reginchen schrieb: ÖR-Gerichtsklausur: falsche Klageart (wirklich nicht mehr vertretbar) und falsche Ermächtigungsgrundlage (und das auch noch mit unzureichendem Begründungsaufwand) geprüft...aufgrund guter Ermessenserwägungen am Ende und insgesamt ordentlicher Struktur aber dennoch auf 6 Pkt. gekommen
Glückwunsch, aber bei mir wurde es mit einem Punkt bewertet. Ähnlicher Fehler... Da waren Ermessenserwägungen nicht mehr relevant. Schon krass, wie Korrektoren sich einfach mal um 5 Punkte unterscheiden können.
19.06.2022, 15:51
(19.06.2022, 11:29)Gast schrieb:(14.06.2022, 20:10)reginchen schrieb: ÖR-Gerichtsklausur: falsche Klageart (wirklich nicht mehr vertretbar) und falsche Ermächtigungsgrundlage (und das auch noch mit unzureichendem Begründungsaufwand) geprüft...aufgrund guter Ermessenserwägungen am Ende und insgesamt ordentlicher Struktur aber dennoch auf 6 Pkt. gekommen
Glückwunsch, aber bei mir wurde es mit einem Punkt bewertet. Ähnlicher Fehler... Da waren Ermessenserwägungen nicht mehr relevant. Schon krass, wie Korrektoren sich einfach mal um 5 Punkte unterscheiden können.
Glaubst Du was Du hier schreibst? Wenn Du einen Punkt hattest, wird die Klausur offensichtlich völlig daneben gewesen sein; nicht einfach nur unter dem Strich sondern völliger Mist. Der Vorredner hingegen hatte offenbar noch eine annehmbare Struktur in der Klausur und hat vielleicht einige Probleme, wenn auch an der falschen Stelle, argumentativ aufbereitet. Was weiß ich, aber Du auch nicht. Nicht ansatzweise kannst Du beurteilen, ob sich die Klausuren ähneln. Alle Korrektoren, selbst der mieseste Rechtsanwalt, haben soviel Erfahrung, dass sie eine 1 Punkt Klausur (wirklich selten) von einer 6 Punkte Klausur unterscheiden können.
19.06.2022, 18:46
(19.06.2022, 15:51)Gast schrieb:(19.06.2022, 11:29)Gast schrieb:(14.06.2022, 20:10)reginchen schrieb: ÖR-Gerichtsklausur: falsche Klageart (wirklich nicht mehr vertretbar) und falsche Ermächtigungsgrundlage (und das auch noch mit unzureichendem Begründungsaufwand) geprüft...aufgrund guter Ermessenserwägungen am Ende und insgesamt ordentlicher Struktur aber dennoch auf 6 Pkt. gekommen
Glückwunsch, aber bei mir wurde es mit einem Punkt bewertet. Ähnlicher Fehler... Da waren Ermessenserwägungen nicht mehr relevant. Schon krass, wie Korrektoren sich einfach mal um 5 Punkte unterscheiden können.
Glaubst Du was Du hier schreibst? Wenn Du einen Punkt hattest, wird die Klausur offensichtlich völlig daneben gewesen sein; nicht einfach nur unter dem Strich sondern völliger Mist. Der Vorredner hingegen hatte offenbar noch eine annehmbare Struktur in der Klausur und hat vielleicht einige Probleme, wenn auch an der falschen Stelle, argumentativ aufbereitet. Was weiß ich, aber Du auch nicht. Nicht ansatzweise kannst Du beurteilen, ob sich die Klausuren ähneln. Alle Korrektoren, selbst der mieseste Rechtsanwalt, haben soviel Erfahrung, dass sie eine 1 Punkt Klausur (wirklich selten) von einer 6 Punkte Klausur unterscheiden können.
Also ich halte sowas durchaus für nicht ausgeschlossen. Man hört auch oft hier im Forum: "Vollständige Klausur und Schwerpunkte zumindest ansatzweise gesehen" = bestanden.
Ich will niemandem Hoffnungen nehmen und wünsche Euch allen auch nur das Beste. Dennoch: Man sollte sich, jedenfalls in der Vorbereitung, m.E. auf den "schlimmsten" Korrektor einstellen.
Ich kann nur aus meiner Erfahrung sagen, dass man Klausuren auch vollständig abgeben kann und die Lösung in sich konsistent haben und trotzdem durchfallen. Solche Aspekte wie Aufbau, Vollständigkeit o.ä. sind die absoluten Standards und (leider auch bei "Rennfahrer"-Klausuren) vorausgesetzt.
21.03.2023, 17:25
(15.06.2022, 11:21)BWLwärbesser schrieb:Wie ist es ausgegangen?(15.06.2022, 10:02)SartoriusBIG schrieb:(14.06.2022, 20:10)reginchen schrieb: ÖR-Gerichtsklausur: falsche Klageart (wirklich nicht mehr vertretbar) und falsche Ermächtigungsgrundlage (und das auch noch mit unzureichendem Begründungsaufwand) geprüft...aufgrund guter Ermessenserwägungen am Ende und insgesamt ordentlicher Struktur aber dennoch auf 6 Pkt. gekommen
Das macht Hoffnung... habe gestern (glaube ich) ähnliches in der Klausur gebracht und bin eig. der Meinung, mit so groben Fehlern nicht mehr zu bestehen..
Ist es normal, dass man sich so verrückt macht? Ich habe in einer Klausur, die halbe Zulässigkeit vergeigt, in einer das Rubrum, bei StR einen Tatkomplex übersehen… die Klausuren habe alle aber auch starke Teile. Was für Fehler machen die, die dann mit <3P rausgehen?