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  5. Klausuren Januar 2019
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Klausuren Januar 2019
Gast
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#11
29.12.2018, 19:27
(29.12.2018, 18:48)Nrw schrieb:  Also ich habe von meinem ********* nur die 133. Lieferung bekommen, denn zum Zeitpunkt des Versands hatte er die 134. Lieferung noch nicht. Ich mache mich da jetzt nicht verrückt und würde die 134. Lieferung nicht mehr einsortieren, wenn du nicht das zwingende Bedürfnis verspürst. Immerhin darf man ja sowieso den Zettel abgeben, auf dem man seine Auflage etc. notiert.

Der Zettel bringt dir aber herzlich wenig, wenn die ganze Klausur auf der neuen Rechtslage aufbaut. Das nicht zu machen ist grob fahrlässig, aber muss ja jeder selber wissen.

Wie den Weisungen für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten zu entnehmen ist, musst du die Lieferung einsortieren, denn sie ist am 11.12. und damit vor dem 15. des Vormonats erschienen.
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nrw12321
Unregistered
 
#12
30.12.2018, 13:29
Klausuren am 3. Januar zu beginnen, ist ja wohl hammerhart arschig. Noch mieser ist da nur der Dezember, wenn man kurz vor Weihnachten ein solches Brett eingehobelt bekommt.

Zur Bauordnung: Ich will da keinen auf ein falsches Pferd setzen, aber ich meine mich zu erinnern, dass die neue Fassung bereits jetzt kursiv abgedruckt sein müsste. Habe im Oktober geschrieben, da spielte die in einer Klausur eine Rolle...
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Gast
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#13
30.12.2018, 15:55
(30.12.2018, 13:29)nrw12321 schrieb:  Klausuren am 3. Januar zu beginnen, ist ja wohl hammerhart arschig. Noch mieser ist da nur der Dezember, wenn man kurz vor Weihnachten ein solches Brett eingehobelt bekommt.

Zur Bauordnung: Ich will da keinen auf ein falsches Pferd setzen, aber ich meine mich zu erinnern, dass die neue Fassung bereits jetzt kursiv abgedruckt sein müsste. Habe im Oktober geschrieben, da spielte die in einer Klausur eine Rolle...

Ist sie auch. Nummer 93a.
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GastNrw2
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#14
30.12.2018, 22:35
Vielen Dank für eure Rückmeldung! Ich hab sie jetzt einsortiert, da sie ja vor dem 15.12. erschienen ist. 

Sortiert ihr die Dezember Ergänzungslieferung vom Schönfelder Ergänzungsband ein? Die ist natürlich nicht so relevant wie die Hippel-Lieferung... auf Nachfrage beim Buchhändler hieß es, dass die bei Beck schon am 13.12. rausgeschickt wurden... d.h. die müsste man eigentlich auch einsortieren... bei mir ist die erst am 29.12. eingetrudelt
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Gast
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#15
31.12.2018, 10:27
(30.12.2018, 22:35)GastNrw2 schrieb:  Vielen Dank für eure Rückmeldung! Ich hab sie jetzt einsortiert, da sie ja vor dem 15.12. erschienen ist. 

Sortiert ihr die Dezember Ergänzungslieferung vom Schönfelder Ergänzungsband ein? Die ist natürlich nicht so relevant wie die Hippel-Lieferung... auf Nachfrage beim Buchhändler hieß es, dass die bei Beck schon am 13.12. rausgeschickt wurden... d.h. die müsste man eigentlich auch einsortieren... bei mir ist die erst am 29.12. eingetrudelt

Es ist egal, wann die bei dir ankommt. Das kostet dich eine halbe Stunde deines Lebens. Mach es einfach.
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GastNrw2
Unregistered
 
#16
31.12.2018, 11:59
[quote pid='19895' dateline='1546178141']
(30.12.2018, 13:29)nrw12321 schrieb:  Klausuren am 3. Januar zu beginnen, ist ja wohl hammerhart arschig. Noch mieser ist da nur der Dezember, wenn man kurz vor Weihnachten ein solches Brett eingehobelt bekommt.

Zur Bauordnung: Ich will da keinen auf ein falsches Pferd setzen, aber ich meine mich zu erinnern, dass die neue Fassung bereits jetzt kursiv abgedruckt sein müsste. Habe im Oktober geschrieben, da spielte die in einer Klausur eine Rolle...

Ist sie auch. Nummer 93a.
[/quote]

93a ist die BauprüfVO

Kursiv abgedruckt ist die Bau o 2016 (93.1- die auszusortieren ist), nicht die Bau o 2018.
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GästinNRW
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#17
03.01.2019, 16:30
Wie fandet ihr es?
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GastNRW365
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#18
03.01.2019, 16:38
machbar :dodgy:
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Steffen
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#19
03.01.2019, 17:17
Das klingt ja ok! Könnte jemand vllt das Thema verraten für die, die nächsten Monat schreiben?  :s
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Niedersachse 01/2019
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#20
03.01.2019, 19:08
In Niedersachsen lief scheinbar etwas anderes als in NRW?

Bei uns Niedersachsen lief Folgendes, um es mal ganz kurz und oberflächlich zu fassen: Die K GmbH liefert an die liebe Omi B seit Jahren Heizöl. So ruft die K GmbH auch im Jahre 2017 wieder bei der B an und möchte Heizöl verkaufen. Die B liegt jedoch im Krankenhaus. Mittlerweile wurde die Tochter BT zur Betreuerin der B bestellt. Den Hörer nimmt die Mieterin der B ab, welche im gleichen Haus wohnt und bestellt auf "eigene Faust" das Heizöl.

Es gab ein VU im schriftlichen Vorverfahren, gegen das die Beklagte wirksam Einspruch einlegte. Streitig bzw zu entscheiden nun insbesondere, ob Vollmacht? Duldungsvollmacht? Anscheinsvollmacht? Der Mieterin wurde dann der Streit verkündet, die jedoch nicht beitrat und daher als Zeugin geladen werden konnte.

Klingt machbar, die Zeit wurde am Ende dann aber wie immer doch knapp.

Kennt jemand den Fall aus vorherigen Durchgängen oder kennt sogar das entsprechende Urteil? Vergleichbare Urteile gibt es ja sicherlich einige...
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