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Absage Justiz, Kosequenzen?
Gast
Unregistered
 
#11
23.08.2021, 22:56
Geh zur Justiz. Je nach Land ist eine Einladung = Einstellung, von Sonderfällen abgesehen. 

Also hin, wenn du es wirklich willst.
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Gast
Unregistered
 
#12
24.08.2021, 09:45
Lass Mal das Gespräch bei der Justiz auf dich wirken und entscheide dann einfach in den nächsten Tagen nach Bauchgefühl und worauf du vom Gefühl her mehr Lust hast. Irgendeinen Tod musst du sterben. Vielleicht sagt die Justiz ja auch bei dir ab und du bist froh um die GK Stelle
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Hurio
Unregistered
 
#13
24.08.2021, 10:52
Wie war denn das Gespräch nun?
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Gast
Unregistered
 
#14
27.08.2021, 16:21
(24.08.2021, 10:52)Hurio schrieb:  Wie war denn das Gespräch nun?

Werden wir es JE erfahren?
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der_david
Junior Member
Beiträge: 224
Themen: 3
Registriert seit: Oct 2020
#15
27.08.2021, 16:46
So kommt man sich vor als Nutzer dieses Forums. Gibt sein Äußerstes, um den Mitreferendaren auf den richtigen Berufsweg zu verhelfen, und kaum wird man nicht mehr gebraucht, wird man fallen gelassen wie eine heiße Falaffel. 

Aengstlich
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Gast
Unregistered
 
#16
27.08.2021, 17:04
(27.08.2021, 16:46)der_david schrieb:  So kommt man sich vor als Nutzer dieses Forums. Gibt sein Äußerstes, um den Mitreferendaren auf den richtigen Berufsweg zu verhelfen, und kaum wird man nicht mehr gebraucht, wird man fallen gelassen wie eine heiße Falaffel. 

Aengstlich
Mmmhmmm falafel  Upside_down
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Ref2010
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2025
#17
08.05.2025, 07:33
Ist man bei der Justiz verbrannt, wenn man von denen ein Angebot zunächst ablehnt um in der GK Erfahrungen zu sammeln, später aber vielleicht sich wieder bei der Justiz bewerben will? Wie sagt man der Justiz am besten ab?
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Jona
Member
***
Beiträge: 53
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2025
#18
08.05.2025, 08:40
(08.05.2025, 07:33)Ref2010 schrieb:  Ist man bei der Justiz verbrannt, wenn man von denen ein Angebot zunächst ablehnt um in der GK Erfahrungen zu sammeln, später aber vielleicht sich wieder bei der Justiz bewerben will? Wie sagt man der Justiz am besten ab?

Muss man da wirklich eine Wissenschaft draus machen? Du sagst, du hast dich im aktuellen Zeitpunkt anders entschieden und lehnst höflich ab, Ende. 

Und nein, du bist dadurch nicht verbrannt. Als Jurist sollte dir bekannt sein, dass du grundsätzlich einen grundgesetzlichen Anspruch darauf hast, beim Staat eingestellt zu werden, wenn du geeignet bist. Es wäre rechtlich nicht haltbar jemand abzulehnen, weil er vor 2 Jahren doch lieber erst in die GK wollte. Das kann sich der Staat im Übrigen auch aus tatsächlichen Gründen gar nicht erlauben.
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Pontifex Maximus
Member
***
Beiträge: 126
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#19
08.05.2025, 10:05
(08.05.2025, 08:40)Jona schrieb:  
(08.05.2025, 07:33)Ref2010 schrieb:  Ist man bei der Justiz verbrannt, wenn man von denen ein Angebot zunächst ablehnt um in der GK Erfahrungen zu sammeln, später aber vielleicht sich wieder bei der Justiz bewerben will? Wie sagt man der Justiz am besten ab?

Muss man da wirklich eine Wissenschaft draus machen? Du sagst, du hast dich im aktuellen Zeitpunkt anders entschieden und lehnst höflich ab, Ende. 

Und nein, du bist dadurch nicht verbrannt. Als Jurist sollte dir bekannt sein, dass du grundsätzlich einen grundgesetzlichen Anspruch darauf hast, beim Staat eingestellt zu werden, wenn du geeignet bist. Es wäre rechtlich nicht haltbar jemand abzulehnen, weil er vor 2 Jahren doch lieber erst in die GK wollte. Das kann sich der Staat im Übrigen auch aus tatsächlichen Gründen gar nicht erlauben.

Du hast ganz sicher keinen grundgesetzlichen Anspruch auf Einstellung bei grundsätzlicher Eignung.
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JuraHassLiebe
Hangaround
***
Beiträge: 245
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2023
#20
08.05.2025, 10:10
(08.05.2025, 10:05)Pontifex Maximus schrieb:  
(08.05.2025, 08:40)Jona schrieb:  
(08.05.2025, 07:33)Ref2010 schrieb:  Ist man bei der Justiz verbrannt, wenn man von denen ein Angebot zunächst ablehnt um in der GK Erfahrungen zu sammeln, später aber vielleicht sich wieder bei der Justiz bewerben will? Wie sagt man der Justiz am besten ab?

Muss man da wirklich eine Wissenschaft draus machen? Du sagst, du hast dich im aktuellen Zeitpunkt anders entschieden und lehnst höflich ab, Ende. 

Und nein, du bist dadurch nicht verbrannt. Als Jurist sollte dir bekannt sein, dass du grundsätzlich einen grundgesetzlichen Anspruch darauf hast, beim Staat eingestellt zu werden, wenn du geeignet bist. Es wäre rechtlich nicht haltbar jemand abzulehnen, weil er vor 2 Jahren doch lieber erst in die GK wollte. Das kann sich der Staat im Übrigen auch aus tatsächlichen Gründen gar nicht erlauben.

Du hast ganz sicher keinen grundgesetzlichen Anspruch auf Einstellung bei grundsätzlicher Eignung.

Ich glaube der Kollege meinte, sofern es eine entsprechende Ausschreibung/ Personalbedarf und eben keinen besser geeigneten Kandidaten gibt. = eine vorherige Absage wirkt sich gerade nicht aus.
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