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  5. Ein-Mann-Kanzlei Umsatz und Gewinn
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Ein-Mann-Kanzlei Umsatz und Gewinn
Staatsfeind #1
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#11
10.05.2024, 20:01
Zitat:Das Rechtsgebiet werde ich hier nicht offen legen (Verbraucherrecht im weitesten Sinne).

Also Kapitalanlagen und die letzten Diesel-Verfahren. Happywide Das erklärt dann auch, wie die (vermutlich) hohe Zahl von Mandaten zusammenkommt.

Ist das ein Umsatz, der auch wirklich bereits auf dem Konto eingegangen ist? Oder ist das nur der rechnerische Umsatz entsprechend den RVG-Werten? Zahlungsausfälle und -verzögerungen wird man realistischerweise nämlich auch einplanen müssen. Und nicht gerade jedes Mandat kann kurz nach Annahme schon abgerechnet werden. Je nach Rechtsgebiet erst nach vollständiger Erledigung.
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Pathfinder97
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#12
10.05.2024, 21:35
Alles schon auf dem Konto. 

Dir ist bewusst, dass Du nach § 9 RVG einen Vorschuss verlangen kannst, auch bei der Rechtsschutzversicherung direkt nach Erteilung der Deckungszusage. Die Problematik mit Zahlungsausfällen haben nur Anwälte, die sich nicht wirklich um ihre Liquidität kümmern.
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Egal
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#13
11.05.2024, 02:43
(10.05.2024, 21:35)Pathfinder97 schrieb:  Alles schon auf dem Konto. 

Dir ist bewusst, dass Du nach § 9 RVG einen Vorschuss verlangen kannst, auch bei der Rechtsschutzversicherung direkt nach Erteilung der Deckungszusage. Die Problematik mit Zahlungsausfällen haben nur Anwälte, die sich nicht wirklich um ihre Liquidität kümmern.

Nö, nicht wirklich. Du verringerst nur das Ausfallrisiko. Trotz Vorschuss habe ich mehrmals erlebt, dass Mandanten den Rest nicht gezahlt haben. Zugegeben, das waren Mandate, von denen ich - wäre ich selbständig gewesen - die meisten nie angenommen hätte, weil mein Bauchgefühl mir von Anfang an sagte: "Querulant", aber komplett schützt dich auch der Vorschuss nicht. Manche Mandanten entpuppen sich auch erst während des laufenden Mandats als schwierig und verlieren die Lust, zu zahlen. Ganz besondere Exemplare tauchen sogar unter und sind für die ZVG nicht greifbar.

Was ich damit sagen will: Gratulation, dass es so gut läuft, aber bitte geerdet bleiben. Auch du wirst noch in die Situation kommen, gegen (Ex-)Mandanten die ZVG betreiben zu müssen, versprochen.
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nachdenklich
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#14
11.05.2024, 11:41
.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.10.2024, 22:56 von nachdenklich.)
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Pathfinder97
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#15
13.05.2024, 21:49
(11.05.2024, 02:43)Egal schrieb:  
(10.05.2024, 21:35)Pathfinder97 schrieb:  Alles schon auf dem Konto. 

Dir ist bewusst, dass Du nach § 9 RVG einen Vorschuss verlangen kannst, auch bei der Rechtsschutzversicherung direkt nach Erteilung der Deckungszusage. Die Problematik mit Zahlungsausfällen haben nur Anwälte, die sich nicht wirklich um ihre Liquidität kümmern.

Nö, nicht wirklich. Du verringerst nur das Ausfallrisiko. Trotz Vorschuss habe ich mehrmals erlebt, dass Mandanten den Rest nicht gezahlt haben. Zugegeben, das waren Mandate, von denen ich - wäre ich selbständig gewesen - die meisten nie angenommen hätte, weil mein Bauchgefühl mir von Anfang an sagte: "Querulant", aber komplett schützt dich auch der Vorschuss nicht. Manche Mandanten entpuppen sich auch erst während des laufenden Mandats als schwierig und verlieren die Lust, zu zahlen. Ganz besondere Exemplare tauchen sogar unter und sind für die ZVG nicht greifbar.

Was ich damit sagen will: Gratulation, dass es so gut läuft, aber bitte geerdet bleiben. Auch du wirst noch in die Situation kommen, gegen (Ex-)Mandanten die ZVG betreiben zu müssen, versprochen.

Wenn die Rechtsschutzversicherung deckt, gibt es bei rechtsschutzversicherten Mandanten kein Ausfallrisiko. Außerdem kannst du mit Deckungsklagen, die Rechtsschutzversicherung zwingen mehrere Angelegenheiten unter das Mandat zu fassen, wenn es mehrere Beteiligte gibt. Das machen sehr wenig Anwälte, weil sie nicht bereit sind, sich mit Gebührenrecht intensiv zu befassen. Hast du mal überlegt, bei nicht rechtsschutzversicherten Mandanten mit der Methode zu arbeiten, dass Du in den AGBs regelst, dass die Geschäftsgebühr abweichend von den gesetzlichen Regelungen bereits mit Fertigstellung des Entwurfs ausgelöst wird. Den Entwurf schickst Du als pdf mit Wasserzeichen an den Mandanten und stellst die Rechnung. Wenn er nicht zahlt, wirst du nicht tätig (Der Entwurf ist natürlich ein Textbaustein, also null Arbeit). Ein Mandant der vor dem Klageverfahren den Gerichtskostenvorschuss zahlen kann, der kann auch deine Verfahrens und Terminsgebühr im Voraus zahlen. Wenn du dennoch tätig wirst, dann solltest du das nur machen, wenn du sicher gehen kannst, dass es später auch was zu vollstrecken gibt, wenn du aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vollstreckst (Hat er ein festes Einkommen, Immobilien usw. ). Sonst nimmt man das Mandat natürlich gar nicht erst an. Ich hatte schon viele Zahlungsausfälle bei nicht rechtschutzversicherten Mandanten. Ein Liquiditätsproblem entsteht daraus aber nur, wenn Du nicht genug Mandate bzw. qualifizierte Anfragen hast, um die Ausfälle zu kompensieren. Im mag mich später täuschen. Mein Eindruck ist aber, dass Geldprobleme entstehen, wenn man nicht genug Anfragen "erzeugt" oder falsch abrechnet (hier gibt es massiv Optimierungsspielraum; gerade gegenüber  Rechtschutzversichern - ich habe schon andere Abrechnungen gesehen von Kollegen, da wurden mehrere Anträge vergessen oder es wurde nicht recherchiert, wie sich der Streitwert korrekt berechnet; einfach der Refa gegeben, die machts dann schon - eher nicht, die rechnet zu niedrig ab, weil sie keine Ahnung hat.). An meiner These halt ich fest. Die Zahlungsausfälle sind nicht das Problem sondern die Fähigkeit konstant Mandate zu gewinnen. Da gibt es zwischen den Anwälten massive Unterschiede. Ich verstehe auch deine Aussage nicht, dass der Vorschuss nicht hilft. Du kannst doch auf Basis von § 9 RVG schon 1,3 Geschäftsgebühr abrechnen. Wenn es vorgerichtlich nur bei einem Schreiben bleibt, wirst du doch den Gebührenrahmen eh nicht weiter ausschöpfen. Dann hast du doch vorgerichtlich alles verdient, was es zu verdienen gibt.  Bleib mal lieber selber geerdet.
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Pathfinder97
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#16
13.05.2024, 21:50
(11.05.2024, 11:41)nachdenklich schrieb:  
(04.05.2024, 14:27)Pathfinder97 schrieb:  Gestartet als Einzelanwalt März 2023 

Bruttoumsatz 2023 108.000 EUR

Bruttoumsatz 2024 Q1 + April 102.000 EUR

Seit Dez. 2023 monatlicher Umsatz 25.000 bis 32.000 EUR brutto (RVG Kanzlei)

mittlerweile 1 MA (Assistenz) Zweiter RA soll eingestellt werden.

Problem sind die Bestandsmandate, die mitgezogen und nicht erledigt werden. Hierfür braucht man eine Lösung. 

Zielumsatz 2024 300 bis 350 k  

Zielumsatz 2025 600 k

Anbei UBT im gehobenen Mittelstand in DE (Quelle: https://kiosk.juve.de/de/profiles/add8a4...c77/iframe)
[Bild: 16a684a2033cf9fd5be4.jpg?1714031754]



Du bist gut dabei lol. Und das ohne langwierige Beziehungen in die Unternehmenswelt. Und dann auch noch Verbraucherrecht. Ist dein Username sogar ein Indikator zu deinem Geburtsjahr?

Ich bin 82 er Jahrgang
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Egal
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#17
14.05.2024, 22:32
(13.05.2024, 21:49)Pathfinder97 schrieb:  
(11.05.2024, 02:43)Egal schrieb:  
(10.05.2024, 21:35)Pathfinder97 schrieb:  Alles schon auf dem Konto. 

Dir ist bewusst, dass Du nach § 9 RVG einen Vorschuss verlangen kannst, auch bei der Rechtsschutzversicherung direkt nach Erteilung der Deckungszusage. Die Problematik mit Zahlungsausfällen haben nur Anwälte, die sich nicht wirklich um ihre Liquidität kümmern.

Nö, nicht wirklich. Du verringerst nur das Ausfallrisiko. Trotz Vorschuss habe ich mehrmals erlebt, dass Mandanten den Rest nicht gezahlt haben. Zugegeben, das waren Mandate, von denen ich - wäre ich selbständig gewesen - die meisten nie angenommen hätte, weil mein Bauchgefühl mir von Anfang an sagte: "Querulant", aber komplett schützt dich auch der Vorschuss nicht. Manche Mandanten entpuppen sich auch erst während des laufenden Mandats als schwierig und verlieren die Lust, zu zahlen. Ganz besondere Exemplare tauchen sogar unter und sind für die ZVG nicht greifbar.

Was ich damit sagen will: Gratulation, dass es so gut läuft, aber bitte geerdet bleiben. Auch du wirst noch in die Situation kommen, gegen (Ex-)Mandanten die ZVG betreiben zu müssen, versprochen.

Wenn die Rechtsschutzversicherung deckt, gibt es bei rechtsschutzversicherten Mandanten kein Ausfallrisiko. Außerdem kannst du mit Deckungsklagen, die Rechtsschutzversicherung zwingen mehrere Angelegenheiten unter das Mandat zu fassen, wenn es mehrere Beteiligte gibt. Das machen sehr wenig Anwälte, weil sie nicht bereit sind, sich mit Gebührenrecht intensiv zu befassen. Hast du mal überlegt, bei nicht rechtsschutzversicherten Mandanten mit der Methode zu arbeiten, dass Du in den AGBs regelst, dass die Geschäftsgebühr abweichend von den gesetzlichen Regelungen bereits mit Fertigstellung des Entwurfs ausgelöst wird. Den Entwurf schickst Du als pdf mit Wasserzeichen an den Mandanten und stellst die Rechnung. Wenn er nicht zahlt, wirst du nicht tätig (Der Entwurf ist natürlich ein Textbaustein, also null Arbeit). Ein Mandant der vor dem Klageverfahren den Gerichtskostenvorschuss zahlen kann, der kann auch deine Verfahrens und Terminsgebühr im Voraus zahlen. Wenn du dennoch tätig wirst, dann solltest du das nur machen, wenn du sicher gehen kannst, dass es später auch was zu vollstrecken gibt, wenn du aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vollstreckst (Hat er ein festes Einkommen, Immobilien usw. ). Sonst nimmt man das Mandat natürlich gar nicht erst an. Ich hatte schon viele Zahlungsausfälle bei nicht rechtschutzversicherten Mandanten. Ein Liquiditätsproblem entsteht daraus aber nur, wenn Du nicht genug Mandate bzw. qualifizierte Anfragen hast, um die Ausfälle zu kompensieren. Im mag mich später täuschen. Mein Eindruck ist aber, dass Geldprobleme entstehen, wenn man nicht genug Anfragen "erzeugt" oder falsch abrechnet (hier gibt es massiv Optimierungsspielraum; gerade gegenüber  Rechtschutzversichern - ich habe schon andere Abrechnungen gesehen von Kollegen, da wurden mehrere Anträge vergessen oder es wurde nicht recherchiert, wie sich der Streitwert korrekt berechnet; einfach der Refa gegeben, die machts dann schon - eher nicht, die rechnet zu niedrig ab, weil sie keine Ahnung hat.). An meiner These halt ich fest. Die Zahlungsausfälle sind nicht das Problem sondern die Fähigkeit konstant Mandate zu gewinnen. Da gibt es zwischen den Anwälten massive Unterschiede. Ich verstehe auch deine Aussage nicht, dass der Vorschuss nicht hilft. Du kannst doch auf Basis von § 9 RVG schon 1,3 Geschäftsgebühr abrechnen. Wenn es vorgerichtlich nur bei einem Schreiben bleibt, wirst du doch den Gebührenrahmen eh nicht weiter ausschöpfen. Dann hast du doch vorgerichtlich alles verdient, was es zu verdienen gibt.  Bleib mal lieber selber geerdet.

Dann hattest du bisher Glück mit deinen Mandanten. Von denen damals hätte keiner ein Verfahren gegen seine RSV bezahlt. Die haben sich schon über die RVG-Gebühren beschwert, selbst wenn sie die nicht tragen mussten.
Übrigens wurde in der nachfolgenden Kanzlei selbst bei der sehr gut behalten Bankerin (Gehalt deutlich 6stellig) die Stimmung frostig, als sie feststellte, dass ihre RSV das Beratungsgespräch nicht übernimmt.

Dein obiger Post klang so, als hättest du bisher keine Zahlungsausfälle gehabt. Darum ging es mir. Dass die nur ein Problem darstellen, wenn man im Übrigen nicht genug Mandate hat, ist klar.
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Staatsfeind #1
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#18
16.05.2024, 17:53
Dann warst du bei dem Start als Einzelanwalt aber schon 41 Jahre alt und aller Wahrscheinlichkeit nach schon vorher in irgendeiner Weise berufstätig gewesen. Hat das vielleicht dein Geschäft beflügelt, und sei es nur durch unternehmerische Erfahrung?

In die Tabelle von Juve spielen natürlich gleichermaßen die Berufsträger mit rein, die schon am Ende ihrer Karriere stehen und den Umsatz nach oben schrauben. Außerdem profitieren sie von bestehenden Strukturen und Bekanntheit. Mit einer zwei- bis dreistelligen Zahl an Berufsträgern kann man auch Mandate mit einem Volumen bearbeiten, die für den Einzelanwalt kategorisch ausscheiden. Hinzu kommen ja auch noch die ganzen Mitarbeiter, die keine Berufsträger sind (unter Umständen Volljuristen als WissMits usw.), aber ebenfalls Umsatz generieren. Außerdem sind diese Kanzleien alle (auch) in besonders lukrativen und hochpreisigen Rechtsgebieten unterwegs.

Bei der Frage nach dem Umsatz einer ("echten") Ein-Mann-Kanzlei (insbesondere bei Kaltstart von Null) hilft die Tabelle nicht viel weiter. Allenfalls zeigt sie uns, welche Grenze nach oben hin selbst bei besonders optimistischen Erwartungen zu erwarten ist.
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nachdenklich
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#19
16.05.2024, 21:15
.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.10.2024, 22:56 von nachdenklich.)
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Strafverteidiger
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#20
18.05.2024, 13:57
Erstmal gute Zahlen bei pathfinder. Stark!

Man muss aber natürlich berücksichtigen, dass 102k BRUTTO-Umsatz Jan - April = netto ~ 257k im Jahr 2024 wären. Das ist von den meisten Kanzleien, die auf der Umsatztabelle oben aufgeführt sind, Welten entfernt. Und ob der Sprung gelingt auf 600k Bruttoumsatz nächstes Jahr (dann aber ja geplant mit 2 RAen, also UBT = ~250k netto) wird man sehen. 

Ob man es will oder nicht. Man stößt (normalerweise jedenfalls) irgendwo an die gläserne Decke, da man eben nicht mit gutem Gewissen und ohne Straftaten zu begehen, unendlich Stunden abrechnen kann. da hilft auch kein Paragraph 9 RVG. 

Deshalb sind ja auch so viele gute Anwältinnen und Anwälte in normaleren Kanzleien irgendwo zwischen 150 und 300k Umsatz. Das ist halt so ein realistischer Bereich, den man mit guter Arbeit und intelligenter Abrechnung erreichen kann und darüber hinaus wird es echt schwierig für die meisten. Zur Klarstellung: ich spreche von Nettoumsatz.
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