24.08.2021, 16:33
(24.08.2021, 13:00)omnimodo schrieb: Wenn ich hier mal kurz zwischenschießen darf: wie verhalten sich Widerspruchs- /Klageverfahren und Verbesserungsversuch zueinander?
Wird das WSV auf Antrag ausgesetzt oder so? Oder hat man einfach Pech. In Berlin muss man sich recht flott für den VV entscheiden und ihn dann in 3 Monaten auch schreiben.
Soweit ich weiß wird das unabhängig voneinander betrachtet. Hat der Widerspruch (Klage) Erfolg vor dem Abschluss des VV, ist die Sache ja eh unproblematisch. Im umgekehrten Fall kommts drauf an, ob der Erstversuch nach dem Widerspruch besser als der VV war. Dann dürfte das Zeugnis des VV hinfällig werden und man bekommt ein neues mit der korrigierten Note des Erstversuchs.
24.08.2021, 16:47
(24.08.2021, 16:33)Gast schrieb:(24.08.2021, 13:00)omnimodo schrieb: Wenn ich hier mal kurz zwischenschießen darf: wie verhalten sich Widerspruchs- /Klageverfahren und Verbesserungsversuch zueinander?
Wird das WSV auf Antrag ausgesetzt oder so? Oder hat man einfach Pech. In Berlin muss man sich recht flott für den VV entscheiden und ihn dann in 3 Monaten auch schreiben.
Soweit ich weiß wird das unabhängig voneinander betrachtet. Hat der Widerspruch (Klage) Erfolg vor dem Abschluss des VV, ist die Sache ja eh unproblematisch. Im umgekehrten Fall kommts drauf an, ob der Erstversuch nach dem Widerspruch besser als der VV war. Dann dürfte das Zeugnis des VV hinfällig werden und man bekommt ein neues mit der korrigierten Note des Erstversuchs.
Danke. So jedenfalls der gesunde Menschenverstand. Eventuell a.A.: GJPA?

24.08.2021, 17:27
(24.08.2021, 16:47)omnimodo schrieb:(24.08.2021, 16:33)Gast schrieb:(24.08.2021, 13:00)omnimodo schrieb: Wenn ich hier mal kurz zwischenschießen darf: wie verhalten sich Widerspruchs- /Klageverfahren und Verbesserungsversuch zueinander?
Wird das WSV auf Antrag ausgesetzt oder so? Oder hat man einfach Pech. In Berlin muss man sich recht flott für den VV entscheiden und ihn dann in 3 Monaten auch schreiben.
Soweit ich weiß wird das unabhängig voneinander betrachtet. Hat der Widerspruch (Klage) Erfolg vor dem Abschluss des VV, ist die Sache ja eh unproblematisch. Im umgekehrten Fall kommts drauf an, ob der Erstversuch nach dem Widerspruch besser als der VV war. Dann dürfte das Zeugnis des VV hinfällig werden und man bekommt ein neues mit der korrigierten Note des Erstversuchs.
Danke. So jedenfalls der gesunde Menschenverstand. Eventuell a.A.: GJPA?
Gerne, leider NRW, daher muss diese Frage offen bleiben :D
24.08.2021, 17:47
(24.08.2021, 17:27)Gast schrieb:(24.08.2021, 16:47)omnimodo schrieb:(24.08.2021, 16:33)Gast schrieb:(24.08.2021, 13:00)omnimodo schrieb: Wenn ich hier mal kurz zwischenschießen darf: wie verhalten sich Widerspruchs- /Klageverfahren und Verbesserungsversuch zueinander?
Wird das WSV auf Antrag ausgesetzt oder so? Oder hat man einfach Pech. In Berlin muss man sich recht flott für den VV entscheiden und ihn dann in 3 Monaten auch schreiben.
Soweit ich weiß wird das unabhängig voneinander betrachtet. Hat der Widerspruch (Klage) Erfolg vor dem Abschluss des VV, ist die Sache ja eh unproblematisch. Im umgekehrten Fall kommts drauf an, ob der Erstversuch nach dem Widerspruch besser als der VV war. Dann dürfte das Zeugnis des VV hinfällig werden und man bekommt ein neues mit der korrigierten Note des Erstversuchs.
Danke. So jedenfalls der gesunde Menschenverstand. Eventuell a.A.: GJPA?
Gerne, leider NRW, daher muss diese Frage offen bleiben :D
Da schließt sich doch der Kreis. Sowas würde ich eher von Leuten bearbeiten lassen, die sich damit beruflich auskennen. Sonst ratet man doch nur rum!!
24.08.2021, 20:39
In Hessen werden Widerspruchsverfahren im Einverständnis d. Wf. bis zum Vorliegen des Ergebnis des VV ruhend gestellt, damit man sich auf den EVD konzentrieren kann. Wenn der VV gut läuft werden Widersprüche wohl meist zurückgenommen. Wenn der VV auch schief geht hat man halt zwei Verfahren laufen, aber das beide erfolgreich enden dürfte kaum vorstellbar sein. Ich habe noch nicht davon gehört, dass sich jemand während des EVD dem Widerspruchsverfahren gewidmet hat.
25.08.2021, 11:57
(24.08.2021, 20:39)Gast schrieb: In Hessen werden Widerspruchsverfahren im Einverständnis d. Wf. bis zum Vorliegen des Ergebnis des VV ruhend gestellt, damit man sich auf den EVD konzentrieren kann. Wenn der VV gut läuft werden Widersprüche wohl meist zurückgenommen. Wenn der VV auch schief geht hat man halt zwei Verfahren laufen, aber das beide erfolgreich enden dürfte kaum vorstellbar sein. Ich habe noch nicht davon gehört, dass sich jemand während des EVD dem Widerspruchsverfahren gewidmet hat.
In NRW wird die Begründung des Widerspruchs schnell gefordert, sodass sich die Durchfaller im EVD damit beschäftigen müssen. Eigentlich ist das kein Nachteil, weil eine Beschäftigung mit eigenen Fehlern erfolgt. Erst im Gnadenversuch wird die Möglichkeit eingeräumt, das Widerspruchsverfahren ruhen zu lassen, damit das Ergebnis des Gnadenversuchs einigermaßen erfolgreich ist.
Ich halte das Ruhen des Verfahrens unter strategischen Gesichtspunkten für äußerst unklug. Denn wenn der Gnadenversuch in die Hose gehen sollte, wird dies einen Einfluss auf die Entscheidungsfindung des erkennenden Richters haben. Wer ist denn einem Kandidaten zugeneigt, der drei Mal durchgefallen ist? Um diesen äußerst problematischen Fall zu umschiffen, ist es wichtig, direkt das Verfahren durchzuziehen.
In Bundesländern, wo der Gnadenversuch faktisch wegen hoher Hürden abgeschafft ist, sollte daher direkt alles durchgezogen werden. Gebt dem LJPA nicht die Möglichkeit, im Verfahren über einen möglichen gescheiterten Zweitversuch zu plaudern.
25.08.2021, 12:36
Ich halte diese Auffassung für abwegig. Den VG-Richter interessiert weder, was d. Kl. in anderen, nicht angefochtenen Klausuren geschrieben oder dafür für Punkte bekommen hat, noch ob er einmal, zweimal oder dreimal durch die Prüfung gefallen ist. Es werden die Bewertungen anhand der wirkungsvollen Hinweise d. Kl. geprüft, und entweder es lassen sich Bewertungsfehler nachweisen, oder aber nicht. Das dahinterstehende Bild von der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist verstörend.
25.08.2021, 14:54
(25.08.2021, 12:36)Gast schrieb: Ich halte diese Auffassung für abwegig. Den VG-Richter interessiert weder, was d. Kl. in anderen, nicht angefochtenen Klausuren geschrieben oder dafür für Punkte bekommen hat, noch ob er einmal, zweimal oder dreimal durch die Prüfung gefallen ist. Es werden die Bewertungen anhand der wirkungsvollen Hinweise d. Kl. geprüft, und entweder es lassen sich Bewertungsfehler nachweisen, oder aber nicht. Das dahinterstehende Bild von der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist verstörend.
Beiträge wie dieser zeigen, warum die Rechtswissenschaften deutlich Interdisziplinärer arbeiten müssen. Psychologische Biases kann man nicht ausblenden. Und die gibt's nicht nur im Strafprozess, wo der Effekt immerhin langsam anerkannt ist.
25.08.2021, 15:11
Und woher kennt der Richter die neuen Noten Herr Freud?
25.08.2021, 17:42